|
Mietrecht - Thema Hund
Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen und dort mit Ihrem Hund wohnen möchten, ist dies im Normalfall kein Problem.
Eine Eigentümergemeinschaft kann nicht generell die Haltung von Hunden verbieten.
Nur die Haltung gefährlicher Hunde, kann durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümer verboten werden.
Auch die Anzahl der gehaltenen Hunde kann durch die Eigentümergemeinschaft begrenzt werden (BReg2Z59/71).
Ein angeordneter Leinenzwang für Hunde innerhalb der Häuser und auf dem Grundstück muss eingehalten werden.
Es kann aber Unterschiede geben.
Ein Wohnungseigentümer kann per Gerichtsbeschluss auch einzelne Mieter dazu verpflichten, ihren Hund an die Leine zu nehmen auch wenn er es von einem anderen Mieter nicht verlangt.
Hier besteht kein Anspruch auf Gleichbehandlung.
Man darf seinen Hund nicht unbeaufsichtigt auf dem Gelände oder im Hausflur laufen lassen.
Gegenseitige Rücksichtsnahme wird so manchen Streit verhindern können.
|