Wichtige Informationen zum Wesenstest von Hunden/Kampfhunden
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Niedersachsen
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Wesenstest in Niedersachsen
Der Begriff ‚Wesenstest‘ ist nicht geschützt oder genormt.
Aus der großen Vielfalt der so genannten Wesenstests und Verhaltenstests sticht der Wesenstest gemäß dem Niedersächsischen Hundegesetz (vormals Niedersächsische Gefahrtier-Verordnung, GefTVO) besonders hervor.
Dieser Test, der von NETTO und PLANTA im Jahr 1997, also schon lange vor der sogenannten „Kampfhundediskussion“ 2000 entwickelt wurde, wurde von Fachwissenschaftlern aufgrund ethologischer und tiermedizinischer Erkenntnisse weiterentwickelt.
Warum ein Wesenstest in Niedersachsen?
Als Voraussetzung für die Befreiung müssen Sie als Halterin oder Halter des Hundes nachweisen, dass eine vom Hund ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.
Dieser Nachweis wird durch die Verhaltensprüfung erbracht.
Zu diesem Test muss Sie, als Halterin oder Halter, persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.
Der Verhaltenstest kann erst nach bestandener Sachkundeprüfung abgelegt werden.
Informationen zum Sachkundetest in Niedersachsen finden Sie .... hier
Antragstellung für den Wesenstest in Niedersachsen bei dem Amt für öffentliche Ordnung
Informationen zu den Ordnungsämtern in Niedersachsen finden Sie ....hier
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Antragstellung eines Wesenstests in Niedersachsen
Zum Wesenstest müssen Sie selbstverständlich gemeinsam mit Hund erscheinen und sich durch Ihren Personalausweis oder Pass ausweisen.
Zum Zeitpunkt des Verhaltenstests muss Ihr Hund mindestens 15 Monate alt sein.
Anmeldung zum Wesenstest beim Veterinäramt in Niedersachsen
Informationen zu den Veterinärämtern in Niedersachsen finden Sie ....hier
Gebühren für den Wesenstest beim Veterinäramt in Niedersachsen
Die Durchführung des Wesentests dauert einen Tag und kostet dort z. Zt. 400 Euro
einschließlich Ausfertigung des Gutachtens, das typischerweise 7–8 Seiten umfasst.
Angaben ohne Gewähr
Termine und Ort des Wesenstest in Niedersachsen
Dazu wurden leider keinen Angaben gefunden.
Inhalte der Verhaltensprüfung in Niedersachsen
Der niedersächsische Wesenstest besteht aus den Hauptbestandteilen
1. Hund-Mensch-Kontakt
2. Hund-Umwelt-Kontakt
3. Hund-Hund-Kontakt
4. Gehorsam
Wichtige Einzelaufgaben sind u. a. zum ersten Abschnitt:
- ranganmaßende Gesten (Handauflegen auf Rücken und Kopf, Umfassen des Fanges)
- Anstarren (Drohfixieren)
- Konfrontation mit mehreren Personen, die Blindenstock und Gehstock benutzen
- Konfrontation mit Joggern und Personen, die sich wie Betrunkene benehmen und nach iiiiAlkohol riechen
- Einige Personen kommen auf den Hund zu (nicht zielgerichtet) und bleiben mit iiiiKörperberührung neben ihm stehen(Fahrstuhlsituation)
- Eine Person liegt am Boden (oder hockt sich hin) und steht abrupt auf, als Halter und Hund iiiiden Testgang machen (Abstand 2 m).
- Eine Person schreit den Hund wütend an.
Zum zweiten Abschnitt gehören diese Aufgaben:
- Ein Regenschirm wird unmittelbar vor dem Hund aufgespannt
- Klingelndes Fahrrad und hupendes Auto müssen passiert werden
- Ein Kinderwagen mit Babygeräuschen wird vorbei geschoben
- Eine Testperson geht auf den Hund zu, schreit ihn an
- Eine Person bedroht den Hund mit einem Stock
- Eine Person geht mit einem brennenden Feuerzeug auf den Hund zu
Zum dritten Abschnitt gehören diese Aufgaben:
- Zwei Hunde passieren den Prüfling
- Konfrontation mit einem gleichgeschlechtlichen Hund hinter einem Zaun.
- Der zu prüfende Hund wird vom Halter isoliert (Sichtschutz) ca. 2 m vor dem Zaun angebunden und mit einem gleichgeschlechtlichen Hund konfrontiert.
Der vierte Abschnitt der Prüfungsaufgaben enthält als Prüfsituationen verschiedene alltägliche Aufgaben,
wie das Rufen des Hundes aus dem Freilauf, das Ausführen der Kommandos „sitz“ und „platz“ und das Ausgeben eines Spielzeugs (Ball) auf Kommando.
Diese Aufzählung von Aufgaben stellt nur einen Ausschnitt aus dem mehrstündigen niedersächsischen Wesenstestes dar.
Durchführung des Wesenstests in Niedersachsen
Der niedersächsische Wesenstest hat im Vergleich zu einfacheren Ebenbildern folgende qualitativen Merkmale:
- Durchführung durch einen Tierarzt mit vorgeschriebener Mindestdauer der Fortbildung in iiiiHundeverhaltenslehre
- Vorabtest des Hundes auf Beruhigungsmittel und Krankheiten, welche das Verhalten iiiibeeinflussen könnten
- vollständige Dokumentation des gesamten Testablaufs auf Video
- alle Testaufgaben werden mindestens zweimal durchlaufen
- der prüfende Tierarzt richtet zu jeder Zeit seine ungeteilte Aufmerksamkeit auf einen zu iiiiprüfenden Hund
- gerichtsverwertbare schriftliche Dokumentation jeder Teststation mit detaillierten Angaben iiiizum Ausdrucksverhalten des Tieres
- standardisierter Testablauf ohne Möglichkeit der willkürlichen Hinzufügung oder des iiiiAuslassens von Testsituationen
- Punktesystem zur wissenschaftlichen Auswertung der Ergebnisse
Zur Durchführung des niedersächsischen Wesenstests sind bestimmte Tierärzte von der niedersächsischen Landesregierung bevollmächtigt.
Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Kontrolle Beanstandungen bei der Durchführung ergibt.
Zu Kontrollzwecken können die Videoaufnahmen und die zugehörigen Verhaltensgutachten von einer Kontrollinstanz geprüft werden
Bewertung des Hundeverhaltens beim Wesenstest in Niedersachsen
Es geht insbesondere um die Prüfung der Reaktion des Hundes auf solche Reize, die bekannterweise Aggressionsverhalten bei Hunden auslösen können.
Aggressionsverhalten ist ein normaler Bestandteil des Sozialverhaltens auch bei Hunden.
Hunde, die in adäquat bedrohlichen oder ängstigenden Situationen knurren oder bellen, sind nicht pauschal als gefährlich einzustufen.
Natürlich müssen Hundehalter in der Lage sein, das Aggressionsverhalten ihrer Hunde regelnd zu beeinflussen, so dass keine Belästigung oder gar Gefährdungen von Menschen und/oder Artgenossen auftreten.
Alle Hunde müssen entsprechenden Reizen begegnen können, ohne dass eine Situation eskaliert.
Ziel des niedersächsischen Wesenstestes ist es, Hunde mit gestörtem Sozialverhalten, insbesondere einem unakzeptablen (inadäquaten) Aggressionsverhalten (Fehlen der Eskalationsstufen) herauszufinden, denn sie sind für ihre Umwelt aufgrund der dargestellten Störung ihres Sozialverhaltens ein erhöhtes Gefährdungspotential.
Bei den teils extremen Provokationen, wie Anschreien des Hundes oder Bedrohung mit einem Knüppel, ist ein adäquates Aggressionsverhalten (wie Knurren, Drohbellen) als normal zu werten.
Wichtig ist, dass das Verhalten abgestuft gezeigt wird.
Bestanden gilt der niedersächsische Wesenstest beispielsweise dann noch, wenn ein Hund folgende Reaktionen zeigt:
Bellen bei der Aufgabe Drohfixieren durch fremde Person
Punktesystem beim niedersächsischen Wesenstest in Niedersachsen
Es werden Negativpunkte vergeben in Abhängigkeit vom Schwierigkeitsgrad der Übung und vom gezeigten Hundeverhalten.
Einfache Übungen werden mit höheren Multiplikatoren,
schwere Übungen mit einem einfachen Multiplikator berücksichtigt.
- Leicht aggressives Verhalten des Hundes, z. B. Knurren, wird mit 2 Negativpunkten iiiibewertet,
- Schnappen in Entfernung mit 3 Negativpunkten bewertet,
- Beißversuche mit 5 Negativpunkten bewertet
- Beruhigung des Tieres erst nach über 10 Minuten mit 7 Negativpunkten bewertet.
Das Punktesystem ermöglicht eine einfachere statistische Auswertung der Testergebnisse.
Quelle Wikipedia
Infomationen zu dem Sachkundenachweis/Hunde in Niedersachsen
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Ausführliche Informationen zu Kampfhunde in Niedersachsen, wie z.B.:
Höhe der Kampfhundesteuer
Amt für Kampfhundeangelegenheiten
Allgemeine Bedingungen zur Kampfhundehaltung
Kampfhunde sind nach dem Landeshundegesetz des Bundeslandes
Haltererlaubnis
Haltungserlaubnis beantragen
Zuverlässigkeitprüfung
Nachweis der Zuverlässigkeit
Sachkundeprüfung
Haftpflichtversicherungen für gefährliche Hunde
Mikrochip-Kennzeichnung
Übergabe und Erwerb eines Kampfhundes
Anleinpflicht und Maulkorbpflicht für Kampfhunde
Ordnungswidrigkeiten in der Kampfhundehaltung
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