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Prozesskostenhilfe Streitfall Hund, Urteile rund um den Hund, Hundeinfoportal



Urteile, Entscheidungen zum Thema
Prozesskostenhilfe Streitfall Hund



Prozesskostenhilfe bei Streitfall rund um den Hund?

Entscheidend ist nicht der Grund des Prozesses sondern:

Prozesskostenhilfe steht Ihnen zu:
  • wenn die Prozessführung nicht mutwillig ist,
  • wenn der von Ihnen beabsichtigte Prozess oder die von Ihnen beabsichtigte Verteidigung Aussicht auf Erfolg hat,
  • wenn Sie die Kosten für den Prozess nicht oder nur teilweise aufbringen können.

Prozesskostenhilfe können nicht nur Empfänger von Grundsicherung oder ALG2 beantragen.
Bedürftigkeit liegt vor, wenn von den Einnahmen nach Abzug der in §115 ZPO genannten
Ausgaben und Freibeträge derjenige der den Porzess führen möchte die Kosten hierzu nicht,
nur teilweise oder nur in Raten aufbringen kann.

Als Einnahmen zählen:
Lohn und Gehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltszahlungen,
Arbeitslosenunterstützung, Rente u.s.w..



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Prozesskostenhilfe

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