Informationen zum Sachkundenachweis in Kiel
Gemäß Gefahrhundegesetz (GefHG) Schleswig-Holstein müssen alle Halter und Aufsichtspersonen von gefährlichen Hunden einen Nachweis darüber erbringen, dass sie ihren Hund so halten und führen können, dass von diesem voraussichtlich keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht (Sachkundenachweis).
Die erforderliche Sachkunde besitzt, wer aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten den Hund so halten und führen kann, dass von diesem voraussichtlich keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.
Zur Prüfung der Sachkunde kann die zuständige Behörde die Vorlage einer Sachkundebescheinigung einer sachverständigen Person oder Einrichtung, die sie zur Ausbildung von Hundehalterinnen und Hundehaltern gefährlicher Hunde in der erforderlichen Sachkunde für geeignet hält, verlangen.
Um die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes zu erhalten oder als Aufsichtsperson einen solchen Hund führen zu dürfen, ist ein Nachweis über die erforderliche Sachkunde zu erbringen.
Durch das Ablegen der Sachkundeprüfung beim Amtstierarzt wird nachgewiesen, dass über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt wird, um einen gefährlichen Hund zu halten und zu führen ohne Leben und Gesundheit von Menschen oder anderen Tieren zu gefährden.
Gefährliche Hunde im Sinne des GefHG sind:
Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung,
Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von
Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann.
Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls:
1. Pitbull Terrier
1. Pitbull Terrier
2. American Staffordshire Terrier
3. Staffordshire Bullterrier
4. Bullterrier
so wie Hunde aus Kreuzungen mit den genannten Hunderassen.
Als gefährlich gelten ferner:
1. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, iiiiiiSchärfe oder eine in ihrer Wirkung vergleichbare, Mensch oder Tier gefährdende iiiiiiEigenschaft, insbesondere Beißkraft und fehlende Bisslösung, besitzen,
2. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich iiiiiieiner strafbaren Handlung geschah,
3. Hunde, die außerhalb des befriedeten Besitztums der Hundehalterin oder des Hundehalters iiiiiiwiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben oder ein anderes iiiiiiVerhalten gezeigt haben, das Menschen ängstigt,
4. Hunde, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden iiiiiizu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher iiiiiiUnterwerfungsgestik gebissen haben oder
5. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh oder iiiiiiandere Tiere hetzen oder reißen.
Was ist der Sachkundenachweis/Hundeführerschein?
Der Sachkundenachweis ist eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs, in welchem den Teilnehmern das notwendige Wissen über den Umgang mit Hunden vermittelt wird.
Der Kurs endet mit einer Prüfung - ist diese bestanden, erhält der jeweilige Teilnehmer darüber eine Bescheinigung, den Sachkundenachweis.
Der Sachkundenachweis wird umgangssprachlich auch oft „Hundeführerschein“ genannt.
Kurse zum Erwerb des Sachkundenachweises, auch „Hundeführerschein“-Kurse genannt, dürfen nur von speziell ausgebildeten Personen abgehalten werden.
Wo gibt es Hundeführerschein - Kurse ?
„Hundeführerschein“-Kurse gibt es z.B.
- von der Tierärzteschaft,
- vom VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen)
- und BHV (Berufsverband der Hundeerzieher e. V)
Hundeführerschein für alle Hundehalter empfehlenswert
Auch wenn Sie keinen Sachkundenachweis im Sinne des Gefahrhundegesetzes benötigen, ist die Teilnahme an diesem Kurs empfehlenswert.
Möglichst viele Hundehalter sollten auf freiwilliger Basis lernen, wie sie ihren Hund unter Kontrolle bringen - sei es nun ein Chihuahua, ein Dalmatiner oder ein Dobermann.
Denn jeder Hund kann beißen, und eine große Zahl an Bissverletzungen fügen Hunde ihrer eigenen Familie zu.
Nicht weil diese Hunde böse sind, sondern weil wir Menschen eklatante Fehler im Umgang mit unseren Hunden machen.
Um Gefahren für uns und andere zu vermeiden, brauchen wir fundiertes Wissen:
Wissen über normales Hundeverhalten, Wissen über Situationen, in denen ein Hund gefährlich werden kann, Wissen über typische Missverständnisse zwischen Mensch und Hund - und nicht zuletzt Wissen darüber, wie man seinen Hund richtig erzieht.
Nicht erbringen brauchen folgende Personen den Sachkundenachweis in Kiel
Den Sachkundenachweis brauchen Sie nicht zu erbringen, wenn Sie von vornherein als sachkundig gelten.
Das ist der Fall bei
- Tierärztinnen und Tierärzte sowie Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundes-iiiiTierärzteordnung
- Personen, die zur Abnahme von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde berechtigt sind,
- Rettungshundeführerinnen und Rettungshundeführer,
- Polizeihundeführerinnen und Polizeihundeführer.
Sachkundenachweis in Kiel
Die erforderliche Sachkunde besitzt, wer aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten den Hund so halten und führen kann, dass von diesem voraussichtlich keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.
Zur Prüfung der Sachkunde kann die zuständige Behörde die Vorlage einer Sachkundebescheinigung einer sachverständigen Person oder Einrichtung, die sie zur Ausbildung von Hundehalterinnen und Hundehaltern gefährlicher Hunde in der erforderlichen Sachkunde für geeignet hält, verlangen.
Sachkunde für gefährliche Hunde in Kiel
Um die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes zu erhalten oder als Aufsichtsperson einen solchen Hund führen zu dürfen, ist ein Nachweis über die erforderliche Sachkunde zu erbringen.
Durch das Ablegen der Sachkundeprüfung beim Amtstierarzt wird nachgewiesen, dass über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt wird, um einen gefährlichen Hund zu halten und zu führen ohne Leben und Gesundheit von Menschen oder anderen Tieren zu gefährden.
Quelle Tierärztekammer Schleswig - Holstein
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Durchführung von der Sachkundeprüfung in Kiel - Wo ?
Veterinäramt in Kiel
Bürger- und Ordnungsamt in Kiel
Abt.Veterinärangelegenheiten
Besuchsadresse:
Sophienblatt 100, V. Etage,
24114 Kiel
Postanschrift
Landeshauptstadt Kiel
Bürger- und Ordnungsamt
Postfach 1152
24099 Kiel
Fax
0431/901-62088
Ansprechpartner im Veterinäramt Kiel
Amtstierärztlicher Dienst/Amtstierärzte
Telefon:
0431/901-2162
Telefon:
0431/901-2096
Fax
0431/901-62088
Sprechzeiten/Öffnungszeiten des Veterinäramt in Kiel
Montag bis Freitag 8 bis 9 Uhr
und nach Vereinbarung
Verkehrsanbindungen zu dem Veterinäramt in Kiel
Alle Hauptlinien,
Haltestelle Hummelwiese
Gebühren für den Sachkundetest in Kiel
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Das Kieler Hundegesetz finden Sie .... hier
Infos zu Ämter rund um den Hund in Kiel finden Sie .... hier
Ausführliche Informationen rund um die Kampfhunde in Kiel finden Sie ...hier
Informationen zur Verwaltungsvorschrift zum Gefahrhundegesetz des Landes SchleswigHolstein (VwVGefHG) finden Sie ...hier
Weitere interessante Informationen rund um den Hund finden Sie hier unter
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Kennwort: Kiel - Sachkundenachweis
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