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Wichtige Informationen zu Lärm von Hunden / Tieren in Stuttgart
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Stuttgart


gewünschtes bitte anklicken:



Tierlärm allgemein in Stuttgart

Tierlärm ist verhaltensbezogener Lärm
Bellende Hunde, kreischende Papageien, krähende Hähne oder schnatternde Gänse können zu Lärmbelästigungen der Nachbarn führen.
Selbst in einer Großstadt wie Stuttgart kommt es ab und an zu Beschwerden wegen Hahnenkrähen.
Dieser Lärm ist dem verhaltensbezogenen Lärm zuzuordnen, welcher nicht durch das Immissionsschutzrecht erfasst wird.


Tierlärm durch bellende Hunde in Stuttgart
Somit gibt es beim Thema Hundebellen für die zuständige Behörde in Stuttgart nur wenig Möglichkeiten, gegen Belästigungen einzuschreiten.
Zwar ist es grundsätzlich denkbar, aufgrund der §§1,3 und 6 des Polizeigesetzes (PolG) gegen den Hundehalter vorzugehen, eine Umsetzung ist in der Praxis jedoch nur schwer möglich.
Häufig wiederkehrende Nachtruhestörungen mehrerer Nachbarn durch Bellen eines Hundes beispielsweise können eine Störung der öffentlichen Ordnung im Sinne von §1 PolG darstellen, gegen die gemäß §§3 und 6 PolG eingeschritten werden kann.
Die Störung der öffentlichen Ordnung muss durch umfangreiche Nachweise (zum Beispiel durch "Bellprotokolle) belegt werden.


"Bellprotokolle" in Stuttgart
Solche "Bellprotokolle" können Ihnen auch im Wege eines zivilrechtlichen Vorgehens gegen den Hundehalter von Nutzen sein.
Als Nachbar steht Ihnen ein privatrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen den Tierhalter zu, wenn Sie durch den Lärm in der Nutzung Ihres Grundstücks wesentlich beeinträchtigt werden.
Die Frage, ob Tierlärm eine wesentliche Beeinträchtigung darstellt, hängt jedoch auch von der Ortsüblichkeit ab (zum Beispiel Hühnerhaltung) und davon, ob die Beeinträchtigung die Grenzen des Zumutbaren übersteigt, die bei artgerechter Haltung des Tieres hingenommen werden muss (zum Beispiel Hundebellen).


Bedenken gegen eine artgerechte Tierhaltung?
Bei Bedenken gegen eine artgerechte Tierhaltung, können Sie sich wenden, an das

Amt für öffentliche Ordnung - Tierschutz -

telefonische Auskunft: 216-2101

Werden beispielsweise mehrere Hunde in einem Zwinger untergebracht, zahlreiche Vögel in einer Voliere gehalten oder handelt es sich gar um ein Tierheim, so kann ggf. der Anlagenbegriff im Sinne des § 3 Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bejaht werden.
Damit wäre diese Anlage eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage gem. §§ 22 ff. BImSchG. Das Amt für Umweltschutz könnte prüfen, ob diese Anlage so betrieben wird, dass nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen verhindert und nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Weitere Informationen zu Tierschutzanzeigen finden Sie ....hier


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Zuständige Ämter in Stuttgart

Amt für Umweltschutz in Stuttgart

Dienstgebäude
Gaisburgstraße 4
70182 Stuttgart

Postanschrift
Landeshauptstadt Stuttgart
70161 Stuttgart

Telefon Auskunft
0711/ 216-3107
Fax
0711/ 216-3940

Öffnungszeiten/Sprechzeiten von dem Umweltamt in Stuttgart
Montag - Donnerstag 9 - 15:30 Uhr
Freitag 9 - 13 Uhr



Ordnungsamt in Stuttgart
Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten

Dienstgebäude
Schwabenzentrum B4

Adresse
Stadtteil Rathaus
Eberhardstraße 35
70173 Stuttgart

Postanschrift
Landeshauptstadt Stuttgart
70161 Stuttgart

Auskunft
Telefon
0711/ 216 31 38
Fax
0711/ 216 95 31 38

Tiernotdienst (6-22 Uhr)
Telefon
0711/ 216 46 00

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Stuttgart
Abt. Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten
Montag - Freitag 8:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 15:30 Uhr

Verkehrsanbindungen an das Ordnungsamt Stuttgart
Bus
Haltestelle
- Rathaus
Bus Linen - 41, 43, 44, 92

S Bahn
S Bahn Station
- Stadtmitte
S Bahn Linien - S1, S2, S3, S4, S5, S6

Stadt Bahn
Stadt Bahn Station
- Rotebühlplatz/Stadtmitte
Stadt Bahn Linien - U1, U2, U4, U11

Stadt Bahn Station - Rathaus
Stadt Bahn Linien - U14

Wegbeschreibung zum Ordnungsamt in Stuttgart
Zwischen "Tagblatt-Turm" und "Breuninger Kaufhaus"

Das Ordnungsamt Stuttgart ist nach uns vorliegenden Informationen z.B. zuständig für
Fragen zum Thema Landeshundegesetz Stuttgart
Befreiung von der Maulkorbpflicht in Stuttgart

usw.

Quelle Stadt Stuttgart

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Lärm von Hunden/Tieren in Stuttgart

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