München, Wesenstest Hund - Hunde
Wichtige Informationen zum Verhaltenstest von Hunden/Kampfhunden
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus München
Wesenstest Hund - Hunde in München
Unter Wesenstest vesteht man die Überprüfung und Beurteilung von sogenannten "Kampfhunderassen" und Mischrassen nach den entsprechenden Rechtsbestimmungen und Gutachtenerstellung für das Genehmigungsverfahren bzw. für das sogenannte "Negativzeugnis" (Art. 37 Abs. 1 und / oder 2 LStVG)
Will der Halter einer Rasse der Kategorie 2 oder 3 nachweisen, dass sein Hund nicht gesteigert aggressiv und gefährlich ist, kann dies ab einem Hundealter von 18 Monaten durch ein Sachverständigengutachten erfolgen.
Der Freistaat Bayern hat hierzu eine Vielzahl von Sachverständigen vereidigt, die dazu berechtigt sind, ein Gutachten für das Verhalten von Hunden abzugeben.
Mit diesem Gutachten muss der Halter des Tieres bei der zuständigen Gemeinde einen Antrag für das so genannte Negativzeugnis stellen. Aus diesem geht bei angenommenen Gutachten hervor, dass die Haltung des Hundes ungefährlich ist und deshalb keiner Erlaubnis bedarf.
Ist der Hund jünger als 18 Monate ist zunächst kein Sachverständigengutachten erforderlich.
Dennoch muss ein Negativzeugnis bei der zuständigen Gemeinde, in München beim Kreisverwaltungsreferat, beantragt werden, durch das die Haltung des Tiers legitimiert wird.
Erstellung des Gutachtens – der Wesenstest
Durch einen Wesenstest sollen normale Verhaltensweisen und artgemäße Reaktionen erkannt und von unnatürlichem Verhalten abgegrenzt werden.
Nur so sind Individuen mit gestörter aggressiver Kommunikation zu erkennen.
Die zu testenden Hunde müssen den Reizen des Alltags auch unter der hohen Belastung der Testsituation begegnen können, ohne dass es zu Ernstkämpfen bzw. dem finalen Biss kommt.
Ein Sachverständiger wird daher in einer Testsituation möglichst viele alltägliche Begebenheiten abdecken, in der ein Hund durch Erschrecken oder Verteidigungsabsichten zu einer Gefahr werden könnte.
Kennt er z.B. das Fahrstuhl fahren, humpelnde und torkelnde Menschen oder lärmende Gegenstände nicht, empfindet er eine solche Situation als Stress oder Gefahr.
Eine Eskalation kann die Folge sein.
Je mehr solcher Begebenheiten ein Hund kennt und übt, desto gelassener reagiert er auf die Konfrontation mit ihnen.
Ebenfalls wichtig für das Gesamtergebnis der Prüfung ist das Verhältnis des Besitzers zu seinem Hund, die Reaktion auf Kommandos und das Verhalten in unbekannter Umgebung.
Bei der Erteilung eines Negativzeugniss müssen folgende Mindesanforderungen im Sachverständigengutachten enthalten sein.
Formelle Mindestanforderungen
- Datum der Erstellung des Gutachtens.
- Datum der Untersuchung, Dauer der Untersuchung, Ort(e) der Untersuchung.
- Name und Anschrift des Besitzers und Halters sowei Bezeichnung der Personen, die vom Halter mit der Betreuung des Hundes beauftragt sind.
- Beschreibung des Hundes (Rasse, Geburtsdatum, Geschlecht, ggf. Abstammung, Name des Hundes, Farbe, Abzeichen).
- Sofern vorhanden Identitätssicherung (Tätowierung/Chip).
- Ort(e), an dem/denen der Hund überwiegend gehalten wird (Halteranwesen).
- Ergebnis der Überprüfung: "Das Tier wird als ein/kein Hund mit gefährlicher Aggressivität und Gefährlichkeit beurteilt".
Inhaltliche Mindestanforderungen
- Ereignisse, die die Verhaltensentwicklung des Hundes seit Eintritt der Geschlechtsreife beeinflusst haben (u.a. Ausbildungsstand, abgelegte Prüfungen, Auffälligkeiten, Sicherheitsstörungen), soweit ermittelbar und von Einfluss auf Wesen und Charakter des Tieres.
- Den Verwendungszweck des Hundes und dafür vom Halter geförderte und angestrebte Eigenschaft des Tieres.
- Beschaffenheit des Halteranwesens (Einzäunung, freie oder Zwingerhaltung) und sonstige für die Entwicklung der Wesensart relevante Haltungsumstände.
- Das Verhalten des Hundes gegenüber fremden Personen im Halteranwesen.
- Das Verhalten des Hundes gegenüber fremden Personen außerhalb des Halteranwesens (z.B. Kinder, Radfahrer und Jogger) und im Straßenverkehr angeleint (und/oder freilaufen) in bekannter und unbekannter Umgebung.
- Die Reaktion des Hundes auf Kommandos (Sitz, Platz, Fuß etc.) angeleint und/oder freilaufend.
- Die Leinenführigkeit.
- Das Verhalten des Hundes gegenüber anderen Hunden und Tieren (z.B. Katzen, Tauben, Kaninchen etc.) angeleint (und/oder freilaufend).
- Das Verhalten des Hundes bei ihm unbekannten optischen und akustischen Reizen.
- Das Verhalten des Hundes gegenüber dem Halter und den sonstigen Betreuungspersonen in verschiedenen Situationen.
Quelle Bayerische Polizei
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Betreff: München - Wesenstest
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