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Köln,Kampfhunde,Anleinpflicht,Halteerlaubnis,Kampfhundesteuer,Maulkorbpflicht,, Anleinpflicht,,Köln
Wichtige Informationen zu Kampfhunden in Köln
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Köln
Kampfhundesteueramt in Köln
Hundesteueramt in Köln
Kassen- und Steueramt in Köln
Dienstgebäude
Adresse
Athener Ring 4
(Stadthaus Chorweiler)
50765 Köln
Postanschrift
Kassen- und Steueramt in Köln
Postfach 10 35 51
50475 Köln
Telefon
0221 / 221-21686
Fax
0221 / 221-21845
Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt in Köln
Montag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 16 Uhr
und nach vorheriger Vereinbarung bis 18 Uhr
Mittwoch, 8 bis 12 Uhr
Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr
Verkehrsanbindungen an das Kassen- und Steueramt in Köln
Haltestelle: Chorweiler:
Stadtbahn-Linie: 15
Bus-Linien: 120, 121, 122, 125, 126 und 127
S-Bahn-Linie: S 11
Höhe der Kampfhundesteuer in Köln
für jeden gehaltenden Hund in Köln 156 Euro im Jahr
Fälligkeit der Hundesteuer/ Kampfhundesteuer in Köln
Die Steuer wird halbjährlich am 01. April für den Zeitraum Januar bis Juni und am 01. Oktober für den Zeitraum Juli bis Dezember mit der Hälfte des Jahresbetrages fällig.
Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer über das Kalenderjahr hinaus zu den gleichen Fälligkeitsterminen weiter zu entrichten.
Bei der erstmaligen Festsetzung ist die Steuer für das laufende Halbjahr innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides zu entrichten, wenn der Bescheid weniger als einen Monat vor dem Fälligkeitszeitpunkt nach Satz 1 oder wenn er nach diesem Zeitpunkt bekannt gegeben wird.
Das gleiche ist der Fall, wenn die Steuer für Erhebungszeiträume vor dem laufenden Halbjahr festgesetzt wird.
Ausführliche Informationen zur Hundesteuer in Köln finden Sie .... hier
Die Hundesteuersatzung von Köln finden Sie ....hier
Amt für Kampfhunde Angelegenheiten in Köln
Ordnungsamt in Köln
Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten
Dienstgebäude
Adresse
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Postanschrift
Amt für öffentliche Ordnung in Köln
Postfach 10 35 64
50475 Köln
Telefon
0221 / 221-35099
Fax
0221 / 221-26146
Servicenummer Hundehaltung
Telefon
0221 / 221-22097
Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Köln
Montag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch, 8 bis 12 Uhr
Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung
Verkehrsanbindungen an das Ordnungsamt in Köln
Haltestelle: Kalk Kapelle - rollstuhlgerecht
Stadtbahn-Linien: 1, 9
Bus-Linie: 159
Haltestelle: Kalk Post - nicht rollstuhlgerecht
Stadtbahn-Linien: 1, 9
Bus-Linie: 159
Haltestelle: Trimbornstraße - nicht rollstuhlgerecht
S-Bahn-Linien: S12 und S 13
Regionalbahn-Linie RB 25
Was tun bei Vorfällen mit Kampfhunden in Köln
Bei Vorfällen mit sog. Kampfhunden (z.B. "Hund beißt Mensch", "Hund beißt Hund") wenden Sie sich umgehend an die Polizei.
Der Vorfall sollte aus Verfahrensgründen stets schriftlich dargestellt werden. Geben Sie dabei - so weit wie möglich bzw. bekannt -
Ort
Zeitpunkt
Beteiligte
und ggf. Zeugen des Vorfalles an
schildern Sie genau den Hergang des Vorfalles und das Verhalten der Beteiligten.
Weitere Informationen zu Vorfällen mit Hunden in Köln finden Sie ....hier
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Welche Hunde werden in Köln als gefährlich ( Kampfhunde) eingestuft?
Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.
Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt.
In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.
Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, iiiiiigezüchtet oder gekreuzt worden sind,
2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf iiiiiiZivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,
3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich iiiiiieiner strafbaren Handlung geschah,
4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden iiiiiizu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher iiiiiiUnterwerfungsgestik gebissen haben,
6. Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere iiiiiihetzen, beißen oder reißen.
Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach
Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.
Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Agressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren ergeben.
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Halteerlaubnis von Kampfhunden in Köln
Informationen wie zum Beispiel:
- Antragstellung zur Haltung von gefährlichen Hunden im Stadtgebiet Köln
- Voraussetzungen für eine Haltegenehmigung von Kampfhunden in Köln
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Berechtigtes Interesse
- Besondere Hundehaftpflichtversicherung für Kampfhunde
- Gebühr einer Halteerlaubnis von Kampfhunden/Tieren in Köln
Weitere Informationen zur Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund in Köln
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Verhaltenstest in Köln
Den Verhaltenstest von Köln finden Sie .....hier
Sachkundenachweis in Köln
Informationen wie zum Beispiel:
- Sachkunde für Hunde bestimmter Rassen in Köln
- Sachkunde für größere Hunde (40/20 - Hunde)
- Durchführung von dem Sachkundetest in Köln - Wo und Wann?
- Anmeldungszeit für den Sachkundetest in Köln
- Prüfungszeiten für den Sachkundetest in Köln
- Vorbereitung zur Prüfung für den Sachkundetest in Köln
- Sachkundeprüfung in Köln - Nicht bestanden?
- Gebühren für den Sachkundetest in Köln
Weitere Informationen zum Sachkundetest in Köln finden Sie ....hier
Maulkorbpflicht und Anleinpflicht in Köln
Informationen wie zum Beispiel:
- Anleinpflicht nach Hundekategorien
- Anleinpflicht für alle Hunde
- Anleinpflicht für Hunde der Kategorie "Große Hunde"
- Anleinpflicht für Hunde der Kategorie "Gefährlicher Hund"
- Anleinpflicht für Hunde der Kategorien "Hunde bestimmter Rassen"
- Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Köln
- Verstöße gegen die Anleinpflicht in Köln
- Ausnahmen der Leinen- und Maulkorbpflicht in Köln
- Mitführverbot von Hunden in Köln
- Ordnungswidrigkeiten in Köln
Weitere Informationen zur Anleinpflicht und Maulkorbpflicht von Hunden in Köln
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Ordnungwidrigkeiten in Köln Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
1. § 2 Abs. 1 einen Hund nicht so hält, führt oder beaufsichtigt, dass von diesem keine iiiiiiGefahr für Menschen oder Tiere ausgeht,
2. § 2 Abs. 2 Hunde nicht an der Leine führt,
3. § 4 Abs. 3 den Zutritt zu dem befriedeten Besitztum nicht gestattet oder Feststellungen iiiiiinicht duldet,
4. § 5 Abs. 1 gefährliche Hunde oder Hunde im Sinne des § 10 Abs. 1 nicht so hält, dass iiiiiidiese ein befriedetes Besitztum nicht gegen den Willen der Halterin oder des Halters iiiiiiverlassen können,
5. § 5 Abs. 2 Satz 1 gefährliche Hunde oder Hunde im Sinne des § 10 Abs. 1 nicht angeleint iiiiiioder nicht an einer geeigneten Leine führt,
6. § 5 Abs. 2 Satz 3 gefährlichen Hunden oder Hunden im Sinne des § 10 Abs. 1 keinen iiiiiiMaulkorb oder eine in der Wirkung vergleichbare Vorrichtung anlegt,
7. § 5 Abs. 4 Satz 1 als Halterin oder Halter nicht in der Lage ist, einen gefährlichen Hund iiiiiisicher an der Leine zu halten oder zu führen,
8. § 5 Abs. 4 Satz 2 als Aufsichtsperson einen gefährlichen Hund oder Hund im Sinne des § iiiiii10 Abs. 1 führt, ohne die Voraussetzungen dafür zu erfüllen,
9. § 5 Abs. 4 Satz 3 einen gefährlichen Hund einer Person überlässt, die die iiiiiiVoraussetzungen des § 5 Abs. 4 Satz 2 nicht erfüllt,
10. § 5 Abs. 4 Satz 4 gleichzeitig mehrere gefährliche Hunde führt,
11. § 5 Abs. 5 einen gefährlichen Hund oder einen Hund im Sinne des § 10 Abs. 1 hält, iiiiiniobwohl der für die Haltung des gefährlichen Hundes erforderliche iiiiiinHaftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht,
12. § 5 Abs. 6 einen gefährlichen Hund oder einen Hund nach § 10 Abs. 1 an Personen iiiiiniabgibt, die nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügen,
13. § 8 Abs. 1 oder 2 Anzeige- oder Mitteilungspflichten nicht erfüllt,
14. entgegen § 9 Satz 2 nicht sicherstellt, dass eine Verpaarung seines gefährlichen Hundes iiiiininicht erfolgt,
15. § 10 Abs. 1 die danach maßgeblichen Anforderungen des § 5 Abs. 4 nicht beachtet,
16. § 11 Abs. 1 die Haltung von Hunden im Sinne dieser Vorschrift nicht anzeigt,
17. § 11 Abs. 2 Satz 1 einen Hund hält, ohne der zuständigen Behörde die dort genannten iiiiiinHaltungsvoraussetzungen nachgewiesen zu haben,
18. § 11 Abs. 6 einen großen Hund unangeleint führt.
Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung zur Unfruchtbarmachung nach § 9 Satz 3 oder einer Anordnung nach § 12 zuwider handelt oder diese nicht befolgt.
Bußgelder bei Verstößen der Kampfhundehaltung in Köln
Der Bußgeldrahmen für Ordnungswidrigkeiten, z.B. das unangeleinte Führen eines Hundes, wurde im Vergleich zur ehemaligen Landeshundeverordnung NRW vervielfacht und beträgt jetzt bis zu 100.000 €.
Folgen unzulässiger Kampfhundehaltung:
Wird ein Kampfhund ohne die erforderliche Genehmigung gehalten kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 10.000 Euro verhängt werden.
Dies gilt auch für die unter Klasse 2 aufgeführten Hunde, für die kein gültiges Negativzeugnis vorliegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die unterlassene, nicht rechtzeitige oder unvollständige Anzeige der Hundehaltung/Antragstellung sowohl Ordnungswidrigkeitenverfahren als auch ordnungsbehördliche Maßnahmen wie Haltungsuntersagung, Sicherstellung und anderweitige Unterbringung des Hundes etc. nach sich ziehen kann.
Der Bußgeldrahmen für Ordnungswidrigkeiten, z.B. das unangeleinte Führen eines Hundes, wurde im Vergleich zur ehemaligen Landeshundeverordnung NRW vervielfacht und beträgt jetzt bis zu 100.000 €.
Die Kampfhundeverordnung von Köln finden Sie ...hier
Das Einfuhrverbot für gefährliche Hunde finden Sie ....hier
Weitere interessante Informationen rund um den Hund finden Sie hier unter
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Bullmastiff, Bullterrier, Dog Argentino, Dogue des Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler
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Kampfhunde in Köln
Für Kampfschmuser-Fans
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