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Niedersachsen,Sachkundenachweis,Hundeführersschein auf Hunde in Niedersachsen,Gebühr,Sachkundetest



Wichtige Informationen zum Sachkundenachweis/Hundeführerschein in Niedersachsen
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Niedersachsen




Informationen zum Sachkundenachweis in Niedersachsen
Das Landeshundegesetz fordert, dass die Halterinnen und Halter von gefährlichen Hunden, sachkundig für die Hundehaltung sein müssen.
Die erforderliche Sachkunde besitzt, wer über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.


Ablauf Sachkundenachweis Hunde in Niedersachsen
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Sie erstreckt sich auf Aspekte der Gefahrenabwehr in folgenden Prüfungsgebieten:

Kenntnisse (theoretischer Teil)
Gegenstand dieses Prüfungsteils sind

  • tierschutzrechtliche Vorschriften,
  • einschlägige Bestimmungen des Zivil-, Polizei-, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts,
  • Anforderungen an die tiergerechte Haltung von Hunden,
  • Grundkenntnisse der Verhaltensweisen von Hunden, insbesondere des Lern- und Sozialverhaltens und der verschiedenen Formen der Aggression sowie deren Bewältigung,
  • Entwicklungsphasen von Junghunden,
  • Erziehung und Ausbildung von Hunden,
  • Pflegen von Hunden und Umgang mit Hunden,
  • Bewältigen von Alltagssituationen,
  • Erkennen und Beurteilen möglicher Gefahrensituationen.



Fertigkeiten (praktischer Teil)
Gegenstand dieses Prüfungsteils ist:

  • Überprüfung des Grundgehorsams des Hundes (z.B. in gewohnter und fremder Umgebung)
  • Leinenführigkeit auf einem Übungsplatz oder einem freien Gelände mit und ohne Ablenkung
  • Leinenführigkeit im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Situation auch unter erschwerten Bedingungen
  • Vermeiden und Bewältigen gefährlicher Situationen



Nicht erbringen brauchen in der Regel folgende Personen den Sachkundenachweis Den Sachkundenachweis brauchenin der Regel nicht zu erbringen, Personen die von vornherein als sachkundig gelten.
Das ist der Fall, bei
- Tierärztinnen und Tierärzte sowie Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundes-
iiiiTierärzteordnung
- Personen, die zur Abnahme von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde berechtigt sind,
- Rettungshundeführerinnen und Rettungshundeführer,
- Polizeihundeführerinnen und Polizeihundeführer.


Durchführung von der Sachkundeprüfung in Niedersachsen - Wo ?
In der Regel werden Sachkundeprüfungen bei Sachverständigen oder im Veterinäramt abgelegt.

Informationen zu den Veterinärämtern in Niedersachsen finden Sie ....hier


Gebühren für den Sachkundetest in Niedersachsen
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.


Das Niedersächsische Hundegesetz finden Sie .... hier

Infos zu Ämter rund um den Hund in Niedersachsen finden Sie .... hier

Informationen zum Wesenstest/Verhaltenstest in Niedersachsen finden Sie ...hier

Ausführliche Informationen rund um die Kampfhunde in Niedersachsen
finden Sie ...hier


Weitere interessante Informationen rund um den Hund finden Sie hier unter

Informationen rund um die Hundegesundheit finden Sie .... hier

Hundelexikon - Hundekrankheiten finden Sie .... hier

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Betreff: Niedersachsen - Sachkundeprüfung


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