Hunde in Norderstedt
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Norderstedt, Hundesteuer, Höhe, Kampfhundesteuer, Hundesteuermarke


Wichtige Informationen zur Hundesteuer in Norderstedt
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Norderstedt


Gewünschtes einfach anklicken:



Hundesteuer in Norderstedt

Hundesteueramt in Norderstedt
Fachbereich Steuern und Kasse

Adresse
Rathausallee 50
22846 Norderstedt

Telefon
040/53 595-335
Fax
040/53 595-632

Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Hundesteueramt Norderstedt
Montag, Dienstag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch hat das Rathaus geschlossen
Donnerstag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr



Höhe der Hundesteuer in Norderstedt
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr:
für den 1. Hund 50,-- Euro, im Jahr
für den 2. Hund 60,-- Euro, im Jahr
für den 3. Hund und jeden weiteren 110,-- Euro je Hund, im Jahr

gefährliche Hunde
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr:
für den 1. gefährlichen Hund 400,-- Euro, im Jahr
für jeden weiteren gefährlichen Hund 600,-- Euro, im Jahr

Gefahrhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung,
Erziehung und/oder Charaktereigenschaften die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann.
Gefahrhunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls:
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
sowie deren Kreuzung untereinander oder mit anderen Hunden.

Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§ 5), werden bei der Anrechnung der Anzahl nicht angesetzt.
Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird (§ 6) gelten als erste Hunde.

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Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Norderstedt
Die Steuer wird als Jahressteuer oder, wenn die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres beginnt, für den Rest des Kalenderjahres im Bescheid festgesetzt.
Die Steuer wird in vierteljährlichen Raten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.
In den Fällen des §10 Abs.1 wird auf dem Steuerbescheid eine Sonderfälligkeit ausgewiesen, zu der ein Teilbetrag zu entrichten ist.
Bei Antragstellung bis 30.09. des jeweiligen Jahres kann die Steuer ab Folgejahr als Jahresbetrag zum 01.07. eines jeden Jahres entrichtet werden.
Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem ein Hund aufgenommen wird.
Frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem er drei Monate alt wird.
Die Steuerpflicht endet mit dem Kalendermonat, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt, eingeht oder der Halter wegzieht.
Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung beim Amt für Finanzen,Steuerabteilung, erfolgt
Bei Zuzug entsteht die Steuerpflicht mit Beginn des folgenden Monats, in dem der Zuzug erfolgt.


Hundesteuermarke in Norderstedt
Nach der Anmeldung werden mit Vorlage des Personalausweises oder der Anmeldebestätigung Hundesteuermarken ausgegeben,
die bei der Abmeldung wieder zurückgegeben werden müssen.

Hunde die außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes des Hundehalters ohne gültige Hundesteuermarke und unbeaufssichtigt angetroffen werden, können durch Beauftragte der Stadt eingefangen werden.

Die Halterin/ der Halter eines eingefangenen Hundes soll hier von in Kenntnis gesetzt
werden.
Meldet sich der Halter des Hundes auch auf öffentliche Bekanntmachung nicht oder zahlt die Stadt Norderstedt die entstandenen Kosten und die rückständige Hundesteuer nicht,
so wird nach §13 verfahren.

§ 13 Betreibung der Steuer
Hunde, für die von Halter die Steuer nicht betrieben werden kann und die der Hundehalter nicht binnen einer angemessenen Frist abschafft, können eingezogen und versteigert werden.
Ein Überschuss des Versteigerungserlöses über die Steuerschuld und die Kosten des Verfahrens wird dem Hundehalter ausgezahlt.
Bleibt die Versteigerung erfolglos, so kann die Stadt Norderstedt über den Hund nach freiem Ermessen verfügen.
Der Hundehalter ist verpflichtet, den Bediensteten oder Beauftragten der Stadt Norderstedt die gültige Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen.
Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden.


Ersatz Hundesteuermarke in Norderstedt
Bei Verlust erhält der Hundebesitzer gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr eine Ersatzmarke.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Bei Verlust wird dem Hundehalter nach Vorlage des Steuerbescheides und Zahlung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 2.50 Euro eine Ersatzmarke ausgehändigt.

Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke
- Hundesteuerbescheid
- Personalausweis

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Norderstedt
Die Gebühr für die Ersatz Hundesteuermarke beträgt in Norderstedt z.Zt. 2,50 Euro.

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Anmeldung der Hunde in Norderstedt
Wer im Gebiet der Stadt Norderstedt einen über drei Monate alten Hund hält oder sich einen Gefahrhund im Sinne des §4 Abs.3 anschafft, hat dies innerhalb 14 Tagen nach Beginn des Haltens oder nach dem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat, dem Amt für Finanzen, Steuerabteilung, anzuzeigen.


Abmeldung der Hunde in Norderstedt
Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dieses dem Amt für Finanzen, Steuerabteilung, innerhalb von
14 Tagen mitzuteilen.
Wird ein Hund veräußert oder verschenkt, so sind in der Mitteilung nach Abs.3 der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke wieder abzugeben.


Ummeldung der Hunde in Norderstedt
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.


Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Norderstedt
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.norderstedt.de


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Norderstedt

Zur Anmeldung der Hunde in Norderstedt
Personalausweis
Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des
Hundes
Impfpass des Hundes

ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.

ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über die besondere Ausbildung des Hundes.

Zur Abmeldung der Hunde in Norderstedt
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
den Steuerbescheid
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.

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Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in Norderstedt
Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn
a) die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind,
b) der Halter der Hunde in den letzten 5 Jahren nicht wegen Tierquälerei bestraft ist,
c) für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende
iiiiiiUnterkunftsräume vorhanden sind,
d) in den Fällen des § 6 Abs. 1 Nr.4 und 5, § 7 und § 8 ordnungsgemäß Bücher über den
iiiiiiBestand, den Erwerber und die Veräußerung der Hunde geführt und auf Verlangen
iiiiiivorgelegt werden.

Der Antrag auf Steuerbefreiung und -ermäßigung ist mindestens zwei Wochen vor Wirksam werden der Steuervergünstigung schriftlich beim Amt für Finanzen, Steuerabteilung, der Stadt Norderstedt zu stellen.
Bei verspäteter Antragstellung wird die Steuer für den Eingang des Antrages beginnenden Kalendermonat auch dann nach den Steuersätzen des §4 erhoben, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigungen vorliegen.
Die Steuervergünstigung gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.
Liegen die Voraussetzungen der Steuervergünstigungen nicht mehr vor, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall dem Amt für Finanzen, Steuerabteilung, anzuzeigen.


Hundesteuerfreiheit in Norderstedt
Hundehalter, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt Norderstedt aufhalten, sind für diejenigen Hunde von der Steuer befreit, die sie bei ihrer Ankunft besitzen, wenn sie nachweisen können, daß die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik versteuert werden oder von der Steuer befreit sind.


Hundesteuerbefreiung in Norderstedt
Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von
- Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren
iii Unterhaltskosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden,
- Gebrauchshunden von Forstbeamten, im Privatforstdienst angestellten Personen,
iiiivon bestätigten Jagdaufsehern und von Feldschutzkräften, in der für den Forst-,
iiiiJagd- oder Landschaftswart erforderlichen Anzahl,
- Sanitäts- und Rettungshunden, die von annerkannter Sanitäts - und
iiiiZivilschutzeinrichtungen gehalten werden.
- Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinenivorübergehend
iiiiuntergebracht sind und nicht auf die Straße gelassen werden
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder anderer hilfloser Personen
iiiiunentbehrlich sind, die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen
iiiiZeugnisses abhängig gemacht werden.
- Hunden, die in Zwingern nach §7 selbst gezogen und gehalten werden bis zum sechsten
iiiiMonat nach ihrer Geburt.

Für Hunde, die als Gefahrhunde im Sinne des § 4 Abs.3 (Kampfhunde) zu versteuern sind, wird keine Steuerbefreiung gewährt.
Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.


Hundesteuerermässigung in Norderstedt
Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte des Steuersatzes nach §4 zu ermäßigen für das Halten
- einem Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, welche vom nächsten
iiiibewohnten Gebäude mehr als 200 m Wegstrecke entfernt liegen;
- Hunden, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungswesens oder von
ii berufsmäßigen Einzelwächtern bei Ausübung des Wachdienstes benötigt werden;
- abgerichteten Hunden, die von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern für die
ii Berufsarbeit benötigt werden;
- Hunden die als Melde-, Sanitäts-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet werden
ii und eine Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben.
ii Das mit dem Antrag vorzulegene Prüfungszeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein.
- Jagdgebrauchshunden, die eine Jagdeignungsprüfung abgelegt haben und zur Jagd
ii verwendet werden.
Für Gefahrhunde im Sinne des § 4 Abs.3 (Kampfhunde) wird keine Ermäßigung gewährt.


Härtefallregeln in Norderstedt
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.


Zuschuss für Tierheim Hunde in Norderstedt
Leider konnten dazu keine Angaben gefunden werden.


Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung /Hundesteuerbefreiung in Norderstedt
Für Hunde, die als Gefahrhunde im Sinne des § 4 Abs.3 (Kampfhunde) zu versteuern sind, wird keine Steuerbefreiung /Steuerermäßigung gewährt.


Ordnungswidrigkeiten in Norderstedt
Zuwiderhandlungen gegen §§ 12 und 14 sind Ordnungswidrigkeiten nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes.


Die Hundesteuersatzung von Norderstedt finden Sie ....hier


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