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Weimar, Hundesteuer, Höhe, Kampfhundesteuer, Hundesteuermarke



Wichtige Informationen zur Hundesteuer von der Stadt Weimar
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus der
Stadt Weimar


Gewünschtes einfach anklicken:



Hundesteuer in Weimar

Hundesteueramt in Weimar
Stadtkämmerei

Adresse
Schwanseestraße 17
(Haus II)
99423 Weimar

Postanschrift
Schwanseestraße 17
Postfach 2014
99401 Weimar

Telefon
03643/762 402
Fax
03643/762 440

Ansprechpartner/-innen für die Hundesteuer in Weimar
Telefon
03643 / 762-413
Telefon
03643 / 762-412

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt in Weimar
Dienstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr

Höhe der Hundesteuer in Weimar
Die Steuer beträgt jährlich:
für den 1. Hund 60,00 Euro, im Jahr
für den 2. Hund 72,00 Euro, im Jahr
für jeden weiteren Hund 84,00 Euro, im Jahr

Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§ 6), werden bei der Anzahl der Hunde
nicht mitgerechnet.
Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird (§ 8), gelten als erste Hunde.


Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Weimar
Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Steuerjahr ist das Kalenderjahr.

Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
jeden Jahres fällig.

Auf Antrag kann die Steuer auch einmal jährlich zum 01.07. des Kalenderjahres entrichtet
werden.

In den Fällen des § 4 Abs. 2 und 4 ist ein nach Satz 1 fälliger Teilbetrag innerhalb eines
Monats nach Heranziehung zu entrichten.

Die Steuerpflicht entsteht mit dem Beginn des Kalendermonats, in dem ein Hund in einem
Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird, frühestens mit Beginn des
Kalendermonats, in dem er 3 Monate alt wird.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgeschafft wird,
abhanden kommt, eingeht oder der Hundehalter aus dem Stadtgebiet verzieht.

Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit
Ablauf des Monats der Abmeldung.

Bei Zuzug des Hundehalters entsteht die Steuerpflicht mit Beginn des Kalendermonats,
in welchem der Zuzug erfolgt.

Auf Antrag wird nachweislich für diesen Zeitraum bereits entrichtete Steuer bis zur Höhe
der nach dieser Satzung zu entrichtenden Steuer angerechnet.


Hundesteuermarke in Weimar
Nach der Anmeldung erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke,
die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden muß.

Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten
Grundstückes nur mit der Hundemarke umherlaufen lassen.

Wird eine Steuermarke verloren oder ist sie beschädigt, so erhält der Steuerpflichtige
gegen eine Gebühr eine Ersatzmarke in der Abt. Steuern.

Ersatz Hundesteuermarke in Weimar
Wird die Hundesteuermarke verloren oder ist sie beschädigt, so erhält der Steuerpflichtige
gegen eine Gebühr eine Ersatzmarke im zuständigen Amt

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an die Stadtkämmerei in Weimar - Abt. Steuern-
(per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke
- Hundesteuerbescheid
- Personalausweis

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Weimar
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.

Anmeldung der Hunde in Weimar
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen
bei der Gemeinde anzumelden.

Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.

Im Falle des § 2 Abs. 1 beginnt die Anmeldefrist nach Ablauf von 2 Monaten.

Der Halter des Hundes ist verpflichtet, bei der Hundebestandsaufnahme (§ 10) Auskünfte
zu geben.


Abmeldung der Hunde in Weimar
Der bisherige Halter des Hundes hat den Hund im Falle der Abschaffung,
des Verlustes oder des Todes des Hundes und im Falle seines eigenen Verzuges
aus dem Gemeindegebiet innerhalb von 14 Tagen abzumelden.

Im Falle der Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Adresse des
Erwerbers anzugeben.


Ummeldung der Hunde in Weimar
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.


Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Weimar
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.weimar.de


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Weimar

Zur Anmeldung
Personalausweis
Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes
Impfpass des Hundes

ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.

ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
die besondere Ausbildung des Hundes

Zur Abmeldung
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
den Steuerbescheid
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.

Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in Weimar
Steuerermäßigungen und Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn

1. die Hunde für den angegebenen Zweck hinlänglich geeignet sind,
2. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende
iiiiiiUnterkünfte vorhanden sind,
3. in den Fällen des § 6 Abs. 2 Nr. 5 und § 9 ordnungsgemäß Bücher über den Bestand,
iii iErwerb und die Veräußerung der Hunde geführt und auf Verlangen vorgeführt werden.

Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder eine Steuerbefreiung weg,
so hat der Hundehalter das binnen 14 Tagen anzuzeigen.


Hundesteuerfreiheit in Weimar
Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.


Hundesteuerbefreiung in Weimar
Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von

1. Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren
iiiiiiUnterhaltskosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden,
2. Hunden, die zur Bewachung von Herden nötig sind,
3. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitäts- oder
iiiiiiZivilschutzeinheiten gehalten werden,
4. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder
iiiiiiähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
5. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen
iiiiiiunentbehrlich sind.
iiiiiiDies sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen
iiiiii „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen.

Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.


Hundesteuerermässigung in Weimar
Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen

für das Halten von einem Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, welche
von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen.

Der Antrag auf Steuerermäßigung ist nach längstens fünf Jahren zu wiederholen.
Dabei sind neue Verwendungsnachweise oder neue Prüfzeugnisse vorzulegen.

Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen für die Dauer von drei Jahren auf die
Hälfte zu ermäßigen, wenn der (die) gehaltene(n) Hund(e) nachweislich vom Tierheim
Weimar erworben wurde(n).


Härtefallregeln in Weimar
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.


Zuschuss für Tierheim Hunde in Weimar
Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen für die Dauer von drei Jahren auf die
Hälfte zu ermäßigen, wenn der (die) gehaltene(n) Hund(e) nachweislich vom Tierheim
Weimar erworben wurde(n).


Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Weimar, wenn
Es sind leider keine Angaben dazu gefunden worden.


Ordnungswidrigkeiten in Weimar
Ordnungswidrig im Sinne von § 18 Satz 1 Nr. 2 ThürKAG handelt, wer vorsätzlich oder
leichtfertig

1. entgegen § 11 der Satzung seine Meldepflichten nicht erfüllt,

2.entgegen §§ 7 und 11 der Satzung den Wegfall der Voraussetzungen für eine
Steuervergünstigung nicht anzeigt,

3. entgegen § 11 Abs.4 der Satzung seinen Hund außerhalb der Wohnung oder seines
umfriedeten Grundbesitzes ohne gültige sichtbare Hundesteuermarke umherlaufen lässt,

4.entgegen § 11 Abs. 5 der Satzung den Beauftragten der Stadt Weimar auf Anfrage
nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt oder


Bussgelder in Weimar
Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 18 Satz 1 ThürKAG mit einer Geldbuße bis zu 5.000
Euro geahndet werden.


Die Hundesteuersatzung von der Stadt Weimar finden Sie ....hier


Mitführverbot von Hunden in Weimar
Hier dürfen Hunde nicht hin in Weimar

- auf Kinderspielplätzen
- auf Liegewiesen

Dies gilt nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet
werden.

Hier dürfen Hunde nicht "baden" in Weimar:
- in öffentlichen Brunnen
- in Weihern
- in Wasserbecken
- in Planschbecken

Diese Verordnung gilt in Thüringen nicht für
- Diensthunde der Bundes- und Landesbehörden sowie
- Diensthunde der Gemeinden
- Diensthunde der Verwaltungsgemeinschaften,
- Diensthunde der erfüllenden Gemeinden,
- Diensthunde der Landkreise und Zweckverbände sowie
- Diensthunde der Rettungshundestaffeln
- Diensthunde im Katastrophenschutz tätigen und von dem für Brand-
iiiiiund Katastrophenschutz zuständigen Ministerium
iiii anerkannten privaten Hilfsorganisationen sowie
- auf Blindenbegleithunde und
- Behindertenbegleithunde

Gleiches gilt für gefährliche Hunde für die Dauer ihrer Unterbringung in Tierheimen
und Tierpensionen.


Anleinpflicht in den Grünanlagen von der Stadt Weimar
In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde.
Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.

Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch
nicht.

Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.


Anleinpflicht für alle Hunde in Weimar
Auf Straßen und in Anlagen sind alle Hunde an einer reißfesten Leine zu führen.

In Fußgängerzonen und sonstigen Bereichen, die stark von Menschen frequentiert werden,
insbesondere bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen wie Volksfesten,
Sportveranstaltungen und auf Märkten ist die Leine nach den Umständen des Einzelfalles
kurz zu halten.

Werden Hunde im Bereich von Gehwegen oder in Fußgängerzonen angebunden, ist
sicherzustellen, dass den Passanten einschließlich solcher mit Rollstühlen oder
Kinderwagen ein ungehinderter Durchgang gewährleistet wird.

Keine Anleinpflicht besteht in den städtisch ausgewiesenen Hundefreilaufflächen,
wenn sie vorhanden sind.

Hier müssen alle Hunde angeleint sein in Weimar
- auf öffentlichen Straßen,
- in Fußgängerzonen,
- in Einkaufszentren
- und anderen innerörtlichen Bereichen,
iiiiStraßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
- in der Allgemeinheit zugänglichen,
- umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
- in Aufzügen,
- auf Volksfesten
- und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
- in öffentlichen Gebäuden,
- Schulen und Kindergärten.
- auf Friedhöfen


Leinenzwang für gefährliche Hunde in Thüringen
Außerhalb eingefriedeten Besitztums sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen oder
außerhalb der Wohnungen darf ein gefährlicher Hund nur unter folgenden Voraussetzungen
geführt werden:
1. Es besteht Leinenzwang, wobei die Leine so beschaffen sein muss, dass das Tier sicher
iiiiiigehalten werden kann;
2. die Person, die den gefährlichen Hund führt, muss von ihrer körperlichen Konstitution
iiiiiiher stets in der Lage sein, das Tier sicher zu halten;
3. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, müssen dabei einen das Beißen
iiiiiiverhindernden Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung tragen;
4. die Erlaubnis oder der Erlaubnisausweis, der zur einfacheren Handhabung von der
iiiiiizuständigen Ordnungsbehörde neben der Erlaubnis ausgegeben werden kann, ist beim
iiiiiiFühren des gefährlichen Hundes im Original oder in beglaubigter Kopie immer
iiiiiimitzuführen und auf Verlangen einer zur Kontrolle befugten Person vorzuzeigen und
iiiiiiauszuhändigen,
5. eine Person darf nicht gleichzeitig mit einem gefährlichen Hund weitere Hunde führen.


Zuständiges Amt in Weimar
Allgemeine Ordnungsbehörde
Organisation: 32.12 KOS

Adresse
Schwanseestraße 17
(Haus I)
99423 Weimar

Postanschrift
Schwanseestraße 17
Postfach 2014
99401 Weimar

Telefon
03643 / 762 200
Fax
03643 / 762 250

Ansprechpartner/-innen gefährliche Hunde in Weimar
Telefon
03643/762 361
Fax
03643/762 256

Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt Weimar
Dienstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr


Das Landeshundegesetz von der Stadt Weimar finden Sie.... hier

Das Ordnungsamt der Stadt Weimar ist zuständig für:
gefährliche Hunde/ Kampfhunde
Fragen zum Thema Landeshundegesetz
Befreiung von der Maulkorbpflicht
usw.

Was sind gefährliche Hunde? - Definition
Als gefährliche Hunde gelten:
1. Hunde, die auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende
iiiiiiKampfbereitschaft oder Schärfe oder auf andere in der Wirkung gleichstehende
iiiiiiMerkmale gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet sind,
2. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
3. Hunde, die wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben,
iiiiiioder
4. Hunde, die wiederholt Vieh, Katzen oder Hunde oder unkontrolliert wiederholt Wild
iiiiiigehetzt oder gerissen haben.

Gefährliche Hunde sind insbesondere
- Bullterrier,
- Pit-Bull-Terrier,
- Mastino Napolitano,
- Fila Brasileiro,
- Bordeaux Dogge,
- Mastino Espanol,
- Staffordshire-Bull-Terrier,
- Dogo Argentino,
- Römischer Kampfhund,
- Chinesischer Kampfhund,
- Bandog,
- Tosa Inu
und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzung bis zur 1. Elterngeneration
mit anderen Hunden.


Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier





Hier finden Sie Infos zu Weimar z.B. zu den unten stehenden Stichworten und vieles mehr auf Hunde in Weimar
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