Wichtige Informationen zu Kampfhunden in Leipzig
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Leipzig
gewünschtes bitte anklicken:
Kampfhundesteueramt in Leipzig
Hundesteueramt in Leipzig
Stadtkämmerei der Stadt Leipzig
Dienststelle
Martin-Luther-Ring 4 - 6
04109 Leipzig
Postanschrift
Stadt Leipzig
Stadtkämmerei
Bereich Hundesteuer
04092 Leipzig
Telefon
0341/123-3029
Fax
0341/123-3025
Telefonzeiten im Hundesteueramt/Stadtkämmerei in Leipzig
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.
Öffnungszeiten/Sprechzeiten von dem Hundesteueramt in Leipzig
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.
Verkehrsanbindung an das Hundesteueramt/Stadtkämmerei in Leipzig
Straßenbahn
Straßenbahn Haltestelle - Karl-Tauchnitz-Str./Neues Rathaus
Straßenbahn Linien - 2, 8, 9
Straßenbahn
Straßenbahn Haltestelle - Wilhelm-Leuschner-Platz
Straßenbahn Linien - 10, 11
Bus
Bus Haltestelle - Karl-Tauchnitz-Str./Neues Rathaus
Bus Linie - 89
nach oben
Höhe der Kampfhundesteuer in Leipzig
Der Steuersatz für die Hundehaltung beträgt im Kalenderjahr
- für den ersten Hund 96,00 Euro im Jahr
- für jeden weiteren Hund 192,00 Euro im Jahr
Soweit der Hund nicht das gesamte Kalenderjahr gehalten wird, beträgt die Steuer für jeden Monat der Steuerpflicht ein Zwölftel des Jahresbetrages.
Die Regelungen bezüglich des Steuersatzes in den zwischen der Stadt Leipzig und den ehemaligen Gemeinden abgeschlossenen Eingemeindungsverträgen bleiben hiervon unberührt.
Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Leipzig
Die Hundesteuer entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist.
Wird ein Hund erst nach dem 01. Januar drei Monate alt oder wird ein über drei Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuer am 1. Tag des folgenden Kalendermonats.
Die Hundesteuer wird durch Bescheid für ein Kalenderjahr festgesetzt.
Dem Steuerschuldner kann ein Bescheid mit Dauerwirkung für die Folgejahre erteilt werden.
Die Steuer wird in halbjährlichen Teilbeträgen am 15.03. und 15.09. jeden Jahres fällig. Nachzahlungen werden einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.
Endet die Hundehaltung während eines Kalenderjahres oder tritt ein Befreiungs- oder Ermäßigungstatbestand ein, so wird ein bereits ergangener Steuerbescheid geändert.
Gegenstand der Steuer ist das Halten von über drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet von Leipzig zu persönlichen Zwecken.
Kann das Alter eines Hundes nicht bestimmt werden, so wird davon ausgegangen, dass er älter als drei Monate ist.
Weitere Informationen zur Hundesteuer in Leipzig finden Sie .... hier
Die Hundesteuersatzung von Leipzig finden Sie ....hier
nach oben
Amt für Kampfhunde Angelegenheiten in Leipzig
Ordnungsamt in Leipzig
Dienststelle
Prager Straße 20
04103 Leipzig
Postanschrift
Stadt Leipzig
Ordnungsamt
04092 Leipzig
Telefon
0341/123-8850
Fax
0341/123-8854
Telefonzeiten im Ordnungsamt in Leipzig
Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Ansprechpartner im Ordnungsamt Leipzig erreichen Sie unter
Telefon
0341/123-8888
Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Leipzig
Montag, Dienstag, Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Verkehrsanbindung an das Ordnungsamt in Leipzig
Straßenbahn
Straßenbahn Haltestelle - Gutenbergplatz
Straßenbahn Linien - 12, 15
Bus
Bus Haltestelle - Ostplatz
Bus Linie - 60
Was tun bei Vorfällen mit Kampfhunden in Leipzig
Bei Vorfällen mit sog. Kampfhunden (z.B. "Hund beißt Mensch", "Hund beißt Hund") wenden Sie sich umgehend an die Polizei.
Der Vorfall sollte aus Verfahrensgründen stets schriftlich dargestellt werden.
Geben Sie dabei - so weit wie möglich bzw. bekannt -
Ort
Zeitpunkt
Beteiligte
und ggf. Zeugen des Vorfalles an
schildern Sie genau den Hergang des Vorfalles und das Verhalten der Beteiligten.
Ausführliche Informationen zu Beissvorfällen in Leipzig finden Sie ....hier
nach oben
Welche Hunde werden in Leipzig als gefährlich (Kampfhunde) eingestuft?
Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet oder im Einzelfall festgestellt wird.
Das Staatsministerium des Innern bestimmt im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Soziales durch Rechtsverordnung , bei welchen Hunden die Gefährlichkeit vermutet wird. Hierunter fallen Hundegruppen, bei denen durch eine Zuchtauswahl eine besondere Angriffsbereitschaft, ein Beißverhalten ohne Hemmung und eine herabgesetzte Empfindlichkeit gegen Angriffe des Gegners gefördert worden ist und denen wegen ihrer Beißkraft eine abstrakte Gefährlichkeit zugesprochen werden muss. *
Im Einzelfall gefährliche Hunde sind insbesondere Hunde,
1. die sich gegenüber Menschen oder Tieren als aggressiv erwiesen haben,
2. die zum Hetzen oder Reißen von Wild oder Nutztieren neigen oder
3. die durch Zucht, Haltung oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität entwickelt
haben und aus diesem Grund Menschen oder Tiere angreifen.
Als aggressiv im Sinne von Satz 1 Nr. 1 gilt ein Hund, der einen Menschen oder ein Tier geschädigt hat, ohne dazu provoziert worden zu sein.
Die Feststellung der Gefährlichkeit im Einzelfall erfolgt durch die zuständige Kreispolizeibehörde.
Dieses Gesetz gilt nicht für Diensthunde von Bundes- und Landesbehörden, für Hunde im Rettungsdienst oder Katastrophenschutz, für Blindenhunde, Herdengebrauchshunde und Jagdhunde, soweit sie im Rahmen ihrer jeweiligen Zweckbestimmung eingesetzt werden.
* § 1 Abs. 2 geä durch Artikel 1 der VO vom 10. April 2003 (SächsGVBl. S. 94)
§ 1 Gefährlichkeitsvermutung
Die Gefährlichkeit im Sinne von § 1 Abs. 2 GefHundG wird bei nachfolgenden Hundegruppen sowie deren Kreuzungen untereinander vermutet:
1. American Staffordshire Terrier,
2. Bullterrier und
3. Pitbull Terrier.
Nicht unter Satz 1 fallen Welpen und Junghunde bis zu einem Alter von sechs Monaten.
Die Vermutung der Gefährlichkeit eines Hundes kann im Einzelfall widerlegt werden.
Die Entscheidung trifft die zuständige Kreispolizeibehörde auf Antrag des Halters des Hundes.
Dem Antrag ist ein behördlich anerkanntes Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes beizufügen.
Als behördlich anerkannt gilt ein Gutachten, wenn es inhaltlich den Rahmenbedingungen einer standardisierten Wesensanalyse, die durch Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums des Innern näher bestimmt wird, entspricht und durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen im Hundewesen im Sinne von § 2 gefertigt wurde.
Das Gutachten ist nur gültig, solange der Antragsteller Halter des Hundes ist.
Nach einem Halterwechsel ist vom neuen Halter des Hundes innerhalb eines Jahres nach Begründung der Haltereigenschaft ein weiteres Gutachten vorzulegen.
Halteerlaubnis von Kampfhunden in Leipzig
Informationen zur Haltungserlaubnis von Kampfhunden wie z.B.:
- Benötigte Unterlagen für den Antrag der Haltungserlaubnis, eines gefährlichen Hundes in Leipzig
- Unterlagen für die Anzeigepflicht eines gefährlichen Hundes in Leipzig
- Unterlagen für die Kennzeichnungspflicht eines gefährlichen Hundes in Leipzig
- Anmeldungsunterlagen der Stadt Leipzig, für einen gefährlichen Hund
- Antragstellung zur Haltung von gefährlichen Hunden in Leipzig
- Voraussetzungen für eine Haltegenehmigung von Kampfhunden in Leipzig (wie z.B.Persönliche Zuverlässigkeit, Volljährigkeit des Hundehalters/der Hundehalterin in Leipzig
- Besondere Hundehaftpflichtversicherung für Kampfhunde
- Gebühr einer Halteerlaubnis von Kampfhunden in Leipzig
- und vieles andere mehr
mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmfinden Sie .... hier
Verhaltenstest/Wesenstest in Leipzig
Verhaltenstest/Wesensanalyse in Leipzig
Es besteht die Möglichkeit in der Stadt Leipzig, durch ein anerkanntes Gutachten (Wesensanalyse) für einen gefährlichen Hund, eine Ausnahmegenehmigung der Anleinpflicht und Maulkorbpflicht zu bekommen.
Als behördlich anerkannt gilt ein Gutachten,
wenn es inhaltlich den Rahmenbedingungen einer standardisierten Wesensanalyse, die durch Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums des Innern näher bestimmt wird, entspricht und durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen im Hundewesen im Sinne von § 2 gefertigt wurde.
Weitere Informationen zu dem Verhaltenstest in Leipzig finden Sie...hier
Sachkundenachweis in Leipzig
Informationen zum Sachkundenachweis in Leipzig wie z.B.:
- Inhalte des Sachkundenachweises in Leipzig
- Nachweis der Sachkunde in Leipzig
- Antragsunterlagen für die Sachkundeprüfung in Leipzig
- Nicht erbringen brauchen folgende Personen den Sachkundenachweis in Leipzig
- Durchführung von der Sachkundeprüfung in Leipzig - Wo ?
- und anderes mehr
mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmfinden Sie.... hier
nach oben
Anleinpflicht für alle Hunde in Leipzig
Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von 3m nicht überschreiten.
Die Aufsichtsperson muss körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten.
Weitere Informationen rund um die Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Leipzig
wie z.B.:
- Mitführverbot von Hunden in Leipzig
- Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Leipzig
- Anleinpflicht für alle Hunde in Leipzig
- Maulkorbpflicht für Hunde in Leipzig
- und vieles andere mehr
mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmfinden Sie .... hier
Informationen zu Maulkorbtraining/Maulkörben finden Sie ....hier
Ordnungswidrigkeiten in der Hundehaltung in Leipzig
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
1. § 3 mit einem Hund nach § 1 Abs. 2 handelt, der nicht der Ausnahme nach § 3 Satz 2 iiiiiiunterfällt,
2. § 4 einen Hund mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausbildet,
3. § 5 Abs. 1 einen gefährlichen Hund ohne Erlaubnis hält,
4. § 5 Abs. 4 einen gefährlichen Hund so hält, dass Menschen, Tiere oder Sachen
iiiiiigefährdet werden,
5. § 5 Abs. 5 nicht durch ein deutlich lesbares Warnschild auf das Halten eines
iiiiiigefährlichen Hundes hinweist,
6. § 6 Abs. 1 einen gefährlichen Hund nicht an der vorgeschriebenen Leine führt und mit iiiiiidem vorgeschriebenen Maulkorb versieht,
7. § 6 Abs. 2 als Hundehalter einen gefährlichen Hund einer ungeeigneten Aufsichtsperson iiiiiiüberlässt,
8. § 6 Abs. 3 gleichzeitig mehrere gefährliche Hunde führt,
9. § 6 Abs. 4 einen gefährlichen Hund auf einen Kinderspielplatz, auf eine gekennzeichnete iiiiiiLiegewiese oder in eine Badeanstalt mitnimmt,
10. § 7 den dort geregelten Mitteilungspflichten nicht nachkommt.
Bussgelder in der Hundehaltung in Leipzig
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden.
Folgen unzulässiger Kampfhundehaltung in Leipzig
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 2 Hunde nach § 1 Abs. 2 für die Zucht verwendet oder durch Zuchtauslese iiiiiiHunde mit gesteigerter Aggressivität züchtet,
2. gefährliche Hunde auf Menschen oder Tiere hetzt.
In der Entscheidung kann angeordnet werden, dass der Hund eingezogen wird.
Die Kampfhundeverordnung von Leipzig finden Sie ...hier
Die Durchführung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (DVOGefHundG) finden Sie .... hier
Einfuhrverbot für gefährliche Hunde finden Sie ....hier
Weitere interessante Informationen rund um den Hund finden Sie hier unter
Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen,
da sich Angaben kurzfristig ändern können.
Sollten Sie auf unserer Seite Leipzig Kampfhunde eine Fehlinformation entdecken oder weitere Informationen zum Thema haben wären wir für eine Nachricht, gerne per Mail, dankbar.
Bitte senden Sie eine Mail an hundeinfoportal (at) web.de oder über Kontakt
Kennwort: Leipzig - Kampfhunde
nach oben
Hier finden Sie Infos zu Leipzig z.B. zu den unten stehenden Stichworten und vieles mehr auf Hunde in Leipzig
Kampfhunde, Leipzig, Gebühren, Bussgeld, Bußgelder, Kampfhundeverordnung,Kampfhundehaltung,
Genehmigung, Negativzeugnis, Anleinpflicht, Hundehaftpflichtversicherung für Kampfhunde,
Pit-Bull,·Bando, American-Staffordshire-Terrier, Staffordhire-Bullterrier, Tosa-Inu,
Bullmastiff, Bullterrier, Dog Argentino, Dogue des Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler