Hundesteuer Oldenburg
| Steuersätze |
| (1) Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich: |
| a) für den ersten Hund 96,00 € |
| b) für den zweiten Hund 120,00 € |
| c) für jeden weiteren Hund 156,00 €. |
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