iHunde in Suhl
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Suhl, Hundesteuer, Höhe, Kampfhundesteuer, Hundesteuermarke


Wichtige Informationen zur Hundesteuer von der Stadt Suhl
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus der
Stadt Suhl


Gewünschtes einfach anklicken:



Hundesteuer in Suhl

Hundesteueramt in Suhl
Kämmerei
SG Abgaben

Adresse
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl

Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in Suhl
Telefon
03681/74 24 76

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt Suhl
Montag 8:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 8:00- 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8:00- 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung, Termine auch am Samstag möglich

Höhe der Hundesteuer in Suhl
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für
a) den ersten Hund 100,00 DM / 51,00 €
b) den zweiten Hund 110,00 DM / 56,00 €
c) den dritten und jeden weitere Hund 120,00 DM / 61,00 €

d) Gefährliche Hunde
für den ersten gefährlichen Hund 800,00 DM / 410,00 €
für jeden weiteren gefährlichen Hund 900,00 DM / 452,00 €

Gefährliche Hunde sind solche Hunde, deren Halten einer Erlaubnis nach § 3 der Thür.
Gefahrenhundeverordnung vom 21.03.00 (StAnz. S. 884) bedarf.

Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der
Anzahl der Hunde nicht anzusetzen.
Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.


Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Suhl
Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jahres an dem Tag,
an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.

Die Steuerschuld wird zu dem im Abgabebescheid genannten Termin fällig.

Der Betrag ist eine Jahreszahlung der zum 1.7. des jeweiligen Jahres fällig wird.

Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei
aufeinanderfolgenden Kalendermonaten erfüllt werden.

Tritt an die Stelle eines verendeten oder getöteten Hundes, für den die Steuerpflicht
besteht, bei demselben Halter ein anderer Hund, so entsteht für das laufende Steuerjahr
keine neue Steuerpflicht.

Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für einen Teil des Steuerjahres
bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik besteuert, so ist die erhobene
Steuer auf die Steuer anzurechnen, die für das Steuerjahr nach dieser Satzung zu zahlen
ist.
Mehrbeträge werden nicht erstattet.


Hundesteuermarke in Suhl
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde eine Hundemarke
aus, die am Halsband des Hundes getragen werden muß.

Die Hunde müssen außerhalb des Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes eine
gültige und sichtbar befestigte Steuermarke tragen.
Sie ist dem Beauftragten der Stadt bei Kontrollen vorzuzeigen.

Endet die Hundehaltung muss die Hundesteuermarke an die Stadt Suhl zurückgegeben
werden.

Ersatz Hundesteuermarke in Suhl
Wird die Hundesteuermarke verloren oder ist sie beschädigt, so erhält der Steuerpflichtige
gegen eine Gebühr eine Ersatzmarke im zuständigen Amt der Stadt Suhl.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Steueramt Suhl, Kämmerei SG Abgaben
(per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke
- Hundesteuerbescheid
- Personalausweis

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Stadt Suhl
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.
Anmeldung der Hunde in Suhl
Wer einen über vier Monate alten Hund anschafft oder mit einem solchen Hund zuzieht,
hat ihn unter Angabe der Rasse binnen 14 Tage bei der Gemeinde anzumelden.

Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des vierten Monats nach der Geburt als angeschafft.

Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist davon auszugehen, daß
der Hund älter als 4 Monate ist.

Bei nicht fristgemäßer Anmeldung des Hundes ist eine pauschale Verwaltungsgebühr von
100,00 DM für das Mahnverfahren, nicht jedoch für ein etwaiges Zwangsgeldverfahren
verwirkt.


Abmeldung der Hunde in Suhl
Der steuerpflichtige Hundehalter hat den Hund unverzüglich
bei der Gemeinde abzumelden und die Hundemarke abzugeben, wenn er ihn
- veräußert
- oder sonst abgeschafft hat
- der Hund abhanden gekommen
- eingegangen ist
- oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist.


Ummeldung der Hunde in Suhl
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.


Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Suhl
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.suhltrifft.de


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Stadt Suhl

Zur Anmeldung
Personalausweis
Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes
Impfpass des Hundes

ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.

ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
die besondere Ausbildung des Hundes

Zur Abmeldung
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
den Steuerbescheid
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.

Allgemeine Voraussetzungen für Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung in Suhl
Maßgebend für die Steuervergünstigung sind die Verhältnisse zu Beginn des Jahres.
Beginnt die Hundehaltung erst im Laufe des Jahres, so ist dieser Zeitpunkt entscheidend.

Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn die Hunde für den
angegebenen Verwendungszweck geeignet sind.

In den Fällen des § 6 kann jeder Ermäßigungsgrund nur für jeweils einen Hund des
Steuerpflichtigen beansprucht werden.


Hundesteuerfreiheit in Suhl
Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.


Hundesteuerbefreiung in Suhl
Steuerfrei ist das Halten von
- Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,
Hunden
- des Deutschen Roten Kreuzes,
- des Arbeiter-Samariterbundes,
- des Malteser-Hilfsdienstes,
- der Johanniter-Unfallhilfe,
- des Technischen Hilfswerkes,
die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegender Aufgaben dienen,

- Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind,
- Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind,
- Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen
iiiiiEinrichtungen untergebracht sind,

Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als
- Rettungshunde für den Zivilschutz,
- den Katastrophenschutz
- oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen,

- Hunden in Tierhandlungen.


Hundesteuerermässigung in Suhl
Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für

Hunde, die in Einöden und Weilern (Abs. 2) gehalten werden.
Als Einöde (Abs. 1 Nr. 1) gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500 m von
jedem anderen Wohngebäude entfernt sind.

Hunde, die von
- Forstbediensteten,
- Berufsjägern
- Inhabern eines Jagdscheines
ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes
gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist;

für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein,
wenn sie die jagdrechtliche normierte Brauchbarkeitsprüfung oder gleichgestellte
Prüfungen mit Erfolg abgelegt haben.

Hundezüchter, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse in zuchtfähigem
Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten.

Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.


Härtefallregeln in Suhl
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.


Zuschuss für Tierheim Hunde in Suhl
Leider wurden dazu keine Angaben gefunden.


Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in der Stadt Suhl, wenn
Es sind leider keine Angaben dazu gefunden worden.


Ordnungswidrigkeiten in der Stadt Suhl
Ordnungswidrig im Sinne von § 18 Satz 1 Nr. 2 ThürKAG handelt, wer vorsätzlich oder
leichtfertig

1. entgegen § 9 der Satzung seine Meldepflichten nicht erfüllt,

2.entgegen §§ 6 und 9 der Satzung den Wegfall der Voraussetzungen für eine
Steuervergünstigung nicht anzeigt,

3. entgegen § 10 der Satzung seinen Hund außerhalb der Wohnung oder seines
umfriedeten Grundbesitzes ohne gültige sichtbare Hundesteuermarke umherlaufen lässt,

4.entgegen § 10 Abs. 4 der Satzung den Beauftragten der Landeshauptstadt Erfurt auf
Anfrage nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt oder

5. entgegen § 10 Abs. 1 der Satzung die Steuermarke bei Beendigung der Hundehaltung
nicht abgibt.


Bussgelder in der Landeshauptstadt Erfurt
Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 18 Satz 1 ThürKAG mit einer Geldbuße geahndet werden.


Die Hundesteuersatzung von der Stadt Suhl finden Sie ....hier


Mitführverbot von Hunden in Suhl
Hier dürfen Hunde nicht hin in der Stadt Suhl

- auf Kinderspielplätzen
- auf Liegewiesen

Dies gilt nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet
werden.

Hier dürfen Hunde nicht "baden" in Suhl:
- in öffentlichen Brunnen
- in Weihern
- in Wasserbecken

Diese Verordnung gilt in Thüringen nicht für
- Diensthunde der Bundes- und Landesbehörden sowie
- Diensthunde der Gemeinden
- Diensthunde der Verwaltungsgemeinschaften,
- Diensthunde der erfüllenden Gemeinden,
- Diensthunde der Landkreise und Zweckverbände sowie
- Diensthunde der Rettungshundestaffeln
- Diensthunde im Katastrophenschutz tätigen und von dem für Brand-
iiiiiund Katastrophenschutz zuständigen Ministerium
iiiiianerkannten privaten Hilfsorganisationen sowie
- auf Blindenbegleithunde und
- Behindertenbegleithunde

Gleiches gilt für gefährliche Hunde für die Dauer ihrer Unterbringung in Tierheimen
und Tierpensionen.


Anleinpflicht in den Grünanlagen von der Stadt Suhl
In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde.
Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.

Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch
nicht.

Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.


Anleinpflicht für alle Hunde in der Stadt Suhl
Auf Straßen und in Anlagen sind alle Hunde an einer reißfesten Leine zu führen.

In Fußgängerzonen und sonstigen Bereichen, die stark von Menschen frequentiert werden,
insbesondere bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen wie Volksfesten,
Sportveranstaltungen und auf Märkten ist die Leine nach den Umständen des Einzelfalles
kurz zu halten.

Werden Hunde im Bereich von Gehwegen oder in Fußgängerzonen angebunden, ist
sicherzustellen, dass den Passanten einschließlich solcher mit Rollstühlen oder
Kinderwagen ein ungehinderter Durchgang gewährleistet wird.

Keine Anleinpflicht besteht in den städtisch ausgewiesenen Hundefreilaufflächen,
wenn diese vorhanden.

Hier müssen alle Hunde angeleint sein in Suhl
- auf öffentlichen Straßen,
- in Fußgängerzonen,
- in Einkaufszentren
- und anderen innerörtlichen Bereichen,
iiiiStraßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
- in der Allgemeinheit zugänglichen,
- umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
- in Aufzügen,
- auf Volksfesten
- und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
- in öffentlichen Gebäuden,
- Schulen und Kindergärten.
- auf Friedhöfen


Leinenzwang für gefährliche Hunde in Thüringen
Außerhalb eingefriedeten Besitztums sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen oder
außerhalb der Wohnungen darf ein gefährlicher Hund nur unter folgenden Voraussetzungen
geführt werden:
1. Es besteht Leinenzwang, wobei die Leine so beschaffen sein muss, dass das Tier sicher
iiiiiigehalten werden kann;
2. die Person, die den gefährlichen Hund führt, muss von ihrer körperlichen Konstitution her
iiiiiistets in der Lage sein, das Tier sicher zu halten;
3. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, müssen dabei einen das Beißen verhindernden
iiiiiiMaulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung tragen;
4. die Erlaubnis oder der Erlaubnisausweis, der zur einfacheren Handhabung von der
iiiiiizuständigen Ordnungsbehörde neben der Erlaubnis ausgegeben werden kann, ist beim
iiiiiiFühren des gefährlichen Hundes im Original oder in beglaubigter Kopie immer mitzuführen
iiiiiiund auf Verlangen einer zur Kontrolle befugten Person vorzuzeigen und auszuhändigen,
5. eine Person darf nicht gleichzeitig mit einem gefährlichen Hund weitere Hunde führen.


Zuständiges Amt in der Stadt Suhl
Ordnungsamt
Gewerbe

Adresse
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl

Ansprechpartner/-innen in Suhl
Hundehaltung, Tierhaltung
Telefon
03681/74 29 64

Ansprechpartner/-innen gefährliche Hunde in Suhl
Zur Feststellung ob ein Hund gefährlich ist
Telefon
03681/74 29 64

Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt der Stadt Suhl
Montag 8:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 8:00- 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8:00- 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung, Termine auch am Samstag möglich


Das Landeshundegesetz von der Stadt Suhl finden Sie.... hier

Das Ordnungsamt der Stadt Suhl ist zuständig für:
gefährliche Hunde/ Kampfhunde
Fragen zum Thema Landeshundegesetz
Befreiung von der Maulkorbpflicht
usw.

Was sind gefährliche Hunde? - Definition
Als gefährliche Hunde gelten:
1. Hunde, die auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende
iiiiiiKampfbereitschaft oder Schärfe oder auf andere in der Wirkung gleichstehende
iiiiiiMerkmale gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet sind,
2. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
3. Hunde, die wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben,
iiiiiioder
4. Hunde, die wiederholt Vieh, Katzen oder Hunde oder unkontrolliert wiederholt Wild
iiiiiigehetzt oder gerissen haben.

Gefährliche Hunde sind insbesondere
- Bullterrier,
- Pit-Bull-Terrier,
- Mastino Napolitano,
- Fila Brasileiro,
- Bordeaux Dogge,
- Mastino Espanol,
- Staffordshire-Bull-Terrier,
- Dogo Argentino,
- Römischer Kampfhund,
- Chinesischer Kampfhund,
- Bandog,
- Tosa Inu
und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzung bis zur 1. Elterngeneration
mit anderen Hunden.


Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier





Hier finden Sie Infos zu Suhl z.B. zu den unten stehenden Stichworten und vieles mehr auf Hunde in Suhl
Kampfhunde, Gebühren, Bussgeld, Bußgelder,
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Kassenamt, Steueramt, Bürgeramt.

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