Wichtige Informationen zur Anleinpflicht und Maulkorbpflicht von Hunden/Kampfhunden in Leipzig
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Leipzig
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Anleinpflicht in Leipzig
Anleinpflicht für alle Hunde in Leipzig
Es besteht die Pflicht zum Ausführen an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine...
- in Fußgängerzonen
- in Haupteinkaufsbereichen
- anderen innerörtlichen Bereichen
- Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
- in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
- einschließlich Kinderspielplätzen
- mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche
- bei öffentlichen Versammlungen
- in Aufzügen
- auf Volksfesten
- sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
- in öffentlichen Gebäuden
- in Schulen und Kindergärten
Beachten Sie: Eine Befreiung hier von ist nicht möglich.
Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Leipzig
Hier müssen alle Hunde in Leipzig zum Schutz von Mensch und Tier stets von einer geeigneten Person an der Leine geführt werden:
- auf öffentlichen Straßen
- auf Wegen und Plätzen
- in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen
iiiisofern diese nicht als Freilaufflächen ausgewiesen sind
In Naturschutzgebieten müssen grundsätzlich alle Hunde an die Leine genommen werden. Bodenbrütende Vögel, Niederwild aber auch gefährdete Biotope werden durch frei laufende Hunde stark beeinträchtigt
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Definition Grünanlagen der Stadt Leipzig
Die Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Stadt Leipzig.
Anlagen im Sinne der Polizeiverordnung der Stadt Leipzig sind
- Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen
- allgemein zugängliche, insbesondere gärtnerisch gestaltete Anlagen
- die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes iiiidienen.
Dazu gehören auch
- Verkehrsgrünanlagen
- allgemein zugängliche Kinderspielplätze
- Park- und Sportanlagen
Weitere Informationen zur Polizeiverordnung Leipzig finden Sie .... hier
Verstöße gegen die Anleinpflicht in Leipzig
Verstöße gegen die Anleinpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden kann.
Ausnahmen der Leinen- und Maulkorbpflicht in Leipzig
Für folgende Hunde gilt die Maulkorb- und Anleinpflicht nicht in Leipzig,
für im Einsatz befindliche Diensthunde von
- der Polizei
- des Strafvollzuges
- des Bundesgrenzschutzes
- der Zollverwaltung
- der Bundesbahn
- der Bundeswehr
- sowie für im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde
Mitführverbot von Hunden/Hundefreie Zone in Leipzig
In folgenden Bereichen dürfen Sie Ihren Hund nicht mitführen, in Leipzig:
- auf Kinderspielplätze
- auf gekennzeichnete Liegewiesen
- in Badeanstalten
Auf Spielflächen ist das Mitführen von Hunden außer von Blindenhunden verboten.
Der Halter oder Führer eines Tieres hat dafür zu sorgen, dass dieses seine Notdurft
nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen oder Grünanlagen und Kinderspielplätzen
verrichtet.
Dennoch dort abgelegter Tierkot ist unverzüglich zu entfernen.
Hierzu ist ein geeignetes Hilfsmittel für Aufnahme und Transport mitzuführen und auf Verlangen den hierzu befugten Kontrollkräften der Kreispolizeibehörde vorzuweisen.
Hierzu kann der Betroffene von den Kontrollkräften angehalten werden.
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Anleinpflicht und Maulkorbpflicht gefährlicher Hunde in Leipzig
Gefährliche Hunde sind außerhalb entsprechend sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und haben einen Maulkorb zu tragen.
Der Halter darf die Führung eines gefährlichen Hundes außerhalb seines befriedeten Besitztums nur Personen überlassen, die nach Alter sowie körperlicher und geistiger Verfassung zur Führung eines gefährlichen Hundes in der Lage sind.
Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden durch eine Person ist unzulässig.
Gefährliche Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze, auf gekennzeichnete Liegewiesen oder in Badeanstalten mitgenommen werden. Weiterführende Regelungen für Hunde erlassen die allgemeinen Polizeibehörden gemäß § 14.
Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
In Naturschutzgebieten müssen grundsätzlich alle Hunde an die Leine genommen werden. Bodenbrütende Vögel, Niederwild aber auch gefährdete Biotope werden durch frei laufende
Hunde stark beeinträchtigt.
Befreiung von Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Leipzig
Generell gilt für alle Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" eine Maulkorb- und Anleinpflicht.
Hiervon können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
An bestimmten Plätzen und Bereichen gilt diese Ausnahmegenehmigung allerdings nicht, hier müssen Hunde immer angeleint werden.
Gefährliche Hunde (erlaubnispflichtige Hunde) ist - wenn keine Befreiungsgenehmigung erteilt wurde - stets ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleich stehende Vorrichtung anzulegen und sie sind außerhalb befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Fahrstühlen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine, zu führen.
In folgenden Bereichen sind sie an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen:
- in Fußgängerzonen
- in Haupteinkaufsbereichen
- anderen innerörtlichen Bereichen
- Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
- in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
- einschließlich Kinderspielplätzen
- mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche
- bei öffentlichen Versammlungen
- in Aufzügen
- auf Volksfesten
- sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
- in öffentlichen Gebäuden
- in Schulen und Kindergärten
Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nicht innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sowie in bestimmten Bereichen bzw. bei bestimmten Anlässen.
Ordnungsamt in Leipzig
Dienststelle
Prager Straße 20
04103 Leipzig
Postanschrift
Stadt Leipzig
Ordnungsamt
04092 Leipzig
Telefon
0341/123-8850
Fax
0341/123-8854
Telefonzeiten im Ordnungsamt in Leipzig
Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Ansprechpartner im Ordnungsamt Leipzig erreichen Sie unter
Telefon
0341/123-8888
Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Leipzig
Montag, Dienstag, Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Verkehrsanbindung an das Ordnungsamt in Leipzig
Straßenbahn
Straßenbahn Haltestelle - Gutenbergplatz
Straßenbahn Linien - 12, 15
Bus
Bus Haltestelle - Ostplatz
Bus Linie - 60
Zuständiges Amt für Kampfhunde in Leipzig
siehe Ordnungsamt in Leipzig
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Formulare jeder Art für Hundehaltung in Leipzig
Formularservice
Formulare zur Anmeldung und Abmeldung ect. zum down loaden, finden Sie auf
www.leipzig.de
Wesensanalyse/Verhaltenstest in Leipzig
Es besteht die Möglichkeit in der Stadt Leipzig, durch ein anerkanntes Gutachten (Wesensanalyse) für einen gefährlichen Hund, eine Ausnahmegenehmigung der Anleinpflicht und Maulkorbpflicht zu bekommen.
Als behördlich anerkannt gilt ein Gutachten,
wenn es inhaltlich den Rahmenbedingungen einer standardisierten Wesensanalyse, die durch Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums des Innern näher bestimmt wird, entspricht und durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen im Hundewesen im Sinne von § 2 gefertigt wurde.
Weitere Informationen zu dem Verhaltenstest in Leipzig finden Sie...hier
Ordnungswidrigkeiten in Leipzig
Ordnungswidrig im Sinne des § 17 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen i. d. F. der Bekanntmachung vom 13. August 1999 (GVBl. S. 466), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. August 2003 (GVBl. S. 330) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
23. entgegen § 15 (3) einen Hund auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen oder in iiiiiiiiiöffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nicht an der Leine führt bzw. den Hund nicht iiiiiiiiidurch eine geeignete Person führen lässt;
24. entgegen § 15 (4) mit einem Hund einen öffentlich zugänglichen Spielplatz betritt oder iiiiiiiiieinen Hund dorthin laufen lässt;
25. entgegen § 15 (5) als Tierhalter oder -führer Verunreinigungen durch Tierkot nicht iiiiiiiiiunverzüglich beseitigt;
26. entgegen § 15 (5) als Tierhalter oder -führer kein geeignetes Hilfsmittel für Aufnahme iiiiiiiiiund Transport von Tierkot mitführt oder dieses nicht auf Verlangen vorweist;
Bussgelder in Leipzig
Die Ordnungswidrigkeiten können nach § 17 (2) des Polizeigesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsPolG) in Verbindung mit § 17 (1) und (2) des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) mit einer Geldbuße von 5 bis 1.000 Euro,
bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen bis 500 Euro geahndet werden.
Hundeauslaufplätze in städtischen Grünanlagen in Leipzig
Damit der Hundeauslauf im Einklang mit den Erholungsbedürfnissen aller anderen Besucher steht und Wald und Parkanlagen mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt nicht überstrapaziert werden, sind auch auf Hundeauslaufplätzen einige Regeln zu beachten:
- Die Hunde müssen immer im Einwirkungsgebiet des Hundehalters sein und jederzeit iiiizurückgerufen werden können.
iiiiAndernfalls sind sie auch in Hundeauslaufgebieten anzuleinen.
- Gefährlichen Hunden ist auch innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufflächen
iiiiein Maulkorb anzulegen.
- Andere Erholungssuchende dürfen nicht belästigt oder gefährdet werden.
iiiiDie Erholung anderer hat auch im Hundeauslaufgebiet Vorrang.
iiiiBesonders Lärmbelästigungen der Nachbarschaft durch lautes Bellen sollen vermieden iiiiwerden.
- Zudem wäre es wünschenswert, wenn die Halter auch auf den Auslaufplätzen die iiiiVerunreinigungen durch ihre Hunde entfernen würden, die nachfolgenden Hundehalter iiiiwerden es danken.
Hundeauslaufplätze, Hundeauslaufgebiete in Leipzig finden Sie ..... hier
Informationen zu Maulkorbtraining/Maulkörben finden Sie....hier
Infos zu den Kampfhunden in Leipzig finden Sie ...hier
Die Kampfhundeverordnung von Leipzig finden Sie ....hier
Die Durchführung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (DVOGefHundG) finden Sie .... hier
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Kennwort: Leipzig - Anleinpflicht
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