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Hundesteuer in Mönchengladbach
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| Hundesteueramt in Mönchengladbach |
| Verwaltungsgebäude Oberstadt |
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| Adresse |
Aachener Straße 2
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| 41061 Mönchengladbach |
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt Mönchengladbach |
| Montag - Freitag 7.45 - 12.30 Uhr |
| Donnerstag 14.00 - 16.30 Uhr |
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| Ansprechpartner/- innen Hundesteuer Mönchengladbach |
| Hundesteuer: A... bis J... |
| Telefon |
| 02161/ 25 - 3203 |
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Hundesteuer: K... bis Schoe...
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| Telefon |
| 02161/ 25 - 3204 |
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| Hundesteuer: Schof... bis Z... |
| Telefon |
| 02161/ 25 - 3205 |
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| Hinweis |
| Der Zugang zum Hundesteueramt Mönchengladbach ist rollstuhlgerecht. |
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| Höhe der Hundesteuer in Mönchengladbach |
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
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| für jeden gehaltenden Hund in Mönchengladbach 120 Euro im Jahr |
| für den 2. Hund, je Hund in Mönchengladbach 144 Euro im Jahr |
| für den 3. Hund und jeden weiteren Hund, je Hund in Mönchengladbach 180 Euro im Jahr |
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| Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 3 gewährt wird, werden bei der Berechnung der |
| Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt; Hunde, für die eine Steuerermäßigung nach § 4 |
gewährt wird, werden mitgezählt.
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| Fälligkeit der Hundesteuer in Mönchengladbach |
| Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder - wenn die Steuerpflicht erst während des |
Kalenderjahres beginnt - für den Rest des Kalenderjahres durch Bescheid festgesetzt.
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| Beginnt die Steuerpflicht während des Kalenderjahres, wird die Steuer einen Monat nach dem |
| Zugehen des Festsetzungsbescheides fällig, im Übrigen jährlich am 15. Februar. |
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| Bis zum Zugehen eines neuen Festsetzungsbescheides ist die Steuer über das Kalenderjahr |
hinaus zum 15. Februar weiter zu entrichten.
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Endet die Steuerpflicht während des Kalenderjahres, so ist der zu viel bezahlte Betrag zu erstatten.
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| Wer bereits einen in einer Gemeinde der Bundesrepublik versteuerten Hund erwirbt oder mit |
| einem solchen Hund zuzieht oder wer an Stelle eines abgeschafften, abhanden gekommenen |
| oder eingegangenen Hundes einen neuen Hund erwirbt, kann die Anrechnung der |
| nachweislich bereits entrichteten, nicht erstatteten Steuer auf die für den gleichen Zeitraum |
zu entrichtende Steuer verlangen.
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| Hundesteuermarke in Mönchengladbach |
| Die Stadt übersendet mit dem Steuerbescheid oder mit der Bescheinigung über die |
| Steuerbefreiung für jeden Hund eine Hundesteuermarke. |
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| Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten |
| Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen lassen. |
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| Für Jagdhunde während des jagdlichen Einsatzes besteht die Pflicht, die Steuermarke zu tragen, nicht. |
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| Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Stadt die gültige Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen. |
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| Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden. |
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| Bei der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke an die Stadt Mönchengladbach zurückzugeben. |
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| Ersatz Hundesteuermarke in Mönchengladbach |
Bei Verlust der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue Steuermarke ausgehändigt.
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| Ihr Hund hat die Hundemarke verloren? |
| Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Hundesteueramt Mönchengladbach (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich. Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt. |
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| Benötigt werden |
| Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid) |
| Name und Anschrift des Halters |
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| Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Mönchengladbach |
| Hierzu wurden leider keine Angaben gefunden. |
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| Anmeldung der Hunde in Mönchengladbach |
| Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme |
| oder - wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen |
| ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der |
| Stadt anzumelden. |
| In den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2 muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach |
| dem Tage, an dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist, und in den |
| Fällen des § 6 Abs. 3 Satz 1 innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug |
folgenden Monats erfolgen.
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| Abmeldung der Hunde in Mönchengladbach |
| Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder |
| sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder |
| nachdem der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden. |
| Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Stadt zurückzugeben. |
| Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person, sind bei der Abmeldung der Name |
und die Anschrift dieser Person anzugeben.
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| Ummeldung der Hunde in Mönchengladbach |
| Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen. |
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| Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Mönchengladbach |
| finden Sie zum down loaden im Internet auf |
| www.möenchengladbach.de |
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| Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Mönchengladbach |
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| Zur Anmeldung |
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ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum
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Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei
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Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
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ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
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Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
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die besondere Ausbildung des Hundes
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Zur Abmeldung
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Hundesteuermarke
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schriftliche Abmeldung
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Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig
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Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
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| Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung und |
| Hundesteuerermäßigung in Mönchengladbach |
| Eine Steuerbefreiung nach § 3 oder eine Steuerermäßigung nach § 4 wird nur gewährt, wenn |
| der Hund, für den die Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen |
| Verwendungszweck hinlänglich geeignet ist. |
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| Der Antrag auf Steuerbefreiung oder -ermäßigung ist innerhalb von zwei Wochen nach |
| Aufnahme des Hundes, bei versteuerten Hunden mindestens zwei Wochen vor Beginn des |
| Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich bei der Stadt zu |
| stellen. |
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| Bei verspätetem Antrag wird die Steuer für den nach Eingang des Antrags beginnenden |
| Kalendermonat auch dann nach den Steuersätzen des § 2 erhoben, wenn die |
Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.
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| Über die Steuerbefreiung oder -ermäßigung wird eine Bescheinigung ausgestellt. |
Diese gilt nur für Halter, für die sie beantragt und bewilligt worden ist.
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| Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung weg, so ist dies |
| innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall der Voraussetzungen der Stadt schriftlich |
anzuzeigen.
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| Hundesteuerfreiheit in Mönchengladbach |
| Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt Mönchengladbach aufhalten, |
| sind für diejenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen, wenn sie nachweisen |
| können, dass die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik versteuert werden |
oder von der Steuer befreit sind.
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| Hundesteuerbefreiung in Mönchengladbach |
| Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, |
| - die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen iiiidienen. |
| iiiiSonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit iiiidem Merkzeichen „BL“ oder „H“ besitzen. |
| - die als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde verwendet werden und die dafür |
| iiiivorgesehen Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins oder |
| iiiiVerbandes mit Prüfungszeugnisses nachzuweisen und die Verwendung des Hundes in |
| iiiigeeigneter Weise glaubhaft zu machen. |
| iiiiDie Anerkennung des Vereins oder Verbandes erfolgt auf Antrag, wenn glaubhaft |
| iiiigemacht wird, dass die antragstellende Vereinigung über hinreichende Sachkunde und iiiiZuverlässigkeit |
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| Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt. |
| Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist. |
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| Hundesteuerermässigung in Mönchengladbach |
Die Steuer ist auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen für
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| - Hunde, die zur Bewachung von bewohnten Gebäuden, welche von dem nächsten |
| iiiibewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen, erforderlich sind, jedoch nur |
iiiifür einen Hund,
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| - Hunde, die von Jagdausübungsberechtigten zur Jagd eingesetzt werden und eine |
iiiiEignungsprüfung vor einem Jagdfachverband abgelegt haben, jedoch nur für einen Hund.
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Die Steuer ist auf Antrag auf ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen für
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| - Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem |
| iiiinächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 m entfernt liegen, |
| iiiierforderlich sind, ist die Steuer auf Antrag auf ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 |
| iiiizu ermäßigen, jedoch nur füreinen Hund. |
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| - Personen aus förderungsfähigen Familien (Richtlinien der Stadt Mönchengladbach über |
| iiiidie Förderung von Familien und gleichgestellten Haushalten – Beschluss des Rates der |
| iiiiStadt Mönchengladbach vom 15. Dezember 2004) wird die Steuer auf Antrag auf ein |
iiiiViertel des Steuersatzes nach § 2 ermäßigt, jedoch nur für einen Hund.
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| Härtefallregeln in Mönchengladbach |
| Für Personen aus förderungsfähigen Familien (Richtlinien der Stadt Mönchengladbach über |
die Förderung von Familien und gleichgestellten Haushalten
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| – Beschluss des Rates der Stadt Mönchengladbach vom 15. Dezember 2004) wird die |
Steuer auf Antrag auf ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 ermäßigt, jedoch nur für einen Hund.
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| Zuschuss für Tierheim Hunde in Mönchengladbach |
| Weiterhin wird Steuerbefreiung auf Antrag gewährt für Hunde, die der Halter nachweislich |
| nach dem 31. Dezember 2001 aus dem Tierheim Mönchengladbach – Tierschutz |
| Mönchengladbach e.V., Hülserkamp 74, 41065 Mönchengladbach - in seinen Haushalt |
| übernommen hat. |
Die Steuerbefreiung erfolgt für 12 Monate, beginnend mit der Übernahme des Hundes.
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| Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Mönchengladbach ,wenn |
| Es sind keine Angaben dazu gefunden worden. |
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| Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen in Mönchengladbach |
Ordnungswidrig im Sinne des § 20 Abs. 2 Buchst. b) KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
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1. als Hundehalter entgegen § 5 Abs. 4 den Wegfall der Voraussetzungen für eine iiiiiiSteuervergünstigung nicht rechtzeitig anzeigt,
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2. als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 1 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet,
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3. als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 2 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet,
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| 4. als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 3 einen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines |
| iiiiiiumfriedeten Grundbesitzes ohne sichtbar befestigte gültige Steuermarke umherlaufen |
| iiiiiilässt, die Steuermarke auf Verlangen des Beauftragten der Stadt nicht vorzeigt oder dem |
iiiiiiHund andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, anlegt,
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| 5. als Grundstückseigentümer, Haushaltungsvorstand oder deren Stellvertreter sowie als |
iiiiiiHundehalter entgegen § 8 Abs. 4 nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt,
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6. als Grundstückseigentümer, Haushaltungsvorstand oder deren Stellvertreter entgegen
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| iiiiii§ 8 Abs. 5 die vom Steueramt übersandten Nachweisungen nicht wahrheitsgemäß oder |
iiiiiinicht fristgemäß ausfüllt.
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| Mitführverbot von Hunden in Mönchengladbach |
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In folgenden Bereichen dürfen Sie Ihren Hund nicht mitführen:
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im Botanischen Garten,
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im Forstbotanischen Garten,
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in den Vogelschauen und Wildparks,
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auf ausgewiesenen Spielwiesen,
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auf ausgewiesenen Liegewiesen,
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auf in öffentlichen Grünflächen gelegenen Spiel- und Bolzplätzen,
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auf Friedhöfen,
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| auf Spielplätzen |
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| Auf Spielflächen ist das Mitführen von Hunden außer von Blindenhunden verboten. |
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| Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Mönchengladbach |
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Ob Sie Ihren Hund anleinen müssen, ist abhängig nach der Kategorie, zu
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| der Ihr Hund gehört ! |
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| In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.
Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden. Für sogenannte "Gefährliche Hunde" und "Hunde bestimmter Rassen" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch nicht.
Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.
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| Anleinpflicht für alle Hunde in Mönchengladbach |
| In folgenden Bereichen müssen alle Hunde zur Vermeidung von Gefahren an |
| einer geeigneten Leine geführt werden (§ 2 Absatz 2 LHundG NRW): |
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| Es besteht die Pflicht zum Ausführen an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine... |
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| in Fußgängerzonen, |
| Haupteinkaufsbereichen |
| und anderen innerörtlichen Bereichen, |
Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
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| in der Allgemeinheit zugänglichen, |
| umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen |
| einschließlich Kinderspielplätzen |
mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
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bei öffentlichen Versammlungen,
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Aufzügen,
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Volksfesten
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und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
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| in öffentlichen Gebäuden, |
| Schulen und Kindergärten. |
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| Beachten Sie: Eine Befreiung hier von ist nicht möglich. |
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| Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche |
Hundekategorie, nicht möglich !
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| Auf Spielflächen ist das Mitführen von Hunden außer von Blindenhunden verboten. |
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| Zuständiges Amt in Mönchengladbach |
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| Ordnungsamt in Mönchengladbach |
| Verwaltungsgebäude Hauptstraße 168 |
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| Adresse |
Hauptstraße 162 - 168
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41236 Mönchengladbach
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| Postanschrift |
| Ordnungsamt Mönchengladbach |
| 41050 Mönchengladbach |
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| Ansprechpartner/innen im Ordnungsamt Mönchengladbach |
| Telefon |
| 02161/ 25 - 6253 |
| Telefon |
| 02161/ 25 - 6250 |
| Telefon |
| 02161/ 25 - 6247 |
| Telefon |
| 02161/ 25 - 6251 |
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| Telefon |
| 02161/ 25 - 6249 |
| Telefon |
| 02161/ 25 - 6262 |
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|
| Fax |
| 02161/ 25 - 6299 |
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt Mönchengladbach |
| Montag - Freitag 7.45 - 12.30 Uhr |
| Donnerstag 14.00 - 16.30 Uhr |
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| Verkehrsanbindungen Ordnungsamt Mönchengladbach |
mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar:
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| Haltestelle |
Dorfbroicher Straße
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| Linien |
004, 006, 864,
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| Hinweis |
| Der Zugang zum Ordnungsamt Mönchengladbach ist nicht rollstuhlgerecht |
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| Die Hundesteuersatzung von finden Sie ....hier |
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| Was sind gefährliche Hunde? - Definition |
Gefährliche Hunde, auch Kampfhunde genannt, sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.
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Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.
Als gefährliche Hunde gelten in Hunde der Rassen
Pittbull Terrier,
American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.
Im Einzelfall gefährliche Hunde
Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.
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| Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier |
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