|
Hundeinfoportal, Hunde in Deutschland
|
| zurück |
Wiedereinreise Hund,Heimtierpass, Gebühren, Hunde
Wichtige Informationen zu der Wiedereinreise nach Deutschland nach einem Aufenthalt in einem Drittland (nicht EU - Mitgliedstaat).
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Deutschland
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Wiedereinreise nach Deutschland nach einem Aufenthalt in einem Drittland
(nicht EU - Mitgliedstaat). |
|
| Nach einem Aufenthalt in einem Nicht-EU-Land gelten je nach Tollwutsituation in dem betreffenden Land unterschiedliche Anforderungen. |
|
Jeder Hund und jedes Tier muss auf der Reise von einem Heimtierausweis begleitet werden.
|
|
Alte Impfausweise die vor dem 1. Oktober 2004 ausgestellt wurden (in der Regel gelber Impfpass) gelten übergangsweise bis zum 2. Juli 2005, wenn die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder Tätowierung eingetragen ist und die letzte Tollwutimpfung vor dem dritten Juli 2004 vorgenommen wurde.
|
|
Die neuen EU - Heimtierausweise stellen alle praktizierenden Tierärzte aus.
|
|
| Die Tiere müssen entweder mit einer deutlich lesbaren Tätowierung oder einem Mikrochip gekennzeichnet sein. |
|
Ab 3. Juli 2011 ist nur noch die Kennzeichnung der Tiere durch Mikrochip zulässig.
|
|
Die Tiere müssen eine gültige Tollwutimpfung vorweisen.
Die Einfuhr ungeimpfter Tiere ist nicht zulässig!
|
|
| Für in Deutschland geimpfte Tiere muss nach den Bestimmungen der Tollwut-Verordnung die Erstimpfung mindestens 30 Tage alt sein und die Wiederholungsimpfungen müssen nach maximal 12 Monaten durchgeführt werden. |
|
|
| Für Drittländer, z.B. Schweiz, Norwegen, Island, |
| die den Mitgliedstaaten gleichgestellt sind und für im Anhang der EU - Verordnung gelistete Drittländer mit bekannter Tollwutsituation gelten keine zusätzlichen Anforderungen. |
|
|
Für die Rückreise aus nicht gelisteten Drittländern mit unbekannter Tollwutsituation oder Tollwutvorkommen muss zusätzlich zu den Anforderungen (Heimtierausweis, Kennzeichnung, gültige Tollwutimpfung) die Wirksamkeit der Tollwutimpfung durch eine Titerbestimmung vor der Ausreise aus Deutschland von einem zugelassenen Labor bestätigt werden.
|
|
| Weitere Informationen zum Heimtierpass/Heimtierausweis finden Sie ....hier |
|
| Weitere Informationen zur Microchipkennzeichnung finden Sie ....hier |
|
| Zuständige Ämter |
|
| Veterinärwesen am jeweiligen Wohnort - Adressen finden Sie unter Ämter ...hier |
|
|
|
|
| Quelle: Stadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart |
|
|
|
|
|
|
Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen, da sich Angaben z.B. kurzfristig ändern können.
Sollten Sie auf unseren Seiten eine Fehlinformation entdecken oder weitere Informationen zum Thema Ämter, Amtliches haben wären wir für eine Nachricht, gerne per Mail, dankbar.
|
|
|
|
|
|
|