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Urteile, Rechtsurteile rund um den Hund
Thema Hundebetreuung, Hundebesuche
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Hundebetreuung die täglich statt findet zählt nicht unter "Besuch eines Hundes"
Wenn man jeden Tag einen Hund betreut zählt das nicht unter gelegentlicher Besuch eines Hundes.
Hundebesuch ist auch dann erlaubt,wenn in einer Mietwohnung ein Hundehaltungsverbot gilt.
Aber die regelmäßige Betreuung eiens Hundes verstößt gegen das Verbot, sagt der Deutsche Mieterbund in Berlin.
Der Mieterbund in Berlin bezieht sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Rheine (Az.: 4 C 673/03).
Im verhandelten Fall hatte ein Mieter an allen Werktagen von 8.00 bis 17.00 Uhr den Hund seines Sohnes während dessen Arbeitszeit betreut.
Diese umfassende, tagtäglich erfolgende Betreuung fiel nach Ansicht der Richter unter
das mietvertraglich vereinbarte Verbot der Hundehaltung.
Zwar darf ein Mieter trotz eines Hundehaltungsverbotes Besuch empfangen, der einen Hund mitbringt, heißt es beim Deutschen Mieterbund.
Unzulässig ist es aber zum Beispiel, wenn der Besucher einen Hund sehr oft mitbringt,
das Tier nachts in der Wohnung bleibt oder sich der Vierbeiner regelmäßig den ganzen
Tag über in der Wohnung befindet.
Das sei kein "vorübergehender Aufenthalt" eines Hundes, sondern entspreche von
den Auswirkungen her einer Hundehaltung und kann somit verboten werden.
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