Hundesteuer in Köln – Teil 2

Hundesteuer in Köln – Teil 2

Wichtige Informationen für Hundehalter zur Hundesteuer in Köln gewünschtes bitte anklicken:

Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung und Hundesteuerermäßigung in Köln

Steuerbefreiung und Steuerermäßigung (Steuervergünstigung) wird nur gewährt, wenn Hunde, für die die Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind, der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei nicht bestraft worden ist und für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind.

Der Antrag auf Steuerermäßigung in der Stadt Köln

ist innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme des Hundes oder wenn für den Hund bei bereits Hundesteuer bezahlt wird innerhalb von vier Wochen nachdem die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung vorliegen, beim Kassen- und Steueramt der Stadt Köln zu stellen.

Bei fristgerechter Antragstellung wird die Steuerermäßigung vom
Ersten des Monats an gewährt, in dem der Ermäßigungsgrund eingetreten ist. Sollte man erst später einen Antrag stellen erhält man dann auch die Ermäßigung erst später!

Hundesteuerbefreiung in Köln

Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt
(a) für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe schwer behinderter Personen dienen, soweit nach den Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes ein Grad der Behinderung von 100 % festgestellt wurde.
Diese Voraussetzung ist durch die Vorlage des Schwerbehindertenausweises bzw. des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes nachzuweisen.

Die Steuerbefreiung wird lediglich für einen Hund und nur dann gewährt, wenn der Hund aufgrund seiner besonderen Ausbildung geeignet ist, die Schwerbehinderung zu mildern.(b) für Hunde, die von einer natürlichen Person gehalten werden, aber regelmäßig als Rettungshunde bei einer staatlich anerkannten und/oder im öffentlichen Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisation eingesetzt sind und eine von der Stadt Köln anerkannte Ausbildung und Prüfung einer solchen Hilfsorganisation abgelegt haben oder sich in der Ausbildung zum Rettungshund befinden.

Der regelmäßige Einsatz im Rettungshundewesen ist von der betreibenden Organisation mindestens einmal im Kalenderjahr sowie auf Anforderung durch das Kassen- und Steueramt der Stadt Köln schriftlich nachzuweisen.Der Antrag auf Steuerbefreiung nach Abs. 1 ist innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme des Hundes, bei bereits versteuerten Hunden innerhalb von vier Wochen nachdem der die Steuerbefreiung begründende Tatbestand eingetreten ist, beim Kassen- und Steueramt der Stadt Köln zu stellen. Bei fristgerechter Antragstellung wird die Steuerbefreiung vom Ersten des Monats an gewährt, in dem der Befreiungsgrund eingetreten ist.

Bei verspäteter Antragstellung wird die Steuerbefreiung vom Ersten des der Antragstellung folgenden Monats an gewährt.
Wird die rechtzeitig beantragte Steuerbefreiung für einen neu im Haushalt aufgenommenen Hund abgelehnt, so wird die Steuer nicht erhoben, wenn der Hund binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des ablehnenden Bescheides wieder abgeschafft wird. Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt.

Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.

Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung weg, so ist dies innerhalb von vier Wochen nach Wegfall dem Kassen- und Steueramt der Stadt Köln anzuzeigen.

Die Steuer ist dann ab dem Ersten des Monats, der dem Wegfall des Befreiungsgrundes folgt, wieder in voller Höhe zu erheben. Infos zur Befreiung von der Hundesteuer für schwer behinderte Personen in Köln finden Sie …hier

Hundesteuerermäßigung in Köln

Steuerermäßigung wird auf Antrag gewährt für
Für Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches – Sozialhilfe – wird die Steuer auf Antrag auf 60,00 Euro jährlich ermäßigt, jedoch nur für einen Hund.

Der Antrag auf Steuerermäßigung ist innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme des Hundes, bei bereits versteuerten Hunden innerhalb von vier Wochen nachdem der die Steuerermäßigung begründende Tatbestand eingetreten ist, beim Kassen- und Steueramt der Stadt Köln zu stellen.

Bei fristgerechter Antragstellung wird die Steuerermäßigung vom Ersten des Monats an gewährt, in dem der Ermäßigungsgrund eingetreten ist.
Bei verspäteter Antragstellung wird die Steuerermäßigung vom Ersten des der Antragstellung folgenden Monats an gewährt. Sie gilt vorbehaltlich der Regelung des Abs. 3 Satz 2 für 12 Monate und wird auf Antrag bei Nachweis des Ermäßigungsgrundes jeweils um weitere 12 Monate verlängert.

Härtefallregeln in Köln


Die Hundesteuer kann nach Maßgabe des § 222 der Abgabenordnung (AO) auf Antrag ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.

Wenn die Einziehung der Hundesteuer nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre, kann sie nach Maßgabe der §§ 163 und 227 der AO auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden.

Zuschuss für Tierheim Hunde in Köln.

Wer einen Hund aus den Tierheimen Köln Dellbrück und Zollstock aufnimmt erhält einen Zuschuss zur Hundesteuer bis zu einem Höchstjahresbetrag von 156,00 EUR von der Stadt Köln.
Einen Antrag hierzu erhält man beim jeweiligen Tierheim in Köln.

Der Antrag muss an das Kassen- und Steueramt Köln gesandt werden.Informationen zur Bezuschussung für Tierheim Hunde in Köln
Der Zuschuss wird auf Antrag für jeden Hund gewährt, der aus den Tierheimen Köln-Dellbrück oder Köln-Zollstock übernommen wird.
Der Hund ist gleichzeitig beim Kassen- und Steueramt anzumelden.

Der Zuschuss wird zur Zeit in Höhe von höchstens 156,00 Euro gewährt.

Näheres ergibt sich aus dem Bewilligungsbescheid, der zusammen mit dem Hundesteuerbescheid erteilt wird.
Der Zuschuss wird mit der festzusetzenden Hundesteuer verrechnet.
Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Köln, wenn
Leider wurden dazu keine Angaben gefunden.

Ordnungswidrigkeiten in Köln

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des § 4 Abs. 4 Satz 1, § 8 und § 9 dieser Satzung können gemäß §§ 17 und 20 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) als Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Quelle Stadt Köln
Angaben ohne Gewähr

Die

Hundesteuersatzung der Stadt Köln

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Infos zur

Hundesteuer in Köln Teil 1

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