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Wichtige Informationen zu Unterwegs mit Hunden in Wald und Flur in Kiel
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Kiel


gewünschtes bitte anklicken:

Allgemeines
Der Wald ist für alle Besucher gleichermaßen da,
deshalb ist gegenseitige Rücksichtnahme bei der Erholung im Wald geboten.
Manche Besucher haben unnötige Ängste vor Hunden, doch auch diese Ängste müssen ernst genommen werden.
Äußerungen wie „Mein Hund tut nichts, er will nur spielen“ und „nehmen Sie doch Ihr Kind an die Leine“ sind in diesem Zusammenhang wenig hilfreich.
Den Grad der Belästigung bestimmt in diesem Fall nicht der Hundebesitzer, sondern derjenige, der sich von einem Hund und dessen Verhalten gestört fühlt.


Unterwegs im Wald mit Hunden aus Kiel
Damit Spaziergänger, Wanderer und Hundebesitzer im Wald gut miteinander auskommen, gelten für Hundeführer im Wald verschiedene Gesetze.
Die Bedürfnisse von Hunden, Halterinnen und Haltern sowie ihrer Umgebung passen nicht immer zueinander.
Vor allem Jägerei und Landwirtschaft haben Probleme mit freilaufenden Hunden.
Zwar besteht in freier Landschaft, etwa auf Feldwegen, keine Verpflichtung, den Hund anzuleinen, zur gegenseitigen Rücksichtnahme und um Beeinträchtigungen und Schäden zu vermeiden, sollte der Hund aber nur von der Leine lassen, wenn er gehorsam ist.
Der Jungaufwuchs (die Keimlinge der Altbäume) in den Kieler Wäldern leidet sehr unter Trittschäden, die von Hunden verursacht werden. Denken Sie daran, dass das Wild in den Wäldern durch Hunde beunruhigt und gestört wird. Leinen Sie den Hund daher hier an!


Leinenpflicht für Hunde in den Tiergehegen von Kiel
Hunde sind an der kurzen Leine zu führen.
Sowohl Hunde als auch die Wildtiere handeln instinktiv.
Während bei den Hunden der Jagdinstinkt stark ausgeprägt ist, prägt der Fluchtinstinkt die Wildtiere.
Auf der Flucht vor frei laufenden Hunden können die Tiere z.B
in Zäune geraten und sich schwer verletzen.
Leinen Sie daher bitte die Hunde in den Tiergehegen an!

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Verhalten in Schutzgebieten
Durch frei herumlaufende Hunde werden wildlebende Tiere stark beunruhigt. Im Extremfall kann dadurch eine Abwanderung gefährdeter Tierpopulationen ausgelöst werden.

Landschafts- und Naturschutzgebiete, in denen verschiedene Regeln gelten, sind entsprechend ausgeschildert.

In Landschaftsschutzgebieten müssen Sie den Hund zwar nicht immer an der Leine führen, aber Sie müssen verhindern, dass er
in Gebüschen,
Feldgehölzen
im Wald,
und an den Ufern stehender oder fließender Gewässer
wildlebende Tiere aufschreckt oder gar jagt.

Insofern empfiehlt die Stadt Kiel, den Hund in Landschaftsschutzgebieten generell anzuleinen.
Wasservögel sollten für den Hund tabu sein.
Wassergeflügel ist insbesondere in der Brut- und Aufzuchtzeit sehr störanfällig.
Nehmen Sie den Hund deshalb an die kurze Leine, wenn Sie Schilfgürtel passieren.

In Naturschutzgebieten hingegen ist das Anleinen durchweg Pflicht,
es gibt keine Ausnahmen!!!


Verhalten in der 'freien Landschaft'
Wenn Sie private Wege und Pfade, Wirtschaftswege, Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen oder andere, landwirtschaftlich nicht genutzte Flächen betreten, dann geschieht dies immer auf eigene Gefahr.
Und beachten Sie bitte:
außerhalb geschlossener Ortschaften und befriedeter Grundstücke ist Jagdgebiet.

Jägerinnen und Jäger müssen hier Hege- und Sorgepflichten beachten, das gehört zu ihren gesetzlichen Aufgaben.
Bei der Erfüllung ihrer Pflichten sind sie auf die Unterstützung aller Mitbürgerinnen und Mitbürger angewiesen, insbesondere derer, die einen Hund ausführen.
Leider berichten Jägerinnen und Jäger häufig über Hunde, die Wild hetzen.
Vor allem Kaninchen und Hasen sind hiervon betroffen.

Streng genommen können wildernde Hunde abgeschossen werden.
Es ist also nicht ausgeschlossen, dass der Hund von Jägerin oder Jäger als wildernd eingeschätzt wird, wenn er Wild verfolgt oder reißt und Sie selbst gerade außer Sichtweite sind.
Schon deshalb empfehlen wir auch hier, dass Ihr Hund im Jagdgebiet außerhalb von Wegen an der Leine geführt werden sollte.
Auf den Wegen kann er frei "bei Fuß" geführt werden, wenn er ständig unter Ihrer Aufsicht bleibt.


Verhalten auf landwirtschaftlichen Flächen
Mit der Verrichtung ihres "Geschäftes" und durch das Apportieren von Stöcken verursachen Hunde Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen.

Wird ein Stock zum Beispiel auf eine eingesäte Parzelle geworfen, kann durch das Laufen des Hundes der Aufwuchs der Pflanzen zerstört werden.
Eine Bewirtschaftung dieser Flächen wird dadurch erheblich erschwert oder sogar unmöglich gemacht.
Es entsteht damit ein wirtschaftlicher Schaden.
Es ist nicht auszuschließen, dass Sie für diese Schäden haftbar gemacht werden (§ 834 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB).

Bitte sorgen Sie also dafür,
dass der Hund auf Landwirtschaftsflächen nicht frei herumläuft!

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Zuständige Ämter/Dienststellen in Kiel

Grünflächenamt in Kiel

Besuchsadresse
Kehdenstraße 2-10
24103 Kiel

Postanschrift
Landeshauptstadt Kiel
Bürger- und Ordnungsamt
Postfach 1152
24099 Kiel

Bürgertelefon
0431/901-3833
Fax
0431/901-63809

Ansprechpartner in Sachen Hundekot in Kiel

Telefon
0431/901-3807

Öffnungszeiten/Sprechzeiten von dem Grünflächenamt in Kiel
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.30 bis 13 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14 bis 16 Uhr
Mittwoch geschlossen

Verkehrsanbindung an das Grünflächenamt in Kiel
Alle Hauptlinien
Haltestelle
Holstenbrücke


Wildgehege und Waldanlagen in Kiel

Besondere Besuchsadresse:
Julienluster Weg 27
24109 Kiel

Telefon
0431 / 52 29 24
Fax
0431 / 5 37 99 65


Notruftelefone für Wildgehege:
Telefon
0175-58 36 945

Telefon
0170-79 85 844

Büro-Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag 10 bis 12 Uhr


Verkehrsanbindung an das zuständige Amt für Wildgehege und Waldanlagen in Kiel
Buslinien 31 und 91
Haltestelle Waldeck

Quelle Stadt Kiel
Quelle Stadt Köln
Quelle Stadt Wuppertal


Weitere interessante Informationen zu Anleinpflicht, Maulkorb finden Sie ...hier


Gesucht werden...
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel sucht übrigens immer nach Patinnen und Paten, die in regelmäßigen Abständen die Schietbüdel-Automaten im Stadtgebiet auffüllen.

Interessenten melden sich bitte unter
0431/ 58 54-0


Auslaufgebiete für Hunde in und um Kiel ...hier

Tütenspender,Schietbüdel, Robidogs - Thema Hundekot in Kiel ...hier

Hunde Knigge Kiel - rücksichtsvolles Verhalten ...hier

Informationen zum Thema - Radfahren mit Hund finden Sie ....hier

Amtliche Informationen rund um den Hund in Kiel finden Sie .... hier


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Hundelexikon - Hundekrankheiten finden Sie .... hier

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Vergiftungen beim Hund finden Sie .... hier

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da sich Angaben z.B. kurzfristig ändern können.
Sollten Sie auf unserer Seite Kiel - In Wald und Flur eine Fehlinformation entdecken oder weitere Informationen zum Thema Ämter, Amtliches haben wären wir für eine Nachricht, gerne per Mail, dankbar.

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Kennwort: Kiel - In Wald und Flur

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