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Wichtige Informationen zur Hundesteuer in Pinneberg
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Pinneberg
Gewünschtes einfach anklicken:
Hundesteuer in Pinneberg
Hundesteueramt in Pinneberg
Bürgerservice, Steuerwesen
Adresse
Rathaus
Bismarckstraße 8
25421 Pinneberg
Telefon
04101 / 211 - 398
Fax
04101 / 211 - 415
Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Hundesteueramt Pinneberg
Montag, Donnerstag, Freitag 8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.30 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
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Höhe der Hundesteuer in Pinneberg
Die Steuer beträgt monatlich:
für den 1. Hund 9,-- Euro, im Monat
für den 2. Hund 13,50 Euro, im Monat
für den 3. Hund und jeden weiteren 18,-- Euro je Hund, im Monat
Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen(§7), werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt;
Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird(§5), gelten als 1.Hunde.
Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Pinneberg
Die Steuer wird für die ersten 3 Monate eines Quartals jeweils in der Mitte des Quartals
zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Auf Antrag der steuerpflichtigen Person kann die Hundesteuer abweichend vom Satz1 jeweils für ein Jahr zum 01.07. des Jahres entrichtet werden.
Nachzuzahlende Steuer ist innnerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten.
Zwingersteuer in Pinneberg
Von Personen, die Hundezucht betreiben und mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag in der Form einer Zwingersteuer erhoben, wenn der Zwinger und die Zuchttiere in ein von einer anerkannten Hundezuchtvereinigung geführtes Zucht- oder Stammbuch eingetragen sind.
Die Zwingersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte der Steuer nach § 4 Abs. 1, jedoch nicht mehr als die Steuer für einen 1. und einen 2. Hund.
Das Halten selbstgezogener Hunde ist steuerfrei, solange sie sich im Zwinger befinden und nicht älter als sechs Monate sind.
Hundesteuermarke in Pinneberg
Die Stadt Pinneberg gibt Hundesteuermarken aus.
Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen lassen.
Der Hundehalter ist verpflichtet, den Bediensteten oder Beauftragten der Stadt Pinneberg die gültige Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen.
Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden.
Hunde die außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes des Hundehalters ohne gültige Hundesteuermarke und unbeaufssichtigt angetroffen werden, können durch Beauftragte der Stadt eingefangen werden.
Die steuerpflichtige Person, die den Hund hält, soll von dem eingefangenen Hundes in Kenntnis gesetzt werden.
Meldet sich die Person auch auf öffentliche Bekanntmachung nicht oder werden die der Stadt entstandenen Kosten und die rückständige Hundesteuer nicht gezahlt, so wird nach §12 verfahren.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke wieder abzugeben.
Ersatz Hundesteuermarke in Pinneberg
Bei Verlust erhält der Hundebesitzer gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr eine Ersatzmarke.
Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an den Bürgerservice Steuerwesen (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.
Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke
- Hundesteuerbescheid
- Personalausweis
Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Pinneberg
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.
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Anmeldung der Hunde in Pinneberg
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt anzumelden.
Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des 3. Monats nach der Geburt als angeschafft.
Anmeldefrist beginnt im Falle des § 3 Abs. 2 nach Ablauf des Monats.
Abmeldung der Hunde in Pinneberg
Die bisher steuerpflichtige Person hat den Hund innerhalb von 14 Tagen abzumelden.
Im Falle der Veräußerung des Hundes, sind bei der Abmeldung Name und Wohnung der Person anzugeben, die den Hund erworben hat.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke wieder abzugeben.
Ummeldung der Hunde in Pinneberg
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.
Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Pinneberg
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.pinneberg.de
Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Pinneberg
Zur Anmeldung der Hunde in Pinneberg
Personalausweis
Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes
Impfpass des Hundes
ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über die besondere Ausbildung des Hundes.
Zur Abmeldung der Hunde in Pinneberg
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
den Steuerbescheid
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig
Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
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Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in Pinneberg
Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn
a) die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind,
b) die steuerpflichtige Person in den letzten 5 Jahren nicht wegen Tierquälerei bestraft ist,
c) für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende
iiiiiiUnterkunftsräume vorhanden sind,
d) in den Fällen des § 5 Abs. 2, § 6 und § 7 Ziffer 6 ordnungsgemäße Bücher über den
iiiiiiBestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde geführt und auf Verlangen
iiiiiivorgelegt werden.
Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung fort, so hat der Hundehalter das binnen 14 Tagen anzuzeigen.
Hundesteuerfreiheit in Pinneberg
Hundehalter, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt Pinnberg aufhalten, sind für diejenigen Hunde von der Steuer befreit, die sie bei ihrer Ankunft besitzen, wenn sie nachweisen können, daß die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik versteuert werden oder von der Steuer befreit sind.
Hundesteuerbefreiung in Pinneberg
Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von
1. Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren
iiiiiiUnterhaltskosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden,
2. Gebrauchshunden von im öffentlichen oder im Privatforstdienst tätigen Personen,
iiiiiivon bestätigten Jagdaufsichtskräften und von Feldschutzkräften, in der für den Forst-,
iiiiiiJagd- oder Landschaftswart erforderlichen Anzahl,
3. Herdengebrauchshunden in der erforderlichen Anzahl,
4. Sanitäts- oder Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten iiii iiiiiigehalten werden;
5. Hunden, die von wissenschaftlichen Instituten ausschließlich zu wissenschaftlichen
iiii Zwecken gehalten werden;
6. Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Einrichtungen vorübergehend iiii iiii untergebracht sind und nicht auf die Straße gelassen werden
7. Blindenführhunden,
8. Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen
iiii unentbehrlich sind; die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen
iiii Gutachtens abhängig gemacht werden.
Steuerbefreiung ist auf Antrag für die Dauer eines Jahres zu gewähren für das Halten von Hunden, welche aus dem Tierheim bzw. aus der Obhut eines Tierschutzvereines im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in den Haushalt einer steuerpflichtigen Person übernommen wurden.
Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des jeweiligen zuständigen Tierschutzvereines zuführen.
Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.
Hundesteuerermässigung in Pinneberg
Die Steuer ist auf Antrag der steuerpflichtigen Person auf die Hälfte zu ermäßigen für das
Halten von
a) Hunde, die zur Bewachung von bewohnten Gebäuden benötigt werden, welche vom iiiiinächsten bewohnten Gebäude mehr als 100 m entfernt liegen.
b) Hunden die zur Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden.
c) Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von iiiiiiberufsmäßigen Einzelwachkräften der Ausübung des Wachdienstes benötigt werden.
d) abgerichteten Hunden, die von Personen für ihre artistische oder schaustellerische iiiiiiBerufsarbeit benötigt werden.
e) Hunde, die als Melde-,Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet iiiiiiwerden und eine anerkannten Leistungsprüfung abgelegt haben.
iiiiiiDas mit dem Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter als 2 Jahre sein.
f) sowie für den ersten Hund, wenn das Einkommen der steuerpflichtigen Person bzw. das iiiiiiFamilieneinkommen in der Summe die Einkommensgrenze der Hilfe im besonderen iiiiiiLebenslagen gem. §79 BSHG in der jeweils gültigen Fassung nicht überschreitet.
iiiiiDie Steuerermäßigung ist jeweils für ein Jahr zu gewähren;
iiiiieine erneute Antragstellung ist möglich.
Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln und dieses Gewerbe angemeldet haben, haben zwei Hunde mit den Steuersätzen für den 1. und 2.Hund zu versteuern.
Für weitere Hunde, die weniger als 6 Monate im Besitz sind, braucht keine Steuer entrichtet zu werden.
Härtefallregeln in Pinneberg
Steuerermäßigung für den ersten Hund, wenn das Einkommen der steuerpflichtigen Person bzw. das Familieneinkommen in der Summe die Einkommensgrenze der Hilfe im besonderen Lebenslagen gem. §79 BSHG in der jeweils gültigen Fassung nicht überschreitet.
Die Steuerermäßigung ist jeweils für ein Jahr zu gewähren;
eine erneute Antragstellung ist möglich.
Zuschuss für Tierheim Hunde in Pinneberg
Steuerbefreiung ist auf Antrag für die Dauer eines Jahres zu gewähren für das Halten von Hunden, welche aus dem Tierheim bzw. aus der Obhut eines Tierschutzvereines im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in den Haushalt einer steuerpflichtigen Person übernommen wurden.
Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des jeweiligen zuständigen Tierschutzvereines zuführen.
Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Pinneberg, wenn
Es sind keine Angaben dazu gefunden worden.
Ordnungswidrigkeiten in Pinneberg
Zuwiderhandlungen gegen die §§ 10 und 12 sind Ordnungswidrigkeiten
nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig - Holstein in der jeweiligen Fassung.
Die Hundesteuersatzung von Pinneberg finden Sie ....hier
Quelle Stadt Pinneberg
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Kennwort: Pinneberg - Hundesteuer
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