iHunde in Münster
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Wichtige Informationen zur Hundesteuer in Münster
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Münster


Gewünschtes einfach anklicken:



Hundesteuer in Münster

Hundesteueramt in Münster

Hundesteueramt in Münster
Amt für Finanzen und Beteiligungen

Adresse
Stadthaus 1
Klemensstraße 10
48143 Münster

Postanschrift
48127 Münster

Telefon
0251/ 492-20 01
0251/ 492-20 02
Fax
0251/ 492-77 15

Ansprechpartnerin Hundesteuer
Telefon
0251/ 492-22 20
Fax
0251/ 492-77 17

Sprechzeiten/ Öffnungszeiten im Hundesteueramt Münster
Montag bis Freitag: 8 - 12 Uh
Donnerstag auch: 15 - 18 Uhr

Höhe der Hundesteuer in Münster
für jeden gehaltenden Hund in Münster 72 Euro im Jahr
für den 2. Hund, je Hund in Münster 84 Euro im Jahr
für den 3. Hund und jeden weiteren Hund, je Hund in Münster 96 Euro im Jahr

Hunde, für die nach § 5 Steuerfreiheit besteht oder Steuerbefreiung gewährt wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt.


Fälligkeit der Hundesteuer in Münster
Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder – wenn die Steuerpflicht erst während des
Kalenderjahres beginnt – für den Rest des Kalenderjahres festgesetzt.

Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Steuerbescheides für die
zurückliegende Zeit und sodann vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit
einem Viertel des Jahresbetrages fällig.
Sie kann auf Antrag des/ der Steuerpflichtigen am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres
gestellt werden.
Die beantragte Zahlungsweise bleibt solange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt
wird; die Änderung muss spätestens bis zum 30. September des vorangegangen Jahres
beantragt werden.

Bis zum Zugehen eines für das neue Kalenderjahr geltenden Steuerbescheids bleiben die
in dem Vorjahresbescheid getroffenen Festsetzungen zur Höhe der Steuer und zu den
Fälligkeitsterminen weiterhin gültig.


Hundesteuermarke in Münster
Das Amt für kommunale Abgaben gibt für jeden Hund eine Hundesteuermarke aus.

Der Hund muss außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes des Hundehalters/ der Hundehalterin die sichtbar befestigte, gültige Steuermarke tragen.
Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden.
Eine Ausnahme von der Tragepflicht einer Hundesteuermarke besteht für Jagdhunde während des jagdlichen Einsatzes.
Der Hundehalter/ die Hundehalterin ist verpflichtet, den Beauftragten des Amtes für kommunale Abgaben die gültige Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen.
Bei der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke an die Stadt Münster zurückzugeben.


Ersatz Hundesteuermarke in Münster
Bei einem Verlust der gültigen Steuermarke ist vom Hundehalter/ von der Hundehalterin eine neue Steuermarke zu beantragen.
Er erhält in diesem Fall eine neue Hundemarke.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Amt für kommunale Abgaben (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich. Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden
Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid)
Name und Anschrift des Halters

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Münster
Hierzu wurden leider keine Angaben gefunden.
Anmeldung der Hunde in Münster
Jede natürliche Person ist verpflichtet, jeden von ihr gehaltenen Hund innerhalb von einem Monat
a) nach der Aufnahme des Hundes in den Haushalt,
b) nach Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder
c) nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist (§ 2 Abs. 1 Satz 2),
beim Amt für kommunale Abgaben schriftlich oder zur Niederschrift anzumelden.


Abmeldung der Hunde in Münster
Jeder angemeldete Hund ist von seinem Halter/ seiner Halterin innerhalb von einem Monat
a) nachdem er/ sie ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat,
b) nachdem der Hund abhanden gekommen oder gestorben ist oder
c) nach dem Wegzug aus der Stadt Münster,
beim Amt für kommunale Abgaben schriftlich oder zur Niederschrift abzumelden. Wird die vorstehende Frist nicht beachtet, endet die Steuerpflicht abweichend von § 2 Abs. 3 und 4 mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung beim Amt für kommunale Abgaben
eingegangen ist. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.


Ummeldung der Hunde in Münster
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.

Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Münster
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.muenster.de


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Münster

Zur Anmeldung
ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum
Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.

ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
die besondere Ausbildung des Hundes

Zur Abmeldung
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.

Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung und
Hundesteuerermäßigung in Münster
Der Antrag auf Steuervergünstigung ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für kommunale Abgaben zu stellen.
Die Steuervergünstigung wird ab dem Ersten des auf den Antragseingang folgenden Monats gewährt.
Wird die beantragte Steuervergünstigung für einen neu in den Haushalt aufgenommenen Hund abgelehnt, so wird die Steuer nicht erhoben, wenn der Hund binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des ablehnenden Bescheides abgeschafft wird.

Die Steuervergünstigung gilt nur für die Hundehalter/innen, für die sie beantragt und bewilligt worden ist und wird je Hundehalter/in nur für einen Hund gewährt.

Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg, so ist dies innerhalb von einem Monat nach dem Wegfall dem Amt für kommunale Abgaben schriftlich anzuzeigen.
Die Steuer wird ab dem Ersten des Monats, der auf den Wegfall der Voraussetzungen
folgt, in Höhe des Steuersatzes nach § 3 Abs. 1 und 2 festgesetzt.


Hundesteuerfreiheit in Münster
Steuerfrei sind Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt Münster aufhalten, für diejenigen Hunde, die sie bei ihrer Ankunft besitzen, wenn sie nachweisen
können, dass die Hunde in einer anderen Gemeinde versteuert werden oder von der Steuer befreit sind.


Hundesteuerbefreiung in Münster
Steuerbefreiung wird auf Antrag für einen Hund gewährt,
a) der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden, tauben oder sonst hilflosen Person dient; die Steuerbefreiung wird
von der Vorlage des Schwerbehindertenausweises (Merkmale BL für blinde und H für hilflose Personen) bzw. eines sonstigen
amtlichen Nachweises für taube Personen abhängig gemacht,
b) der als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhund verwendet wird und die dafür vorgesehene Prüfung mit Erfolg abgelegt hat,
c) der von einem/ einer beauftragten Feld- und Forstaufseher/in für den Feld-, Forst- und Jagdschutz verwendet wird und die
dafür vorgesehene Prüfung mit Erfolg abgelegt hat.

Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese gilt nur
für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.


Hundesteuerermässigung in Münster
Die Steuer wird auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 3 Abs. 1 und 2 für einen Hund ermäßigt,
a) der zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen, gehalten wird,
b) der als Jagdhund von einem Jagdausübungsberechtigten im Sinne des Jagdrechts, sofern dieser Inhaber eines Jagdscheines ist, gehalten wird und die dafür vorgesehene Prüfung mit Erfolg abgelegt hat,
c) der von Berechtigten nach dem SGB II oder von Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SBG XII erhalten, oder von Empfängern / Empfängerinnen von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gehalten wird.


Härtefallregeln in Münster
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.


Zuschuss für Tierheim Hunde in Münster
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.


Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Münster ,wenn
Es sind keine Angaben dazu gefunden worden.


Bussgelder bei Verstößen in Münster
Ordnungswidrig im Sinne des § 20 Abs. 2 Buchstabe b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) handelt,
wer vorsätzlich oder leichtfertig
1. einen Hund entgegen § 8 Abs. 1 nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet,
2. den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung entgegen § 7 Abs. 3 nicht oder nicht rechtzeitig anzeigt,
3. den Pflichten eines Hundehalters/ einer Hundehalterin oder einer im Haushalt des Hundehalters/ der Hundehalterin lebenden Person, eines Betriebsvorstands oder eines Grundstückseigentümers/ einer Grundstückseigentümerin gemäß § 8 Abs. 3, 4 und 5 nicht nachkommt.
Im Fall der Zuwiderhandlung kann ein Bußgeld bis zur in § 20 Abs. 3 KAG NW genannten Höhe festgesetzt werden.


Mitführverbot von Hunden in Münster
In folgenden Bereichen dürfen Sie Ihren Hund nicht mitführen:
im Botanischen Garten,
im Forstbotanischen Garten,
in den Vogelschauen und Wildparks,
auf ausgewiesenen Spielwiesen,
auf ausgewiesenen Liegewiesen,
auf in öffentlichen Grünflächen gelegenen Spiel- und Bolzplätzen,
auf Friedhöfen,
auf Spielplätzen

Auf Spielflächen ist das Mitführen von Hunden außer von Blindenhunden verboten.


Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Münster
Ob Sie Ihren Hund anleinen müssen, ist abhängig nach der Kategorie, zu
der Ihr Hund gehört ! 

In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.

Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden. Für sogenannte "Gefährliche Hunde" und "Hunde bestimmter Rassen" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch nicht.

Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.

Anleinpflicht für alle Hunde in Münster
In folgenden Bereichen müssen alle Hunde zur Vermeidung von Gefahren an
einer geeigneten Leine geführt werden  (§ 2  Absatz 2 LHundG NRW):

Es besteht die Pflicht zum Ausführen an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine...

in Fußgängerzonen,
Haupteinkaufsbereichen
und anderen innerörtlichen Bereichen,
Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,

in der Allgemeinheit zugänglichen,
umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
einschließlich Kinderspielplätzen
mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,

  • bei öffentlichen Versammlungen,
  • Aufzügen,
  • Volksfesten
  • und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
  • in öffentlichen Gebäuden,
    Schulen und Kindergärten.

    Beachten Sie: Eine Befreiung hier von ist nicht möglich.

    Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche
    Hundekategorie, nicht möglich !

    Auf Spielflächen ist das Mitführen von Hunden außer von Blindenhunden verboten.


    Zuständiges Amt in Münster

    Ordnungsamt in Münster

    Adresse
    Stadthaus 1
    Klemensstraße 10
    48143 Münster

    Postanschrift
    48127 Münster

    Telefon
    0251/ 492-0
    0251/ 492-32 99 (Servicetelefon)
    Fax
    0251/ 492-77 49

    Sprechzeiten/ Öffnungszeiten im Ordnungsamt Münster
    Montag bis Freitag: 8 - 12 Uhr
    Donnerstag auch: 15 - 18 Uhr


    Die Hundesteuersatzung von finden Sie ....hier

    Was sind gefährliche Hunde? - Definition
    Gefährliche Hunde, auch Kampfhunde genannt, sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.

    Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.

    Als gefährliche Hunde gelten in Hunde der Rassen
    Pittbull Terrier,
    American Staffordshire Terrier,
    Staffordshire Bullterrier
    Bullterrier
    und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.

    Im Einzelfall gefährliche Hunde
    Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.



    Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier





    Hier finden Sie Infos zu Münster z.B. zu den unten stehenden Stichworten und vieles mehr auf Hunde in Münster
    Kampfhunde, Gebühren, Bussgeld, Bußgelder,
    Höhe Hundesteuer, Steuermarke, Hundesteuersatzung, Kassenamt, Anschrift, Befreiung, Steuerbefreiung, Hundesteuerermässigung, Hundesteueranmeldung.gefährlicher Hund, Definition gefährliche Hunde, Kampfhundeverordnung, Hundesteuerbefreiung, Blindenhunde, Schutzhunde, Diensthunde
    Kassenamt, Steueramt, Bürgeramt.

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