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Rostock, Verhaltenstest, Kampfhunde, Gebühr



Wichtige Informationen zum Verhaltenstest von Hunden/Kampfhunden
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Rostock




Verhaltenstest in Rostock
Wenn Sie beim Ordnungsamt eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht nach
dem Landeshundegesetz beantragen, müssen Sie mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest
ablegen.

Für eine Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einem Verhaltenstest überprüft werden. Zu diesem Test muss der / die Halter/in persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.

Bei den "Gefährlichen Hunden" ist der Test durch einen amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes vorgeschrieben.

Verhaltensprüfungen für Hunde der Kategorie "Hunde bestimmter Rassen" können vom amtlichen Tierarzt oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden. 

Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten einer Hundehalterin oder eines Hundehalters, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können. 

Alle weiteren Informationen rund um die Anmeldung zum Test beim Veterinäramt und die genaueren Inhalte der Verhaltensprüfung finden Sie auf der Seite Verhaltenstest.

Zum Bestehen der Prüfung ist es erforderlich, dass Ihr Hund alle Prüfungsinhalte erfolgreich absolviert hat.

Warum ein Verhaltenstest in Rostock
Als Voraussetzung für die Befreiung müssen Sie als Halterin oder Halter des Hundes
nachweisen, dass eine vom Hund ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht
zu befürchten ist.
Dieser Nachweis wird durch die Verhaltensprüfung erbracht.
Zu diesem Test muss Sie, als Halterin oder Halter, persönlich mit dem Hund erscheinen,
die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.

Der Verhaltenstest kann erst nach bestandener Sachkundeprüfung abgelegt werden
Antragstellung für den Verhaltenstest in Rostock bei dem Amt für öffentliche Ordnung

Ordnungsamt in Rostock
Stadtamt

Adresse
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock

Telefon
0381 381-3100
Fax
0381 381- 3280

Infothek
Telefon
0381 381-3100

Abteilung Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
Ordnungsangelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten

Adresse
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock

Telefon
0381 381-3203
Fax
0381 381- 3280

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Rostock
Dienstag 9.00 bis 17.30 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 16.00 Uhr


Abt. Jagdangelegenheiten und Aufgaben nach der Hundehalter-Verordnung
Adresse
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock

Telefon
0381 381-3242
Fax
0381 381-3300

Sprechzeiten
Dienstag 9.00 bis 17.30 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 16.00 Uhr


Abt. Gefahrenabwehr
Adresse
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock

Raum 236

Telefon
0381 381-3245
Fax
0381 381-3300

Sprechzeiten:
Dienstag 9.00 bis 17.30 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 16.00 Uhr

Antragstellung eines Verhaltenstests in Rostock
Zum Verhaltenstest müssen Sie selbstverständlich gemeinsam mit Hund erscheinen und sich durch Ihren Personalausweis oder Pass ausweisen.


Anmeldung zum Verhaltenstest beim Veterinäramt in Rostock

Veterinäramt in Rostock
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Adresse:
Am Westfriedhof 2
18059 Rostock

Telefon:
0381 381-8600
Fax
0381 381-8690

Abt. Tierschutz/Tierseuchenschutz

Adresse:
Am Westfriedhof 2
18059 Rostock

Telefon:
0381 381-8604

Sprechzeiten/Öffnungszeiten des Veterinäramt in Rostock
Dienstag 8.00 bis 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung


Gebühren für den Verhaltenstest und vieles mehr .....in Rostock
- Feststellung der Gefährlichkeit von Hunden nach § 2 Abs. 2
je Hund 80 Euro

- Ausstellung einer Bescheinigung über den Nachweis des Nichtvorliegens gefahrdrohender Eigenschaften gemäß § 2 Abs. 3 Satz 4
je Hund 50 Euro

- Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 Abs. 1
je Hund 75 Euro

- Erlass einer Untersagungsverfügung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 und § 10 Abs. 2
je Hund 50 bis 200 Euro

  • - Sicherstellung von Tieren nach § 4 Abs. 5 Satz 3 und § 4 Abs. 5 Satz 6
  • je Tier 50 bis 200 Euro

  • - Abnahme der Sachkundeprüfung nach § 5
  • je Hund 60 bis 250 Euro

  • - Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 4
  • je Hund 30 bis 500 Euro

    - Maßnahmen, insbesondere Prüfungen und Untersuchungen, die im Interesse oder auf
    Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden und nicht unter Nummer 1
    bis 7 aufgeführt sind
    je Hund 50 bis 1 000 Euro

    Wird ein Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit der Behörde abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben.

    Im Falle der Zurücknahme eines Antrags kann die Gebühr um die Hälfte ermäßigt werden,
    wenn mit der sachlichen Bearbeitung zwar schon begonnen, die Amtshandlung aber noch
    nicht beendet wurde.

    Die Gebühren für Amtshandlungen nach Absatz 1 Nr. 1, 2 und 7 können aus Gründen der
    Billigkeit um die Hälfte ermäßigt oder erlassen werden.

    Die Gebühr nach Absatz 1 Nr. 6 wird auch erhoben, wenn die Sachkundeprüfung nach § 5
    ohne Verschulden der Prüfbehörde und ohne ausreichende Entschuldigung des
    Antragstellers am festgesetzten Termin nicht stattfinden konnte oder abgebrochen
    werden musste.

    Die Gebührenschuld entsteht
    - in den Fällen des § 4 Abs. 4 und des § 7 Abs. 4 mit dem Eingang des Antrags bei der
    zuständigen Behörde,
    - mit der Bekanntgabe des Termins der Sachkundeprüfung gegenüber dem Bewerber,
    - im Übrigen mit der Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung.

    Angaben ohne Gewähr

    Ablauf und Inhalte der Verhaltensprüfung in Rostock
    Bei der Verhaltensprüfung wird der Gehorsam des Hundes sowie dessen Verhalten gegenüber Personen und Artgenossen in alltagstypischen Situationen überprüft.

    Für die Befreiung vom Maulkorb muss der Hund gut an der Leine zu führen sein, er darf weder Personen noch andere Hunde angreifen. Er darf auf Provokationen reagieren, muss aber von seiner Halterin oder seinem Halter jederzeit unter Kontrolle gehalten und wieder beruhigt werden können.

    Für die Befreiung von der Leinenpflicht muss der Hund des weiteren auch im Beisein anderer Hunde ohne Leine den Kommandos seiner Besitzerin oder seines Besitzers gehorchen.

    Die Verhaltensprüfung soll folgende Inhalte umfassen:
    • Überprüfung des Gehorsams des Hundes
    • Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung (Joggerinnen, Jogger, Skaterinnen, Skater, Radlerinnen, Radler), die auch in engen räumlichen Kontakt zum Hund treten
    • Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten, zum Beispiel Aufspannen eines Schirmes; Fallenlassen eines Schlüsselbundes; Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen
    • Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen, zum Beispiel Fahrradklingel, Geschrei, Trillerpfeife
    • Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Situation
    • Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden
    • Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden

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