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Rostock, gefährliche Hunde, Kampfhunde, Haltererlaubnis, Anträge
Wichtige Informationen zur Anmeldung von gefährlichen Hunden in Rostock
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Rostock
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| Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund in Rostock |
Wenn Sie einen Hund der folgenden Rassen halten, dann benötigen Sie eine
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ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung:
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| American Pitbull Terrier, |
| American Staffordshire Terrier, |
| Staffordshire Bull Terrier |
| Bull Terrier, |
| Bullmastiff, |
| Dogo Argentino |
Dogue de Bordeaux,
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Fila Brasileiro,
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Mastiff,
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Mastino Espanol,
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Mastino Napoletano,
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Tosa Inu
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| sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunderassen oder -gruppen wird |
| vermutet, dass es sich um gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 handelt. |
| Der Hundehalter kann der örtlichen Ordnungsbehörde im Einzelfall, insbesondere durch |
| eine Bescheinigung des Amts- oder eines durch diesen beauftragten Tierarztes, |
| nachweisen, dass der von ihm gehaltene Hund keine gesteigerte Kampfesbereitschaft, |
| Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft |
| gegenüber Menschen oder Tieren aufweist. |
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| Anmeldeformulare der Stadt Rostock , für einen gefährlichen Hund |
| Anmeldeformulare |
| finden Sie im Internet zum down loaden auf |
| www.rostock.de |
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| Benötigte Unterlagen für den Antrag der Haltungserlaubnis, eines gefährlichen Hundes in Rostock |
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Vollendung des 18. Lebensjahres
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| Nachweis der Sachkunde |
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| Zuverlässigkeit/ Führungszeugnis |
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| Halter muss in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen |
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| Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung |
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Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung
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Fälschungssichere Kennzeichnung durch Mikrochip
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| Erlaubnispflicht |
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| Den Sachkundenachweis in Rostock finden Sie ..... hier |
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| Zuverlässigkeit/ Führungszeugnis |
Gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers dürfen keine Bedenken bestehen. Dieser muß ausreichend Gewähr dafür bieten, dass er im öffentlichen und im Nachbarschaftsinteresse für eine ordnungsgemäße und artgerechte Tierhaltung sorgt, persönlich geeignet ist und damit keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz entstehen. Die Einholung und Vorlage eines Führungszeugnisses ist deshalb erforderlich, bestimmte Verurteilungen oder Verstöße führen ggf zur Unzuverlässigkeit.
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| Die persönliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht |
| Die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 2 besitzen in der Regel |
| Personen nicht, die wegen |
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| - vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit |
| - Vergewaltigung |
| - Zuhälterei |
| - Land- oder Hausfriedensbruch |
| - Widerstandes gegen die Staatsgewalt |
| - einer gemeingefährlichen Straftat |
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- einer Straftat gegen das Eigentum und das Vermögen
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| - mindestens zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat oder |
| - wegen einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz |
| - das Waffengesetz |
| - das Betäubungsmittelgesetz |
| - das Bundesjagdgesetz |
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| rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten |
| Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind. |
| In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Antragsteller auf behördliche |
| Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. |
| Gleiches gilt für Personen, die wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften des |
| Tierschutzgesetzes, des Waffengesetzes, des Betäubungsmittelgesetzes, des |
| Bundesjagdgesetzes oder dieser Verordnung verstoßen haben. |
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| Haftpflichtversicherungsnachweis |
Vorgeschrieben ist vor der Erteilung der Erlaubnis auch der Nachweis über das Bestehen einer Hundehaftpflichtversicherung in ausreichendem Umfang, die alle mit der Haltung des/der Tiere möglicherweise auftretenden Schäden abdeckt. Es sollte in der von der Versicherungsgesellschaft ausgestellten Bescheinigung deutlich erkennbar sein, dass die Haltung dieses Tieres/ dieser Tiere damit abgedeckt ist. Dies gilt auch ggf. bei einer Erweiterung einer vielleicht bereits bestehenden Hundehaftpflichtversicherung.
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| Die Hundehaftpflichtversicherung muss einen Mindestdeckungssumme in Höhe von |
| 500.000 Euro für Personenschäden und |
| 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen. |
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| Nachweis über die Microchipkennzeichnung |
Die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit einer elektronisch lesbaren Marke (Mikrochip) ist nachzuweisen.
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| Im Rahmen der Microchippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit |
| der entsprehenden Microchipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige befügen. |
| Wenn Ihr Hund noch nicht gechippt ist ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt |
| werden. |
| Aus dem Tierheim geholte Hunde sind immer gechippt. |
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| Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen. |
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| Ist ein nach Absatz 1 als gefährlich eingestufter Hund nicht mit einer unveränderlichen Kennzeichnung, |
| - insbesondere mit einer tätowierten Zuchtregistrier-Nummer |
| - oder einem implantierten und nach einem öffentlich anerkannten Standard codierten Mikrochip, |
| versehen, so hat die örtliche Ordnungsbehörde anzuordnen, dass der Halter des Hundes |
| eine unveränderliche Kennzeichnung binnen angemessener, von ihr zu bestimmender Frist |
| auf seine Kosten anbringt oder anbringen lässt und dies der Behörde nachweist. |
| Für Hunde, deren Gefährlichkeit festgestellt wurde, sowie für Hunde, bei denen die |
| Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt wurde kann die örtliche Ordnungsbehörde |
| darüber hinaus die Kennzeichnung mit einem Großbuchstaben "G" im linken Ohr oder auf |
dem linken Hinterlauf anordnen.
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| Weitere Informationen zur Microchipkennzeichung finden Sie .... hier |
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| Nachweis des berechtigten Interesses an der Hundehaltung |
| Nähere Informationen erhalten Sie weiter unten auf der Seite. |
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| Volljährigkeit des Hundehalters/ der Hundehalterin in Rostock |
| Die antragstellende Person (Halterin/Halter) muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. |
| Wenn eine andere Person den Hund ausführt, muss diese ebenfalls das 18. Lebensjahr |
| vollendet haben. |
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| Artgerechte und ausbruchsichere Unterbringung in Rostock |
| Hier müssen Sie nachweisen, das Sie die tierschutzrechtlichen Bestimmungen zur |
| Hundehaltung, wie z. B. |
| bei der Zwingerhaltung die Mindestgröße des Zwingers einhalten. |
| Weiterhin müssen Sie nachweisen können, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen |
| für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger getroffen haben, um ein Entweichen |
| und Entlaufen Ihres Hundes zu verhindern. |
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| Die Prüfung wird vor Ort durch das Amt für öffentliche Ordnung und das Veterinäramt |
| vorgenommen. |
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| Was ist ein berechtigtes Interesse? |
| Wer ein "öffentliches Interesse" nachweisen muss, der muss belegen können, dass die |
| Haltung eines gefährlichen Hundes mit einem gewissen Nutzen für die Allgemeinheit |
| verbunden ist. Das öffentliche Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn Sie Ihren Hund aus |
| einem Tierheim übernommen haben. |
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| Ein privates Interesse an der Hundehaltung hingegen kann zum Beispiel anerkannt |
| werden, wenn es erforderlich ist, Ihr Grundstück durch einen Hund bewachen zu lassen. |
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| Erlaubnispflicht |
| Beantragungspflicht beim Ordnungsamt des Wohnsitzes. |
| Eine Erlaubnis wird nur bei Nachweis eines besonderen privaten Interesses oder bei |
| Vorliegen eines öffentlichen Interesses an der weiteren Haltung erteilt; |
| zusätzlich Anmeldepflicht beim Kassen- und Steueramt. |
Bitte geben Sie dem Ordnungsamt auch eine Mitteilung, wenn Ihr Hund verstorben ist.
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| Das nichtgewerbsmäßige Züchten, Halten und Führen gefährlicher Hunde bedarf der |
| Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde. |
| Eine Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Züchten von gefährlichen Hunden berechtigt |
| gleichzeitig zum Halten und Führen gefährlicher Hunde. |
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| Die Erlaubnis ist auf diejenigen Hunderassen oder -gruppen zu beschränken, für die die |
| Sachkunde nachgewiesen wurde. |
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| Die Erlaubnis kann befristet und unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit |
| Bedingungen und Auflagen verbunden werden. |
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| Gegenstand einer Auflage soll die Verpflichtung zur Nachweisführung über den |
| Hundebestand sein. |
| Auflagen können auch nachträglich aufgenommen, geändert oder ergänzt werden. |
| Beim Führen gefährlicher Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums ist die Erlaubnis |
| mitzuführen und den zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung |
auszuhändigen.
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| Liegt kein Regelfall des § 2 Abs. 3 vor, haben Hundehalter, die bei ihren Hunden das |
| Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 erkannt haben, und Hundehalter, bei deren |
| Hunden die Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 2 festgestellt wurde, unverzüglich die Erteilung |
| einer Erlaubnis nach Absatz 1 zu beantragen und die für die Erteilung der Erlaubnis |
| notwendigen Voraussetzungen nach Absatz 2 nachzuweisen. |
| Bis zur Entscheidung über den Antrag können gefährliche Hunde, die nicht der Regelung |
| des § 2 Abs. 3 unterliegen, ohne die nach Absatz 1 erforderliche Erlaubnis gehalten |
| werden. |
| Anstelle der Erlaubnis genügt ein schriftlicher Nachweis darüber, dass ein Antrag nach |
dieser Vorschrift gestellt worden ist.
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| Keine Erlaubnis wenn.... |
| Die örtliche Ordnungsbehörde kann das nichtgewerbsmäßige Züchten und das Halten sowie |
Führen gefährlicher Hunde untersagen, wenn
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| - die Erlaubnis nach Absatz 1 nicht vor Erwerb des Hundes und in den Fällen des Absatzes 4 |
| nicht unverzüglich beantragt worden ist oder |
| - eine dringende Gefahr für Leben oder körperliche Unversehrtheit von Menschen oder |
| Tieren nicht anders beseitigt werden kann. |
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| Darüber hinaus kann die örtliche Ordnungsbehörde anordnen, dass die Hunde des von der |
| Untersagungsverfügung betroffenen Halters binnen angemessener, von ihr zu bestimmender |
| Frist einem Berechtigten überlassen oder tierschutzgerecht getötet werden. |
| Nach fruchtlosem Ablauf der Frist können die Hunde sichergestellt und verwertet werden. |
| Ein Erlös aus der Verwertung steht nach Abzug der Verwaltungskosten dem bisherigen |
| Halter zu. |
| Die Sätze 2 bis 4 gelten sinngemäß, wenn die Erteilung der erforderlichen Erlaubnis |
| unanfechtbar versagt wurde, eine Erlaubnis zurückgenommen oder widerrufen wurde oder |
| eine Erlaubnis auf andere Weise unwirksam geworden ist. |
| Im Falle des Satzes 1 Nr. 2 können die Hunde sofort sichergestellt werden. |
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| Ordnungsamt in Rostock |
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| Ordnungsamt in Rostock |
| Stadtamt |
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| Adresse |
| Charles-Darwin-Ring 6 |
| 18059 Rostock |
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| Telefon |
| 0381 381-3100 |
Fax
|
| 0381 381- 3280 |
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| Infothek |
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| Telefon |
0381 381-3100
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| Abteilung Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten |
Ordnungsangelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten
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| Adresse |
| Charles-Darwin-Ring 6 |
| 18059 Rostock |
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| Telefon |
| 0381 381-3203 |
Fax
|
| 0381 381- 3280 |
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Rostock |
| Dienstag 9.00 bis 17.30 Uhr |
| Donnerstag 9.00 bis 16.00 Uhr |
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Abt. Jagdangelegenheiten und Aufgaben nach der Hundehalter-Verordnung
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| Adresse |
| Charles-Darwin-Ring 6 |
| 18059 Rostock |
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| Telefon |
| 0381 381-3242 |
| Fax |
| 0381 381-3300 |
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| Sprechzeiten |
| Dienstag 9.00 bis 17.30 Uhr |
| Donnerstag 9.00 bis 16.00 Uhr |
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| Abt. Gefahrenabwehr |
| Adresse |
| Charles-Darwin-Ring 6 |
| 18059 Rostock |
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| Raum 236 |
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| Telefon |
| 0381 381-3245 |
| Fax |
| 0381 381-3300 |
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Sprechzeiten:
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Dienstag 9.00 bis 17.30 Uhr
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| Donnerstag 9.00 bis 16.00 Uhr |
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| Veterinäramt in Rostock |
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| Veterinäramt in Rostock |
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
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Adresse:
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| Am Westfriedhof 2 |
| 18059 Rostock |
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Fax
|
| 0381 381-8690 |
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| Abt. Tierschutz/Tierseuchenschutz |
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Adresse:
|
| Am Westfriedhof 2 |
| 18059 Rostock |
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| Telefon: |
| 0381 381-8604 |
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Sprechzeiten/Öffnungszeiten des Veterinäramt in Rostock
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Dienstag 8.00 bis 17.00 Uhr
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| und nach Vereinbarung |
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| Pflichten im Zusammenhang mit der Hundehaltung in Rostock |
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Körperliche Konstitution
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| Beim Ausführen des Hundes müssen Sie in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine |
führen zu können. Dasselbe gilt auch für eine von Ihnen beauftragte Aufsichtsperson.
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| Die erforderliche körperliche Eignung besitzen Personen nicht |
Die erforderliche körperliche Eignung im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 2 besitzen in der Regel Personen nicht, die
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| - auf Grund einer psychischen Krankheit |
| - einer geistigen |
| - oder seelischen Behinderung nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches betreut werden |
- trunk- oder rauschmittelsüchtig sind.
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| Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche Eignung begründen, so |
| kann die zuständige Behörde verlangen, dass der Antragsteller ein amts- oder |
fachärztliches Zeugnis über seine körperliche Eignung vorlegt.
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| Inhaber von Erlaubnissen nach § 4 Abs. 1 sind spätestens nach fünf Jahren erneut auf |
ihre Zuverlässigkeit hin zu überprüfen.
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| Weitergabe / Überlassung des Hundes in Rostock |
| Sie dürfen Ihren Hund nur an Personen weitergeben oder ihn überlassen, die die |
| Erlaubnisvoraussetzungen erfüllen. |
| Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld |
geahndet werden kann.
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| Mitführen der Erlaubnis in Rostock |
| Die Erlaubnis müssen Sie beim Spazierengehen immer mitführen und auf verlangen den |
| zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. |
Wenn Sie hiergegen verstoßen, kann die Hundehaltung untersagt werden.
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Maulkorb- und Anleinzwang in Rostock
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| Der Hund darf nur mit Maulkorb (Hunde ab Vollendung des 6. Lebensmonats) und |
| Leine (höchstens 2 m Länge) ausgeführt werden. |
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| Weitere Informationen zu Anleinpflicht finden Sie ....hier |
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| Leinenzwang für gefährliche Hunde in Rostock |
| Es ist verboten, Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums ohne Aufsicht frei laufen zu lassen. |
| Hunde, |
| - die zu Versammlungen, |
| - Umzügen, |
| - Volksfesten, |
| - sonstigen öffentlichen Veranstaltungen |
| - sowie an Orte mit großen Menschenansammlungen und |
| - in öffentliche Verkehrsmittel, |
| - Verkaufsstätten |
| - Tiergärten mitgenommen werden, |
sind an der Leine zu führen.
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| Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, |
| Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an |
der Leine zu führen.
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| Die Leine muss reißfest und darf höchstens 2m lang sein. |
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| Die Mitnahme gefährlicher Hunde auf |
| - Kinderspielplätze |
| - an Badestellen |
| - auf Flächen, die als Liegeplatz für Menschen ausgewiesen sind |
ist verboten.
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| Beachten Sie: Eine Befreiung hiervon ist nicht möglich. |
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| Maulkorbzwang für gefährliche Hunde in Rostock |
| Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung ab Vollendung des 6. Lebensmonats des Hundes. |
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| Informationen zu Maulkorbtraining und Maulkörben finden Sie ....hier |
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| Den Verhaltenstest in Rostock finden Sie ......hier |
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Gleichzeitige Führen von mehren Hunden in Rostock
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| Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden ist nicht zulässig. |
| Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld |
| geahndet werden kann. |
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Generelles Zucht- und Handelsverbot
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| Verstöße hiergegen stellen eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei |
Jahren oder Geldstrafe bestraft wird (§ 143 Absatz 1 Strafgesetzbuch - StGB).
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Erlaubnisnotwendigkeit
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Erlaubnisnotwendigkeit
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| Wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung |
| einen gefährlichen Hund hält, begeht eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu |
zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird (§ 143 Absatz 2 StGB).
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Einfuhr- und Verbringungsverbot
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| Die Einfuhr oder Verbringung eines gefährlichen Hundes nach Deutschland stellt eine |
| Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. |
| Bereits der Versuch ist strafbar (§ 2 Gesetz zur Bekämfung gefährlicher Hunde). |
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| Informationen zum Einfuhrverbot für gefährliche Hunde finden Sie ....hier |
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| Steuerpflicht in Rostock |
| Unabhängig von der Haltungserlaubnis müssen Sie ihren Hund auch steuerlich anmelden. |
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| Gebühren zur Haltungserlaubnis und vieles mehr... in Rostock |
| - Feststellung der Gefährlichkeit von Hunden nach § 2 Abs. 2 |
| je Hund 80 Euro |
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| - Ausstellung einer Bescheinigung über den Nachweis des Nichtvorliegens gefahrdrohender Eigenschaften gemäß § 2 Abs. 3 Satz 4 |
| je Hund 50 Euro |
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| - Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 |
| je Hund 75 Euro |
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| - Erlass einer Untersagungsverfügung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 und § 10 Abs. 2 |
| je Hund 50 bis 200 Euro |
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- Sicherstellung von Tieren nach § 4 Abs. 5 Satz 3 und § 4 Abs. 5 Satz 6
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| je Tier 50 bis 200 Euro |
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- Abnahme der Sachkundeprüfung nach § 5
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| je Hund 60 bis 250 Euro |
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- Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 4
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| je Hund 30 bis 500 Euro |
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| - Maßnahmen, insbesondere Prüfungen und Untersuchungen, die im Interesse oder auf |
| Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden und nicht unter Nummer 1 |
| bis 7 aufgeführt sind |
| je Hund 50 bis 1 000 Euro |
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| Wird ein Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit der Behörde abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben. |
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| Im Falle der Zurücknahme eines Antrags kann die Gebühr um die Hälfte ermäßigt werden, |
| wenn mit der sachlichen Bearbeitung zwar schon begonnen, die Amtshandlung aber noch |
| nicht beendet wurde. |
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| Die Gebühren für Amtshandlungen nach Absatz 1 Nr. 1, 2 und 7 können aus Gründen der |
| Billigkeit um die Hälfte ermäßigt oder erlassen werden. |
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| Die Gebühr nach Absatz 1 Nr. 6 wird auch erhoben, wenn die Sachkundeprüfung nach § 5 |
| ohne Verschulden der Prüfbehörde und ohne ausreichende Entschuldigung des |
| Antragstellers am festgesetzten Termin nicht stattfinden konnte oder abgebrochen |
| werden musste. |
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| Die Gebührenschuld entsteht |
| - in den Fällen des § 4 Abs. 4 und des § 7 Abs. 4 mit dem Eingang des Antrags bei der |
| zuständigen Behörde, |
| - mit der Bekanntgabe des Termins der Sachkundeprüfung gegenüber dem Bewerber, |
| - im Übrigen mit der Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung. |
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| Angaben ohne Gewähr |
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| Das Landeshundegesetz finden Sie .... hier |
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| Zuständige Stelle zur Erteilung einer Haltungserlaubnis in Rostock |
| siehe |
| Ordnungsamt in Rostock |
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Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen, da sich Angaben z.B. kurzfristig ändern können.
Sollten Sie auf unseren Seiten eine Fehlinformation entdecken oder weitere Informationen zum Thema Ämter, Amtliches haben wären wir für eine Nachricht, gerne per Mail, dankbar.
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