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Hansestadt Stralsund, Hundesteuer, Höhe, Kampfhundesteuer, Hundesteuermarke



Wichtige Informationen zur Hundesteuer von der
Hansestadt Stralsund
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus der
Hansestadt Stralsund



Gewünschtes einfach anklicken:



Hundesteuer in der Hansestadt Stralsund

Hundesteueramt in der Hansestadt Stralsund

Kämmereiamt Stralsund
Abt. Steuern

Adresse
Heilgeiststr. 63
18439 Stralsund

Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in der Hansestadt Stralsund
Telefon
03831/253 549
Fax
03831/253 532

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt der Hansestadt Stralsund
Dienstag 8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Höhe der Hundesteuer in der Hansestadt Stralsund
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr

für den 1. Hund 75,00 Euro, im Jahr
für den 2. Hund 110,00 Euro, im Jahr
für den 3. und jeden weiteren Hund 135,00 Euro, im Jahr

Gefährliche Hunde
für den 1. und jeden weiteren gefährlichen Hund 200,00 Euro, im Jahr

Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung gelten gefährliche Hunde nach § 2 Abs.1-3
der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung –
HundhVO M-V) vom 04. Juli 2000 (GS Meckl.-Vorp. Gl.Nr. 2011-1-4)
veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg- Vorpommern S. 295
und späteren Änderungen.

Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 6 gewährt wird, sind bei der Berechnung der
Anzahl der Hunde nicht anzusetzen.

Hunde, für die die Steuer nach § 7 ermäßigt wird, gelten als 1. Hund.

Besteht die Steuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahres, so ermäßigt sich die
Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag.


Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in der Hansestadt Stralsund
Steuerjahr ist das Kalenderjahr.
Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt und ist zum 01. Juli fällig.

Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, so wird die anteilige Steuer für
das Kalenderjahr einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.

Die für einen Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.

Die Steuer ist eine Jahresaufwandsteuer.
Sie entsteht am 01. Januar des Kalenderjahres oder im Laufe des Jahres an dem Tag, an
dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.

Die Steuerschuld entsteht frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund
das Alter von vier Monaten erreicht hat.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.

Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei
aufeinanderfolgenden Kalendermonaten erfüllt werden.

Für das laufende Steuerjahr entsteht die Steuerpflicht nur einmal, wenn an Stelle eines
verendeten oder getöteten Hundes, für den die Steuerpflicht bereits besteht, bei
demselben Halter ein anderer steuerpflichtiger Hund tritt.

Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für einen Teil des Steuerjahres
bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so ist die
erhobene anteilige Steuer anzurechnen, die für das Steuerjahr nach dieser Satzung zu
zahlen ist.
Dabei bleiben Mehrbeträge, die durch andere Steuersätze entstehen, außer Betracht.
Sie werden nicht erstattet.


Züchtersteuer in der Hansestadt Stralsund
Von Hundezüchtern, die mindestens zwei reinrassige Hunde der gleichen Rasse im
zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für
Hunde dieser Rasse in der Form der Züchtersteuer erhoben. Der § 9 bleibt unberührt.

Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte
des Steuersatzes nach § 5.

Die Vergünstigung wird nicht gewährt, wenn in zwei aufeinanderfolgenden
Kalenderjahren Hunde nicht gezüchtet worden sind.

Vor Gewährung der Ermäßigung ist vom Züchter folgende/r Verpflichtung/Nachweis
vorzulegen:
1. Die Hunde werden in geeigneten, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechenden
Unterkünften untergebracht.
2. Es werden ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung
der Hunde geführt.
3. Änderungen im Hundebestand werden innerhalb von 14 Kalendertagen dem Kämmereiamt
der Hansestadt Stralsund schriftlich angezeigt.
4. Im Falle einer Veräußerung wird der Name und die Anschrift des Erwerbers dem
Kämmereiamt der Hansestadt Stralsund unverzüglich mitgeteilt.
5. Mitgliedsnachweis im Verein Deutsches Hundewesen (VdH).

Wird ein Punkt der Verpflichtung nicht erfüllt, entfällt die Ermäßigung.

Die Ermäßigung wird nicht für gefährliche Hunde gewährt.


Hundesteuermarke in der Hansestadt Stralsund
Jeder Hundehalter erhält nach der Anmeldung eines Hundes einen Steuerbescheid und
eine Steuermarke.

Bei Festsetzung der Züchtersteuer und im Falle des § 9 erhält der Hundehalter zwei
Steuermarken.

Die Hunde müssen außerhalb des Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes mit einer
gültigen und sichtbar befestigten Steuermarke versehen sein.
Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke gegen
eine Verwaltungsgebühr ausgehändigt.

Steuermarken sind jeweils für 2 Kalenderjahre gültig.
Nach Ablauf dieses Zeitraumes werden den Hundehaltern neue Steuermarken übersandt.

Bei Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke an das Kämmereiamt der Hansestadt
Stralsund zurück zugeben.

Ersatz Hundesteuermarke in der Hansestadt Stralsund
Bei Verlust der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue
Steuermarke gegen Ersatz der Verwaltungskosten ausgehändigt.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Kämmereiamt in Stralsund
(per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke
- Hundesteuerbescheid
- Personalausweis

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in der Hansestadt Stralsund
Leider sind darüber keine Angaben gefunden worden.
Anmeldung der Hunde in der Hansestadt Stralsund
Wer im Gebiet der Hansestadt Stralsund einen über vier Monate alten Hund hält, hat
dieses dem Kämmereiamt der Hansestadt Stralsund innerhalb von 14 Kalendertagen
nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht
hat, anzuzeigen.

Eine Verpflichtung nach den Absätzen 1 und 2 besteht nicht, wenn feststeht, dass die
Hundehaltung vor dem Zeitpunkt, an dem die Steuerpflicht beginnt, aufgegeben wird.


Abmeldung der Hunde in der Hansestadt Stralsund
Endet die Hundehaltung bzw. ändern oder entfallen die Voraussetzungen für eine
gewährte Steuervergünstigung, so ist dieses dem Kämmereiamt der Hansestadt
Stralsund innerhalb von 14 Kalendertagen mitzuteilen.

Wird ein Hund veräußert oder verschenkt, so sind in der Anzeige nach Absatz 2 der
Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben.

Bei Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke an die Stadt zurückzugeben.


Ummeldung der Hunde in der Hansestadt Stralsund
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich
schriftlich mitteilen.


Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Hansestadt Stralsund
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.stralsund.de


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Hansestadt Stralsund

Zur Anmeldung
Personalausweis
Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes
Impfpass des Hundes

ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.

ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
die besondere Ausbildung des Hundes

Zur Abmeldung
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
den Steuerbescheid
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.

Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in der Hansestadt Stralsund
(Steuervergünstigung)

Für die Gewährung einer Steuervergünstigung (Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung)
sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres, in den Fällen des § 4 Abs. 1 die
Verhältnisse zu Beginn der Steuerpflicht maßgebend.

In den Fällen einer Steuerermäßigung kann jeder Ermäßigungsgrund nur für jeweils
einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden.

Über die Steuervergünstigung wird eine Bescheinigung ausgestellt.

Die Steuervergünstigung gilt nur für den Eigentümer und den Halter, für den sie beantragt
und bewilligt worden ist.


Hundesteuerfreiheit in der Hansestadt Stralsund
Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.


Hundesteuerbefreiung in der Hansestadt Stralsund
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für
1. Blindenbegleithunde,
2. Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser, schwerhöriger oder sonstiger
iiiiiihilfloser Personen benötigt werden.
iiiiiiDie Steuerbefreiung wird von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses des Hundehalters
iiiiiiabhängig gemacht,
3. Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden,
4. Sanitäts- oder Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder
iiiiiiZivilschutzeinrichtungen gehalten werden,
5. Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen o. ä.
iiiiiiEinrichtungen untergebracht worden sind,
6. Hunde, die zur Bewachung von Herden gehalten werden oder die von Berufsjägern zur
iiiiiiAusübung der Jagd benötigt werden.

Die Steuerbefreiung nach Abs. 1 Nummern 1 bis 4 und Nummer 6 ist alle zwei Jahre unter
Vorlage eines gültigen ärztlichen Zeugnisses bzw. Prüfungszeugnisses neu zu beantragen.

Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.

Für gefährliche Hunde wird keine Steuerbefreiung gewährt.


Hundesteuerermässigung in der Hansestadt Stralsund
Die Steuer wird um die Hälfte ermäßigt für
1. Hunde zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude
iiiiiimehr als 300 m entfernt liegen.
2. Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder
iiiiiiüberwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten
iiiiiiwerden, soweit die Hundehaltung nicht steuerfrei ist.
iiiiiiFür Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur
iiiiiiein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach der Landesverordnung zur Prüfung der
iiiiiiBrauchbarkeit von Jagdhunden in Mecklenburg-Vorpommern vom 06. Sept. 1993
iiiiii(GVBl. M-V S. 831) mit Erfolg abgelegt haben.
3. Hunde, die ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten werden.
4. Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von
iiiiiiEinzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes benötigt werden.
5. Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Gehöften dienen.
6. Hunde, die von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung benötigt werden.

Für gefährliche Hunde wird keine Steuerermäßigung gewährt.

Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln und dieses Gewerbe bei der zuständigen
Behörde angemeldet haben, haben auf Antrag nur die Steuer für zwei Hunde zu entrichten.
Die Bestimmung gilt nicht für den gewerbsmäßigen Handel mit gefährlichen Hunden.


Härtefallregeln in der Hansestadt Stralsund
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.


Zuschuss für Tierheim Hunde in der Hansestadt Stralsund
Hierzu konnten leider Angaben gefunden werden.


Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in der Hansestadt Stralsund, wenn
Die Steuervergünstigung wird nicht gewährt, wenn
1. Hunde, für die eine Steuervergünstigung beantragt worden ist, für den angegebenen
iiiiiiVerwendungszweck nicht geeignet sind.
2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig
iiiiiibestraft worden ist.


Ordnungswidrigkeiten in der Hansestadt Stralsund
Hundesteuersatzung
Zuwiderhandlungen gegen die §§ 12 und 13 sind Ordnungswidrigkeiten nach § 17 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom
01. Juni 1993 und können nach § 17 Abs. 3 KAG mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Strafbestimmungen bei Vorsatz des § 16 KAG M-V bleiben unberührt.


Bussgelder in der Hansestadt Stralsund
Hundesteuersatzung
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.


Die Hundesteuersatzung von der Hansestadt Stralsund finden Sie ....hier


Mitführverbot von Hunden in der Hansestadt Stralsund

Hier dürfen Hunde nicht hin in der Hansestadt Stralsund
- auf Kinderspielplätzen
- an Badestellen
- auf Liegewiesen

Dies gilt nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet
werden.

Diese Verordnung gilt in Mecklenburg- Vorpommern nicht für
- Diensthunde von Behörden
- Hunde von Betrieben des Bewachungsgewerbes
- Hunde der Rettungsdienste
- Hunde des Katastrophenschutzes
soweit der bestimmungsgemäße Einsatz dies erfordert.

Sie gilt auch nicht für
- Blindenführhunde
- Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen

Weitere Ausnahmen können auf Antrag im Einzelfall zugelassen werden.

Die örtliche Ordnungsbehörde kann auf Antrag weitere Ausnahmen von den Verboten
und Geboten dieser Verordnung zulassen, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen
Verhältnisse sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere oder Sachen durch die
Hundezüchtung oder -haltung nicht gefährdet werden.


Anleinpflicht in den Grünanlagen von der Hansestadt Stralsund
In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde.
Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.

Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch
nicht.

Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.


Anleinpflicht für alle Hunde in der Hansestadt Stralsund
Personen, die Hunde halten oder die tatsächliche Gewalt über sie ausüben, haben dafür
Sorge zu tragen, dass ihre Tiere nicht unbeaufsichtigt im Gebiet der Hansestadt Stralsund
umherlaufen.

Hundeleinen und Halsbänder müssen hinreichend fest sein und eine ununterbrochene
Kontrolle des Führenden über die Bewegungen des Hundes gewährleisten.

Leinenpflicht in der Hansestadt Stralsund
- Außerhalb des befriedeten Besitztums sind läufige Hündinnen im gesamten Stadtgebiet
iiiivon Schwerin an die Leine zu nehmen.

Leinenzwang besteht auch für Hunde
ab einer Schulterhöhe von mehr als 40 Zentimetern
- auf den Zuwegen
- in den Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern

In folgenden Bereichen sind alle Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten
Leine zu führen:
auf öffentlichen Straßen,
Wegen und Plätzen,
in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen,
in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten,
bei öffentlichen Versammlungen,
Naturschutzgebiete
Tiergärten
Fußgängerzonen
Überführungen
Durchgängen und Unterführungen
in öffentlichen Verkehrsmitteln
auf Brücken
Treppen
Rampen
Gaststätten
Aufzügen
Verkaufsstätten
Märkten
Umzügen
Volksfesten
und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.

Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche
Hundekategorie, nicht möglich !

Diese Verordnung gilt in Mecklenburg-Vorpommern nicht für
- Diensthunde von Behörden
- Hunde von Betrieben des Bewachungsgewerbes
- Hunde der Rettungsdienste
- Hunde des Katastrophenschutzes
soweit der bestimmungsgemäße Einsatz dies erfordert.

Sie gilt auch nicht für
- Blindenführhunde
- Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen

Weitere Ausnahmen können auf Antrag im Einzelfall zugelassen werden.

Keine Anleinpflicht besteht in den städtisch ausgewiesenen Hundefreilaufflächen, wenn
es diese gibt.


Leinenzwang für gefährliche Hunde in Mecklenburg-Vorpommern

Gefährliche Hunde
Generell besteht in Mecklenburg-Vorpommern Leinen- und Maulkorbzwang für gefährliche
Hunde, welcher bei positivem Wesenstest aufgehoben werden kann.
Für gefährliche Hunde besteht über § 1 Abs. 3 hinaus außerhalb des befriedeten
Besitztums Leinenzwang.
Hundeleinen und -halsbänder müssen hinreichend fest sein und eine ununterbrochene
Kontrolle des Führenden über die Bewegungen des Hundes gewährleisten.
Die Länge der Leine darf höchstens zwei Meter betragen.
Ist der Hund gefährlich im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2, ist ihm außerhalb des eigenen
befriedeten Besitztums zusätzlich ein das Beißen verhindernder Maulkorb anzulegen.
Die Regelungen der Sätze 1 bis 4 gelten auch für das Führen gefährlicher Hunde auf den
Zuwegen und in den Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern.
Im befriedeten Besitztum Dritter dürfen gefährliche Hunde nur mit Zustimmung des
Inhabers des Hausrechtes ohne Leine und ohne Maulkorb geführt werden.

Zuständiges Amt in der Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt

Adresse
Schillstraße 5-7
18439 Stralsund

Ansprechpartner/-innen gefährliche Hunde in der Hansestadt Stralsund
Telefon
03831/253 760

Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt der Hansestadt Stralsund
Montag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr


Das Landeshundegesetz von der Hansestadt Stralsund finden Sie.... hier

Das Ordnungsamt der Hansestadt Stralsund ist zuständig für:
gefährliche Hunde/ Kampfhunde
Fragen zum Thema Landeshundegesetz
Befreiung von der Maulkorbpflicht
usw.

Was sind gefährliche Hunde? - Definition
Als gefährlich gelten Hunde,
- bei denen von einer durch Zucht, Ausbildung oder Abrichten herausgebildeten, über
iiiidas natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder
iiiieiner anderen, in ihrer Wirkung vergleichbaren Mensch oder Tier gefährdenden
iiiiEigenschaft auszugehen ist,
- die einen Menschen oder ein Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen
iiiioder dazu durch Schläge oder in ähnlicher Weise provoziert worden zu sein (bissige
iiiiHunde),
- die wiederholt Menschen gefährdet haben, ohne selbst angegriffen oder provoziert
iiiiworden zu sein, oder wiederholt Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen
iiiihaben.
Bei Zweifeln hinsichtlich der Gefährlichkeit eines Hundes kann die örtliche Ordnungsbehörde
das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 feststellen.
Der zuständige Amtstierarzt soll vor einer Entscheidung nach Satz 1 angehört werden.

Bei Hunden der Rassen und Gruppen
1.American Pitbull Terrier,
2.American Staffordshire Terrier,
3.Staffordshire Bull Terrier,
4.Bull Terrier,
sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunderassen oder -gruppen wird
vermutet, dass es sich um gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 handelt.

Der Hundehalter kann der örtlichen Ordnungsbehörde im Einzelfall, insbesondere durch eine
Bescheinigung des Amts- oder eines durch diesen beauftragten Tierarztes, nachweisen,
dass der von ihm gehaltene Hund keine gesteigerte Kampfesbereitschaft, Angriffslust,
Schärfe oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft gegenüber Menschen
oder Tieren aufweist.
Satz 2 gilt sinngemäß für nichtgewerbsmäßige Hundezüchter und die von ihnen
gezüchteten Hunde.
Über den Nachweis des Nichtvorliegens gefahrdrohender Eigenschaften stellt die örtliche
Ordnungsbehörde eine Bescheinigung aus.
Die Bescheinigung verliert mit dem Wechsel des Hundehalters sowie nach Feststellung
der Gefährlichkeit des Hundes, spätestens jedoch fünf Jahre nach der Ausstellung ihre
Gültigkeit.
Beim Führen der in der Bescheinigung aufgeführten Hunde außerhalb des befriedeten
Besitztums ist die Bescheinigung mitzuführen und den zur Personenkontrolle Befugten auf
Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Satz 6 gilt auch für Personen, die gefährliche Hunde an Stelle des Halters führen.

Ist ein nach Absatz 1 als gefährlich eingestufter Hund nicht mit einer unveränderlichen
Kennzeichnung, insbesondere mit einer tätowierten Zuchtregistrier-Nummer oder einem
implantierten und nach einem öffentlich anerkannten Standard codierten Mikrochip,
versehen, so hat die örtliche Ordnungsbehörde anzuordnen, dass der Halter des Hundes
eine unveränderliche Kennzeichnung binnen angemessener, von ihr zu bestimmender Frist
auf seine Kosten anbringt oder anbringen lässt und dies der Behörde nachweist.
Für Hunde, deren Gefährlichkeit festgestellt wurde, sowie für Hunde, bei denen die
Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt wurde kann die örtliche Ordnungsbehörde
darüber hinaus die Kennzeichnung mit einem Großbuchstaben "G" im linken Ohr oder auf
dem linken Hinterlauf anordnen.


Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier





Hier finden Sie Infos zu Stralsund z.B. zu den unten stehenden Stichworten und vieles mehr auf Hunde in Stralsund
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Kassenamt, Steueramt, Bürgeramt.

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