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Kampfhunde, München, Anleinpflicht, Kampfhundesteuer




Wichtige Informationen zu als gefährlich eingetufte Hunde - oft als Kampfhunde betitelt, in München für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus München



gewünschtes bitte anklicken:


Kampfhundesteueramt in München

Hundesteueramt in München
Kassen- und Steueramt

Adresse
Herzog-Wilhelm-Str. 11
80331 München

Telefon
089/ 233-26297
Telefon
089/ 233-20542
Fax
089/ 233 26 640

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Kassen und Steueramt in München
Montag - Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Die Mitarbeiter haben gleitende Arbeitszeit!
Telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiter am besten
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
und Freitags von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Ausgefüllte Anmeldeformulare für die Hundesteuer in München schicken Sie bitte an
Alternativ können Sie das vorgedruckte Anmeldeformular am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und per Post oder Telefax 089/ 233 28838 senden an die

Landeshauptstadt München
Kassen- und Steueramt
Postfach 201951
80019 München

oder Sie melden den Hund telefonisch 089/ 233-26297 oder 20542 an.

Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter der Landeshauptstadt München
gleitende Arbeitszeit haben.

Telefonisch erreichen Sie Ihre/-n Sachbearbeiter/-in am besten
Montag - Donnerstag von 9.00 bis 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 bis 12.30 Uhr.


Höhe der Kampfhundesteuer in München
Für Zwecke der Besteuerung werden Hunde unterschieden in Kampfhunde und sonstige Hunde.
Die Steuer beträgt
für den 1.Hund Euro 76,80 Euro  im Jahr
für jeden weiteren Hund 76,80 Euro im Jahr

gefährliche Hunde
Die Steuer beträgt
für jeden Kampfhund 613,80  Euro im Jahr

Kampfhunde sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.

Entsprechend der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.07.1992 (GVBl. S. 268) wird bei folgenden Rassen und Gruppen
von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden die Eigenschaft als Kampfhunde stets vermutet:
- Pit-Bull
- Bandog
- Amercian-Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Tosa-Inu

Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, solange nicht durch eine entsprechende, vom Halter zu erbringende Bescheinigung des Kreisverwaltungsreferates – Abt. für Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten – für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dog Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler
Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als von
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 erfassten Hunden.

Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall
aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren ergeben.


Fälligkeit der Hundesteuer/Kampfhundesteuer in München
Die Hundesteuer wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeweils zum 15. Januar eines Kalenderjahres fällig.
Im Übrigen wird die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig.

Die Steuerpflicht entsteht und beginnt
- bei aufgenommenen Hunden mit Beginn des Folgemonats, in dem der Hund aufgenommen
iiiiworden ist;
- bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin
iiiizuwachsen, mit Beginn des Folgemonats, in dem der Hund vier Monate alt geworden ist;
- bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde mit Beginn des auf den Zuzug
iiiifolgenden Kalendermonats.
- Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für einen Teil des Steuerjahres iiiivon demselben Hundehalter bereits nachweislich in einer anderen Gemeinde der iiiiBundesrepublik Deutschland besteuert, so ist die erhobene Steuer auf die Steuer iiiianzurechnen, die für das Steuerjahr nach dieser Satzung zu zahlen ist.
iiiiMehrbeträge werden nicht erstattet;
- im Übrigen mit Beginn des Folgemonats, in dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.

Die Steuerpflicht endet
- bei Wegzug eines Hundehalters aus der Landeshauptstadt München mit Ablauf des
iiiiKalendermonats, in den der Wegzug fällt;
- im Übrigen mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund veräußert oder sonst
iiiiabgeschafft wird, abhanden kommt oder verendet.
iiiiTritt an die Stelle eines verendeten oder getöteten Hundes, für den die Steuerpflicht iiiibesteht, bei demselben Halter ein anderer Hund, der kein Kampfhund nach § 1 Abs. 2 iiiiist, so entsteht für das laufende Steuerjahr keine neue Steuerpflicht.

Soweit die Haltung von Hunden überwiegend für die gewerbliche oder hauptberufliche Tätigkeit des Halters unerlässlich ist oder ausschließlich der Erfüllung öffentlicher oder gemeinnütziger Aufgaben dient, besteht keine Steuerpflicht.

Der Hundehalter ist verpflichtet, diese Voraussetzungen in einem Antrag auf Freistellung von der Steuerpflicht bei der Landeshauptstadt München – Kassen und Steueramt - nachzuweisen. § 6 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.

Die Hundesteuersatzung von München finden Sie ....hier

Weitere Informationen zur Hundesteuer in München finden Sie .... hier

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Amt für Kampfhunde Angelegenheiten in München

Ordnungsamt in München
Kreisverwaltungsreferat München
HA I - Sicherheit und Ordnung


Adresse
Ruppertstraße 11
80466 München

Telefon -
Kampfhunde
089/ 233 - 446 44
Telefon -
sonstige gefährliche Hunde
089/ 233 - 442 49
Telefon -
gefährliche Tiere
089/ 233 - 446 47
Fax
089/ 233 - 446 42

Öffnungszeiten/Sprechzeiten vom Ordnungsamt in München
Montag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.30 Uhr
Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr
Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr

Ansonsten ist die jeweilige Gemeindeverwaltung der Gemeinde, in der der Kampfhund vorwiegend gehalten wird zuständig.


Was tun bei Vorfällen mit Kampfhunden in München
Bei Vorfällen mit sog. Kampfhunden (z.B. "Hund beißt Mensch", "Hund beißt Hund") wenden Sie sich umgehend an die Polizei oder an das Kreisverwaltungsreferat.
Der Vorfall sollte aus Verfahrensgründen stets schriftlich dargestellt werden. Geben Sie dabei - so weit wie möglich bzw. bekannt -
Ort
Zeitpunkt
Beteiligte
und ggf. Zeugen des Vorfalles an
schildern Sie genau den Hergang des Vorfalles und das Verhalten der Beteiligten.

Ausführliche Informationen zu Beissvorfällen in München finden Sie ....hier



Welche Hunde werden in München als gefährlich (Kampfhunde) eingestuft?
Kampfhunde sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.
Als Kampfhunde gelten in Bayern rechtlich folgende Rassen, die in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit des Bayerischen Staatsministeriums des Innern ( vom 10.07.1992, zuletzt geändert am 04.09.2002 ) abschließend aufgeführt sind. Diese Hunde sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden sind gem. § 1 dieser Verordnung in zwei Klassen eingeteilt.

Hunde gemäß § 1 Abs. 1 (Klasse 1) sind:
-
Pit-Bull
- Bandog
- American-Staffordshire-Terrier
- Staffordhire-Bullterrier
- Tosa-Inu

Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, solange nicht durch eine entsprechende, vom Halter zu erbringende Bescheinigung des Kreisverwaltungsreferates - Abt. für Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten - für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren aufweisen:

Hunde gemäß § 1 Abs. 2 (Klasse 2) sind:
-
Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dogo Argentino
- Dogue des Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler

Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als die in Abs. 1 genannten Hunde.
Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Agressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren ergeben.

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Halteerlaubnis von Kampfhunden in München

Informationen zur Haltungserlaubnis von gefährlichen Hunden wie z.B.:

  • Benötigte Unterlagen für den Antrag der Haltungserlaubnis, eines gefährlichen Hundes in München
  • Unterlagen für die Anzeigepflicht eines gefährlichen Hundes in München
  • Unterlagen für die Kennzeichnungspflicht eines gefährlichen Hundes in München
  • Anmeldungsunterlagen der Stadt München, für einen gefährlichen Hund
  • Antragstellung zur Haltung von gefährlichen Hunden in München
  • Voraussetzungen für eine Haltegenehmigung von Kampfhunden in München (wie z.B.Persönliche Zuverlässigkeit, Volljährigkeit des Hundehalters/der Hundehalterin in München
  • Besondere Hundehaftpflichtversicherung für Kampfhunde
  • Gebühr einer Halteerlaubnis von Kampfhunden in München
  • und vieles andere mehr

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Informationen zur Haltungserlaubnis von Kampfhunden finden Sie .... hier



Gebühr einer Halteerlaubnis von Kampfhunden/Tieren in München
Beachten Sie bitte, dass für die Erteilung einer Halteerlaubnis für ein oder mehrere gefährliche Tiere im Normalfall eine Verwaltungsgebühr im Rahmen von 75 bis 250 Euro erhoben werden muss.
Leider wurden keine genauen Angaben der Stadt München gefunden.


Negativzeugnis in München

Informationen zum Negativzeugnis finden Sie .... hier


Verhaltenstest/Wesenstest

Informationen zum Verhaltenstest in München finden Sie .... hier


Sachkundenachweis

Informationen zum Sachkundenachweis in München finden Sie ....hier


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Anleinpflicht für alle Hunde in München
Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von 3m nicht überschreiten.
Die Aufsichtsperson muss körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten.

Weitere Informationen rund um die Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in München
wie z.B.:

  • Mitführverbot von Hunden in München
  • Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt München
  • Anleinpflicht für alle Hunde in München
  • Maulkorbpflicht für Hunde in München
  • und vieles andere mehr

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Informationen zu Maulkorbtraining/Maulkörben finden Sie ....hier


Ordnungswidrigkeiten in München
Nach Art. 18 Abs. 3 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- entgegen § 2 Abs. 1 einen Kampfhund nicht an der Leine führt oder wer vorsätzlich oder
iiiifahrlässig
- entgegen § 2 Abs. 2 einen Kampfhund an einer nicht reißfesten oder an einer mehr als 3m
iiiilangen Leine führt.
- Verstöße gegen Anlege-, Anmelde- und Anzeigepflicht können als Ordnungswidrigkeiten
iiiibzw. Straftaten verfolgt werden.


Bußgelder bei Verstößen der Kampfhundehaltung in München
Wird ein Kampfhund ohne die erforderliche Genehmigung gehalten kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 10.000 Euro verhängt werden.
Dies gilt auch für die unter Klasse 2 aufgeführten Hunde, für die
kein gültiges Negativzeugnis vorliegt.


Die Kampfhundeverordnung von München finden Sie ...hier

Das Einfuhrverbot für gefährliche Hunde finden Sie ....hier

Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen,
da sich Angaben kurzfristig ändern können.
Sollten Sie auf unserer Seite München Kampfhunde eine Fehlinformation entdecken oder weitere Informationen zum Thema haben wären wir für eine Nachricht, gerne per Mail, dankbar
.

Bitte senden Sie eine Mail an hundeinfoportal (at) web.de oder über Kontakt

Kennwort: München - Kampfhunde


Mit Urteil vom 12.Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das
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Informtionen zu den Kampfhunden in München

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