Wichtige Informationen zur Anmeldung von Hunden der Kategorie II in München
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus München
gewünschtes bitte anklicken:
Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund in München
In Bayern wurden bereits im Jahr 1992 Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor Angriffen von besonders aggressiven und gefährlichen Hunden erlassen.
Kampfhunde werden nach der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit in drei Kategorien eingeteilt.
Hunde der Kategorie II gelten dann nicht als Kampfhunde, wenn im Einzelfall durch Sachverständigengutachten nachgewiesen wird, dass das Tier keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist.
In diesem Fall wird ein sogenanntes ''Negativzeugnis'' erteilt.
Das ist wichtig u.a. für die Vorlage bei der Anmeldung zur Hundesteuer.
Wenn Sie einen Hund der folgenden Rassen halten, dann benötigen Sie eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung.
Hunde gemäß § 1 Abs. 2 (Klasse 2) sind:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dog Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler
Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als die in Abs. 1 genannten Hunde.
Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Agressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren ergeben.
Anmeldungsunterlagen der Stadt München, für einen gefährlichen Hund (Klasse 2)
Die Anträge für die Haltungserlaubnis zum down loaden finden Sie auf
www.muenchen.de
Es muss bei der zuständigen Behörde von dem Hundehalter ein Negativzeugnis schriftlich beantragt werden.
Auf Anfrage schickt Ihnen das Kreisverwaltungsreferat HA I / 22 in München auch die Antragsformulare zu.
Anfordern können Sie diese unter folgender Telefonnummer
089/ 233 - 446 44
Ist der Kampfhund älter als 18 Monate, so muss zusätzlich zum Antrag ein Sachverständigengutachten über den Hund vorgelegt werden
Informationen zum Sachverständigengutachten finden Sie .... hier
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Benötigte Unterlagen für den Antrag der Haltungserlaubnis, eines gefährlichen Hundes in München
- Anträge für die Haltungserlaubnis eines gefährlichen Hundes der Kategorie II
- Der Hundehalter/ -in das 18. Lebensjahr vollendet hat /Personalausweis
- Sachkundenachweis
- Führungszeugnis/Zuverlässigkeit
- Nachweis einer besondere Haftpflichtversicherung für den Hund der Kategorie II
- Nachweis über die Microchipkennzeichnung des Hundes der Kategorie II
- zusätzlich Anmeldepflicht beim Kassen- und Steueramt
Volljährigkeit des Hundehalters/der Hundehalterin in München
Die antragstellende Person (Halterin/Halter) muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wenn eine andere Person den Hund ausführt, muss diese ebenfalls das 18. Lebensjahr
vollendet haben.
Sachkundenachweis in München
Ist nachzuweisen durch Vorlage einer Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes oder eines anerkannten Sachverständigen bzw. einer anerkannten sachverständigen Stelle. Die Sachkunde ist auch von jeder benannten Aufsichtsperson, die den Hund neben dem Hundehalter führt, beizubringen.
Informationen zu dem Sachkundenachweis in München finden Sie .... hier
Führungszeugnis in München
Das Führungszeignis ist bei der Stadt München zu beantragen.
Gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers dürfen keine Bedenken bestehen.
Dieser muß ausreichend Gewähr dafür bieten, dass er im öffentlichen und im Nachbarschaftsinteresse für eine ordnungsgemäße und artgerechte Tierhaltung sorgt, persönlich geeignet ist und damit keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz entstehen.
Die Einholung und Vorlage eines Führungszeugnisses ist deshalb erforderlich, bestimmte Verurteilungen oder Verstöße führen ggf. zur Unzuverlässigkeit.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Eignung des Tierhalters können die Vorlage eines Führungszeugnisses und eines Sachverständigengutachtens (Art. 26 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG) verlangt werden.
Haftpflichtversicherungsnachweis für Hunde der Kategorie II in München
Vorgeschrieben ist vor der Erteilung der Erlaubnis auch der Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in ausreichendem Umfang, die alle mit der Haltung des/der Tiere möglicherweise auftretenden Schäden abdeckt.
Der Nachweis des Bestehens einer besonderen Haftpflichtversicherung kann durch Vorlage einer formlosen Bescheinigung des Versicherungsunternehmens geführt werden.
Die Vorlage der Police genügt hierzu in der Regel nicht.
Zum Umfang des Deckungsschutzes kann die Empfehlung des Verbandes der Haftpflichtversicherer herangezogen werden, die als Mindestversicherungssummen für die Hundehaftpflichtversicherung 2 Mio. DM für Personenschäden und 0,5 Mio. DM für Sachschäden vorsieht.
Die Hundehaftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von
1.000.000 Euro für Personenschäden und
250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen.
Nachweis über die Microchipkennzeichnung für Hunde der Kategorie II in München
Im Rahmen der Microchippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprehenden Microchipnummer.
Diese müssen Sie der Haltungsanzeige befügen.
Wenn Ihr Hund noch nicht gechippt ist ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt werden. Aus dem Tierheim geholte Hunde sind immer gechippt.
Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.
Weitere Informationen zur Microchipkennzeichnung finden Sie ....hier
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Negativzeugnis (für Hunde der Klasse 2) in München
Für die unter Klasse 2 aufgeführten Kampfhundebesteht die Möglichkeit, ein Negativzeugnis zu beantragen.
Wird ein Negativzeugnis erteilt, so ist dieser Hund rechtlich nicht mehr als Kampfhund zu behandeln (wichtig u.a. für die Vorlage bei der Anmeldung zur Hundesteuer).
Folgende Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt sein:
Der Halter muss bei der zuständigen Behörde ein Negativzeugnis schriftlich beantragen.
In München können Sie sich vom
Kreisverwaltungsreferat HA I / 22
Tel. 089/ 233 - 446 44
Antragsformulare zusenden lassen.
Ist der Kampfhund älter als 18 Monate, so muss zusätzlich zum Antrag ein Sachverständigengutachten über den Hund vorgelegt werden.
Achtung!
Sie als Halter müssen auch das vorläufige Negativzeugnis beantragen
– ohne dieses Halten Sie einen Kampfhund (ein solcher ist auch schon ein Welpe oder iiiiJunghund) ohne Erlaubnis der Gemeinde – das ist strafbar!
Die steuerliche Anmeldung des Hundes genügt nicht – diese ist hiervon unabhängig.
Mit dem Negativzeugnis können allerdings Auflagen verbunden werden – siehe hierzu Art 18 Abs. 2 LStVG.
Mindestanforderung in Sachverständigengutachten bei Erteilung eines Negativzeugnisses in München
Folgende Mindesanforderungen bei Erteilung eines Negativzeugnisses müssen im Sachverständigengutachten enthalten sein.
Formelle Mindestanforderungen
- Datum der Erstellung des Gutachtens.
- Datum der Untersuchung, Dauer der Untersuchung, Ort(e) der Untersuchung.
- Name und Anschrift des Besitzers und Halters sowei Bezeichnung der Personen, die vom Halter mit der Betreuung des Hundes beauftragt sind.
- Beschreibung des Hundes (Rasse, Geburtsdatum, Geschlecht, ggf. Abstammung, Name des Hundes, Farbe, Abzeichen).
- Sofern vorhanden Identitätssicherung (Tätowierung/Chip).
- Ort(e), an dem/denen der Hund überwiegend gehalten wird (Halteranwesen).
- Ergebnis der Überprüfung: "Das Tier wird als ein/kein Hund mit gefährlicher Aggressivität und Gefährlichkeit beurteilt".
Inhaltliche Mindestanforderungen
- Ereignisse, die die Verhaltensentwicklung des Hundes seit Eintritt der Geschlechtsreife beeinflusst haben (u.a. Ausbildungsstand, abgelegte Prüfungen, Auffälligkeiten, Sicherheitsstörungen), soweit ermittelbar und von Einfluss auf Wesen und Charakter des Tieres.
- Den Verwendungszweck des Hundes und dafür vom Halter geförderte und angestrebte Eigenschaft des Tieres.
- Beschaffenheit des Halteranwesens (Einzäunung, freie oder Zwingerhaltung) und sonstige für die Entwicklung der Wesensart relevante Haltungsumstände.
- Das Verhalten des Hundes gegenüber fremden Personen im Halteranwesen.
- Das Verhalten des Hundes gegenüber fremden Personen außerhalb des Halteranwesens (z.B. Kinder, Radfahrer und Jogger) und im Straßenverkehr angeleint (und/oder freilaufen) in bekannter und unbekannter Umgebung.
- Die Reaktion des Hundes auf Kommandos (Sitz, Platz, Fuß etc.) angeleint und/oder freilaufend.
- Die Leinenführigkeit.
- Das Verhalten des Hundes gegenüber anderen Hunden und Tieren (z.B. Katzen, Tauben, Kaninchen etc.) angeleint (und/oder freilaufend).
- Das Verhalten des Hundes bei ihm unbekannten optischen und akustischen Reizen.
- Das Verhalten des Hundes gegenüber dem Halter und den sonstigen Betreuungspersonen in verschiedenen Situationen.
Quelle: Bayerische Polizei
Ordnungsamt in München
Kreisverwaltungsreferat München
HA I - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Ruppertstraße 11
80466 München
Telefon - Kampfhunde
089/ 233 - 446 44
Telefon - sonstige gefährliche Hunde
089/ 233 - 442 49
Telefon - gefährliche Tiere
089/ 233 - 446 47
Fax
089/ 233 - 446 42
Öffnungszeiten/Sprechzeiten vom Ordnungsamt in München
Montag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.30 Uhr
Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr
Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr
Veterinäramt in München
Staatliches Veterinäramt für das Gebiet der Landeshauptstadt München
Adresse
Thalkirchner Str. 106 / Ecke Zenettistr.
80337 München
Telefon
089/ 2176-3860
Fax
089/ 2176-3901
Sprechzeiten/Öffnungszeiten vom Veterinäramt in München
Montag - Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Wochenendbereitschaft
Telefon
0177/ 835 07 47
Verkehrsanbindung an das Veterinäramt in München
U Bahn
U Bahn Station - Sendlinger Tor
U Bahn Linien - U3, U6
Bus
Haltestelle - Zenettistr.
Bus Linie - Nr. 152
Haltestelle - Kapuzinerstr.
Bus Linie - Nr. 58
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Pflichten im Zusammenhang mit der Hundehaltung in München
Körperliche Konstitution
Beim Ausführen des Hundes müssen Sie in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine führen zu können.
Dasselbe gilt auch für eine von Ihnen beauftragte Aufsichtsperson.
Weitergabe/Überlassung des Hundes in München
Sie dürfen Ihren Hund nur an Personen weitergeben oder ihn überlassen, die die Erlaubnisvoraussetzungen erfüllen.
Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Mitführen der Halteerlaubnis in München
Die Erlaubnis müssen Sie beim Spazierengehen immer mitführen.
Wenn Sie hiergegen verstoßen, kann die Hundehaltung untersagt werden.
Erlaubnisbescheid in München
Der Erlaubnisbescheid soll neben den
- Personalien des Halters
auch Angaben über
- Art
- Rasse bzw. Kreuzung
- Geschlecht
- Geburtsdatum/Alter des Tieres
- sowie erforderlichenfalls eine nähere Beschreibung seines Aussehens enthalten.
Falls eine Kennzeichnung (z. B. Tätowierung) am Tier vorhanden ist oder vorgeschrieben wird (vgl. Nr. 37.6), soll auch deren Inhalt (z. B. Kenn-Nummer) aufgenommen werden.
Wird ein Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Haltung mehrerer Tiere gestellt (z. B. durch einen Züchter), können die Erlaubnisse in einem Bescheid zusammengefasst werden.
Befreiung der Erlaubnispflicht in München
Will der Halter in diesen Fällen von der Erlaubnispflicht freikommen, so muss er gegenüber der Gemeinde nachweisen, dass der Hund nicht gesteigert aggressiv und gefährlich ist.
Das kann geschehen durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens.
Bei der Prüfung dieses Gutachtens beteiligt die Gemeinde das Veterinäramt und zieht erforderlichenfalls einen öffentlich bestellten Sachverständigen für das Hundewesen bei.
Hält die Gemeinde den Nachweis für erbracht, stellt sie auf Antrag hierüber eine Bescheinigung aus, aus der hervorgehen muss, dass die Haltung des Hundes keiner Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 bedarf (Negativzeugnis).
Brauchbare Jagdhunde sind in aller Regel keine Kampfhunde.
Genereller Maulkorb- und Anleinzwang in München
Einschränkungen des freien Umherlaufens (Anleinpflicht) können durch Verordnung der jeweils zuständigen Gemeinde generell für Kampfhunde oder einzelne Rassen oder auch durch Einzelfallanordnung erlassen werden.
Ebenfalls können weitere Einzelfallanordnungen (Maulkorbpflicht, Schließvorrichtungen und Warnschilder an den Grundstücken) durch die zuständige Gemeinde erlassen werden.
Weitere Informationen rund um die Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in München
wie z.B.:
- Mitführverbot von Hunden in München
- Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt München
- Anleinpflicht für alle Hunde in München
- Maulkorbpflicht für Hunde in München
- und vieles andere mehr
mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmfinden Sie .... hier
Informationen zu Maulkorbtraining/Maulkörben finden Sie ....hier
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Generelles Zucht- und Handelsverbot in München
Verstöße hiergegen stellen eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird (§ 143 Absatz 1 Strafgesetzbuch - StGB).
Erlaubnisnotwendigkeit
Mit "gefährlichen Hunden" und mit "Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt" wurde, ist die Zucht verboten.
Einfuhr- und Verbringungsverbot
Die Einfuhr oder Verbringung eines gefährlichen Hundes nach Deutschland stellt eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.
Bereits der Versuch ist strafbar (§ 2 Gesetz zur Bekämfung gefährlicher Hunde).
Steuerpflicht in München
Unabhängig von der Haltungserlaubnis müssen Sie ihren Hund auch steuerlich anmelden.
Gebühren zur Haltungserlaubnis in München
Beachten Sie bitte, dass für die Erteilung einer Halteerlaubnis für ein oder mehrere gefährliche Tiere im Normalfall eine Verwaltungsgebühr im Rahmen von 75 bis 250 Euro erhoben werden muss.
Leider wurden keine genauen Angaben der Stadt München gefunden.
Rechtliche Grundlagen in München
Regelung über Haltung, Züchtung und Ausbildung von sogenannten ''Kampfhunden'' aufgrund der Regelungen der Art. 18, 37 und 37a Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG - und der darauf beruhenden Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.07.1992, geändert durch Verordnung vom 04.09.2002.
Das Landeshundegesetz von Bayern finden Sie .... hier
Zuständige Stelle zur Erteilung einer Haltungserlaubnis in München
siehe weiter oben
Ordnungsamt München
Infos zur Anmeldung von Hunden der Kategorie I in München finden Sie ...hier
Weitere Informationen zu den Kampfhunden in München finden Sie .... hier
Das Einfuhrverbot für gefährliche Hunde finden Sie ....hier
Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen,
da sich Angaben kurzfristig ändern können.
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Kennwort: München - Haltungserlaubnis
Mit Urteil vom 12.Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das
Landgericht (LG) in Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links,
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