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Stadt Osnabrück, Hundesteuer, Höhe, Kampfhundesteuer, Hundesteuermarke


Wichtige Informationen zur Hundesteuer von der Stadt Osnabrück
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus der
Stadt Osnabrück


Gewünschtes einfach anklicken:



Hundesteuer in der Stadt Osnabrück

Hundesteueramt in der Stadt Osnabrück

Finanzen und Controlling
Fachbereich
Steuern und Gebühren (20-2)

Adresse
Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück

Postanschrift
Postfach 44 60
49034 Osnabrück

Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in Osnabrück
Telefon
0541 323-2306

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt in Osnabrück
Montag bis Mittwoch 8.30 bis 12 und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 und 14 bis 17.30 Uhr
Freitag 8.30 bis 13 Uhr

Verkehrsanbindung an das Hundesteueramt in Osnabrück
Bus
Haltestelle
Rißmüllerplatz
Buslinien
S10, 11, R11, 12, 13, 21

Höhe der Hundesteuer in der Stadt Osnabrück
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen.
Sie beträgt jährlich:
a) für den ersten Hund 96,00 €, im Jahr
b) für den zweiten Hund 144,00 €, im Jahr
c) für jeden weiteren Hund 168,00 €, im Jahr

d) für jeden gefährlichen Hund 618,00 Euro

Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§§ 4 und 5) werden bei der Berechnung
der Anzahl der gehaltenen Hunde nicht berücksichtigt.
Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird (§ 5), werden bei der Berechnung der Anzahl der
Hunde nach Abs. 1 den in voller Höhe steuerpflichtigen Hunden als erster Hund
vorangestellt.
Bei der Ermittlung der Reihenfolge der voll steuerpflichtigen Hunde werden die nach
§ 3 Abs. 1 Buchst. d) zu versteuernden Hunde vorangestellt.


Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in der Stadt Osnabrück
Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt und erhoben;
Erhebungszeitraum (Steuerjahr) ist das Kalenderjahr, an dessen Beginn die Steuerschuld
entsteht.

Beginnt die Steuerpflicht (§ 6 Abs. 1) im Laufe des Kalenderjahres, ist Erhebungszeitraum
der jeweilige Restteil des Jahres, für den die Steuerschuld mit dem Beginn der Steuerpflicht
entsteht.

Endet die Steuerpflicht (§ 6 Abs. 2) im Laufe des Erhebungszeitraumes, wird die
Jahressteuer anteilig erhoben.

Die Steuer wird in halbjährlichen Teilbeträgen zum 15. April und 15. Oktober jeden Jahres
fällig.

Bei erstmaliger Heranziehung ist ein nach Abs. 1 Satz 2 festgesetzter Teilbetrag innerhalb
eines Monats nach Bekanntgabe de Steuerbescheides fällig.

Der Steuerbescheid kann gem. § 13 Abs. 1 NKAG mit anderen Heranziehungsbescheiden
der Stadt zusammengefasst erteilt werden.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des auf die Aufnahme nach § 2 Abs. 1
folgenden Kalendermonats, frühestens mit dem ersten Tag des folgenden Kalendermonats,
in dem der Hund drei Monate alt wird.

Bei Zuzug einer Hundehalterin/eines Hundehalters in die Stadt beginnt die Steuerpflicht
mit dem ersten Tag des auf den Zuzug folgenden Kalendermonats.

Beginnt das Halten eines Hundes oder mehrerer Hunde bereits am ersten Tag eines
Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird,
abhanden kommt oder stirbt oder die Hundehalterin/der Hundehalter wegzieht.


Hundesteuermarke in der Stadt Osnabrück
Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben,
die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen.

Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine
gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.

Ersatz Hundesteuermarke in der Stadt Osnabrück
Bei Verlust der gültigen oder unbrauchbar gewordenen Steuermarke ist eine neue
Hundesteuermarke bei der Stadt Oldenburg zu beantragen.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Steueramt in Osnabrück Finanzen und
Controlling Fachbereich Steuern und Gebühren (per Fax, eMail oder Postkarte) unter
Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke
- Hundesteuerbescheid
- Personalausweis

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in der Stadt Osnabrück
Zu der Gebühr für die Ersatz Hundesteuermarke sind leider keine Angaben gefunden worden.
Anmeldung der Hunde in der Stadt Osnabrück
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen einer Woche
bei der Stadt schriftlich anzuzeigen.

Hierbei ist die Rasse des Hundes anzugeben.

Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.

Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder eine Steuerermäßigung fort,
so ist dies binnen einer Woche bei der Stadt schriftlich anzuzeigen.

Wer einen Hund oder mehrere Hunde nach § 2 Abs. 1 aufgenommen hat, ist verpflichtet,
der Stadt die zur Feststellung eines für die Besteuerung der Hundehaltung erheblichen
Sachverhaltes erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß zu erteilen.

Wenn die Sachverhaltsaufklärung durch die Beteiligten nicht zum Ziel führt oder keinen
Erfolg verspricht, sind auch anderen Personen, insbesondere Grundstückseigentümer,
Mieter oder Pächter verpflichtet, der Stadt auf Nachfrage über die auf dem Grundstück
gehaltenen Hunde und deren Halter Auskunft zu erteilen (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 a NKAG
i. V. m. § 93 der Abgabenordnung).


Abmeldung der Hunde in der Stadt Osnabrück
Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat dies binnen einer Woche,
nachdem der Hund veräußert,
sonst abgeschafft wurde,
abhanden gekommen oder gestorben ist,
bei der Stadt schriftlich anzuzeigen.

Dies gilt auch, wenn die Hundehalterin/der Hundehalter aus der Stadt wegzieht.

Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name
und die Anschrift dieser Person anzugeben.

Bei der Abmeldung des Hundes in der Stadt Osnabrück muss die Hundesteuermarke
wieder abgegeben werden.


Ummeldung der Hunde in der Stadt Osnabrück
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.


Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Stadt Osnabrück
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.osnabrueck.de


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Stadt Osnabrück

Zur Anmeldung
Personalausweis
Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes
Impfpass des Hundes

ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.

ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
die besondere Ausbildung des Hundes

Zur Abmeldung
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
den Steuerbescheid
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.

Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in der Stadt Osnabrück
Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn
1. der Tatbestand der Steuerbefreiung oder –ermäßigung nachgewiesen wird und die
iiiiiiHunde für den angegebenen Zweck geeignet sind und verwendet werden,
2. der Halter der Hunde in den letzten 5 Jahren nicht wegen Tierquälerei bestraft wurde,
3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende
iiiiiiUnterkunftsräume vorhanden sind,
4. im Falle des § 5 Nr. 3 ordnungsgemäße Bücher über den Bestand, der Erwerb und die
iiiiiVeräußerung der Hunde geführt und auf Verlangen vorgelegt werden;

Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird von Beginn des Kalendermonats an gewährt,
in dem der Antrag der Stadt zugegangen ist.


Hundesteuerfreiheit in der Stadt Osnabrück
Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.


Hundesteuerbefreiung in der Stadt Osnabrück
Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von

1. Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren
iiiiiiUnterhaltskosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden sowie
iiiiiivon Hunden, die sonst überwiegend im öffentlichen Interesse gehalten werden;
2. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitäts- oder
iiiiiiZivilschutzeinheiten gehalten oder verwendet werden;
3. Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend
iiiiiiuntergebracht sind;
4. Blindenführhunden;
5. Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen
iiiiiiunentbehrlich sind; die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen
iiiiiiZeugnisses abhängig gemacht werden;

Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.

Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird vom ersten Tag des folgenden
Kalendermonats an gewährt, in dem der Antrag der Stadt zugegangen ist.

Für gefährliche Hunde wird keine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung gewährt.


Hundesteuerermässigung in der Stadt Osnabrück
Die Steuer ist auf Antrag auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten von einem Hund, der
zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, die von dem nächsten bewohnten Gebäude
mehr als 300 m entfernt liegt.

Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird vom ersten Tag des folgenden
Kalendermonats an gewährt, in dem der Antrag der Stadt zugegangen ist.

Für gefährliche Hunde wird keine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung gewährt.


Härtefallregeln in der Stadt Osnabrück
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.


Zuschuss für Tierheim Hunde in der Stadt Osnabrück
Leider wurden dazu kleine Angaben gefunden.


Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in der Stadt Osnabrück, wenn
Es sind leider keine Angaben dazu gefunden worden.


Ordnungswidrigkeiten in der Stadt Osnabrück
Ordnungswidrig im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 2 NKAG handelt, wer vorsätzlich oder
leichtfertig

a) entgegen § 6 Abs. 1 den Beginn der Hundehaltung nicht binnen einer Woche schriftlich
iiiiiibei der Stadt anzeigt,
b) entgegen § 8 Abs. 1 die Rasse des Hundes nicht oder nicht wahrheitsgemäß angibt,
c) entgegen § 8 Abs. 2 das Ende der Hundehaltung nicht binnen einer Woche schriftlich
iiiiiibei der Stadt anzeigt,
d) entgegen § 8 Abs. 3 den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder
iiiiiiSteuerermäßigung nicht binnen einer Woche schriftlich bei der Stadt anzeigt,
e) entgegen § 8 Abs. 4 Satz 1 bei der Abmeldung des Hundes die Hundesteuermarke nicht
iiiiiiabgibt und diese weiter verwendet,
f) entgegen § 8 Abs. 4 Satz 2 den von ihm gehaltenen Hund außerhalb einer Wohnung
iiiiiioder eines umfriedeten Grundbesitzes ohne gültige, deutlich sichtbare
iiiiiiHundesteuermarke führt oder laufen lässt,
g) entgegen § 8 Abs. 5 Auskünfte über gehaltene Hunde nicht wahrheitsgemäß erteilt.


Bussgelder in der Stadt Osnabrück
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden.


Die Hundesteuersatzung von der Stadt Osnabrück finden Sie ....hier


Mitführverbot von Hunden in der Stadt Osnabrück
Hier dürfen Hunde nicht hin:
- auf Spielplätze
- auf Sportanlagen
- auf Geländen von Kindergärten
- auf Schulhöfen
- auf Sand- und Gerätespielplätzen
- auf Eisbahnen
- für Trendsportarten vorgesehene Flächen wie Skateboardbahnen
- BMX-Trailstrecken
- Boulebahnen
- Bolzplätze
- Basketballplätzen
- auf Liegewiese

Dies nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet werden.

Diese Verordnung gilt in Niedersachsen nicht für
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Hunde, die im Rahmen von
Rettungs- oder Bergungseinsätzen oder
Einsätzen der Polizei
geführt werden.


Bussgelder Leinenzwang in der Stadt Osnabrück
Wird der Leinenzwang in der Stadt Osnabrück nicht beachtet kann dieses ein
Bußgeld von bis zu 35 Euro nach sich ziehen.


Anleinpflicht in den Grünanlagen von der Stadt Osnabrück
In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde.
Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.

Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch
nicht.

Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.

Auf allen Hundefreilaufflächen, auf denen kein Leinenzwang gilt,
muss der Hundebesitzer den Hund so führen,
dass er keine Menschen oder Tiere anspringt, angreift oder Tiere hetzt oder reißt.

Anleinpflicht für alle Hunde in der Osnabrück
In den Bereichen der Stadt Osnabrück wo Leinenzwang besteht muss der Hund an einer
biss- oder reißfesten Leine geführt werden.
Die Leinenlänge darf 150 cm nicht überschreiten.
Es gilt in bestimmten Bereichen der Stadt Osnabrück genereller Leinenzwang für alle Hunde.

Hier müssen alle Hunde immer angeleint sein in Osnabrück
- im Innenstadtbereich von Osnabrück
- innerhalb der Fußgängerzonen
- in Einkaufszentren
- im Bürgerpark
- rund um den Rubbenbruchsee
- im Heger-, Natruper-, und Hakenhofholz
- bei Umzügen
- Volksfesten
- sonstigen Veranstaltungen, bei denen viele Menschen unterwegs sind
- auf Wochenmärkten
- auf Jahrmärkten
- sonstigen Märkten
- auf Friedhöfen
- im Wald
- in der freien Landschaft,
also allen nicht bebauten Teilen der Stadt während der Brut- und Setzzeiten vom 1. April
bis zum 15. Juli

weiterer Leinenzwang in der Stadt Osnabrück gilt
auf den direkt angrenzenden Flächen von
- Spielplätzen
- Sportanlagen
- Schulhöfen
- Gelände von Kindergärten
- Sand- und Gerätespielplätzen
- für Trendsportarten vorgesehene Flächen wie Skateboardbahnen
- oder BMX-Trailstrecken
- auf Eisbahnen
- Boulebahnen
- Bolzplätzen
- Basketballplätzen

Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nicht

Hunde dürfen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie an allen anderen
der Allgemeinheit zugänglichen Orten, in der Stadt Osnabrück nicht unbeaufsichtigt
umherlaufen.
Das gilt auch für Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete.


Leinenzwang für gefährliche Hunde
Gefährliche Hunde sind in der Öffentlichkeit stets an der Leine zu führen und haben einen
Maulkorb zu tragen, der das Beißen sicher verhindert.

Die Leinenlänge darf 150 cm nicht überschreiten.


Hundekot in der Stadt Osnabrück
In dem Stadtgebiet von Osnabrück gibt es 30 Hundestationen.
Der Hundekot muss in Fußgängerzonen, Straßen und öffentlichen Plätzen sofort
entfernt werden.
Liegen gelassener Hundekot kostet ein Bußgeld von 30 Euro.
Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen müssen nicht gesäubert werden.


Zuständiges Amt in der Stadt Osnabrück

Fachbereich Bürger und Ordnung
Allgemeine Gefahrenabwehr, Hunde, gefährliche Tiere

Adresse
Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück

Postanschrift
Postfach 44 60
49034 Osnabrück

Ansprechpartner/-innen gefährliche Hunde / Gefahrtierverordnung in Osnabrück
Telefon
0541 323-3243
Fax
0541 323-153243

Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt Osnabrück
Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 17.30 Uhr
und nach Absprache

Verkehrsanbindung an das Ordnungsamt in Osnabrück
Bus
Haltestelle
Rißmüllerplatz
Buslinien
S10, 11, R11, 12, 13, 21, E33


Das Landeshundegesetz von der Stadt Osnabrück finden Sie.... hier

Das Ordnungsamt der Stadt Osnabrück ist zuständig für:
gefährliche Hunde/ Kampfhunde
Fragen zum Thema Landeshundegesetz
Befreiung von der Maulkorbpflicht
usw.

Was sind gefährliche Hunde? - Definition

Gefährliche Hunde im Sinne der Satzung sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die
bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind.
Dies ist der Fall, wenn
• insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder
• wiederholt in aggressiver und damit gefährdender Weise Menschen angesprungen wurden
und für die die Ordnungsbehörde aufgrund dieser Vorfälle einen Leinen- und / oder
Maulkorbzwang angeordnet hat bzw. die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 des
Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) festgestellt und eine Erlaubnis
nach § 5 NHundG versagt wurde.


Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier





Hier finden Sie Infos zu Osnabrück z.B. zu den unten stehenden Stichworten und vieles mehr auf Hunde in Osnabrück
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