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Lutherstadt Wittenberg, Hundesteuer, Höhe, Kampfhundesteuer, Hundesteuermarke



Wichtige Informationen zur Hundesteuer von der
Lutherstadt Wittenberg

für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus der
Lutherstadt Wittenberg



Gewünschtes einfach anklicken:



Hundesteuer in der Lutherstadt Wittenberg

Hundesteueramt in der Lutherstadt Wittenberg

Fachbereich Finanzen
-Stadtsteuern-

Adresse
Lutherstraße 56
06886 Lutherstadt Wittenberg

Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in der Lutherstadt Wittenberg
Telefon
03491/ 421 259
Fax
03491/ 421 122 59

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Bürgerbüro der Lutherstadt Wittenberg
Montag - Donnerstag 8:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr
Samstag 9:30 bis 12:00 Uhr


Höhe der Hundesteuer in der Lutherstadt Wittenberg
Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer.
Sie beträgt im Kalenderjahr

für Hunde beliebiger Rasse, außer Kampfhunde 42,00 Euro für jeden Hund, im Jahr

Gefährliche Hunde/Kampfhunde
für Kampfhunde 300,00 Euro für jeden Hund ab 01.01.2002, im Jahr

Gefährliche Hunde/Kampfhunde
Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung
solche Charaktereigenschaften vorhanden sind, die eine erhöhte Gefahr für die Verletzung
von Personen bedeuten und von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen
kann.

Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind:
- Bullterrier
- Pit-Bull-Terrier
- Mastino Napolitano
- Fila Brasileiro
- Bordeaux-Dogge
- Mastino Espanol
- Staffordshire-Bull-Terrier
- Dogo Argentino
- Römischer Kampfhund
- Chinesischer Kampfhund
- Bandog
- Tosa Inu
- American Staffordshire-Terrier
und Mischlingshunde, die aus diesen Rassen hervorgehen.


Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in der Lutherstadt Wittenberg
Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
jeden Jahres fällig.

Wird die Steuer erstmalig im laufenden Jahr festgesetzt, ist deren Fälligkeit ein Monat
nach Zugehen des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.

Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder, wenn die Steuerpflicht erst während des
Kalenderjahres beginnt, für den Rest des Jahres mit Bescheid festgesetzt.

Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats, in dem ein Hund in einem
Haushalt oder Wirtschaftsbereich aufgenommen wird.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die schriftliche Abmeldung
erfolgt.


Hundesteuermarke in der Lutherstadt Wittenberg
Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung
des Hundes wieder abgegeben werden müssen.

Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten
Grundbesitzes nur mit einer sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen lassen.

Der Hundehalter ist verpflichtet, den Ordnungsbeamten der Stadt die gültige Steuermarke
auf Verlangen vorzuzeigen.

Bei der Durchführung von Hundebestandsaufnahmen sind alle zur wahrheitsgemäßen
Ausfüllung der von der Stadt übersandten Nachweise innerhalb der vorgeschriebenen
Frist verpflichtet.
Durch das Ausfüllen von Bestandsnachweisen wird die Verpflichtung zur satzungsmäßigen
An- und Abmeldung der Hunde nicht berührt.


Ersatz Hundesteuermarke in der Lutherstadt Wittenberg
Hierzu wurden keine Angaben gefunden, aber im allgemeinen gilt:
Wird die Hundesteuermarke verloren oder ist sie beschädigt, so erhält der Steuerpflichtige
gegen eine Gebühr eine Ersatzmarke im zuständigen Amt der Stadt.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Hundehalter eine neue Marke gegen Ersatz
der Kosten ausgehändigt.

Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarke.
Die unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke ist zurückzugeben.
Wird eine in Verlust geratene Hundesteuermarke wieder aufgefunden, ist die
wiedergefundene Marke unverzüglich der Lutherstadt Wittenberg zurückzugeben.

Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an den Fachbereich Finanzen - Stadtsteuern -
(per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke
- Hundesteuerbescheid
- Personalausweis

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in der Lutherstadt Wittenberg
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.

Anmeldung der Hunde in der Lutherstadt Wittenberg
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der
Lutherstadt Wittenberg anzumelden.

Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.

Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben.


Abmeldung der Hunde in der Lutherstadt Wittenberg
Wer einen Hund abschafft, veräußert oder mit ihm aus der Stadt Wittenberg fortzieht,
hat den Hund innerhalb von 14 Tagen bei der Lutherstadt Wittenberg abzumelden.

Die Hundesteuermarken müssen bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden.


Ummeldung der Hunde in der Lutherstadt Wittenberg
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich
schriftlich mitteilen.


Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Lutherstadt Wittenberg
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.wittenberg.de


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Lutherstadt Wittenberg

Zur Anmeldung
Personalausweis
Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes
Impfpass des Hundes

ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.

ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
die besondere Ausbildung des Hundes

Zur Abmeldung
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
den Steuerbescheid
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.

Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in der Lutherstadt Wittenberg
Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn
- die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind;

Steuerermäßigung oder -befreiung wird von dem Kalendermonat an gewährt, in dem der
Antrag gestellt wurde.

Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung fort, so hat der
Hundehalter das binnen 14 Tagen anzuzeigen.

Die Steuervergünstigung gilt nur für die Halter, für die sie beantragt und bewilligt
worden ist.


Hundesteuerfreiheit in der Lutherstadt Wittenberg
Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.


Hundesteuerbefreiung in der Lutherstadt Wittenberg
Steuerbefreiung wird auf Antrag und Nachweis für das Halten von

- Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren
iinUnterhaltskosten aus öffentlichen Mitteln bestritten werden;
- Hunden, die in Tierheimen, in Tierschutz- und ähnlichen Vereinen gehalten werden;
- Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen
iinunentbehrlich sind oder von der Vorlage eines entsprechenden Ausweises mit den
iinMerkmalen „B“, „Bl“, „aG“ oder „H“.

Die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig
gemacht werden.

Steuerbefreiung wird für die Dauer von 1 Jahr gewährt, wenn ein Hund aus dem
städtischen Tierheim übernommen wird (außer Kampfhunde und deren Mischlinge).

Die Steuer wird nachveranlagt, wenn der Hund aus nicht nachvollziehbaren Gründen
abgeschafft oder dem städtischen Tierheim wieder zugeführt wird.

Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.


Hundesteuerermässigung in der Lutherstadt Wittenberg
Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf 50 v. H. des Steuersatzes nach § 3
(1) Pkt. a zu ermäßigen

für das Halten von einem Hund, der zur Bewachung von Wohngebäuden benötigt wird,
welche von dem nächsten bewohnten Gebäude 200 m und mehr entfernt liegen;


Härtefallregeln in der Lutherstadt Wittenberg
Hierzu konnten leider keine Angeban gefunden werden.


Zuschuss für Tierheim Hunde in der Lutherstadt Wittenberg
Steuerbefreiung wird für die Dauer von 1 Jahr gewährt, wenn ein Hund aus dem
städtischen Tierheim übernommen wird (außer Kampfhunde und deren Mischlinge).

Die Steuer wird nachveranlagt, wenn der Hund aus nicht nachvollziehbaren Gründen
abgeschafft oder dem städtischen Tierheim wieder zugeführt wird.


Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Wittenberg, wenn
Es sind leider keine Angaben dazu gefunden worden.


Ordnungswidrigkeiten in der Lutherstadt Wittenberg
Hundesteuersatzung
Zuwiderhandlungen gegen § 10 sind Ordnungswidrigkeiten nach §§ 15 und 16 des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.


Bussgelder in der Lutherstadt Wittenberg
Hundesteuersatzung
Zuwiderhandlungen gegen § 10 sind Ordnungswidrigkeiten nach §§ 15 und 16 des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.


Die Hundesteuersatzung von der Lutherstadt Wittenberg finden Sie ....hier


Mitführverbot von Hunden in der Lutherstadt Wittenberg
Hier dürfen Hunde nicht hin in Sachsen-Anhalt
- auf Kinderspielplätzen
- Spielwiesen
- auf Liegewiesen
- in die Zieranlagen
- in öffentlich zugänglichen Brunnen
- ähnlichen öffentlichen Wasserbecken
- Badestrände

Dies gilt nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet
werden.

Meist sind Hunde von öffentlichen Behörden von dieser Verordnung ausgenommen
zum Beispiel:
- Diensthunde von Behörden
- Blindenführ- und Behindertenbegleithunde
- Hunde der Rettungsdienste
- Hunde des Katastrophenschutzes
- Jagd- und Herdengebrauchshunde
iiiiiim Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes oder ihrer Ausbildung keine
iiiiiAnwendung.


Anleinpflicht in den Grünanlagen von der Lutherstadt Wittenberg
In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde.
Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.

Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch
nicht.

Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.


Anleinpflicht für alle Hunde in der Lutherstadt Wittenberg
Personen, die Hunde halten oder die tatsächliche Gewalt über sie ausüben, haben dafür
Sorge zu tragen, dass ihre Tiere nicht unbeaufsichtigt im Gebiet der Lutherstadt
Wittenberg umherlaufen.

Ist eine Fläche unbebaut und liegt diese außerhalb einer geschlossenen Bebauung, z. B.
- auf Feldern
dürfen die Hunde unter Aufsicht des Hundehalters/ der Hundehalterin frei laufen.

In der Zeit vom 1.3. bis zum 15.7.sind die Hunde dort auch anzuleinen.

In folgenden Bereichen sind alle Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten
Leine zu führen:
auf öffentlichen Straßen,
Radwege
Gehwege
Wegen und Plätzen,
in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen,
in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten,
bei öffentlichen Versammlungen,
Naturschutzgebiete
Fußgängerzonen oder Teilen davon
Überführungen
Durchgängen und Unterführungen
in öffentlichen Verkehrsmitteln
auf Brücken
Durchfahrten
Treppen
Rampen
Gaststätten
Aufzügen
Märkten
Messen
Volksfesten


Hier muss der Hund in der Lutherstadt Wittenberg an der kurzen Leine geführt werden.
Die Leine darf eine Länge von einem Meter nicht überschreiten.

- in größeren Menschenansammlungen
- bei Veranstaltungen
- in Kaufhäusern
- sonstigen Einkaufszentren
- in Fußgängerzonen
- auf den Wegen von öffentlichen Grünanlagen

Meist sind Hunde von öffentlichen Behörden von dieser Verordnung ausgenommen
zum Beispiel:
- Diensthunde von Behörden
- Blindenführ- und Behindertenbegleithunde
- Hunde der Rettungsdienste
- Hunde des Katastrophenschutzes
- Jagd- und Herdengebrauchshunde
iiiiiim Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes oder ihrer Ausbildung keine
iiiiiAnwendung.

Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche
Hundekategorie, nicht möglich !


Zuständiges Amt in der Lutherstadt Wittenberg

Ordnungsamt

Adresse
Lutherstraße 56
06886 Lutherstadt Wittenberg

Ansprechpartner/-innen gefährliche Hunde in der Lutherstadt Wittenberg
Telefon
03491-421461
Telefon
03491-421271

Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt der Lutherstadt Wittenberg
Montag-Donnerstag 8:30-18:00 Uhr,
Freitag 8:30-12:00 Uhr
Samstag 9:30-12:00 Uhr


Das Hundegesetz von der Lutherstadt Wittenberg finden Sie.... hier

Das Ordnungsamt der Lutherstadt Wittenberg ist zuständig für:
Befreiung von der Maulkorbpflicht
Kampfhunde
usw.

Was sind gefährliche Hunde? - Definition
Gefährlich sind Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über
das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine
andere in ihren Wirkungen vergleichbare, mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft
besitzen.

Für folgende Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander
oder mit anderen Hunden wird eine Gefährlichkeit vermutet:

- Pitbull-Terrier
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- American Bulldog
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Mastiff
- Mastino Napoletano
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Gefährlich sind auch die Hunde, die
1. einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
iiiiiisofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah,
2. ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu
iiiiiisein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher
iiiiiiUnterwerfungsgestik gebissen haben oder
3. durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen
iiiiiioder reißen.


Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier





Hier finden Sie Infos zu Wittenberg z.B. zu den unten stehenden Stichworten und vieles mehr auf Hunde in Wittenberg
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Kassenamt, Steueramt, Bürgeramt.

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