Gewünschtes einfach anklicken:
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| Hundesteuer in Weimar |
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| Hundesteueramt in Weimar |
| Stadtkämmerei |
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| Adresse |
| Schwanseestraße 17 |
| (Haus II) |
| 99423 Weimar |
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| Postanschrift |
| Schwanseestraße 17 |
Postfach 2014
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| 99401 Weimar |
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| Telefon |
| 03643/762 402 |
| Fax |
03643/762 440
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| Ansprechpartner/-innen für die Hundesteuer in Weimar |
| Telefon |
03643 / 762-413
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| Telefon |
03643 / 762-412
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt in Weimar |
| Dienstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr |
| Freitag 9:00 - 12:00 Uhr |
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| Höhe der Hundesteuer in Weimar |
Die Steuer beträgt jährlich:
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| für den 1. Hund 60,00 Euro, im Jahr |
| für den 2. Hund 72,00 Euro, im Jahr |
| für jeden weiteren Hund 84,00 Euro, im Jahr |
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| Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§ 6), werden bei der Anzahl der Hunde |
| nicht mitgerechnet. |
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Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird (§ 8), gelten als erste Hunde.
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| Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Weimar |
| Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Steuerjahr ist das Kalenderjahr. |
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Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
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| jeden Jahres fällig. |
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| Auf Antrag kann die Steuer auch einmal jährlich zum 01.07. des Kalenderjahres entrichtet |
| werden. |
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In den Fällen des § 4 Abs. 2 und 4 ist ein nach Satz 1 fälliger Teilbetrag innerhalb eines
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| Monats nach Heranziehung zu entrichten. |
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| Die Steuerpflicht entsteht mit dem Beginn des Kalendermonats, in dem ein Hund in einem |
| Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird, frühestens mit Beginn des |
| Kalendermonats, in dem er 3 Monate alt wird. |
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| Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgeschafft wird, |
| abhanden kommt, eingeht oder der Hundehalter aus dem Stadtgebiet verzieht. |
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| Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit |
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Ablauf des Monats der Abmeldung.
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Bei Zuzug des Hundehalters entsteht die Steuerpflicht mit Beginn des Kalendermonats,
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| in welchem der Zuzug erfolgt. |
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| Auf Antrag wird nachweislich für diesen Zeitraum bereits entrichtete Steuer bis zur Höhe |
| der nach dieser Satzung zu entrichtenden Steuer angerechnet. |
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| Hundesteuermarke in Weimar |
| Nach der Anmeldung erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, |
| die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden muß. |
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| Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten |
Grundstückes nur mit der Hundemarke umherlaufen lassen.
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| Wird eine Steuermarke verloren oder ist sie beschädigt, so erhält der Steuerpflichtige |
| gegen eine Gebühr eine Ersatzmarke in der Abt. Steuern. |
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| Ersatz Hundesteuermarke in Weimar |
| Wird die Hundesteuermarke verloren oder ist sie beschädigt, so erhält der Steuerpflichtige |
gegen eine Gebühr eine Ersatzmarke im zuständigen Amt
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| Ihr Hund hat die Hundemarke verloren? |
| Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an die Stadtkämmerei in Weimar - Abt. Steuern- |
| (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich. |
| Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt. |
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| Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke |
| - Hundesteuerbescheid |
| - Personalausweis |
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| Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Weimar |
| Dazu wurden leider keine Angaben gefunden. |
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| Anmeldung der Hunde in Weimar |
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Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen
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| bei der Gemeinde anzumelden. |
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| Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. |
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| Im Falle des § 2 Abs. 1 beginnt die Anmeldefrist nach Ablauf von 2 Monaten. |
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| Der Halter des Hundes ist verpflichtet, bei der Hundebestandsaufnahme (§ 10) Auskünfte |
| zu geben. |
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| Abmeldung der Hunde in Weimar |
| Der bisherige Halter des Hundes hat den Hund im Falle der Abschaffung, |
| des Verlustes oder des Todes des Hundes und im Falle seines eigenen Verzuges |
| aus dem Gemeindegebiet innerhalb von 14 Tagen abzumelden. |
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| Im Falle der Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Adresse des |
| Erwerbers anzugeben. |
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| Ummeldung der Hunde in Weimar |
| Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen. |
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| Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Weimar |
| finden Sie zum down loaden im Internet auf |
| www.weimar.de |
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| Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Weimar |
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| Zur Anmeldung |
| Personalausweis |
| Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort |
| Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes |
| Impfpass des Hundes |
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ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
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oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
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ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
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Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
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die besondere Ausbildung des Hundes
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Zur Abmeldung
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Hundesteuermarke
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schriftliche Abmeldung
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den Steuerbescheid
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Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig
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Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
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| Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in Weimar |
Steuerermäßigungen und Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn
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1. die Hunde für den angegebenen Zweck hinlänglich geeignet sind,
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| 2. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende |
iiiiiiUnterkünfte vorhanden sind,
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| 3. in den Fällen des § 6 Abs. 2 Nr. 5 und § 9 ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, |
| iii iErwerb und die Veräußerung der Hunde geführt und auf Verlangen vorgeführt werden. |
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| Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder eine Steuerbefreiung weg, |
| so hat der Hundehalter das binnen 14 Tagen anzuzeigen. |
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| Hundesteuerfreiheit in Weimar |
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Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
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Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
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einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.
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| Hundesteuerbefreiung in Weimar |
Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von
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| 1. Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren |
iiiiiiUnterhaltskosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden,
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2. Hunden, die zur Bewachung von Herden nötig sind,
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| 3. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitäts- oder |
iiiiiiZivilschutzeinheiten gehalten werden,
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| 4. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder |
iiiiiiähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
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5. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen
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iiiiiiunentbehrlich sind.
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iiiiiiDies sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen
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iiiiii „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen.
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| Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt. |
| Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist. |
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| Hundesteuerermässigung in Weimar |
| Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen |
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| für das Halten von einem Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, welche |
von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen.
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Der Antrag auf Steuerermäßigung ist nach längstens fünf Jahren zu wiederholen.
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Dabei sind neue Verwendungsnachweise oder neue Prüfzeugnisse vorzulegen.
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Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen für die Dauer von drei Jahren auf die
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| Hälfte zu ermäßigen, wenn der (die) gehaltene(n) Hund(e) nachweislich vom Tierheim |
| Weimar erworben wurde(n). |
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| Härtefallregeln in Weimar |
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Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.
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| Zuschuss für Tierheim Hunde in Weimar |
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Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen für die Dauer von drei Jahren auf die
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| Hälfte zu ermäßigen, wenn der (die) gehaltene(n) Hund(e) nachweislich vom Tierheim |
| Weimar erworben wurde(n). |
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| Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Weimar, wenn |
| Es sind leider keine Angaben dazu gefunden worden. |
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| Ordnungswidrigkeiten in Weimar |
| Ordnungswidrig im Sinne von § 18 Satz 1 Nr. 2 ThürKAG handelt, wer vorsätzlich oder |
leichtfertig
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| 1. entgegen § 11 der Satzung seine Meldepflichten nicht erfüllt, |
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| 2.entgegen §§ 7 und 11 der Satzung den Wegfall der Voraussetzungen für eine |
Steuervergünstigung nicht anzeigt,
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| 3. entgegen § 11 Abs.4 der Satzung seinen Hund außerhalb der Wohnung oder seines |
umfriedeten Grundbesitzes ohne gültige sichtbare Hundesteuermarke umherlaufen lässt,
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| 4.entgegen § 11 Abs. 5 der Satzung den Beauftragten der Stadt Weimar auf Anfrage |
nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt oder
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| Bussgelder in Weimar |
| Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 18 Satz 1 ThürKAG mit einer Geldbuße bis zu 5.000 |
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| Die Hundesteuersatzung von der Stadt Weimar finden Sie ....hier |
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| Mitführverbot von Hunden in Weimar |
| Hier dürfen Hunde nicht hin in Weimar |
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| - auf Kinderspielplätzen |
| - auf Liegewiesen |
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| Dies gilt nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet |
werden.
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| Hier dürfen Hunde nicht "baden" in Weimar: |
| - in öffentlichen Brunnen |
| - in Weihern |
| - in Wasserbecken |
| - in Planschbecken |
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| Diese Verordnung gilt in Thüringen nicht für |
| - Diensthunde der Bundes- und Landesbehörden sowie |
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- Diensthunde der Gemeinden
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| - Diensthunde der Verwaltungsgemeinschaften, |
- Diensthunde der erfüllenden Gemeinden,
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| - Diensthunde der Landkreise und Zweckverbände sowie |
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- Diensthunde der Rettungshundestaffeln
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- Diensthunde im Katastrophenschutz tätigen und von dem für Brand-
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iiiiiund Katastrophenschutz zuständigen Ministerium
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iiii anerkannten privaten Hilfsorganisationen sowie
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| - auf Blindenbegleithunde und |
| - Behindertenbegleithunde |
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Gleiches gilt für gefährliche Hunde für die Dauer ihrer Unterbringung in Tierheimen
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und Tierpensionen.
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| Anleinpflicht in den Grünanlagen von der Stadt Weimar |
| In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. |
| Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen. |
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Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
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| Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch |
| nicht. |
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| Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet. |
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| Anleinpflicht für alle Hunde in Weimar |
| Auf Straßen und in Anlagen sind alle Hunde an einer reißfesten Leine zu führen. |
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| In Fußgängerzonen und sonstigen Bereichen, die stark von Menschen frequentiert werden, |
| insbesondere bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen wie Volksfesten, |
| Sportveranstaltungen und auf Märkten ist die Leine nach den Umständen des Einzelfalles |
| kurz zu halten. |
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| Werden Hunde im Bereich von Gehwegen oder in Fußgängerzonen angebunden, ist |
| sicherzustellen, dass den Passanten einschließlich solcher mit Rollstühlen oder |
Kinderwagen ein ungehinderter Durchgang gewährleistet wird.
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Keine Anleinpflicht besteht in den städtisch ausgewiesenen Hundefreilaufflächen,
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| wenn sie vorhanden sind. |
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| Hier müssen alle Hunde angeleint sein in Weimar |
| - auf öffentlichen Straßen, |
| - in Fußgängerzonen, |
| - in Einkaufszentren |
| - und anderen innerörtlichen Bereichen, |
iiiiStraßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
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| - in der Allgemeinheit zugänglichen, |
| - umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen |
| - in Aufzügen, |
| - auf Volksfesten |
- und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
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| - in öffentlichen Gebäuden, |
| - Schulen und Kindergärten. |
| - auf Friedhöfen |
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| Leinenzwang für gefährliche Hunde in Thüringen |
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Außerhalb eingefriedeten Besitztums sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen oder
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außerhalb der Wohnungen darf ein gefährlicher Hund nur unter folgenden Voraussetzungen
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geführt werden:
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1. Es besteht Leinenzwang, wobei die Leine so beschaffen sein muss, dass das Tier sicher
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iiiiiigehalten werden kann;
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2. die Person, die den gefährlichen Hund führt, muss von ihrer körperlichen Konstitution
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iiiiiiher stets in der Lage sein, das Tier sicher zu halten;
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3. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, müssen dabei einen das Beißen
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iiiiiiverhindernden Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung tragen;
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4. die Erlaubnis oder der Erlaubnisausweis, der zur einfacheren Handhabung von der
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iiiiiizuständigen Ordnungsbehörde neben der Erlaubnis ausgegeben werden kann, ist beim
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iiiiiiFühren des gefährlichen Hundes im Original oder in beglaubigter Kopie immer
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iiiiiimitzuführen und auf Verlangen einer zur Kontrolle befugten Person vorzuzeigen und
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| iiiiiiauszuhändigen, |
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5. eine Person darf nicht gleichzeitig mit einem gefährlichen Hund weitere Hunde führen.
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| Zuständiges Amt in Weimar |
| Allgemeine Ordnungsbehörde |
| Organisation: 32.12 KOS |
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| Adresse |
| Schwanseestraße 17 |
| (Haus I) |
| 99423 Weimar |
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| Postanschrift |
| Schwanseestraße 17 |
Postfach 2014
|
| 99401 Weimar |
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| Telefon |
03643 / 762 200
|
| Fax |
| 03643 / 762 250 |
|
| Ansprechpartner/-innen gefährliche Hunde in Weimar |
| Telefon |
03643/762 361
|
| Fax |
03643/762 256
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt Weimar |
| Dienstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr |
| Freitag 9:00 - 12:00 Uhr |
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| Das Landeshundegesetz von der Stadt Weimar finden Sie.... hier |
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| Das Ordnungsamt der Stadt Weimar ist zuständig für: |
| gefährliche Hunde/ Kampfhunde |
| Fragen zum Thema Landeshundegesetz |
Befreiung von der Maulkorbpflicht
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| usw. |
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| Was sind gefährliche Hunde? - Definition |
| Als gefährliche Hunde gelten: |
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1. Hunde, die auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende
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iiiiiiKampfbereitschaft oder Schärfe oder auf andere in der Wirkung gleichstehende
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iiiiiiMerkmale gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet sind,
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2. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
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3. Hunde, die wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben,
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| iiiiiioder |
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4. Hunde, die wiederholt Vieh, Katzen oder Hunde oder unkontrolliert wiederholt Wild
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iiiiiigehetzt oder gerissen haben.
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Gefährliche Hunde sind insbesondere
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- Bullterrier,
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- Pit-Bull-Terrier,
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- Mastino Napolitano,
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| - Fila Brasileiro, |
- Bordeaux Dogge,
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- Mastino Espanol,
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- Staffordshire-Bull-Terrier,
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- Dogo Argentino,
|
- Römischer Kampfhund,
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- Chinesischer Kampfhund,
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| - Bandog, |
| - Tosa Inu |
| und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzung bis zur 1. Elterngeneration |
| mit anderen Hunden. |
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| Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier |
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