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Pforzheim, Hundesteuer, Höhe, Kampfhundesteuer, Hundesteuermarke



Wichtige Informationen zur Hundesteuer von Pforzheim

für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Pforzheim




Gewünschtes einfach anklicken:



Hundesteuer in Pforzheim

Hundesteueramt in Pforzheim

Stadtkämmerei
Abt. Kasse und Steuern

Adresse
Neues Rathaus
Marktplatz 1
75175 Pforzheim

Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in Pforzheim
Telefon
07231/ 39-2406
Fax
07231/ 39-1347

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt Pforzheim
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8-12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Donnerstag 8 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr


Höhe der Hundesteuer in Pforzheim
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für
den ersten Hund 90,00 Euro, im Jahr
den zweiten und jeden weiteren Hund 180,00 Euro, im Jahr

gefährliche Hunde
für jeden gefährlichen Hund i. S. v. § 6 480,00 Euro, im Jahr

für jeden Zwinger i. S. v. § 8 Abs. 1 90,00 Euro, im Jahr

Werden in dem Zwinger nach § 8 Abs. 1 mehr als 5 Hunde gehalten, so erhöht sich die
Steuer für jeweils bis zu 5 weitere Hunde um die Zwingersteuer nach Abs.1 Buchstabe d).

Hunde, für die nach § 7 Steuerbefreiung gewährt wird, und Hunde im Sinne von § 6
bleiben bei der Berechnung der Anzahl der Hunde außer Betracht.

Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den
der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.


Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Pforzheim
Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben.
Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.

Die Steuerschuld für das Kalenderjahr entsteht am 1. Januar für jeden an diesem Tag im
Stadtgebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund.

Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, so entsteht die Steuerschuld für
dieses Kalenderjahr mit dem Beginn der Steuerpflicht.

Die Steuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten.

In den Fällen der §§ 3 und 4 Abs. 3 ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht
entsprechenden Teilbetrag festzusetzen.

Endet die Steuerpflicht im Laufe des Jahres (§ 3 Abs. 2) und war die Steuer bereits
festgesetzt, ergeht ein Änderungsbescheid.

Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden
Kalendermonats, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei
Monate alt wird.

Beginnt die Hundehaltung bereits am 1. Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch
die Steuerpflicht mit diesem Zeitpunkt.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung
beendet wird. § 11 Abs. 4 und § 12 Abs. 5 bleiben unberührt.


Zwingersteuer in Pforzheim
Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, darunter
eine Hündin im zuchtfähigen Alter, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag
für die Hunde dieser Rasse nach § 5 Abs. 1 Buchstabe d und § 5 Abs. 2 erhoben, wenn
der Zwinger, die Zuchttiere und die gezüchteten Hunde in das Zuchtbuch einer von der
Stadt Pforzheim anerkannten Hundezüchtervereinigung eingetragen sind.

Die Ermäßigung ist nicht zu gewähren, wenn in den letzten drei Kalenderjahren keine
Hunde gezüchtet worden sind.

Abs. 1 findet keine Anwendung auf Hunde im Sinne von § 6.


Hundesteuermarke in Pforzheim
Für jeden Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine Hunde-
steuermarke, die Eigentum der Stadt Pforzheim bleibt, ausgegeben.

Die Steuermarken werden den Hundehaltern bei Anzeige der Hundehaltung oder durch
Beifügen zum Hundesteuerbescheid ausgehändigt.

Die Hundesteuermarken haben jeweils in dem in ihr eingeprägten Zeitraum Gültigkeit.
Die Stadt Pforzheim kann durch öffentliche Bekanntmachung Hundesteuermarken für
ungültig erklären und neue Hundesteuermarken ausgeben.

Hundezüchter, die zur Zwingersteuer nach § 8 herangezogen werden, erhalten zwei
Hundesteuermarken.

Der Hundehalter hat die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses
oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen
und sichtbar befestigten Steuermarke zu versehen.

Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung
der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Stadt Pforzheim zurückzugeben.

Ersatz Hundesteuermarke in Pforzheim
Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Hundehalter eine Ersatzmarke ausgehändigt.
Hierfür wird eine Gebühr nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Pforzheim
erhoben.
Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Steuermarke; die unbrauchbar
gewordene Steuermarke ist zurückzugeben.
Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist sie unverzüglich an
die Stadt Pforzheim zurückzugeben.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an die Stadtkämmerei -Abt. Kasse und Steuern-
(per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke
- Hundesteuerbescheid
- Personalausweis

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Pforzheim
Leider sind darüber keine Angaben gefunden worden.
Anmeldung der Hunde in Pforzheim
Wer im Stadtgebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines
Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter
erreicht hat, unter Angabe der Rasse der Stadt Pforzheim anzuzeigen.

gefährliche Hunde
Wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung bereits einen gefährlichen Hund im
Sinne von § 6 hält, hat dies innerhalb eines Monats nach diesem Termin der Stadt
Pforzheim schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch für gefährliche Hunde, die nicht einer
der dort genannten Rasse angehören.

Jeder Hundehalter, dessen angemeldeter Hund nach Inkrafttreten dieser Satzung als
gefährlicher Hund im Sinne von § 6 einzustufen ist, hat dies innerhalb eines Monats,
nach dem die Voraussetzungen des § 6 vorliegen, der Stadt Pforzheim anzuzeigen.

Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuer-
vergünstigung, so ist dies der Stadt Pforzheim innerhalb eines Monats anzuzeigen.

Eine Verpflichtung nach Absatz 1 und 4 besteht nicht, wenn feststeht, dass die Hunde-
haltung vor dem Zeitpunkt, an dem die Steuerpflicht beginnt, beendet wird.

Für jeden Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine Hunde-
steuermarke, die Eigentum der Stadt Pforzheim bleibt, ausgegeben.


Abmeldung der Hunde in Pforzheim
Wird ein Hund veräußert, so ist in der Anzeige nach Abs. 4 der Name und die Anschrift
des Erwerbers anzugeben.

Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung
der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Stadt Pforzheim zurückzugeben.


Ummeldung der Hunde in Pforzheim
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich
schriftlich mitteilen.


Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Pforzheim
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.pforzheim.de


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Pforzheim

Zur Anmeldung
Personalausweis
Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes
Impfpass des Hundes

ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.

ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
die besondere Ausbildung des Hundes

Zur Abmeldung
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
den Steuerbescheid
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.

Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in Pforzheim
Für die Gewährung einer Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung (Steuervergünstigung)
sind die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres, in den Fällen des § 3 Abs. 1
diejenigen bei Beginn der Steuerpflicht maßgebend.

Über die Steuervergünstigung wird eine Bescheinigung ausgestellt.

Die Steuervergünstigung gilt nur für den Eigentümer und den Halter, für den sie beantragt
und bewilligt worden ist.


Hundesteuerfreiheit in Pforzheim
Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.


Hundesteuerbefreiung in Pforzheim
Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von
1. Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst
iiiiiihilfsbedürftiger Personen dienen.
iiiiiiSonst hilfsbedürftig nach Satz 1 sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis
iiiiiimit den Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen,
2. Hunden, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg
iiiiiiabgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen.

Für gefährliche Hunde im Sinne von § 6 wird keine Steuerbefreiung gewährt.

Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.


Hundesteuerermässigung in Pforzheim
Leider konnten hierzu keine Angaben gefunden werden.


Härtefallregeln in Pforzheim
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.


Zuschuss für Tierheim Hunde in Pforzheim
Hierzu konnten leider Angaben gefunden werden.


Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Pforzheim, wenn
Die Steuervergünstigung ist zu versagen, wenn
1. die Hunde, für die eine Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den
iiiiiiangegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind,
2. in den Fällen des § 8 keine ordnungsmäßigen Bücher über den Bestand, den Erwerb und
iiiiiidie Veräußerung der Hunde geführt werden oder wenn solche Bücher der Stadt nicht
iiiiiibis zum 31. März des jeweiligen Kalenderjahres vorgelegt werden.
iiiiiiWird der Zwinger erstmals nach dem Beginn des Kalenderjahres betrieben, so sind die
iiiiiiBücher bei Antragstellung der jeweiligen Ermäßigung vorzulegen.
3. in den Fällen des § 7 Abs. 1 Nr. 2 die geforderte Prüfung nicht innerhalb von zwölf
iiiiiiMonaten vor dem in Absatz 1 bezeichneten Zeitpunkt von den Hunden mit Erfolg
iiiiiiabgelegt wurde.


Ordnungswidrigkeiten in Pforzheim
Hundesteuersatzung
Ordnungswidrig im Sinne des § 5 a Abs. 2 Nr. 2 Kommunalabgabengesetz handelt, wer
vorsätzlich oder leichtfertig einer Verpflichtung nach §§ 11 oder 12 zuwiderhandelt.


Bussgelder in Pforzheim
Hundesteuersatzung
Diese Ordnungswirigkeiten können mit einem Bußgeld geahndet werden.


Die Hundesteuersatzung von Pforzheim finden Sie ....hier


Mitführverbot von Hunden in Baden-Württemberg

Hier dürfen Hunde nicht hin in Pforzheim
- Kinderspielplätzen,
- Liegewiesen
- Schulhöfen
- Außenanlagen von Tageseinrichtungen für Kinder
- Kinder- und Jugendhäusern,
- Bolz- und Wetzplätzen,
- Sport- und Freizeitanlagen unter freiem Himmel,

Dies gilt nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet
werden.

Diese Verordnung gilt in Baden-Württemberg nicht für
- Diensthunde des Polizeivollzugsdienstes
- von Gemeindevollzugsbediensteten
- des Strafvollzugs
- der Bundeswehr
- des Bundesgrenzschutzes
- der Zollverwaltung
soweit diese im Rahmen ihrer Zweckbestimmung ausgebildet oder gehalten werden.
- Jagdhunde
- Blindenhunde
- Rettungshunde und Tiere
die als Schutz- oder Wachhunde fachgerecht ausgebildet und gehorsam sind.


Anleinpflicht in den Grünanlagen von Pforzheim
In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde.
Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.

Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch
nicht.

Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.


Anleinpflicht für alle Hunde in Baden-Württemberg
Personen, die Hunde halten oder die tatsächliche Gewalt über sie ausüben, haben dafür
Sorge zu tragen, dass ihre Hunde nicht unbeaufsichtigt im Stadtgebiet umherlaufen.

Hundeleinen und Halsbänder müssen hinreichend fest sein und eine ununterbrochene
Kontrolle des Führenden über die Bewegungen des Hundes gewährleisten.

In Naturschutzgebieten müssen grundsätzlich alle Hunde an die Leine genommen werden.
Bodenbrütende Vögel, Niederwild aber auch gefährdete Biotope werden durch frei laufende
Hunde stark beeinträchtigt.

In folgenden Bereichen sind alle Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten
Leine zu führen:
auf öffentlichen Straßen,
Wegen und Plätzen,
in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen,
in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten,
bei öffentlichen Versammlungen,
Naturschutzgebiete
Tiergärten
Fußgängerzonen
Überführungen
Durchgängen und Unterführungen
in öffentlichen Verkehrsmitteln
auf Brücken
Treppen
Rampen
Gaststätten
Aufzügen
Verkaufsstätten
Märkten
Umzügen
Volksfesten
und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.

Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche
Hundekategorie, nicht möglich !

Diese Verordnung gilt in Baden-Württemberg nicht für
- Diensthunde des Polizeivollzugsdienstes
- von Gemeindevollzugsbediensteten
- des Strafvollzugs
- der Bundeswehr
- des Bundesgrenzschutzes
- der Zollverwaltung
soweit diese im Rahmen ihrer Zweckbestimmung ausgebildet oder gehalten werden.
- Jagdhunde
- Blindenhunde
- Rettungshunde und Tiere
die als Schutz- oder Wachhunde fachgerecht ausgebildet und gehorsam sind.

Keine Anleinpflicht besteht in den städtisch ausgewiesenen Hundefreilaufflächen, wenn
es diese gibt.


Leinenzwang für gefährliche Hunde in Baden - Württemberg

Gefährliche Hunde/Kampfhunde
Kampfhunde und gefährliche Hunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums nur
Personen überlassen werden, die die Gewähr dafür bieten, dass der Hund sicher geführt
wird, und die für den Halter erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.

Außerhalb des befriedeten Besitztums sind Kampfhunde und Hunde der in § 1 Abs. 2 und
3 genannten Rassen und ihrer Kreuzungen, die älter als sechs Monate sind, sowie
gefährliche Hunde sicher an der Leine zu führen.

Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen,
Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an
der Leine zu führen.

Zuständiges Amt in Pforzheim
Amt für öffentliche Ordnung
Abt. Sicherheit und Ordnung

Adresse
Altes Rathaus
Östliche Karl-Friedrich-Str. 2-4
75175 Pforzheim

Ansprechpartner/-innen gefährliche Hunde in Pforzheim
Telefon
07231/ 39-1243
Telefon
07231/ 39-1095
Telefon
07231/ 39-2546
Fax
07231/ 39-44410

Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt Pforzheim
Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag auch 14 - 16 Uhr

Verkehrsanbindung an das Ordnungsamt in Pforzheim
Haltestelle: Waisenhausplatz


Das Landeshundegesetz von Baden-Württemberg finden Sie.... hier

Das Ordnungsamt Pforzheim ist zuständig für:
gefährliche Hunde/ Kampfhunde
Fragen zum Thema Landeshundegesetz
Befreiung von der Maulkorbpflicht
usw.

Was sind gefährliche Hunde? - Definition

Was sind Kampfhunde?
Kampfhunde im Sinne dieser Verordnung sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer
Merkmale, durch Zucht oder im Einzelfall wegen ihrer Haltung oder Ausbildung von einer
gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen
ist.
Die Eigenschaft als Kampfhund wird aufgrund rassespezifischer Merkmale bei Hunden der
folgenden Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen
Hunden vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund
nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit
gegenüber Menschen oder Tieren aufweist:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pit Bull Terrier.

Die Eigenschaft als Kampfhund kann im Einzelfall insbesondere bei Hunden der folgenden
Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen als den von Absatz 2
erfassten Hunden vorliegen, wenn Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und
Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren hinweisen:
- Bullmastiff
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Bordeaux Dogge
- Fila Brasileiro
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Mastiff
- Tosa Inu.

Die Ortspolizeibehörde stützt die Entscheidung, dass die Vermutung nach Absatz 2
widerlegt worden ist, oder die Feststellung nach Absatz 1 oder Absatz 3, dass die
Eigenschaft als Kampfhund vorliegt, regelmäßig auf das Ergebnis einer Prüfung.
Zuständig für die Prüfung ist das Landratsamt als Kreispolizeibehörde, in Stadtkreisen das
Bürgermeisteramt; es stellt eine Bescheinigung über das Prüfungsergebnis aus.

Die Prüfung wird von einem im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierarzt und einem
sachverständigen Beamten des Polizeivollzugsdienstes durchgeführt; eine weitere
sachkundige Person kann hinzugezogen werden.
Die Feststellung der zuständigen Behörde eines anderen Bundeslandes über die
Eigenschaft als Kampfhund steht bei Hunden, deren Halter sich nur vorübergehend im
Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, der Entscheidung nach Satz 1 gleich.


Was sind gefährliche Hunde?
Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten Hunde, die, ohne Kampfhunde
gemäß § 1 zu sein, aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie
eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren besteht.

Gefährliche Hunde sind insbesondere Hunde, die
1. bissig sind,
2. in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder
3. zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh oder anderen Tieren neigen.


Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier





Hier finden Sie Infos zu Pforzheim z.B. zu den unten stehenden Stichworten und vieles mehr auf Hunde in Pforzheim
Kampfhunde, Gebühren, Bussgeld, Bußgelder,
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Kassenamt, Steueramt, Bürgeramt.

Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen, da sich Angaben z.B. kurzfristig ändern können.
Sollten Sie auf unseren Seiten eine Fehlinformation entdecken oder weitere Informationen zum Thema Ämter, Amtliches haben wären wir für eine Nachricht, gerne per Mail, dankbar.

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