Kiel, Anleinpflicht, Maulkorbpflicht, Verstösse, Hunde, Bussgelder
Wichtige Informationen zur Anleinpflicht und Maulkorbpflicht von Hunden/Kampfhunden in Kiel
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Kiel
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Anleinpflicht in Kiel
Anleinpflicht für alle Hunde in Kiel
Auf öffentlichen Straßen dürfen Hunde ohne Begleitung einer aufsichtsfähigen Person, die auf den Hund jederzeit einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
Wer einen Hund außerhalb des befriedeten Besitztums der Hundehalterin oder des Hundehalters führt oder laufen lässt, hat diesem ein Halsband, eine Halskette oder eine vergleichbare Anleinvorrichtung mit einer Kennzeichnung anzulegen, aufgrund derer die Hundehalterin oder der Hundehalter ermittelt werden kann.
Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen
- Fußgängerzonen,
- Haupteinkaufsbereichen,
- anderen innerörtlichen Bereichen,
- Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
- bei öffentlichen Versammlungen,
- Volksfesten,
- sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
- in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten Park-, Garten- iiiiund Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete,
- bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen,
- in Treppenhäusern,
- in Aufzügen,
- in Fluren,
- in sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen,
- in öffentlichen Gebäuden,
- in öffentlichen Verkehrsmitteln,
- in Sportanlagen,
- auf Zelt- und Campingplätzen,
- auf Friedhöfen,
- auf Märkten und Messen,
- in Wäldern und dort nur auf Waldwegen.
Anleinpflicht für Gefährliche Hunde, Kampfhunde in Kiel
Außerhalb eines befriedeten Besitztums sind gefährliche Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen, die höchstens zwei Meter lang sein darf.
Die Anleinpflicht gilt nicht in den als Hundeauslaufgebiet gekennzeichneten Gebieten, wenn das Hundeauslaufgebiet eingezäunt ist und der Hund einen das Beißen verhindernden Maulkorb trägt.
Jedem gefährlichen Hund ist außerhalb eines befriedeten Besitztums ein leuchtend hellblaues Halsband anzulegen.
Gefährlichen Hunden ist außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie bei
Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern, in Aufzügen und in Fluren ein das Beißen verhindernder Maulkorb anzulegen.
Dies gilt nicht für Hunde bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats.
Die zuständige Behörde erteilt für gefährliche Hunde mit Ausnahme gefährlicher Hunde nach
§ 3 Abs. 3 Nr. 2 auf Antrag eine Befreiung von der Maulkorbpflicht nach Satz 1, wenn die
Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest (§ 11) nachgewiesen ist.
Für die Befreiung von der Maulkorbpflicht gilt § 5 Abs. 4 Satz 2 des Hundegesetzes entsprechend.
Diese Verordnung gilt nicht für Diensthunde
des Polizeivollzugsdienstes
und von Gemeindevollzugsbediensteten,
des Strafvollzugs,
der Bundeswehr,
des Bundesgrenzschutzes
und der Zollverwaltung
soweit diese im Rahmen ihrer Zweckbestimmung ausgebildet oder gehalten werden.
Definition gefährliche Hunde in Kiel
Gefährliche Hunde im Sinne des GefHG sind:
Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung,
Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von
Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann.
Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls:
1. Pitbull Terrier
2. American Staffordshire Terrier
3. Staffordshire Bullterrier
4. Bullterrier
so wie Hunde aus Kreuzungen mit den genannten Hunderassen.
Als gefährlich gelten ferner:
1. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, iiiiiiSchärfe oder eine in ihrer Wirkung vergleichbare, Mensch oder Tier gefährdende iiiiiiEigenschaft, insbesondere Beißkraft und fehlende Bisslösung, besitzen,
2. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich iiiiiieiner strafbaren Handlung geschah,
3. Hunde, die außerhalb des befriedeten Besitztums der Hundehalterin oder des Hundehalters iiiiiiwiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben oder ein anderes iiiiiiVerhalten gezeigt haben, das Menschen ängstigt,
4. Hunde, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden iiiiiizu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher iiiiiiUnterwerfungsgestik gebissen haben oder
5. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh oder iiiiiiandere Tiere hetzen oder reißen.
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Anleinpflicht in den Grünanlagen Kiel
In der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete.
Dazu gehören laut der Grünanlagensatzung von Kiel
- die Grün- und Parkanlagen mit ihren Anpflanzungen und Einrichtungen
- einschließlich der Gewässer,
- die Spiel- und Bolzplätze,
- die Tiergehege,
- die allgemein zugänglichen Grünanlagen von Kleingärten
- das Straßenbegleitgrün
Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
In Naturschutzgebieten müssen grundsätzlich alle Hunde an die Leine genommen werden. Bodenbrütende Vögel, Niederwild aber auch gefährdete Biotope werden durch frei laufende
Hunde stark beeinträchtigt.
Definition Grünanlagen der Stadt Kiel
Die öffentlichen Grünflächen der Stadt Kiel dienen der Gesundheit und Erholung der Einwohner.
In der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete, gemäß Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt Kiel die öffentlichen Grünanlagen, sind darunter zu verstehen:
- die Grün- und Parkanlagen mit ihren Anpflanzungen und Einrichtungen
- einschließlich der Gewässer,
- die Spiel- und Bolzplätze,
- die Tiergehege,
- die allgemein zugänglichen Grünanlagen von Kleingärten
- das Straßenbegleitgrün
Verstöße gegen die Anleinpflicht in Kiel
Hierzu sind leider keine Angaben gefunden worden.
Ausnahmen der Leinen- und Maulkorbpflicht in Kiel
Diensthunde sind in der Stadt Kiel davon aus genommen:
- des Polizeivollzugsdienstes
- von Gemeindevollzugsbediensteten
- des Strafvollzugs
- der Bundeswehr
- des Bundesgrenzschutzes
- der Zollverwaltung
soweit diese im Rahmen ihrer Zweckbestimmung ausgebildet oder gehalten werden.
Mitführverbot von Hunden /Hundefreie Zone in Kiel
In folgenden Bereichen dürfen Sie Ihren Hund in Kiel nicht mitführen:
- Kirchen
- Kindergärten
- Schulen
- Krankenhäuser
- Theater, Lichtspielhäuser (Kino)
- Konzerte
- Vortrags- und Versammlungsräume
- Badeanstalten, Badeplätze
- Liegewiesen
- Kinderspielplätze
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Maulkorbpflicht in Kiel
Gefährlichen Hunden ist außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie bei
Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern, in Aufzügen und in Fluren ein das Beißen verhindernder Maulkorb anzulegen.
Dies gilt nicht für Hunde bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats.
Jedem gefährlichen Hund ist außerhalb eines befriedeten Besitztums ein leuchtend hellblaues Halsband anzulegen.
Informationen zu Maulkorbtraining und Maulkörben finden Sie ....hier
Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Kiel
Auf öffentlichen Straßen und im Wald dürfen Hunde nicht ohne Begleitung einer Aufsichtsperson, die auf das Tier jederzeit einwirken kann, frei herumlaufen.
Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen.
Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen
Gefährlichen Hunden ist außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern, in Aufzügen und in Fluren ein das Beißen verhindernder Maulkorb anzulegen.
Dies gilt nicht für Hunde bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats.
Befreiung von Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Kiel
Die zuständige Behörde erteilt für gefährliche Hunde mit Ausnahme gefährlicher Hunde nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 auf Antrag eine Befreiung von der Maulkorbpflicht nach Satz 1, wenn die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest (§ 11) nachgewiesen ist.
Für die Befreiung von der Maulkorbpflicht gilt § 5 Abs. 4 Satz 2 des Hundegesetzes entsprechend.
Sie können zeitlich und örtlich sowie auf bestimmte Personen beschränkt, befristet oder
unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden
werden. Auflagen können auch nachträglich angeordnet, geändert oder ergänzt werden.
Benötigte Unterlagen für die Befreiung von Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Kiel?
Der Antrag kann beim zuständigen Amt gestellt werden.
Der Antrag ist formlos zu stellen.
Über den Antrag kann erst entschieden werden, wenn die Erlaubnis zur Hundehaltung erteilt worden ist.
Als Nachweis muss die Halterin/der Halter mit dem Hund einen Wesenstest / Verhaltenstest erfolgreich absolvieren
Antragstellung für den Wesenstest/Verhaltenstest in Kiel
Ordnungsamt in Kiel
Abt, Allgemeine Gefahrenabwehr, sonstige ordnungsangelegenheiten
Besuchsadresse:
Fabrikstraße 8-10
24103 Kiel
Postanschrift
Landeshauptstadt Kiel
Bürger- und Ordnungsamt
Postfach 1152
24099 Kiel
Telefon
0431/901-1110
Fax
0431/901-62077
Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Kiel
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.30 bis 13 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14 bis 16 Uhr
Mittwoch geschlossen
Verkehrsanbindungen an das Ordnungsamt in Kiel
Alle Hauptlinien
Haltestelle
Andreas-Gayk-Straße
Zuständig für
Fragen zum Thema Landeshundegesetz
Befreiung von der Maulkorbpflicht
usw.
Weitere Informationen zu dem Wesenstest/Verhaltenstest in Kiel finden Sie .... hier
Formulare jeder Art für Hundehaltung in Kiel
Formularservice
Formulare zur Anmeldung und Abmeldung ect. zum down loaden, finden Sie auf
www.kiel.de
Hundeauslaufplätze in städtischen Grünanlagen in Kiel
Damit der Hundeauslauf im Einklang mit den Erholungsbedürfnissen aller anderen Besucher steht und Wald und Parkanlagen mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt nicht überstrapaziert werden, sind auch auf Hundeauslaufplätzen einige Regeln zu beachten:
Die Hunde müssen immer im Einwirkungsgebiet des Hundehalters sein und jederzeit zurückgerufen werden können. Andernfalls sind sie auch in Hundeauslaufgebieten anzuleinen.
Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist gemäß dem Hundegesetz Kiel auch innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufflächen ein Maulkorb anzulegen.
Andere Erholungssuchende dürfen nicht belästigt oder gefährdet werden. Die Erholung anderer hat auch im Hundeauslaufgebiet Vorrang. Besonders Lärmbelästigungen der Nachbarschaft durch lautes Bellen sollen vermieden werden.
Zudem wäre es wünschenswert, wenn die Halter auch auf den Auslaufplätzen die Verunreinigungen durch ihre Hunde entfernen würden, die nachfolgenden Hundehalter werden es danken.
Hundeauslaufplätze , Auslaufgebiete, Hundewiesen in Kiel finden Sie..... hier
Standorte der Dogstations, Beutelspender in Kiel finden Sie .... hier
Unterwegs mit Hunden in Wald und Flur in Kiel finden Sie ...hier
Infos zu den Kampfhunden in Kiel finden Sie ...hier
Die Kampfhundeverordnung von Kiel finden Sie ....hier
Informationen zur Verwaltungsvorschrift zum Gefahrhundegesetz des Landes SchleswigHolstein (VwVGefHG) finden Sie ...hier
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da sich Angaben z.B. kurzfristig ändern können.
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Kennwort: Kiel - Maulkorb