Gewünschtes einfach anklicken:
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| Hundesteuer in der Mittelstadt Völklingen |
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| Hundesteueramt in der Mittelstadt Völklingen |
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| Fachdienst Steuern und Abgaben |
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| Adresse |
Rathausplatz
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| 66333 Völklingen |
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| Postanschrift |
Postfach 10 20 40
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66310 Völklingen
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| Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in der Mittelstadt Völklingen |
| Telefon |
| 06898/ 13-22 88 |
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt der Mittelstadt Völklingen |
| Montag bis Freitag 8.30 - 12.00 Uhr |
| Montag 13.30 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch 13.30 - 18.00 Uhr |
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| Höhe der Hundesteuer in der Mittelstadt Völklingen |
| Die Steuer beträgt ab 01.01.2002 |
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für den 1.Hund 72,- Euro, im Jahr
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für den 2.Hund 108,- Euro, im Jahr
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| für jeden weiteren Hund 168,- Euro, im Jahr |
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| Kampfhunde/gefährliche Hunde |
| Für Kampfhunde, die nach Inkrafttreten dieser Satzung angeschafft werden oder erst |
| nach diesem Zeitpunkt unter Verstoß gegen die Meldepflichten angemeldet werden, |
| werden die Steuersätze nach Absatz 1 jeweils mit dem Faktor 5 multipliziert. |
Dies gilt nicht für Kampfhunde, die von Todes wegen erworben werden.
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| Werden neben Kampfhunden auch andere Hunde gehalten, gelten die anderen Hunde |
| als erste bzw. zweite Hundehaltungen. |
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für den 1.Hund 360,- Euro, im Jahr
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für den 2.Hund 540,- Euro, im Jahr
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| für jeden weiteren Hund 840,- Euro, im Jahr |
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| Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, |
| Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von |
| Menschen oder Tieren besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche |
Sicherheit ausgehen kann.
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| Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls: |
| - American Staffordshire Terrier |
| - Pitbull Terrier |
| - Staffordshire Bullterrier |
| - Bullterrier |
| - Mastino Napolitano |
| - Mastino Espanol |
| - Bordeaux Dogge |
| - Doge Argentino |
| - Fila Brasileiro |
| - Römischer Kampfhund |
| - Chinesischer Kampfhund |
| - Bandog |
| - Tosa Inu |
und alle Kreuzungen dieser Hunderassen untereinander oder mit anderen Hunden.
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| Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in der Mittelstadt Völklingen |
| Wird die Steuer für ein volles Jahr angefordert, ist sie in zwei Raten zu entrichten und |
| zwar je zur Hälfte am 15. Februar und am 15. August. |
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| Bei Nachveranlagungen ist eine Hälfte innerhalb von vier Wochen nach Zugang des |
| Steuerbescheides, die andere Hälfte am 15. August fällig. |
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| Spätere Anforderungen werden innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des |
Steuerbescheides fällig.
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| Entsteht oder erlischt die Steuerpflicht im Laufe eines Monats, wird die Jahressteuer |
| entsprechend gezwölftelt. |
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| Dabei zählen angefangene Monate als volle Monate. |
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| Wer einen in der Bundesrepublik Deutschland versteuerten Hund erwirbt oder mit einem |
| solchen Hund zuzieht, oder wer an Stelle eines abgeschafften Hundes einen neuen Hund |
| erwirbt, kann gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises zur Vermeidung einer |
| Doppelbesteuerung die Anrechnung der bereits entrichteten, auf die für den gleichen |
| Zeitraum bei der Stadt Völklingen zu zahlenden Hundesteuer verlangen. |
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| Hundesteuermarke in der Mittelstadt Völklingen |
| Für jeden Hund wird in jedem Haushaltsjahr eine Hundesteuermarke ausgegeben, |
| die bis zur Ausgabe der Marke für das nächstfolgende Jahr ihre Gültigkeit behält. |
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| Außerhalb des Hausgrundstücks ist die Markte vom Hund zu tragen. |
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| Bei Verlust der Steuermarke wird auf schriftlichen Antrag und nach Zahlung einer Gebühr |
| nach der jeweils geltenden Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren eine |
| Ersatzmarke ausgegeben. |
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| Bei Abmeldung eines Hundes ist die entsprechende Steuermarke der Stadtverwaltung |
| Völklingen, Stadtkämmerei, Steuerabteilung, zurückzugegeben. |
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| Ersatz Hundesteuermarke in der Mittelstadt Völklingen |
| Bei Verlust der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue |
Steuermarke gegen Ersatz der Verwaltungskosten ausgehändigt.
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| Ihr Hund hat die Hundemarke verloren? |
| Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an die Stadtkämmerei, - Steuerabteilung - |
| (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich. |
| Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt. |
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| Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke |
| - Hundesteuerbescheid |
| - Personalausweis |
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| Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in der Mittelstadt Völklingen |
| Leider sind darüber keine Angaben gefunden worden. |
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| Anmeldung der Hunde in der Mittelstadt Völklingen |
| Wer in der Mittelstadt Völklingen einen Hund oder mit einem Hund zuzieht, hat diesen |
| innerhalb eines Monats nach der Anschaffung oder nach dem Zuzug bei der |
Stadtverwaltung Völklingen, Stadtkämmerei, Steuerabteilung anzumelden.
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| Bei der Anmeldung ist die Hunderasse sowie der Name und die vollständige Adresse des |
| Vorbesitzers anzugeben. |
| Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als |
| angeschafft. |
| Zugelaufene Hunde gelten als angeschafft, wenn sie nicht innerhalb einer Woche dem |
Eigentümer, der Polizeibehörde oder einem Tierheim übergeben werden.
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| Bei jeder Anmeldung eines Hundes gibt die Stadt eine Hundsteuermarke aus. |
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| Abmeldung der Hunde in der Mittelstadt Völklingen |
| Jeder Hund, der veräußert worden, abhanden gekommen oder eingegangen ist, muss |
| spätestens einen Monat nach Eintritt des Ereignisses, bei der Stadtverwaltung Völklingen, |
| Stadtkämmerei, Steuerabteilung, abgemeldet werden. |
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| Im Falle der Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und vollständige |
| Adresse des Erwerbes anzugeben. |
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| Bei verspätet vorgenommener Abmeldung ist die Steuer für die zurückliegende Zeit, |
| abzüglich eines Monats, zu entrichten. |
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| Bei Abmeldung eines Hundes ist die entsprechende Steuermarke der Stadtverwaltung |
| Völklingen, Stadtkämmerei, Steuerabteilung, zurückzugegeben. |
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| Ummeldung der Hunde in derMittelstadt Völklingen |
| Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich |
| schriftlich mitteilen. |
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| Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Mittelstadt Völklingen |
| finden Sie zum down loaden im Internet auf |
| www.voelklingen.de |
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| Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Mittelstadt Völklingen |
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| Zur Anmeldung |
| Personalausweis |
| Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort |
| Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes |
| Impfpass des Hundes |
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ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
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oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
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ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
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Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
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die besondere Ausbildung des Hundes
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Zur Abmeldung
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Hundesteuermarke
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schriftliche Abmeldung
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den Steuerbescheid
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Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig
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Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
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| Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in der Mittelstadt Völklingen |
| Der Antrag auf Steuerermäßigung bzw. –befreiung ist schriftlich unter Beifügung der |
| jeweils erforderlichen Unterlagen spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang des |
| Steuerbescheides bzw. nach Eintritt der Tatsachen zu stellen, die zur |
Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung berechtigen und jährlich zu wiederholen.
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| Halter der in § 6 dieser Satzung aufgezählten Hunde sind von der Verpflichtung zur |
alljährlichen Antragstellung befreit.
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| Bei verspätet eingehenden Anträgen ist die Steuer für die Zurückliegende Zeit und den |
| laufenden Monat zu entrichten. |
| Hinsichtlich des Antragseingangs gilt der Eingangsstempel der zentralen Posteingangsstelle. |
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| Entfallen die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung bzw. –befreiung, ist dies binnen |
| zwei Wochen bei der Stadtverwaltung Völklingen, Stadtkämmerei, Steuerabteilung, |
| schriftlich anzuzeigen. |
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| Über die Steuervergünstigung wird eine Bescheinigung ausgestellt. |
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| Die Steuervergünstigung gilt nur für den Eigentümer und den Halter, für den sie beantragt |
und bewilligt worden ist.
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| Hundesteuerfreiheit in der Mittelstadt Völklingen |
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Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
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Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
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einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.
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| Hundesteuerbefreiung in der Mittelstadt Völklingen |
Steuerfreiheit wird auf Antrag gewährt für:
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| 1. Diensthunde von staatlichen Einrichtungen wie z.B. |
| - iBundeswehr |
| - iBundesgrenzschutz |
| - iPolizei |
| - iZoll |
| 2. Hunde, die von öffentlich angestellten Wächtern gehalten werden, sofern die Hunde |
iiiiiinach dem Willen der vorgesetzten Dienstbehörde zum Wachdienst unentbehrlich sind;
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| 3. Diensthunde aktiver Forstbeamter sowie aktiver Feld- und Forstschutzbeauftragter, |
| iiiiiidie gemäß § 22 des Gesetzes über Feld- und Forstschutz für das Saarland in der |
| iiiiiijeweils geltenden Fassung von der zuständigen Behörde bestätigt sind, in der für |
iiiiiidie Durchführung des Feld und Forstschutzes erforderlichen Anzahl;
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4. Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl;
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| 5. Melde-, Sanitäts-, Rettungs- und Fährtenbunde, |
| iiiiiidie sich im Eigentum der Bereitschaften des Deutschen Roten Kreuzes oder |
iiiiiivergleichbarer Hilfsorganisationen befinden;
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| 6. Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen zur |
| iiiiiivorübergehenden Verwahrung untergebracht sind und nicht auf die Straße gelassen |
| iiiiiiwerden, sofern ordnungsgemäße, jederzeit zur Einsicht vorzulegende Bücher geführt |
| iiiiiiwerden, das denen der jeweilige Bestand, der Tag der Einlieferung und der Entlassung |
| iiiiiider Hunde sowie der Name und die Adresse des Vorbesitzers und des Erwerbers |
iiiiiiersichtlich sind,
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7. Ausgebildete Führungshunde von Blinden;
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| 8. Hundes vom mindestens 60 Jahre alten alleinstehenden Personen, die innerhalb |
| iiiiiides Stadtgebietes Völklingen keine Verwandten haben und einkommensmäßig den |
| iiiiiiEmpfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt gleichgestellt sind, ohne dauernder |
| iiiiiiEmpfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt zu sein. |
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Die Befreiung kann nur für einen Hund gewährt werden.
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| Für Kampfhunde im Sinne des § 4 dieser Satzung wird keine Steuerfreiheit gewährt. |
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| Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt. |
| Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist. |
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| Hundesteuerermässigung in der Mittelstadt Völklingen |
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| Steuerermäßigung für Gebrauchshunde |
| Die Steuer wird auf Antrag auf jeweils die Hälfte der in § 5 Absatz 1 dieser |
Satzung aufgeführten Sätze ermäßigt für:
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1. Hunde, die zur Bewachung von Binnenschiffen gehalten werden;
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| 2. Hunde, die von zugelassenen Unternehmungen des Bewachungsgewerbes oder von |
iiiiiiberufsmäßigen Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstetes gehalten werden;
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| 3. Abgerichtete Hunde, die von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern für ihre |
iiiiiiBerufsarbeit gehalten werden.
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| 4. Jagdhunde von Inhabern eines Jahresjagdscheines bzw. Dreijahresjagdscheines, wenn |
iiiiiisie die Brauchbarkeitsprüfung abgelegt haben.
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| iiiiiiDer Nachweis über die abgelegte Prüfung ist durch Vorlage des Prüfungszeugnisses, der |
| iiiiiiNachweis über die Gültigkeit des Jagdscheines ist durch Vorlage des Jagdscheines zu |
iiiiiierbringen.
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| Die Ermäßigung wird nur gewährt, wenn für den dauernden Aufenthalt der Hunde |
| ordnungs- und artgerechte Räumlichkeiten nach den Bestimmungen des |
Tierschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung zur Verfügung stehen.
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| Für Kampfhunde im Sinne des § 4 dieser Satzung werden keine Steuerermäßigungen |
| gewährt. |
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| Härtefallregeln in der Mittelstadt Völklingen |
| Dazu wurden leider keine Angaben gefunden. |
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| Zuschuss für Tierheim Hunde in der Mittelstadt Völklingen |
| Hierzu konnten leider Angaben gefunden werden. |
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| Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Völklingen, wenn |
| Leider konnten dazu keine Angaben gefunden werden. |
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| Ordnungswidrigkeiten in der Mittelstadt Völklingen |
| Hundesteuersatzung |
| Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Satzung werden nach den Vorschriften der |
| §§ 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes in der jeweils geltenden Fassung geahndet. |
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| Bussgelder in der Mittelstadt Völklingen |
| Hundesteuersatzung |
| Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Satzung werden nach den Vorschriften der |
| §§ 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes in der jeweils geltenden Fassung geahndet. |
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| Die Hundesteuersatzung von der Mittelstadt Völklingen finden Sie ....hier |
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| Mitführverbot von Hunden im Saarland |
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| Hier dürfen Hunde nicht hin im Saarland |
| - Kinderspielplätzen, |
| - Liegewiesen |
| - in Badeanstalten, |
| - auf Badeplätze |
| - Sportanlagen, |
| - auf Schulhöfe |
| - Anlagen von vorschulischen Einrichtungen |
| - Friedhöfe |
| - Bestattungsplätze |
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| Dies gilt nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet |
werden.
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| Diese Verordnung gilt im Saarland nicht für |
| - Diensthunde des Bundes, des Landes, der kommunalen Gebietskörperschaften und |
iiiides Rettungswesens,
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- Herdengebrauchshunde,
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- Jagdhunde,
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- Blindenhunde und Behindertenbegleithunde
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| iiiibeim Einsatz im Rahmen ihrer jeweiligen Zweckbestimmung oder während der |
| iiiiAusbildung im Hinblick auf die jeweilige Zweckbestimmung,soweit Ausbildung und |
iiiiEinsatz es im Hinblick auf die Zweckbestimmung erfordern.
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| Anleinpflicht in den Grünanlagen von der Mittelstadt Völklingen |
| In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. |
| Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen. |
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Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
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| Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch |
| nicht. |
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| Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet. |
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| Anleinpflicht für alle Hunde im Saarland |
Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht frei herumlaufen.
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| Personen, die Hunde halten oder die tatsächliche Gewalt über sie ausüben, haben dafür |
| Sorge zu tragen, dass ihre Hunde nicht unbeaufsichtigt im Stadtgebiet umherlaufen. |
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Hundeleinen und Halsbänder müssen hinreichend fest sein und eine ununterbrochene
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Kontrolle des Führenden über die Bewegungen des Hundes gewährleisten.
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| In Naturschutzgebieten müssen grundsätzlich alle Hunde an die Leine genommen werden. |
Bodenbrütende Vögel, Niederwild aber auch gefährdete Biotope werden durch frei laufende
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| Hunde stark beeinträchtigt. |
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| Leinenpflicht für alle Hunde im Saarland |
| Auf öffentlichen Straßen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und in |
| öffentlichen Anlagen sind Hunde an der Leine zu führen. |
| Wer Hunde mit sich führt, hat dafür zu sorgen, dass niemand gefährdet wird und dass |
Anlagen nicht beschädigt werden.
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| In folgenden Bereichen sind alle Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten |
| Leine zu führen: |
| auf öffentlichen Straßen, |
| Wegen und Plätzen, |
| in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, |
| in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten, |
| bei öffentlichen Versammlungen, |
| in öffentlichen Verkehrsmitteln |
| Naturschutzgebiete |
| Tiergärten |
| Fußgängerzonen |
| Überführungen |
| Durchgängen und Unterführungen |
| in öffentlichen Verkehrsmitteln |
| auf Brücken |
| Treppen |
| Rampen |
| Gaststättenbetrieben |
| Aufzügen |
| Haupteinkaufsbereichen |
| Einkaufszentren |
| Märkten |
| Umzügen |
| Volksfesten |
| und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen. |
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| Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche |
Hundekategorie, nicht möglich !
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| Diese Verordnung gilt im Saarland nicht für |
| - Diensthunde des Bundes, des Landes, der kommunalen Gebietskörperschaften und |
iiiides Rettungswesens,
|
- Herdengebrauchshunde,
|
- Jagdhunde,
|
- Blindenhunde und Behindertenbegleithunde
|
| iiiibeim Einsatz im Rahmen ihrer jeweiligen Zweckbestimmung oder während der |
| iiiiAusbildung im Hinblick auf die jeweilige Zweckbestimmung,soweit Ausbildung und |
iiiiEinsatz es im Hinblick auf die Zweckbestimmung erfordern.
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| Keine Anleinpflicht besteht in den städtisch ausgewiesenen Hundefreilaufflächen, wenn |
es diese gibt.
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| Leinenzwang für gefährliche Hunde im Saarland |
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| Gefährliche Hunde/Kampfhunde |
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| Kampfhunde und gefährliche Hunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums nur |
| Personen überlassen werden, die die Gewähr dafür bieten, dass der Hund sicher geführt |
| wird, und die für den Halter erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. |
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| Außerhalb befriedeten Besitztums sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen oder in |
| Treppenhäusern sind gefährliche Hunde an der Leine zu führen und haben einen das |
| Beißen verhindernden Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung zu |
| tragen. |
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| Die Leine muss so kurz und fest beschaffen sein, dass die führende Person die vom Hund |
| ausgehende Gefahr unterbinden kann. |
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Es dürfen nicht gleichzeitig mehrere gefährliche Hunde geführt werden.
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| Jedem gefährlichen Hund ist außerhalb des befriedeten Besitztums ein Halsband |
| anzulegen, anhand dessen Name, Anschrift und gegebenenfalls die Telefonnummer der |
| Person, die den Hund hält, feststellbar ist. |
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| Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, |
| Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an |
der Leine zu führen.
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| Zuständiges Amt in der Mittelstadt Völklingen |
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| Fachdienst Öffentliche Ordnung und Verkehr |
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| Adresse |
Rathausplatz
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| 66333 Völklingen |
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| Postanschrift |
Postfach 10 20 40
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66310 Völklingen
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| Ansprechpartner/-innen gefährliche Hunde in der Mittelstadt Völklingen |
| Telefon |
| 06898/13-2320 |
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt der Mittelstadt Völklingen |
| Montag bis Freitag 8.30 - 12.00 Uhr |
| Montag 13.30 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch 13.30 - 18.00 Uhr |
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| Das Landeshundegesetz vom Saarland finden Sie.... hier |
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| Das Ordnungsamt der Mittelstadt Völklingen ist zuständig für: |
| gefährliche Hunde/ Kampfhunde |
| Fragen zum Thema Landeshundegesetz |
Befreiung von der Maulkorbpflicht
|
| usw. |
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| Was sind gefährliche Hunde? - Definition |
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| Was sind Kampfhunde? |
| Kampfhunde im Sinne dieser Verordnung sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer |
| Merkmale, durch Zucht oder im Einzelfall wegen ihrer Haltung oder Ausbildung von einer |
| gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen |
| ist. |
| Die Eigenschaft als Kampfhund wird aufgrund rassespezifischer Merkmale bei Hunden der |
| folgenden Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen |
| Hunden vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund |
| nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit |
| gegenüber Menschen oder Tieren aufweist: |
- American Staffordshire Terrier
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- Staffordshire Bullterrier
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| - American Pit Bull Terrier. |
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| Was sind gefährliche Hunde? |
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| Als gefährliche Hunde gelten Hunde, die, ohne Kampfhunde zu sein, aufgrund ihres |
| Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und |
| Gesundheit von Menschen oder Tieren besteht. |
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Gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung sind:
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1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
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| 2. Hunde, die in aggressiver und gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere |
angesprungen haben,
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| 3. Hunde, die auf Angriffslust oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende |
Zuchtmerkmale gezüchtet oder ausgebildet wurden.
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| Bei Zweifeln über die Gefährlichkeit eines Hundes kann die zuständige Behörde das |
Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 feststellen.
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| Halterinnen oder Halter von Hunden haben, nachdem sie ihren Hund als gefährlich im |
| Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 oder 2 erkannt haben oder hätten erkennen müssen oder |
| die Behörde diesen für gefährlich erklärt hat, unverzüglich die erforderliche |
Sachkundebescheinigung zu erwerben und eine Erlaubnis im Sinne des § 2 einzuholen.
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| Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier |
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