iHunde in Wolfsburg
Hundeinfoportal, Hunde in Deutschland
START
Adressen
Einzelne Städte
Aktuelles
Hunderatgeber
Hundeerziehung
Hundekauf
Hundepsychologie
Hundelexikon
Amtliches
Hundesteuer
Hundezüchter
Hundehaltung
Hundehaltung
Hundeernährung
Hundepflege
Naturheilkunde
Erste Hilfe
Hundekrankheiten
tierärztl. Notdienst
Hundefreizeit
Hundesport
Urlaub mit Hund
Hundefans
Hundevereine
Auslaufgebiete
Auto & Hund
Hundethemen
Tierfriedhof
Tierversicherungen
Handicap
Therapiehunde
Tierschutz
Hundeleben
Kampfhunde
Hunderassen
Hundebücher
Fortbildung
Irische Wolfshunde
Unterhaltung
tierische e-cards
Erlebnisse mit Hund
Hundegedichte
Hundezitate
Hundewitze, Witze
Fotowettbewerb
Kinderseiten
Dies & Das
....rund um den Hund
Tiervermittlung
AGB
Impressum
Kontakt
zurück
Stadt Wolfsburg, Hundesteuer, Höhe, Kampfhundesteuer, Hundesteuermarke


Wichtige Informationen zur Hundesteuer von Wolfsburg
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Wolfsburg


Gewünschtes einfach anklicken:



Hundesteuer in Wolfsburg

Hundesteueramt in Wolfsburg

Adresse
Rathaus A
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg

Postanschrift
Geschäftsbereich Bürgerdienste
Fachbereich Finanzen und Controlling
Abteilung Steuerwesen
Postfach 100 944
38409 Wolfsburg

Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in Wolfsburg
Telefon
05361/28-2068
Fax
05361/28-2090

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt in Wolfsburg
Montag, Dienstag 8.30 - 16.30 Uhr
Donnerstag 8.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch, Freitag 8.30 - 12.00 Uhr

Höhe der Hundesteuer in Wolfsburg
Die Steuer beträgt jährlich:
für den ersten Hund 79,80 Euro, im Jahr
für den zweiten Hund 116,40 Euro, im Jahr
für jeden weiteren Hund 135,00 Euro, im Jahr.

Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§ 4), werden bei der Anzahl der Hunde
nicht mitgerechnet.
Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird (§ 5), gelten als erste Hunde.


Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Wolfsburg
Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und
15. November eines jeden Jahres fällig.
In den Fällen des § 8 Absatz 2 und 4 ist ein nach Satz 1 fälliger Teilbetrag innerhalb eines
Monats nach Heranziehung zu entrichten.


Hundesteuermarke in Wolfsburg
Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben,
die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen.

Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten
Grundbesitzes nur mit der Hundesteuermarke umherlaufen lassen.

Hunde, die außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes des
Hundehalters ohne gültige Hundesteuermarke unbeaufsichtigt angetroffen werden,
können durch Beauftragte eingefangen werden.

Der Halter eines eingefangenen Hundes soll von dem Einfangen des Hundes in Kenntnis
gesetzt werden.
Meldet sich der Halter des Hundes auch auf öffentliche Bekanntmachung nicht oder zahlt
er die entstandenen Kosten und die rückständige Hundesteuer nicht, so wird nach § 11
verfahren.

Hunde, für die von dem Halter die Steuer nicht beigetrieben werden kann oder die der
Hundehalter nicht binnen einer angemessenen Frist abschafft, können eingezogen und
versteigert werden.
Ein Überschuß des Versteigerungserlöses über die Steuerschuld und die Unkosten des
Verfahrens wird dem Hundehalter ausgezahlt.
Bleibt die Versteigerung erfolglos, so kann über den Hund nach freiem Ermessen verfügt werden.

Ersatz Hundesteuermarke in Wolfsburg
Bei Verlust der gültigen oder unbrauchbar gewordenen Steuermarke ist eine neue
Hundesteuermarke bei der Stadt Wolfsburg zu beantragen.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Steueramt in Wolfsburg (Fachbereich
Finanzen und Controlling) (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des
Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke
- Hundesteuerbescheid
- Personalausweis

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Wolfsburg
Zu der Gebühr für die Ersatz Hundesteuermarke sind leider keine Angaben gefunden worden.
Anmeldung der Hunde in Wolfsburg
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei
der Gemeinde anzumelden.

Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als
angeschafft.
Die Anmeldefrist beginnt im Falle des § 2 Absatz 1 Satz 2 nach Ablauf des zweiten Monats.

Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder eine Steuerermäßigung fort, so ist
dies binnen 14 Tagen bei der Stadt anzuzeigen.


Abmeldung der Hunde in Wolfsburg
Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund innerhalb von14 Tagen abzumelden.

Im Falle der Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Wohnung
des Erwerbers anzugeben.

Bei der Abmeldung des Hundes in der Stadt Wolfsburg muss die Hundesteuermarke
wieder abgegeben werden.


Ummeldung der Hunde in Wolfsburg
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.


Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Wolfsburg
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.wolfsburg.de


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Wolfsburg

Zur Anmeldung
Personalausweis
Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes
Impfpass des Hundes

ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.

ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
die besondere Ausbildung des Hundes

Zur Abmeldung
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
den Steuerbescheid
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.

Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in Wolfsburg
Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn
1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind,
2. der Halter der Hunde in den letzten 5 Jahren nicht wegen Tierquälerei bestraft ist,
3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende
iiiiiiUnterkunftsräume vorhanden sind,
4. im Falle des § 4 Abs.2 Nr. 6 ordnungsgemäße Bücher über den Bestand, der Erwerb
und die Veräußerung der Hunde geführt und auf Verlangen vorgelegt werden;


Hundesteuerfreiheit in Wolfsburg
Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.


Hundesteuerbefreiung in Wolfsburg
Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von

1. Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren
iiiiiiUnterhaltskosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden;
2. Gebrauchshunden von Forstbeamten und hauptberuflich im Privatforstdienst
iiiiiiangestellten Personen in der erforderlichen Anzahl;
3. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitäts- oder
iiiiiiZivilschutzeinheiten gehalten werden;
4. Hunden, die von wissenschaftlichen Instituten ausschließlich zu wissenschaftlichen
iiiiiiZwecken gehalten werden;
5. Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend
iiiiiiuntergebracht sind und nicht auf die Straße gelassen werden;
6. Blindenführhunden;
7. Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen
iiiiiiunentbehrlich sind; die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen
iiiiiiZeugnisses abhängig gemacht werden;

Der Antrag auf steuerfrei zu haltende Hunde (Abs. 2) ist jährlich zu wiederholen.

Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.


Hundesteuerermässigung in Wolfsburg
Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen für das
Halten von
1. Hunden, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von
iiiiiiberufsmäßigen Einzelwächtern bei Ausübung des Wachdienstes benötigt werden;
2. abgerichteten Hunden, die von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern für ihre
iiiiiiBerufsarbeit benötigt werden;
3. Herdengebrauchshunde, die von berufsmäßigen Schäfern oder Hirten benötigt
iiiiii werden.

Der Antrag auf Steuerermäßigung ist nach längstens 2 Jahren zu wiederholen.
Dafür sind zur Prüfung geeignete Unterlagen vorzulegen.


Härtefallregeln in Wolfsburg
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.


Zuschuss für Tierheim Hunde in Wolfsburg
Leider wurden dazu kleine Angaben gefunden.


Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Wolfsburg, wenn
Es sind leider keine Angaben dazu gefunden worden.


Ordnungswidrigkeiten in Wolfsburg
Zuwiderhandlungen gegen § 10 sind Ordnungswidrigkeiten nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes.


Bussgelder in Wolfsburg
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.


Die Hundesteuersatzung von Wolfsburg finden Sie ....hier


Mitführverbot von Hunden in Wolfsburg
Hier dürfen Hunde nicht hin:
- im Tiergarten
- auf Friedhöfen
- auf Bolzplätzen
- auf öffentlich zugänglichen Schulhöfen
- auf Kinderspielplätzen
- auf Liegewiese
Dies nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet werden.

Diese Verordnung gilt in Niedersachsen nicht für
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Hunde, die im Rahmen von
Rettungs- oder Bergungseinsätzen oder
Einsätzen der Polizei
geführt werden.


Anleinpflicht in den Grünanlagen von der Stadt Wolfsburg
In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde.
Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.

Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch
nicht.

Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.


Anleinpflicht für alle Hunde in Wolfsburg
Die Leinenlänge darf 150 cm nicht überschreiten.

Hier müssen alle Hunde angeleint sein in Wolfsburg
- Über- und Unterführungen
- Fußgänger- und Verkaufszonen.
- Park- und Grünflächen
- Freizeitanlagen
- Sportplätze
- auf Festen
- auf Veranstaltungen
- bei Umzügen
- auf Jahrmärkten
- auf dem Weihnachtsmarkt
- und nach Eintritt der Dunkelheit
dürfen Hunde nur an der Leine mitgeführt werden.

Der Leinenzwang gilt ferner innerhalb des Stadtgebietes in Wolfsburg
- in der Porschestraße
- auf dem Willy-Brandt-Platz

Der Leinenzwang gilt in Wolfsburg auch
- In den Wäldern
- Gehölzen (Baumgruppen und Hecken)
sowie zusätzlich in einem jeweils 50 m breiten Schutzstreifen um die Waldgebiete, Gehölze
und beiderseits von Hecken und Gewässern in den Gemarkungen der kreisfreien Stadt
Wolfsburg sind Hunde in der Zeit vom 01. Dezember bis 31. März des folgenden Jahres an
der Leine zu führen,
soweit sie nicht zur berechtigten Jagdausübung oder von der Polizei als Diensthunde
verwendet werden.

Die Vorschriften des Abs. 1 gelten nicht in einem Umkreis von 50 m um "in Zusammenhang
bebaute Ortslagen"
- den Uferstreifen von Kleiner und Großer Schillerteich
- Ziegelteich
- Frauenteich
- Stemmelteich
- Salzteich
- Rückhaltebecken Hageberg
- Detmeroder Teich
- Allersee
- Neuer Teich
- Rückhaltebecken Kreuzheide

Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nicht

Ordnungswidrigkeiten
Wer vorsätzlich oder fahrlässig dem Gebot des § 1 dieser Verordnung zuwiderhandelt,
handelt ordnungswidrig gem. § 12 Nr. 4 des Gesetzes über die Ordnung in Feld und Forst.
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer
Geldbuße bis zu 500 Euro (1 000,-- DM) geahndet werden.


Leinenzwang für gefährliche Hunde
Gefährliche Hunde sind in der Öffentlichkeit stets an der Leine zu führen und haben einen
Maulkorb zu tragen, der das Beißen sicher verhindert.

Die Leinenlänge darf 150 cm nicht überschreiten.


Zuständiges Amt in Wolfsburg

Adresse
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg

Postanschrift
Geschäftsbereich Bürgerdienste
Abt. Ordnungsamt - 01/22
Postfach 100 944
38409 Wolfsburg

Ansprechpartner/-innen gefährliche Hunde in Wolfsburg
Telefon
05361 / 28 - 2418
Fax
05361 / 28 - 2613

Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt Wolfsburg
Montag, Dienstag 8.30 - 16.30 Uhr
Donnerstag 8.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch, Freitag 8.30 - 12.00 Uhr


Das Landeshundegesetz von Wolfsburg finden Sie.... hier

Das Ordnungsamt der Stadt Wolfsburg ist zuständig für:
gefährliche Hunde/ Kampfhunde
Fragen zum Thema Landeshundegesetz
Befreiung von der Maulkorbpflicht
usw.

Was sind gefährliche Hunde? - Definition

Was sind gefährliche Hunde?
Als gefährliche Hunde gelten:
1. Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht, Ausbildung oder
iiiiiiAbrichten von einer über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft,
iiiiiiAngriffslust, Schärfe oder einer anderen in ihrer Wirkung vergleichbaren,
iiiiiiMensch oder Tier gefährdenden Eigenschaft auszugehen ist,
2. Hunde, die als bissig gelten, weil sie einen Menschen oder ein Tier durch Biss
iiiiiigeschädigt haben, ohne selbst angegriffen oder dazu durch Schläge oder in
iiiiiiähnlicher Weise provoziert worden zu sein, oder weil sie einen anderen Hund trotz
iiiiiidessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
3. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh Katzen
iiiiiioder Hunde hetzen oder reißen, oder
4. Hunde, die ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein, wiederholt
iiiiiiMenschen gefährdet haben oder wiederholt Menschen in gefahrdrohender Weise
iiiiiiangesprungen haben.

1. Bullmastiff
2. Dobermann
3. Dogo Argentino
4. Fila Brasilerio
5. Kaukasischwer Owtscharka
6. Mastiff
7. Mastin Espanol
8. Mastino Napoletano
9. Rottweiler
10. Staffordshire Bullterrier
11. Tosa-Inu
12. Kreuzungen mit den Hunden der Nummern 1 bis 11
aus genommen sind Hunde bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats und dienstlich
geführte Hunde öffentlicher Stellen.

Es ist verboten, nicht gewerblich
1. Hunde der Rassen Bullterrier und American Staffordshire Terrier
2. Hunde des Typs Pitbull Terrier und
3. Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen oder dieses Typs
zu halten, zu züchten oder zu vermehren.


Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier





Hier finden Sie Infos zu Wolfsburg z.B. zu den unten stehenden Stichworten und vieles mehr auf Hunde in Wolfsburg
Kampfhunde, Gebühren, Bussgeld, Bußgelder,
Höhe Hundesteuer, Steuermarke, Hundesteuersatzung, Kassenamt, Anschrift, Befreiung, Steuerbefreiung, Hundesteuerermässigung, Hundesteueranmeldung.gefährlicher Hund, Definition gefährliche Hunde, Kampfhundeverordnung, Hundesteuerbefreiung, Blindenhunde, Schutzhunde, Diensthunde
Kassenamt, Steueramt, Bürgeramt.

Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen, da sich Angaben zu Öffnungszeiten und Standorten kurzfristig ändern können.
Sollten Sie auf unseren Seiten eine Fehlinformation entdecken oder weitere Informationen zum Thema Ämter, Amtliches haben wären wir für eine Nachricht, gerne per Mail, dankbar.

©Diese Internet Seiten sind durch internationales Copyright geschützt. Sie dürfen nicht kopiert und/oder für kommerzielle Zwecke (komplett oder zum Teil) verwendet werden. Verstöße gegen dieses Copyright werden strafrechtlich verfolgt. Gerichtsstand ist in 28792, Deutschland. Private Betreiber können gerne per Mail anfragen.