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Leipzig, gefährliche Hunde, Kampfhunde, Haltererlaubnis, Anträge
Wichtige Informationen zur Anmeldung von gefährlichen Hunden in Leipzig
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Leipzig
gewünschtes bitte anklicken:
Informationen zur Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund in Leipzig
Haltung gefährlicher Hunde in Leipzig
Die zuständige Kreispolizeibehörde kann die Haltung eines Hundes, dessen Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde, zur Verhütung von weiteren Gefahren für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit von Menschen und Tieren untersagen oder mit Auflagen genehmigen.
Sie kann insbesondere den Halter zur Vorlage eines Sachkundenachweises verpflichten.
Sie kann unter Beachtung der Bestimmungen des Tierschutzgesetzes die Unterbindung der Fortpflanzungsfähigkeit des Hundes anordnen.
Antragstellung zur Haltung von Kampfhunden im Stadtgebiet Leipzig
Für die Haltung der unter dem Begriff "gefährliche Hunde" aufgelisteten Hunderassen des
§ 1 Abs. 2 GefHundG ist eine Erlaubnis erforderlich.
Für diese Kampfhunde muss ein schriftlicher Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis zum Halten des Kampfhundes bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Der Erlaubnisantrag soll im Regelfall vor der Anschaffung und Haltung des Tieres gestellt werden!
Anmeldungsunterlagen der Stadt Leipzig , für einen gefährlichen Hund
Die Formulare für die Anmeldung für einen gefährlichen Hund in der Stadt Leipzig bekommen Sie im Internet auf
www.leipzig.de
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Benötigte Unterlagen für den Antrag der Haltungserlaubnis, eines gefährlichen Hundes in Leipzig
- Anmeldeformulare
- Der Hundehalter/ -in muss das 18. Lebensjahr vollendet haben/Personalausweis
- Sachkundenachweis
- Führungszeugnis/Zuverlässigkeit
- Nachweis das der Hund in verhaltensgerechter und ausbruchsicherer Einrichtung gehalten iiiiwird
- Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für den Hund
- Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip
- Erlaubnispflicht
- zusätzlich Anmeldepflicht bei der Stadtkämmerei in Leipzig
Informationen zum Sachkundenachweis in Leipzig wie z.B.:
- Inhalte des Sachkundenachweises in Leipzig
- Nachweis der Sachkunde in Leipzig
- Antragsunterlagen für die Sachkundeprüfung in Leipzig
- Nicht erbringen brauchen folgende Personen den Sachkundenachweis in Leipzig
- Durchführung von der Sachkundeprüfung in Leipzig - Wo ?
- und anderes mehr
mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmfinden Sie.... hier
Führungszeugnis in Leipzig
Das Führungszeignis ist bei der Stadt Leipzig zu beantragen.
Persönliche Zuverlässigkeit
Gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers dürfen keine Bedenken bestehen. Dieser muß ausreichend Gewähr dafür bieten, dass er im öffentlichen und im Nachbarschaftsinteresse für eine ordnungsgemäße und artgerechte Tierhaltung sorgt, persönlich geeignet ist und damit keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz entstehen. Die Einholung und Vorlage eines Führungszeugnisses ist deshalb erforderlich, bestimmte Verurteilungen oder Verstöße führen ggf zur Unzuverlässigkeit.
Zuverlässigkeit in Leipzig
Die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) besitzen Personen nicht, die nach § 11 rechtskräftig verurteilt worden sind oder sonst
1. wegen einer vorsätzlichen Straftat,
2. wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat,
3. wegen einer Straftat gegen
iiiiiidas Tierschutzgesetz
iiiiiidas Waffengesetz
iiiiiidas Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
iiiiiidas Sprengstoffgesetz oder
iiiiiidas Bundesjagdgesetz
rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind.
In die Frist wird nicht eingerechnet die Zeit, in welcher der Antragsteller auf behördliche oder richterliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.
Die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) besitzen ferner Personen in der Regel nicht, die
1. wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften
iiiiiides Tierschutzgesetzes
iiiiiides Waffengesetzes
iiiiiides Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
iiiiiides Sprengstoffgesetzes oder
iiiiiides Bundesjagdgesetzes verstoßen haben,
2. trunksüchtig oder rauschmittelsüchtig sind oder Medikamente missbräuchlich anwenden,
3. aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung iiiiiiBetreute nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind,
4. wiederholt gegen die §§ 3 bis 7 dieses Gesetzes verstoßen haben.
Haftpflichtversicherungsnachweis in Leipzig
Vorgeschrieben ist vor der Erteilung der Erlaubnis auch der Nachweis über das Bestehen einer Hundehaftpflichtversicherung in ausreichendem Umfang, die alle mit der Haltung des Hundes möglicherweise auftretenden Schäden abdeckt.
Es sollte in der von der Versicherungsgesellschaft ausgestellten Bescheinigung deutlich erkennbar sein, dass die Haltung dieses Hundes damit abgedeckt ist. Dies gilt auch ggf. bei einer Erweiterung einer vielleicht bereits bestehenden Hundehaftpflichtversicherung.
Die Hundehaftpflichtversicherung muss einen Mindestdeckungssumme in Höhe von
500.000 Euro für Personenschäden und
250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen.
Nachweis über die Microchipkennzeichnung in Leipzig
Im Rahmen der Microchippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprehenden Microchipnummer.
Diese müssen Sie der Haltungsanzeige befügen.
Wenn Ihr Hund noch nicht gechippt ist ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt werden.
Aus dem Tierheim geholte Hunde sind immer gechippt.
Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.
Weitere Informationen zur Microchipkennzeichnung finden Sie ....hier
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Erlaubnis
Wer einen gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Kreispolizeibehörde.
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller
1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
2. die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt,
3. das Bestehen einer besonderen Haftpflichtversicherung nachweist,
4. in den dem Halten dienenden Räumlichkeiten und Freianlagen eine verhaltensgerechte
iiiiiiund ausbruchssichere Unterbringung ermöglicht, so dass die körperliche Unversehrtheit iiiiiivon Menschen und Tieren nicht gefährdet wird.
Die Erlaubnis kann befristet und unter Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Auflagen können auch nachträglich aufgenommen, geändert oder ergänzt werden.
Einer Erlaubnis bedarf abweichend von Absatz 1 nicht, wer bis zum 31. Dezember 2000 der zuständigen Kreispolizeibehörde unter Angabe seiner Personalien die Haltung sowie Rasse, Anzahl und Alter der Hunde schriftlich anzeigt.
In diesen Fällen hat die Kreispolizeibehörde die Haltung zu untersagen, wenn Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Halters bestehen oder eine Unterbringung im Sinne des Absatzes 1 Nr. 4 nicht gewährleistet ist.
Absatz 1 Nr. 3 und die Absätze 4 bis 6 gelten entsprechend.
Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Nachkömmlinge der in Satz 1 genannten Hunde, wenn sie bis zum 30. März 2001 geboren wurden.
Volljährigkeit des Hundehalters/der Hundehalterin in Leipzig
Die antragstellende Person (Halterin/Halter) muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wenn eine andere Person den Hund ausführt, muss diese ebenfalls das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Artgerechte und ausbruchsichere Unterbringung der gefährlichen Hunde in Leipzig
Gefährliche Hunde sind so zu halten, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.
Wer einen gefährlichen Hund hält, hat dies an den Zugängen zu seinem befriedeten Besitztum oder seiner Wohnung mit einem deutlich lesbaren Warnschild kenntlich zu machen.
Die zuständige Kreispolizeibehörde kann die sichere Haltung gefährlicher Hunde und die Beachtung von Auflagen durch Nachschau prüfen. Zum Zwecke der Nachschau hat der Halter den Beauftragten der Behörde das Betreten der Räumlichkeiten und Freianlagen zu gestatten, in denen der gefährliche Hund gehalten wird.
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Ordnungsamt in Leipzig
Dienststelle
Prager Straße 20
04103 Leipzig
Postanschrift
Stadt Leipzig
Ordnungsamt
04092 Leipzig
Telefon
0341/123-8850
Fax
0341/123-8854
Telefonzeiten im Ordnungsamt in Leipzig
Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Ansprechpartner im Ordnungsamt Leipzig erreichen Sie unter
Telefon
0341/123-8888
Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Leipzig
Montag, Dienstag, Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Verkehrsanbindung an das Ordnungsamt in Leipzig
Straßenbahn
Straßenbahn Haltestelle - Gutenbergplatz
Straßenbahn Linien - 12, 15
Bus
Bus Haltestelle - Ostplatz
Bus Linie - 60
Veterinäramt in Leipzig
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Dienststelle
Stötteritzer Straße 43
04317 Leipzig
Postanschrift
Stadt Leipzig
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
04092 Leipzig
Telefon
0341/ 267 5613
Fax
0341/ 261 1394
Telefonzeiten im Veterinäramt in Leipzig
Montag - Donnerstag 7:00 - 15:45 Uhr
Freitag 7:00 - 14:30 Uhr
Ansprechpartner im Veterinäramt Leipzig erreichen Sie unter
Telefon
0341/ 267 5620
Fax
0341/ 261 1394
Sprechzeiten/Öffnungszeiten des Veterinäramt in Leipzig
Montag - Donnerstag 7:00 - 15:45 Uhr
Freitag 7:00 - 14:30 Uhr
Verkehrsanbindung an das Veterinäramt in Leipzig
Straßenbahn
Straßenbahn Haltestelle - Stötteritzer/ Riebeckstr.
Straßenbahn Linie - 4
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Pflichten im Zusammenhang mit der Hundehaltung in Leipzig
Körperliche Konstitution
Beim Ausführen des Hundes müssen Sie in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine führen zu können.
Dasselbe gilt auch für eine von Ihnen beauftragte Aufsichtsperson.
Eignungsvoraussetzungen Dritter zum Ausführen
Alter
Die Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Sachkunde
Nachweis durch Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen oder einer sachverständigen Stelle.
Zuverlässigkeit
Zuverlässigkeit muss gegeben sein.
körperliche Eignung
Der Halter darf die Führung eines gefährlichen Hundes außerhalb seines befriedeten Besitztums nur Personen überlassen, die nach Alter sowie körperlicher und geistiger Verfassung zur Führung eines gefährlichen Hundes in der Lage sind.
Mitführen der Erlaubnis in Leipzig
Die Erlaubnis müssen Sie beim Spazierengehen immer mitführen.
Wenn Sie hiergegen verstoßen, kann die Hundehaltung untersagt werden.
Maulkorbpflicht in Leipzig
Gefährliche Hunde sind außerhalb entsprechend sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und haben einen Maulkorb zu tragen.
Gefährliche Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze, auf gekennzeichnete Liegewiesen oder in Badeanstalten mitgenommen werden. Weiterführende Regelungen für Hunde erlassen die allgemeinen Polizeibehörden gemäß § 14.
Anleinpflicht gefährlicher Hunde in Leipzig
Es besteht die Pflicht zum Ausführen an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine...
n folgenden Bereichen sind sie an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen:
- in Fußgängerzonen
- in Haupteinkaufsbereichen
- anderen innerörtlichen Bereichen
- Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
- in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
- einschließlich Kinderspielplätzen
- mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche
- bei öffentlichen Versammlungen
- in Aufzügen
- auf Volksfesten
- sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
- in öffentlichen Gebäuden
- in Schulen und Kindergärten
- außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und
iiiiauf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.
Beachten Sie: Eine Befreiung hier von ist nicht möglich.
Informationen zur Befreiungsgenehmigung vom Maulkorb und Anleinzwang in Leipzig
Es besteht die Möglichkeit in der Stadt Leipzig, durch ein anerkanntes Gutachten (Wesensanalyse) für einen gefährlichen Hund, eine Ausnahmegenehmigung der Anleinpflicht und Maulkorbpflicht zu bekommen.
Als behördlich anerkannt gilt ein Gutachten,
wenn es inhaltlich den Rahmenbedingungen einer standardisierten Wesensanalyse, die durch Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums des Innern näher bestimmt wird, entspricht und durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen im Hundewesen im Sinne von § 2 gefertigt wurde.
Das Gutachten ist nur gültig, solange der Antragsteller Halter des Hundes ist.
Nach einem Halterwechsel ist vom neuen Halter des Hundes innerhalb eines Jahres nach Begründung der Haltereigenschaft ein weiteres Gutachten vorzulegen.
Weitere Informationen zur Anleinpflicht finden Sie ....hier
Verhaltenstest/Wesensanalyse in Leipzig
Es besteht die Möglichkeit in der Stadt Leipzig, durch ein anerkanntes Gutachten (Wesensanalyse) für einen gefährlichen Hund, eine Ausnahmegenehmigung der Anleinpflicht und Maulkorbpflicht zu bekommen.
Als behördlich anerkannt gilt ein Gutachten,
wenn es inhaltlich den Rahmenbedingungen einer standardisierten Wesensanalyse, die durch Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums des Innern näher bestimmt wird, entspricht und durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen im Hundewesen im Sinne von § 2 gefertigt wurde.
Weitere Informationen zu dem Verhaltenstest in Leipzig finden Sie...hier
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Gleichzeitige Führen von mehren Hunden in Leipzig
Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden durch eine Person ist unzulässig. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden kann.
Generelles Zucht- und Handelsverbot
Zuchtverbot
Es ist verboten, Hunde nach § 1 Abs. 2 für die Zucht zu verwenden.
Es ist verboten, durch Zuchtauslese Hunde mit gesteigerter Aggressivität zu züchten.
Handelsverbot
Es ist verboten, mit Hunden nach § 1 Abs. 2 zu handeln. Dieses Verbot gilt nicht für Hunde, die nach § 5 Abs. 2 innerhalb der dort genannten Frist angezeigt werden.
Bei Verstößen gegen die v.g. Vorschriften muss mit der Festsetzung von erheblichen Geldbußen gerechnet werden.
Verstöße hiergegen stellen eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird (§ 143 Absatz 1 Strafgesetzbuch - StGB).
Erlaubnisnotwendigkeit
Wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung einen gefährlichen Hund hält, begeht eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird (§ 143 Absatz 2 StGB).
Einfuhr- und Verbringungsverbot
Die Einfuhr oder Verbringung eines gefährlichen Hundes nach Deutschland stellt eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.
Bereits der Versuch ist strafbar (§ 2 Gesetz zur Bekämfung gefährlicher Hunde).
Einfuhrverbot für gefährliche Hunde finden Sie ....hier
Steuerpflicht in Leipzig
Unabhängig von der Haltungserlaubnis müssen Sie ihren Hund auch steuerlich anmelden.
Gebühren zur Haltungserlaubnis in Leipzig
Beachten Sie bitte, dass für die Erteilung einer Halteerlaubnis für ein oder mehrere gefährliche Tiere im Normalfall eine Verwaltungsgebühr im Rahmen von 75 bis 250 Euro erhoben werden muss.
Genaue Angaben der Stadt Leipzig sind leider nicht gefunden worden.
Ordnungswidrigkeiten in der Hundehaltung in Leipzig
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
1. § 3 mit einem Hund nach § 1 Abs. 2 handelt, der nicht der Ausnahme nach § 3 Satz 2 iiiiiiunterfällt,
2. § 4 einen Hund mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausbildet,
3. § 5 Abs. 1 einen gefährlichen Hund ohne Erlaubnis hält,
4. § 5 Abs. 4 einen gefährlichen Hund so hält, dass Menschen, Tiere oder Sachen
iiiiiigefährdet werden,
5. § 5 Abs. 5 nicht durch ein deutlich lesbares Warnschild auf das Halten eines
iiiiiigefährlichen Hundes hinweist,
6. § 6 Abs. 1 einen gefährlichen Hund nicht an der vorgeschriebenen Leine führt und mit iiiiiidem vorgeschriebenen Maulkorb versieht,
7. § 6 Abs. 2 als Hundehalter einen gefährlichen Hund einer ungeeigneten Aufsichtsperson iiiiiiüberlässt,
8. § 6 Abs. 3 gleichzeitig mehrere gefährliche Hunde führt,
9. § 6 Abs. 4 einen gefährlichen Hund auf einen Kinderspielplatz, auf eine gekennzeichnete iiiiiiLiegewiese oder in eine Badeanstalt mitnimmt,
10. § 7 den dort geregelten Mitteilungspflichten nicht nachkommt.
Bussgelder in der Hundehaltung in Leipzig
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden.
Rechtliche Grundlagen in Leipzig
siehe
§ 12 Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG)
Folgen unzulässiger Kampfhundehaltung in Leipzig
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 2 Hunde nach § 1 Abs. 2 für die Zucht verwendet oder durch Zuchtauslese iiiiiiHunde mit gesteigerter Aggressivität züchtet,
2. gefährliche Hunde auf Menschen oder Tiere hetzt.
In der Entscheidung kann angeordnet werden, dass der Hund eingezogen wird.
Zuständige Stelle zur Erteilung einer Haltungserlaubnis in Leipzig
Die zuständige Kreispolizeibehörde.
Das Landeshundegesetz von Sachsen finden Sie ...hier
Die Durchführung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (DVOGefHundG) finden Sie .... hier
Weitere Informationen zu den Kampfhunden in Leipzig finden Sie .... hier
Ausführliche Informationen rund um die Hundesteuer in Leipzig finden Sie ... hier
Weitere interessante Informationen rund um den Hund finden Sie hier unter
Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen,
da sich Angaben kurzfristig ändern können. Sollten Sie auf unserer Seite Leipzig Haltungserlaubnis-Hunde Kategorie I eine Fehlinformation entdecken oder weitere Informationen zum Thema haben wären wir für eine Nachricht,
gerne per Mail, dankbar.
Bitte senden Sie eine Mail an hundeinfoportal (at) web.de oder über Kontakt
Kennwort: Leipzig - Haltungserlaubnis 1
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Halteerlaubnis von gefährlichen Hunden in Leipzig
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