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Landeshauptstadt Magdeburg, Hundesteuer, Höhe, Kampfhundesteuer, Hundesteuermarke



Wichtige Informationen zur Hundesteuer von der Landeshauptstadt
Magdeburg

für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus der
Landeshauptstadt Magdeburg



Gewünschtes einfach anklicken:



Hundesteuer in der Landeshauptstadt Magdeburg

Hundesteueramt in der Landeshauptstadt Magdeburg
Fachbereich Finanzservice - Fachdienst Steuern

Adresse
Katzensprung 2
39104 Magdeburg

Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in der Landeshauptstadt Magdeburg
Telefon
0391/540 2763
Telefon
0391/540 2594
Telefon
0391/540 2703
Fax
0391/5 40 21 00

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt der Landeshauptstadt Magdeburg
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag auch 14.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Auch ausserhalb der Sprechzeiten können Termine mit den Mitarbeitern vereinbart werden.


Die Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung
der Hunde, in der Landeshauptstadt Magdeburg kann auch in einem
Bürgerbüro der Stadt vorgenommen werden.

Bürger Büro Nord
Adresse
Lübecker Straße 32
39124 Magdeburg

Telefon
0391 - 540 6278

Bürger Büro West
Adresse
Bruno-Beye-Ring 50
39130 Magdeburg

Telefon
0391 - 540 4950

Bürger Büro Mitte
Adresse
Breiter Weg 222
39104 Magdeburg

Telefon
0391 - 540 4302

Bürger Büro Süd
Adresse
Otto-Baer-Straße 8
39118 Magdeburg

Telefon
0391 - 540 3360

Öffnungszeiten/Sprechzeiten in den Bürger Büros der Landeshauptstadt Magdeburg
Montag 8:00 - 15:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 9:00 - 19:00 Uhr
Mittwoch 12:00 - 15:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten/ Sprechzeiten Bürger Büro Mitte der Landeshauptstadt Magdeburg
Samstag 8:00 - 12:00 Uhr
Achtung! Gilt nur für das Bürger Büro Mitte

Höhe der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Magdeburg
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen.

Sie beträgt jährlich:
für den ersten Hund 96,00 Euro, im Jahr
für den zweiten Hund 144,00 Euro, im Jahr
für jeden weiteren Hund 192,00 Euro, im Jahr

Gefährliche Hunde
für einen gefährlichen Hund 500,00 Euro, im Jahr

Gefährliche Hunde
Für folgende Hunde (Rasseliste) beträgt die Hundesteuer bis zum Erlass eines
Landesgesetzes oder einer Landesverordnung 500,00 Euro, im Jahr:
- Pitbull-Terrier
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- American Bulldog
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Mastiff
- Mastino Napoletano
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Gefährlich i.S. von Abs. 1 Nr. 4 sind insbesondere Hunde, die sich gegenüber Menschen
oder Tieren als aggressiv bzw. bissig erwiesen haben und deshalb ein Leinen- und/oder
Maulkorbzwang unanfechtbar angeordnet wurde oder die per Gesetz oder Verordnung als
gefährlich eingestuft wurden.

Nicht ordnungsgemäße Hundehaltung
je Hund, wenn die Hundehaltung nicht ordnungsgemäß erfolgt 250,00 Euro.

Die Feststellung der nicht ordnungsgemäßen Hundehaltung im Einzelfall erfolgt durch die
zuständige Sicherheitsbehörde.
Nicht ordnungsgemäß ist die Hundehaltung i.S. von Abs. 1 Nr. 5 insbesondere dann, wenn
der Hundehalter gegen strafrechtliche Bestimmungen oder innerhalb von 6 Monaten
mehrfach gegen Bußgeldbestimmungen verstoßen hat, die in direktem Zusammenhang mit
der Hundehaltung oder Hundeführung stehen.

Für nicht ordnungsgemäß gehaltene Hunde i.S. des Abs. 3 erfolgt eine Besteuerung
nach den in Abs. 1 Nr. 1 bis 3 aufgeführten Steuersätzen, wenn der Hundehalter in den
letzten zwei Jahren nicht gegen strafrechtliche Bestimmungen oder
Bußgeldbestimmungen verstoßen hat, die in direktem Zusammenhang mit der
Hundehaltung oder Hundeführung stehen.
Der 2-Jahres-Zeitraum beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die nicht ordnungsgemäße
Hundehaltung von der zuständigen Sicherheitsbehörde festgestellt worden ist.


Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Magdeburg
Die Steuer wird mit Bescheid festgesetzt.
Der Bescheid gilt bis zum Beginn des Zeitraumes, für den ein neuer Bescheid erteilt wird.

Die Steuer wird jährlich zum 01.07. fällig.

Die Steuer kann auf Antrag in halbjährlichen Teilbeträgen zum 15.05. und 15.11.
festgesetzt werden.

In besonderen Härtefällen können davon abweichende Fälligkeitstermine bestimmt
werden.

Bei Zuzug wird auf Antrag die nachweislich für diesen Zeitraum bereits entrichtete
Hundesteuer bis zur Höhe der nach dieser Satzung für den Monat zu entrichtenden
Steuer angerechnet.
Dies gilt sinngemäß, wenn ein versteuerter Hund erworben wird.

Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben.
Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.

Die Jahressteuerschuld entsteht jeweils zu Beginn des Erhebungszeitraumes am 01.01.
des jeweiligen Kalenderjahres.

Beginnt die Steuerpflicht erst im Laufe des Erhebungszeitraumes, entsteht die
Steuerschuld mit dem 1. des Monats, in dem die Steuerpflicht beginnt.

Entsteht oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Kalenderjahres, so ist die Steuer
anteilmäßig auf volle Monate zu berechnen.

Für gefährliche Hunde i.S. des Abs. 2 kommt eine Besteuerung nach den in Abs. 1 Nr. 1
bis 3 aufgeführten Steuersätzen erst dann wieder nach Ablauf des Monats in Betracht, in
dem die zuständige Sicherheitsbehörde auf Antrag die Ungefährlichkeit des Hundes
bescheinigt hat.

Für Hunde i.S. der Nr. 4 und 5, deren Gefährlichkeit oder nicht ordnungsgemäße Haltung
im laufenden Jahr festgestellt wird, gelten die Steuersätze der Nr. 4 und 5 anteilig ab
dem 01.des Monats, welcher dem Monat der Feststellung durch die Sicherheitsbehörde folgt.


Lastschrifteinzugsverfahren der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Magdeburg
Die Hundesteuer soll aus Gründen der Kosteneinsparung im Wege des
Lastschrifteinzugsverfahrens erhoben werden.
Der Steuerschuldner erteilt der Landeshauptstadt Magdeburg dafür eine jederzeit
widerrufliche Einzugsermächtigung.
Im Falle der Rückgabe einer Lastschrift wird die weitere Abbuchung eingestellt.
Rücklastschriftgebühren für Stornobuchungen, die die Landeshauptstadt Magdeburg nicht
zu vertreten hat, sind vom Steuerschuldner zu tragen.
Die Abbuchung wird erst nach erneuter Erteilung der Einzugsermächtigung wieder
aktiviert.


Hundesteuermarke in der Landeshauptstadt Magdeburg
Für jeden Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angemeldet wurde, wird eine
Hundesteuermarke ausgegeben.

Die Hundesteuermarke verbleibt im Eigentum der Stadt.

Bei Beschädigung der Hundesteuermarke wird dem Hundehalter eine neue Marke
unentgeltlich ausgehändigt, wenn die beschädigte Marke der Stadt zurückgegeben wird.

Die Gültigkeitsdauer der Hundesteuermarke kann eingeschränkt werden.
Bei Ablauf der Gültigkeitsdauer ist die Hundesteuermarke bei der Stadt umzutauschen.

Die von der Landeshauptstadt Magdeburg 2007 ausgegebenen Hundesteuermarken
behalten bis auf weiteres ihre Gültigkeit!

Der Hundehalter oder Hundeführer darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines
umfriedeten Grundbesitzes nur mit der an den Halter ausgegebenen und gültigen
Hundesteuermarke mit sich führen oder umherlaufen lassen.

Hunde, die außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes ohne gültige
Hundesteuermarke unbeaufsichtigt angetroffen werden, können durch den
Beauftragten der Stadt eingefangen werden.

Der Hundehalter oder Hundeführer ist verpflichtet, die mitgeführte Hundesteuermarke
den Vollstreckungs- oder Vollzugsbeamten der Stadt oder den Polizeibeamten auf
Verlangen vorzuzeigen.

Endet die Hundehaltung, so ist die Hundesteuermarke mit der Anzeige über die
Beendigung der Hundehaltung innerhalb von 14 Tagen an die Stadt zurückzugeben.


Ersatz Hundesteuermarke in der Landeshauptstadt Magdeburg
Wird die Hundesteuermarke verloren oder ist sie beschädigt, so erhält der Steuerpflichtige
gegen eine Gebühr eine Ersatzmarke im zuständigen Amt der Landeshauptstadt Magdeburg.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Hundehalter eine neue Marke gegen Ersatz
der Kosten ausgehändigt.

Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarke.
Die unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke ist zurückzugeben.
Wird eine in Verlust geratene Hundesteuermarke wieder aufgefunden, ist die
wiedergefundene Marke unverzüglich der Landeshauptstadt Magdeburg - Steueramt -
zurückzugeben.

Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Steueramt in Magdeburg
(per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke
- Hundesteuerbescheid
- Personalausweis

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in der Landeshauptstadt Magdeburg
Die Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke beträgt z.Zt. 2 Euro in der Landeshauptstadt
Magdeburg
Anmeldung der Hunde in der Landeshauptstadt Magdeburg
Der Hundehalter ist verpflichtet, den oder die Hunde innerhalb von 14 Tagen nach der
Entstehung der Steuerpflicht (§ 3 Abs. 1) schriftlich bei der Stadt anzumelden.

Der Hundehalter ist verpflichtet, den oder die Hunde innerhalb von 14 Tagen nach
Beendigung der Hundehaltung (§ 3 Abs. 2) schriftlich bei der Stadt abzumelden.


Abmeldung der Hunde in der Landeshauptstadt Magdeburg
Im Falle der Veräußerung des Hundes oder der Hunde sind bei der Abmeldung der Name
und die Anschrift des Erwerbers bzw. der Erwerber anzugeben.

Entfallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung (§§ 8 bis 9), ist der
Hundehalter verpflichtet, dies der Stadt innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt des
Grundes für den Wegfall der Vergünstigung schriftlich anzuzeigen.

Endet die Hundehaltung, so ist die Hundesteuermarke mit der Anzeige über die
Beendigung der Hundehaltung innerhalb von 14 Tagen an die Stadt zurückzugeben.


Ummeldung der Hunde in der Landeshauptstadt Magdeburg
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich
schriftlich mitteilen.


Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Landeshauptstadt Magdeburg
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.magdeburg.de


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Landeshauptstadt Magdeburg

Zur Anmeldung
Personalausweis
Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes
Impfpass des Hundes

ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.

ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
die besondere Ausbildung des Hundes

Zur Abmeldung
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
den Steuerbescheid
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.

Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in der Landeshauptstadt Magdeburg
Steuervergünstigungen können auf Antrag in Form von Steuerbefreiung nach § 8 oder in
Form von Steuerermäßigung nach § 9 gewährt werden.

Der Antrag auf Steuervergünstigung ist mit dem erforderlichen Nachweis spätestens
14 Tage vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll,
schriftlich bei der Stadt zu stellen.

Bei verspätetem Antrag oder bei fehlendem Nachweis der Voraussetzungen wird die
Steuer für den nach Eingang des Antrages bzw. des erforderlichen Nachweises
beginnenden Kalendermonat noch einmal nach den Steuersätzen des § 6 erhoben,
auch wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.

Steuervergünstigungen werden nur gewährt, wenn gegen den Antragsteller in den
letzten zwei Jahren keine Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet oder
rechtskräftig abgeschlossen wurden, welche im direkten Zusammenhang mit der
Tierhaltung oder Tierführung Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 13 vom
30. April 2007 Seite 182 stehen bzw. wenn der Hund nicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 4
oder 5 besteuert wird.
Der Antragsteller hat dies durch eine Erklärung zu versichern.

Die Steuervergünstigung kann zurückgenommen werden, wenn der Antragsteller die
Erklärung nach Abs. 3 Satz 2 falsch abgegeben hat.
Die Steuervergünstigung kann widerrufen werden, wenn nachträglich Tatsachen eintreten,
die eine Versagung nach Abs. 3 Satz 1 rechtfertigen würden.

Die Steuervergünstigung gilt nur für die Halter, für die sie beantragt und bewilligt
worden ist.


Hundesteuerfreiheit in der Landeshauptstadt Magdeburg
Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.


Hundesteuerbefreiung in der Landeshauptstadt Magdeburg
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für das Halten

- eines Hundes, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe gehörloser Personen dient,
iiiiwenn durch fachärztliche Bescheinigung die Gehörlosigkeit nachgewiesen wird.
iiiiDie Steuerbefreiung kann von der Vorlage einer amtsärztlichen Bescheinigung abhängig
iiiigemacht werden.

- eines Hundes, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe sonst hilfsbedürftiger
iiiiPersonen dient.
iiiiSonst hilfsbedürftig sind Personen, die einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit
iiiiden Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen;

- von Hunden, die von ihrem Halter aus einem Tierheim erworben wurden.
iiiiDie Steuerbefreiung wird für ein Jahr gewährt.
iiiiDer Monat, in dem der Erwerb erfolgte, wird dabei mit berücksichtigt.

- von ausgebildeten und zugelassenen Rettungs- und Diensthunden einer
iiiiöffentlichrechtlichen Körperschaft, die bei ihrem Hundehalter oder –führer leben.

Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.


Hundesteuerermässigung in der Landeshauptstadt Magdeburg
Die Steuer wird auf Antrag auf die Hälfte ermäßigt für das Halten eines Hundes, wenn der
Steuerpflichtige Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter) und
SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) erhält.


Härtefallregeln in der Landeshauptstadt Magdeburg
Die Stadt kann die Steuer, die für einen bestimmten Zeitraum geschuldet wird, ganz oder
teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den
Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet
erscheint.

Ist die Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, kann die Stadt die für einen
bestimmten Zeitraum geschuldete Steuer ganz oder teilweise erlassen.

Die Entscheidung über Billigkeitsmaßnahmen erfolgt auf Antrag des Steuerpflichtigen.

Wer eine Billigkeitsmaßnahme beantragt, hat alle Tatsachen anzugeben, die hierfür
erheblich sind.


Zuschuss für Tierheim Hunde in der Landeshauptstadt Magdeburg
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für das Halten
von Hunden, die von ihrem Halter aus einem Tierheim erworben wurden.

Die Steuerbefreiung wird für ein Jahr gewährt.
Der Monat, in dem der Erwerb erfolgte, wird dabei mit berücksichtigt.


Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in der Landeshauptstadt Magdeburg, wenn
Es sind leider keine Angaben dazu gefunden worden.


Ordnungswidrigkeiten in der Landeshauptstadt Magdeburg
Wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 11 Abs. 1 seinen Hund / seine Hunde nicht innerhalb von 14 Tagen
iiiiiianmeldet
2. entgegen § 11 Abs. 2 Satz 2 bei der Abmeldung nicht Name und Anschrift des
iiiiiiErwerbers angibt,
3. entgegen § 11 Abs. 3 den Wegfall von Steuervergünstigungsgründen nicht innerhalb
iiiiiivon 14 Tagen anzeigt, und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht
iiiiiigerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen (Abgabengefährdung), begeht eine
iiiiiiOrdnungswidrigkeit nach § 16 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes
iiiiiiSachsen-Anhalt (KAG-LSA).
iiiiiiSie kann nach § 16 Abs. 3 KAG-LSA mit einer Geldbuße geahndet werden.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 12 Abs. 5 seinen Hund / seine Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines
umfriedeten Grundbesitzes ohne die an den Hundehalter ausgegebene und gültige
Hundesteuermarke mit sich führt oder umherlaufen lässt,
2. entgegen § 12 Abs. 6 die mitgeführte Hundesteuermarke auf Verlangen nicht vorzeigt,
entgegen § 12 Abs. 7 nach Abmeldung seines Hundes / seiner Hunde die
Hundesteuermarke/n nicht abgibt oder umtauscht, handelt i.S. des § 6 Abs. 7 GO LSA
ordnungswidrig.


Bussgelder in der Landeshauptstadt Magdeburg
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 Euro geahndet werden,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.


Die Hundesteuersatzung von der Landeshauptstadt Magdeburg finden Sie ....hier


Mitführverbot von Hunden in der Landeshauptstadt Magdeburg
Hier dürfen Hunde nicht hin in der Landeshauptstadt Magdeburg
- auf Kinderspielplätzen
- Spielwiesen
- auf Liegewiesen
- in die Zieranlagen
- in öffentlich zugänglichen Brunnen
- ähnlichen öffentlichen Wasserbecken
- Badestrände

Dies gilt nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet
werden.

Meist sind Hunde von öffentlichen Behörden von dieser Verordnung ausgenommen
zum Beispiel:
- Diensthunde von Behörden
- Blindenführ- und Behindertenbegleithunde
- Hunde der Rettungsdienste
- Hunde des Katastrophenschutzes
- Jagd- und Herdengebrauchshunde
iiiiiim Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes oder ihrer Ausbildung keine
iiiiiAnwendung.


Anleinpflicht in den Grünanlagen von der Landeshauptstadt Magdeburg
In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde.
Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.

Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch
nicht.

Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.

Die Hunde dürfen auf den Wegen von öffentlichen Grünanlagen in der Landeshauptstadt
Magdeburg nur an einer ein Meter langen Leine vom Hundehalter/ der Hundehalterin geführt
werden.

Auf den folgenden Flächen gilt generelle Anleinpflicht, in der Landeshauptstadt
Magdeburg

Grünanlagen, auf denen das Verbot des § 3 Abs. 5 Nr. 5 Grünanlagensatzung
(Leinenzwang) gilt

Anleinpflichtige Gebiete der Landeshauptstadt Magdeburg von A-Z ....hier


Anleinpflicht für alle Hunde in der Landeshauptstadt Mageburg
Personen, die Hunde halten oder die tatsächliche Gewalt über sie ausüben, haben dafür
Sorge zu tragen, dass ihre Tiere nicht unbeaufsichtigt im Gebiet der Landeshauptstadt
Magdeburg umherlaufen.

Ist eine Fläche unbebaut und liegt diese außerhalb einer geschlossenen Bebauung, z. B.
- auf Feldern
dürfen die Hunde unter Aufsicht des Hundehalters/ der Hundehalterin frei laufen.

In der Zeit vom 1.3. bis zum 15.7.sind die Hunde dort auch anzuleinen.

Der von der Landeshauptstadt Magdeburg verordnete Leinenzwang gilt auf privaten
Flächen nicht.


In folgenden Bereichen sind alle Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten
Leine zu führen:
auf öffentlichen Straßen,
Radwege
Gehwege
Wegen und Plätzen,
in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen,
in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten,
bei öffentlichen Versammlungen,
Naturschutzgebiete
Fußgängerzonen oder Teilen davon
Überführungen
Durchgängen und Unterführungen
in öffentlichen Verkehrsmitteln
auf Brücken
Durchfahrten
Treppen
Rampen
Gaststätten
Aufzügen
Märkten
Messen
Volksfesten


Hier muss der Hund in der Landeshauptstadt Magdeburg an der kurzen Leine geführt
werden.
Die Leine darf eine Länge von einem Meter nicht überschreiten.

- in größeren Menschenansammlungen
- bei Veranstaltungen
- in Kaufhäusern
- sonstigen Einkaufszentren
- in Fußgängerzonen
- auf den Wegen von öffentlichen Grünanlagen

Meist sind Hunde von öffentlichen Behörden von dieser Verordnung ausgenommen
zum Beispiel:
- Diensthunde von Behörden
- Blindenführ- und Behindertenbegleithunde
- Hunde der Rettungsdienste
- Hunde des Katastrophenschutzes
- Jagd- und Herdengebrauchshunde
iiiiiim Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes oder ihrer Ausbildung keine
iiiiiAnwendung.

Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche
Hundekategorie, nicht möglich !

Weiter Informationen zur Anleinpflicht in Magdeburg finden Sie .... hier


Zuständiges Amt in der Landeshauptstadt Magdeburg

Ordnungsamt
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung

Adresse
Bei der Hauptwache 4
39104 Magdeburg

Ansprechpartner/-innen gefährliche Hunde in der Landeshauptstadt Magdeburg
Telefon
0391/540 20 54
Fax
0391/540 20 62

kostenlose Hotline
0800 / 540 7000
erreichbar
Montag bis Freitag von 6:30 bis 20:30 Uhr

Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg
Montag, Donnerstag, Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Verkehrsanbindung an das Ordnungsamt in der Landeshauptstadt Magdeburg
Straßenbahn
Haltestelle Alter Markt
Linien 1, 2, 9, 10


Das Hundegesetz von der Landeshauptstadt Magdeburg finden Sie.... hier

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg ist zuständig für:
Befreiung von der Maulkorbpflicht
Kampfhunde
usw.

Was sind gefährliche Hunde? - Definition
Gefährlich sind Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über
das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine
andere in ihren Wirkungen vergleichbare, mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft
besitzen.

Für folgende Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander
oder mit anderen Hunden wird eine Gefährlichkeit vermutet:

- Pitbull-Terrier
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- American Bulldog
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Mastiff
- Mastino Napoletano
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Gefährlich sind auch die Hunde, die
1. einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
iiiiiisofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah,
2. ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu
iiiiiisein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher
iiiiiiUnterwerfungsgestik gebissen haben oder
3. durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen
iiiiiioder reißen.


Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier





Hier finden Sie Infos zu Magdeburg z.B. zu den unten stehenden Stichworten und vieles mehr auf Hunde in Magdeburg
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