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Anleinverbote unzuverlässig,Urteile rund um den Hund,Rechtsurteile, Leinenzwang,Hunde



Urteile, Entscheidungen zum Thema
Anleinzwang für Hunde



08.03.2007 - Kein uneingeschränkter Anleinzwang für Hunde

Gleich vier Entscheidungen hatte der Bußgeldsenat des OLG Dresden im Februar zum Thema »Anleinzwang für Hunde« zu treffen.
In zwei Fällen ging es um eine entsprechende Polizeiverordnung der Stadt Leipzig, die anderen Verfahren betrafen Regelungen der Städte Zwickau und Plauen.
Zugrunde lagen jeweils Rechtsbeschwerden von Hundebesitzern, die wegen Verstoßes gegen die Leinenpflicht zu Bußgeldern bis zu 400 € verurteilt worden waren.

Der Bußgeldsenat hat hierzu nun folgendes entschieden:

Eine sächsische Polizeiverordnung, die einen Anleinzwang für Hunde im Gemeindegebiet vorsieht, verstößt jedenfalls dann gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie keinerlei Ausnahmen vom allgemeinen Leinenzwang vorsieht.
Zwar bestehen angesichts der von freilaufenden Hunden ausgehenden abstrakten Gefahr keine Bedenken gegen einen ordnungsbehördlich geregelten allgemeinen Anleinzwang.
Mit dessen zeitlich und räumlich unbeschränkter Geltung im gesamten Gemeindegebiet
würde aber dem Anspruch der Bevölkerung auf Schutz vor Belästigung und Gefahren einseitig zu Lasten der Hundehalter Rechnung getragen.

Den insoweit anzulegenden Maßstäben werden die in Leipzig und in Plauen geltenden Polizeiverordnungen gerecht.
Sie enthalten jeweils Ausnahmeregelungen, wonach Hunde auf so genannten  »Freilaufflächen« vom Leinenzwang befreit sind.
In Leipzig gebe es beispielsweise insgesamt 47 »Hundewiesen« mit einer Gesamtfläche von 16,72 Hektar.
Die  berechtigten Interessen der Hundebesitzer sind damit ausreichend berücksichtigt.

Dagegen verstößt die Polizeiverordnung der Stadt Zwickau, kraft derer sich das Anleingebot faktisch auf das gesamte Gemeindegebiet erstreckt, gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Bestimmtheitsgebot.
Sie ist daher insoweit unwirksam, weshalb der  Beschwerdeführer im dortigen Verfahren vom Senat freigesprochen wurde.
OLG Dresden
Beschluss vom 07.02.2007,  Ss (Owi) 395/06 (betrifft Zwickau)
Beschlüsse vom  07.02.2007, SS (Owi) 188/06 und 301/06 (betreffen Leipzig)
Beschluss vom 13.02.2006, SS (Owi) 721/06 (betrifft Plauen)

Quelle: Pressemitteilung OLG Dresden



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