Kinder und Hunde, es geht auch miteinander
Kinder und Hunde haben eins gemeinsam: Sie brauchen Bewegung und frische Luft.
Und weil es davon am meisten in Parks oder Grünanlagen gibt, treffen Kinder und Hunde dort mehr oder weniger freiwillig aufeinander.
Das führt immer wieder zu Konflikten, denn Eltern haben Angst um ihre Kinder und ekeln sich vor Hundekot.
Leider ist es so, dass Hunde, im Gegensatz zu Babys und Kleinkindern, keine Windeln tragen. Die Folgen sind sattsam bekannt und unangenehm.
Sie tragen dazu bei, dass einige Menschen pauschal gegen Hunde sind, obwohl die gar nichts dafür können.
Schuld sind allein jene Hundebesitzer, denen es egal ist, wo ihre Hunde Häufchen setzen.
Und die sich nicht verpflichtet fühlen, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu entfernen. Den Pechvögeln, die in diese stinkenden Haufen getreten sind, ist es jedoch ganz und gar nicht egal, wenn sie den Dreck von ihren Schuhsohlen kratzen dürfen.
Ebenso ekelhaft ist es, wenn Kinderwagen oder Dreirad durch Hundedreck gerollt sind oder gar die Krabbelhose verdreckt ist.
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Die Rechtslage ist eindeutig:
“Die Reinhalteverordnung für die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie die Grünanlagensatzung für die öffentlichen Grünanlagen der Stadt schreiben vor, dass jemand, der den Kot seines Hundes nicht entfernt,mit empfindlichen Bußgeldern rechnen muss.
Wer seinen Hund auf Spielplätze, Spiel- und Liegewiesen, in Biotope und Zierflächen mitführt oder hineinlaufen lässt,
muss mindestens mit einer Verwarnung von 25 bis 35 Euro rechnen.
- Auf den Wegen in den aufgeführten Bereichen sowie zusätzlich im gesamten Westpark iiiiherrscht Leinenpflicht.
- In den Freibadegeländen sind Hunde nur auf gesondert ausgewiesenen Flächen erlaubt.
- Auf den Wegen zu diesen Flächen müssen Hunde an der kurzen Leine geführt werden.
- Die Spiel- und Liegewiesen sind mit grünen Pfosten (Pollern) gekennzeichnet, die auf der iiiiStirnseite oben einen eingravierten, durchgestrichenen Hund zeigen.
Insgesamt gibt es in Münchner Grünanlagen … viele Möglichkeiten,Hunde auch einmal laufen zu lassen.“
(aus einer Mitteilung des Baureferats, Hauptabteilung Gartenbau an Hundebesitzerinnen und -besitzer)
Krank durch Hundekot
Wer seinen Hund ausgerechnet dort sein Geschäft verrichten lässt, wo Kinder spielen, der handelt nicht nur rücksichtslos, sondern auch fahrlässig.
Denn Hundekot kann Krankheitserreger,
zum Beispiel die Eier des Hundespulwurms, enthalten,
die für Kleinkinder gefährlich werden können.
Tückisch ist, dass diese Eier drei bis vier Wochen im Freien heranreifen, bevor sie infektionstüchtig sind.
Die Mitarbeiter der Grünanlagenaufsicht beim Baureferat (Gartenbau) können nicht überall sein.
Deshalb ist auf allen öffentlichen Spielplätzen in München eine Service-Nummer angebracht, die man anrufen sollte, wenn der Platz
- durch Hundekot,
- aber auch durch Glasscherben und so weiter,
verunreinigt ist.
Die Service-Nummer:
089/23 32 76 56.
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Hunde sind keine Kuscheltiere
Fast alle Kinder lieben Hunde, aber nicht alle Hunde lieben Kinder.
Das hat nichts mit schlechtem Charakter zu tun, sondern damit, dass sie, wie viele Erwachsene leider auch, keine Erfahrungen mit Kindern haben.
Es wäre falsch, Kindern Angst vor Hunden zu machen.
Genauso falsch wäre es, sie glauben zu lassen, alle Hunde wären lieb und süß.
Nicht jeder Hund möchte umarmt, gedrückt und gestreichelt werden.
Und selbst wenn ein Hund in bester Laune auf ein Kind losrast, ist der Ruf „Keine Angst, der tut nichts!“ sinnlos.
Wie würden Erwachsene wohl reagieren, wenn ein Wesen auf sie zu gerannt käme, dass größer ist als sie selbst?
Kein Wunder, dass manche Kinder da in Panik geraten, und ihre Eltern natürlich auch.
Diese Panik wäre zu vermeiden, wenn Hundehalter etwas mehr Rücksicht auf Kinder nähmen. Es ist sicher nicht zuviel verlangt, dass der Hundebesitzer sein Tier zurückruft oder auch festhält, wenn ihm eine Familie mit Kindern begegnet.
Umgang mit gefährlichen Hunden
Sollte es zu Problemen mit aggressiven Hunden kommen, können durch das Wichtige bei Kreisverwaltungsreferat wirksame Maßnahmen gegen Hundehalter erlassen werden.
Voraussetzung hierfür ist die zeitnahe Anzeige des Vorfalls
bei einer Polizeiinspektion oder
mit Nachweisen und unter Nennung des Hundehalters
beim Kreisverwaltungsreferat, Abt. Gefährliche Tiere
Kinder müssen angstfrei leben können in München
Ein paar Verhaltensregeln sollten Eltern und Kinder beherzigen, damit sie möglichst keine schlechten Erfahrungen mit Hunden machen:
– Nicht wegrennen oder das Kind plötzlich hochreißen.
iiiiHektische Bewegungen könnten den Jagdinstinkt des Hundes wecken.
– Nicht auf fremde Hunde zugehen, sondern warten, bis der Hund kommt.
– Nicht ins Gesicht fassen, sondern höchstens am Rücken streicheln.
– Von knurrenden Hunden Abstand halten.
– Kinder und Hunde nie unbeaufsichtigt lassen.
Eltern und Hundehalter sollten sich nicht als Gegner empfinden.
Aber Hundebesitzer müssen akzeptieren, dass Kinder das Recht haben, sich ungefährdet und angstfrei zu bewegen.
Das steht nicht im Widerspruch zur Tierliebe.
Besonders in der Enge einer Großstadt, in der es Hunderte großer Hunde mit wenig Auslauf gibt, was sie ungebärdig und auch aggressiv machen kann, erfordert das Zusammensein von Kindern und Tieren große Sensibilität.
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Zuständige Ämter in München
Ordnungsamt in München
Kreisverwaltungsreferat München
HA I - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Ruppertstraße 11
80466 München
Telefon - Kampfhunde
089/ 233 - 446 44
Telefon - sonstige gefährliche Hunde
089/ 233 - 442 49
Telefon - gefährliche Tiere
089/ 233 - 446 47
Fax
089/ 233 - 446 42
Öffnungszeiten/Sprechzeiten vom Ordnungsamt in München
Montag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.30 Uhr
Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr
Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten gibt es die Möglichkeit einer einvernehmlichen Einigung vor der Schiedsstelle des Kreisverwaltungsreferates
Telefon
089/ 233 – 446 03
Baureferat der Landeshauptstadt München
Zuständig für Verschmutzungen und Schäden in Grünanlagen und auf Spielplätzen, Aufstellen von Hundepollern, Grünanlagenaufsicht
Baureferat Hauptabteilung Gartenbau
Postfach 81660 München
Adresse
Friedenstraße 40
81671 München
Funkzentrale der Grünanlagenaufsicht:
Telefon
089/ 233 – 276 56
Grünflächenamt in München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
HA II/5 Grünplanung
Adresse
Blumenstr. 28 b
80331 München
Telefon
089/ 233-22 578
Fax
089/233-24 219
Öffnungszeiten/Sprechzeiten vom Grünflächenamt in München
Montag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.30 Uhr
Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr
Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr
Quelle Stadt München
Weitere interessante Informationen rund um den Hund in München finden Sie ...hier
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Kennwort: München - Kind und Hund
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