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Wichtige Informationen zur Anleinpflicht und Maulkorbpflicht von Hunden/Kampfhunden in Köln
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Köln
Gewünschtes bitte anklicken:
Anleinpflicht in Köln
Anleinpflicht nach Hundekategorien in Köln
Anleinpflicht für alle Hunde in Köln
In folgenden Bereichen müssen alle Hunde zur Vermeidung von Gefahren an einer geeigneten Leine geführt werden (§ 2 Absatz 2 LHundG NRW):
- in Fußgängerzonen
- Haupteinkaufsbereichen
- andere innerörtliche Bereiche
- Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
- in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
- einschließlich Kinderspielplätzen
iiiimit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
- bei öffentlichen Versammlungen
- in Aufzügen
- bei Volksfesten
- und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
- in öffentlichen Gebäuden,Schulen und Kindergärten.
Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche Hundekategorie, nicht möglich!
Das trifft nicht auf Diensthunde der Bundes- und Landesbehörden sowie auf Diensthunde der Gemeinden und Gemeindeverbände zu,z.B.:
- Diensthunde der Polizei
- des Strafvollzuges
- des Bundesgrenzschutzes
- der Zollverwaltung
- der Bundesbahn
- der Bundeswehr
- im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde.
Anleinpflicht für Hunde der Kategorie "Große Hunde" in Köln:
Wenn Sie einen großen Hund besitzen, gilt außerdem, dass Sie ihn außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln nur angeleint führen dürfen.
Auch hiervon gibt es keine Befreiungsmöglichkeit.
Anleinpflicht für Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" sowie "Hunde bestimmter Rassen" in Köln:
Wenn Ihr Hund zu den Rassen dieser beiden Kategorien gehört, darf er grundsätzlich überall nur mit Leine (höchstens 1,5 m Länge) Gassi geführt werden.
Hier können Sie eine Befreiung von der Anleinpflicht beantragen.
Voraussetzung ist ein bestandener Verhaltenstest.
Anlein- und Maulkorbpflicht außerhalb befriedeten Besitztums, in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in öffentlichen Räumen.
Der Halter oder die Aufsichtsperson muss 18 Jahre alt und körperlich in der Lage sein, den Hund sicher zu führen.
Die reißfeste Leine darf nicht länger als 1,5 Meter sein und muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann.
Der Hund muss einen das Beißen verhindernden Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung (z.B. Kopfhalfter) tragen.
Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
Das trifft nicht auf Diensthunde der Bundes- und Landesbehörden sowie auf Diensthunde der Gemeinden und Gemeindeverbände zu,z.B.:
- Diensthunde der Polizei
- des Strafvollzuges
- des Bundesgrenzschutzes
- der Zollverwaltung
- der Bundesbahn
- der Bundeswehr
- im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde.
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Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Köln
In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.
Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden. Für sogenannte "Gefährliche Hunde" und "Hunde bestimmter Rassen" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch nicht.
Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.
Eine Übersichtskarte mit allen Hundefreilaufflächen kann zur Zeit beim Amt für öffentliche Ordnung (Abteilung Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten) sowie im Bürgerladen eingesehen werden.
Verstöße gegen die Anleinpflicht in Köln
Verstöße gegen die Anleinpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro geahndet werden kann.
Ausnahmen der Leinen- und Maulkorbpflicht in Köln
Für folgende Hunde gilt die Maulkorb- und Anleinpflicht nicht in Köln:
Diensthunde von Behörden,
Hunde des Rettungsdienstes,
Hunde des Katastrophenschutzes,
Blindenführhunde sowie
Behindertenbegleithunde, Herdengebrauchshunde und brauchbare Jagdhunde im Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes
Mitführverbot von Hunden in Köln
In folgenden Bereichen dürfen Sie Ihren Hund in Köln nicht mitführen:
im Botanischen Garten,
im Forstbotanischen Garten,
in den Vogelschauen und Wildparks,
auf ausgewiesenen Spielwiesen,
auf ausgewiesenen Liegewiesen,
auf in öffentlichen Grünflächen gelegenen Spiel- und Bolzplätzen,
auf Friedhöfen,
auf Spielplätzen
Verstöße hiergegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 250 Euro geahndet werden kann.
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Maulkorbpflicht in Köln
Wenn Ihr Hund zu den Rassen der Kategorie "Gefährlicher Hund" (§ 3 LHundG NRW) oder der Kategorie "Hunde bestimmter Rassen" (§ 10 LHundG NRW) angehört, darf er nur mit Maulkorb Gassi geführt werden.
Diese Pflicht entfällt, wenn Sie im Besitz einer Befreiung von der Maulkorbpflicht sind. Voraussetzung hierfür ist ein bestandener Verhaltenstest.
Wenn Sie im Besitz einer Befreiung sind, dann muss diese beim Ausführen des Hundes mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Verstöße gegen die Maulkorbpflicht sind eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro geahndet werden kann.
Befreiung von Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Köln
Generell gilt für alle Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" und "Hunde bestimmter Rassen" eine Maulkorb- und Anleinpflicht.
Hiervon können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
An bestimmten Plätzen und Bereichen gilt diese Ausnahmegenehmigung allerdings nicht, hier müssen Hunde immer angeleint werden.
Gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (erlaubnispflichtige Hunde) ist - wenn keine Befreiungsgenehmigung erteilt wurde - stets ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleich stehende Vorrichtung anzulegen und sie sind außerhalb befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Fahrstühlen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine, die nicht länger als 1,5 m sein darf, zu führen.
Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen bis zur Vollendung des 6. Lebensmonats unterliegen nicht der generellen Maulkorbpflicht.
In folgenden Bereichen sind sie an einer zur Vermeidungvon Gefahren geeigneten Leine zu führen:
- auf öffentlichen Straßen,
- Wegen und Plätzen,
- in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen,
- in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten,
- bei öffentlichen Versammlungen,
- Aufzügen,
- Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.
Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nicht
- innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile
- sowie in bestimmten Bereichen bzw. bei bestimmten Anlässen.
Desweiteren dürfen Hunde dieser Kategorie außer vom Halter (Erlaubnisinhaber) nur von Personen geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen und in der Lage sind, das Tier sicher zu halten und zu führen.
Das gleichzeitige Ausführen mehrerer gefährlicher Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist nicht zulässig.
Benötigte Unterlagen für die Befreiung von Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Köln
Sofern Sie einen Hund nach § 3 LHundG NRW oder einen Hund nach § 10 LHundG NRW (oder Kreuzungen/Mischlinge dieser Rassen) halten, bei dem die tatsächliche Gefährlichkeit nicht festgestellt worden ist, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahme von der verschärften Anleinpflicht und der Maulkorbpflicht zu beantragen (Befreiungsgenehmigung).
Der Antrag kann beim Amt für öffentliche Ordnung formlos schriftlich oder auch telefonisch gestellt werden.
Als Nachweis muss die Halterin/der Halter mit dem Hund beim Veterinäramt einen Verhaltenstest erfolgreich absolvieren
bzw. bis zum 24. Lebensmonat die regelmäßige, mindestens alle zwei Wochen erfolgende Teilnahme an einer Junghundeausbildung nachweisen.
Bei Hunden gemäß § 10 LHundG NRW werden auch die Verhaltenstests eines anerkannten Sachverständigen oder einer sachverständigen Stelle anerkannt.
Informationen zu Maulkorbtraining/Maulkörben finden Sie....hier
Antragstellung für den Verhaltenstest in Köln bei dem Amt für öffentliche Ordnung
Ordnungsamt in Köln
Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten
Dienstgebäude
Adresse
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Postanschrift
Amt für öffentliche Ordnung in Köln
Postfach 10 35 64
50475 Köln
Telefon
0221 / 221-35099
Fax
0221 / 221-26146
Servicenummer Hundehaltung
Telefon
0221 / 221-22097
Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Köln
Montag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch, 8 bis 12 Uhr
Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung
Verkehrsanbindungen an das Ordnungsamt in Köln
Haltestelle: Kalk Kapelle - rollstuhlgerecht
Stadtbahn-Linien: 1, 9
Bus-Linie: 159
Haltestelle: Kalk Post - nicht rollstuhlgerecht
Stadtbahn-Linien: 1, 9
Bus-Linie: 159
Haltestelle: Trimbornstraße - nicht rollstuhlgerecht
S-Bahn-Linien: S12 und S 13
Regionalbahn-Linie RB 25
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Verhaltenstest in Köln
Für eine Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einem Verhaltenstest überprüft werden. Zu diesem Test muss der / die Halter/in persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.
Bei den "Gefährlichen Hunden" ist der Test durch einen amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes vorgeschrieben.
Verhaltensprüfungen für Hunde der Kategorie "Hunde bestimmter Rassen" können vom amtlichen Tierarzt oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Wer berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum LHundG NRW festgelegt.
Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten einer Hundehalterin oder eines Hundehalters, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können.
Alle weiteren Informationen rund um die Anmeldung zum Test beim Veterinäramt.
Zum Bestehen der Prüfung ist es erforderlich, dass Ihr Hund alle Prüfungsinhalte erfolgreich absolviert hat.
Informationen zu dem Verhaltenstest in Köln finden Sie...hier
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW
(DVO LHundG NRW) Vom 19. Dezember 2003
nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnfinden Sie .... hier
Quelle: Landesamt für Natur und Umwelt
Antragstellung eines Verhaltenstests in Köln
Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel bei der Antragstellung nicht erforderlich, kann jedoch im Einzelfall notwendig sein (zum Beispiel bei Unklarheiten im Antrag).
Sie werden dann entsprechend benachrichtigt.
Zum Verhaltenstest müssen Sie selbstverständlich gemeinsam mit Hund erscheinen und sich durch Ihren Personalausweis oder Pass ausweisen.
Ausnahmegenehmigung in Köln
Auf Antrag ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (Befreiung vom Maulkorb- und/oder Leinenzwang) möglich, wenn der Hundehalter durch eine erfolgreiche abgelegte behördliche Verhaltensprüfung nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.
Hiervon abweichend können für "Hunde bestimmter Rassen" Verhaltensprüfungen auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder eine anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Diese Ausnahmegenehmigung ist beim Ausführen des Hundes immer mitzuführen. Wenn Sie hiergegen wiederholt verstoßen, kann die Hundehaltung untersagt werden.
Bitte beachten Sie, dass es Bereiche gibt, in denen die Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht nicht gilt.
Gebühren für den Verhaltenstest und die Ausnahmegenehmigung in Köln
Es fallen Gebühren in Höhe von
50 Euro für den Verhaltenstest und
25 Euro für die Ausnahmegenehmigung an.
Die Gebühren können bar, per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.
Hundeauslaufplätze in städtischen Grünanlagen in Köln
Die Auslaufflächen in den Parks sind eingezäunt und mit Schildern kenntlich gemacht. Damit der Hundeauslauf im Einklang mit den Erholungsbedürfnissen aller anderen Besucher steht und Wald und Parkanlagen mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt nicht überstrapaziert werden, sind auch auf Hundeauslaufplätzen einige Regeln zu beachten:
Die Hunde müssen immer im Einwirkungsgebiet des Hundehalters sein und jederzeit zurückgerufen werden können.
Andernfalls sind sie auch in Hundeauslaufgebieten anzuleinen.
Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist nach dem LHundG NRW auch innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufflächen ein Maulkorb anzulegen.
Andere Erholungssuchende dürfen nicht belästigt oder gefährdet werden.
Die Erholung anderer hat auch im Hundeauslaufgebiet Vorrang.
Besonders Lärmbelästigungen der Nachbarschaft durch lautes Bellen sollen vermieden werden.
Zudem wäre es wünschenswert, wenn die Halter auch auf den Auslaufplätzen die Verunreinigungen durch ihre Hunde entfernen würden, die nachfolgenden Hundehalter werden es danken.
Hundeauslaufplätze in Köln finden Sie ..... hier
Infos zu den Kampfhunden in Köln finden Sie ...hier
Die Kampfhundeverordnung von Köln finden Sie ....hier
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Kennwort: Köln - Anleinpflicht
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