Sie müssen mit Ihrem gefährlichen Hund eine Wesensprüfung ablegen. Soweit Sie Ihren Hund prüfen lassen müssen, können Sie beim Ordnungsamt ein Verzeichnis erhalten, worin die Sachverständigen bzw. die sachverständigen Stellen aufgeführt sind.
Zum Zeitpunkt der Überprüfung muss Ihr Hund mindestens 15 Monate alt sein. In begründeten Einzelfällen (z. B. aufgrund eines Beissvorfalles) kann das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main auch zu einem früheren Zeitpunkt die Ablegung einer Wesensprüfung fordern.
Eine Wiederholung des Wesenstestes ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Es kann jedoch im begründeten Einzelfall eine zweite Prüfung zugelassen werden. Bei einem zweiten Test muss die Sachverständige oder der Sachverständige, welche oder welcher den ersten Test durchgeführt hat, hinzugezogen werden. Wird dieser Auflage nicht nachgekommen, ist der zweite Wesenstest ungültig.
Sowohl die Wesensprüfung als auch der Erwerb des Sachkundenachweises haben Sie selbst zu zahlen.
Die Verhaltensüberprüfung (Wesenstest) stellt lediglich eine Momentaufnahme dar. Kommt es nach der Prüfung zur Verletzung oder Gefährdung von Personen oder erweist sich Ihr Hund danach als stark aggressiv, kann er trotz eines bestandenen Wesenstestes als gefährlicher Hund eingestuft werden.
Auch wenn Ihr Hund die Verhaltensüberprüfung besteht, sind seine Nachkommen wieder als gefährliche Hunde anzusehen. Für sie ist ebenfalls eine Verhaltensüberprüfung erforderlich.
Hat Ihr Hund den Wesenstest nicht bestanden, kann die Behörde die Sicherstellung und Unterbringung in einem Tierheim bzw. einer sonstigen Institution verfügen.
Adresse / Anschrift Ordnungsamt Frankfurt
Gefahrenabwehr, gefährliche Tiere
Ordnungsamt
8. Stock, Zimmer 808 und 809
Mainzer Landstraße 323-329
60326 Frankfurt am Main
Telefon 069/ 212 42421
Telefon 069/ 212 42615
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