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Info Hunde in der Stadt Würzburg, Hundesteuer, Höhe, Kampfhundesteuer, Hundezeichen



Wichtige Informationen zur Hundesteuer von der
Stadt Würzburg
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus der
Stadt Würzburg



Gewünschtes einfach anklicken:



Hundesteuer in der Stadt Würzburg

Hundesteueramt in der Stadt Würzburg
Fachabteilung Steuern und Gebühren

Adresse
Rückermainstr. 2
97067 Würzburg 

Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in der Stadt Würzburg
Telefon
0931/373 233
Telefon
0931/373 231
Fax
0931/373230

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt Würzburg
Montag, Mittwoch  8.30 bis 13.00 Uhr 
Dienstag, Donnerstag    8.30 bis 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr 
Freitag  8.30 bis 12.00 Uhr 

Höhe der Hundesteuer in der Stadt Würzburg
Die Steuer beträgt
für jeden Hund 80,00 Euro, im Jahr


Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in der Stadt Würzburg
Die Steuerschuld wird zu den im Abgabebescheid genannten Termin fällig.

Die Steuerpicht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jahres an dem Tag, an
dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.

Die Steuerpicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als 3
aufeinanderfolgenden Kalendermonaten erfüllt werden.

Tritt an die Stelle eines verendeten oder getöteten Hundes, für den die Steuerpicht
besteht, bei demselben Halter ein anderer Hund, so entsteht für das laufende Steuerjahr
keine neue Steuerpicht.

Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für einen Teil des Steuerjahres
bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so ist die
erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die für das Steuerjahr nach dieser
Satzung zu zahlen ist.

Mehrbeträge werden nicht erstattet.


Züchtersteuer in der Stadt Würzburg
Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassenreine Hunde der gleichen Rasse in
zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin zu Zuchtzwecken halten,
wird die Steuer für Hunde dieser Rasse in der Form der Züchtersteuer erhoben.

Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte
des Steuersatzes nach § 5.


Hundesteuermarke in der Stadt Würzburg
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen
aus.

An Hunden, die sich außerhalb der Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes
aufhalten, ist eine gültige Steuermarke sichtbar zu befestigen.

Bei Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke an die Stadt Würzburg zurück zugeben.


Ersatz Hundesteuermarke in der Stadt Würzburg
Bei Verlust der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue
Steuermarke gegen Ersatz der Verwaltungskosten ausgehändigt.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Steueramt Würzburg - Steuern, Gebühren -
(per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke
- Hundesteuerbescheid
- Personalausweis

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in der Stadt Würzburg
Leider sind darüber keine Angaben gefunden worden.
Anmeldung der Hunde in der Stadt Würzburg
Wer einen über 4 Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn
unverzüglich der Gemeinde melden.
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen
aus.


Abmeldung der Hunde in der Stadt Würzburg
Der steuerpichtige Hundehalter (§ 3) soll den Hund unverzüglich bei der Gemeinde
abmelden,
wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat,
wenn der Hund abhanden gekommen
oder eingegangen ist,
oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist.

Bei Abmeldung eines Hundes ist das Hundezeichen an die Stadt Würzburg zurück zugeben.


Ummeldung der Hunde in der Stadt Würzburg
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich
schriftlich mitteilen.


Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Stadt Würzburg
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.wuerzburg.de


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Stadt Würzburg

Zur Anmeldung
Personalausweis
Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes
Impfpass des Hundes

ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.

ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
die besondere Ausbildung des Hundes

Zur Abmeldung
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
den Steuerbescheid
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.

Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in der Stadt Würzburg
(Steuervergünstigung)
Maßgebend für die Steuervergünstigung sind die Verhältnisse zu Beginn des Jahres.

Beginnt die Hundehaltung erst im Laufe des Jahres, so ist dieser Zeitpunkt entscheidend.

In den Fällen des § 6 kann jeder Ermäßigungsgrund nur für jeweils einen Hund des
Steuerpichtigen beansprucht werden.

Über die Steuervergünstigung wird eine Bescheinigung ausgestellt.

Die Steuervergünstigung gilt nur für den Eigentümer und den Halter, für den sie beantragt
und bewilligt worden ist.

Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder ändern sie sich, so ist
das der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen.


Hundesteuerfreiheit in der Stadt Würzburg
Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.


Hundesteuerbefreiung in der Stadt Würzburg
Steuerfrei ist das Halten von
1. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,
2. Hunden
iiiiiides Deutschen Roten Kreuzes,
iiiiiides Arbeiter-Samariter-Bundes,
iiiiiides Malteser-Hilfsdienstes,
iiiiiider Johanniter-Unfall-Hilfe,
iiiiiides Technischen Hilfswerks
iiiiiides Bundes-Luftschutzverbandes,
iiiiiidie ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben
iiiiiidienen
3. Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilose unentbehrlich sind,
4. Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind,
5. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen
iiiiiiEinrichtungen untergebracht sind,
6. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als
iiiiiiRettungshunde für den Zivilschutz,
iiiiiiden Katastrophenschutz
iiiiiiden Rettungsdienst
iiiiiizur Verfügung stehen,
7. Hunden in Tierhandlungen.

Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.


Hundesteuerermässigung in der Stadt Würzburg
Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für
1. Hunde, die in Einöden und Weilern (Absatz 2) gehalten werden,
2. Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheines
iiiiiiausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder
iiiiiiForstschutzes gehalten werden,
iiiiiisofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist;
iiiiiifür Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuermäßigung nur
iiiiiiein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach § 58 der Landesverordnung zur
iiiiiiAusführung des Bayer. Jagdgesetzes vom 10. Dezember 1968 (GVBl. S. 343)
iiiiiimit Erfolg abgelegt haben.

Als Einöde (Absatz 1 Nr. 1) gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500 m von
jedem anderen Wohngebäude entfernt sind.

Als Weiler (Absatz 1 Nr. 1) gilt eine Mehrzahl benachbarter Anwesen, die zusammen
nicht mehr als 300 Einwohner zählen und deren Wohngebäude mehr als 500 m von
jedem anderen Wohngebäude entfernt sind.


Härtefallregeln in der Stadt Würzburg
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.


Zuschuss für Tierheim Hunde in der Stadt Würzburg
Hierzu konnten leider Angaben gefunden werden.


Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in der Stadt Würzburg, wenn
Leider konnten hierzu keine Angaben gefunden werden.


Die Hundesteuersatzung von der finden Sie ....hier


Mitführverbot von Hunden in der Stadt Würzburg

Hier dürfen Hunde nicht hin in der Stadt Würzburg
- auf Kinderspielplätzen
- abgegrenzten Bolzplätzen
- an Wasseranlagen
- an Brunnenanlagen
- in Pflanzbeeten
- auf Liegeflächen
Dies gilt auch für den näheren Umgriff der genannten Bereiche.

Diese Verordnung gilt in der Stadt Würzburg nicht für:
- Blindenführhunde
- im Einsatz befindliche Diensthunde
- der Polizei
- des Strafvollzugs,
- der Bundespolizei,
- der Zollverwaltung,
- der Bundeswehr,
- des Zivil- oder Katastrophenschutzes
- des Rettungsdienstes
- im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde
- die zum Hüten einer Herde zugelassen sind.

Diese Verordnung gilt in Bayern nicht für Hunde
- des Polizeivollzugsdienstes
- und von Gemeindevollzugsbediensteten,
- des Strafvollzugs,
- der Bundeswehr,
- des Bundesgrenzschutzes
- und der Zollverwaltung
soweit diese im Rahmen ihrer Zweckbestimmung ausgebildet oder gehalten werden.


Anleinpflicht in den Grünanlagen von der Stadt Würzburg
Wer in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Hunde mitführt, hat dies so zu tun,
dass andere Benutzer nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt, und die Grün- und
Erholungsanlagen nicht verunreinigt werden.

In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde.
Hunde dürfen ohne Leine nur auf hierfür ausgewiesenen Freilaufflächen laufen gelassen
werden.

Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch
nicht.

Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.
Hunde dürfen nur an einer höchstens 3 m langen, reißfesten Leine mitgeführt werden.

Die Person, die einen Hund führt, muss jederzeit in der Lage sein, das Tier körperlich zu
beherrschen.

Ein Hundeführer, der eine Grünanlage durch einen Hund verunreinigen lässt, ist
verpflichtet, den Hundekot umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.


Anleinpflicht für alle Hunde in der Stadt Würzburg
Personen, die Hunde halten oder die tatsächliche Gewalt über sie ausüben, haben dafür
Sorge zu tragen, dass ihre Tiere nicht unbeaufsichtigt im Gebiet der Stadt Würzburg
umherlaufen.

Leinenzwang besteht auch für Hunde
ab einer Schulterhöhe von mehr als 50 Zentimetern
Zu den großen Hunden gehören insbesondere erwachsene Hunde der Rassen
- Schäferhunde,
- Boxer,
- Dobermann,
- Rottweiler,
- Deutsche Dogge.


Hunde im Wald - Stadt Würzburg
Im Wald dürfen die Hunde grundsätzlich nicht ohne Leine laufen.
Das im Wald lebende Wild könnte durch die Hunde auf geschreckt werden.
Auch ist die Gefahr groß das freilaufende Hunde das Wild jagen.

Die Jagdschutzberechtigten der Stadt Würzburg sind berechtigt, freilaufende Hunde die
innerhalb des Jagdreviers wildern zu töten!

In folgenden Bereichen sind alle Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten
Leine zu führen:
auf öffentlichen Straßen,
Wegen und Plätzen,
in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen,
in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten,
bei öffentlichen Versammlungen,
Naturschutzgebiete
Tiergärten
Fußgängerzonen
Überführungen
Durchgängen und Unterführungen
in öffentlichen Verkehrsmitteln
auf Brücken
Treppen
Rampen
Gaststätten
Aufzügen
Verkaufsstätten
Märkten
Umzügen
Volksfesten
und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.

Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche
Hundekategorie, nicht möglich !

Diese Verordnung gilt in der Stadt Würzburg nicht für
- Blindenführhunde
- im Einsatz befindliche Diensthunde
- der Polizei
- des Strafvollzugs,
- der Bundespolizei,
- der Zollverwaltung,
- der Bundeswehr,
- des Zivil- oder Katastrophenschutzes
- des Rettungsdienstes
- im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde
- die zum Hüten einer Herde zugelassen sind.

Diese Verordnung gilt in Bayern nicht für Hunde
- des Polizeivollzugsdienstes
- und von Gemeindevollzugsbediensteten,
- des Strafvollzugs,
- der Bundeswehr,
- des Bundesgrenzschutzes
- und der Zollverwaltung
soweit diese im Rahmen ihrer Zweckbestimmung ausgebildet oder gehalten werden.

Keine Anleinpflicht besteht in den städtisch ausgewiesenen Hundefreilaufflächen.


Leinenzwang für gefährliche Hunde in Bayern
Kampfhunde und große Hunde (Schulterhöhe 50 cm) sind in
- allen öffentlichen Anlagen sowie
- auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen
ständig an der Leine zu führen.

Das gilt nicht für große Hunde außerhalb geschlossener Ortslage und in den Freilaufflächen,
sofern es sich nicht um Kampfhunde handelt.

Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von 3 m nicht überschreiten.

Verstöße können mit Geldbuße geahndet werden.


Ordungswidrigkeiten und Bußgeld in der Kamphundehaltung in Würzburg
Wer einen Kampfhund oder großen Hund unangeleint umherlaufen lässt
oder an einer nicht reißfesten oder einer mehr als 3 m langen Leine führt,
wird grundsätzlich mit einer Geldbuße nicht unter 35 Euro belegt.


Große Hunde in der Stadt Würzburg
Große Hunde sind Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm.

Zu den großen Hunden gehören insbesondere erwachsene Hunde der Rassen
- Schäferhunde,
- Boxer,
- Dobermann,
- Rottweiler,
- Deutsche Dogge.


Zuständiges Amt in der Stadt Würzburg

FB Allgemeine Bürgerdienste
Kommunaler Ordnungsdienst

Adresse
Karmelitenstraße 20
97070 Würzburg

Telefon
0931/ 37 - 34 99
Fax
0931/ 37 34 57

Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt Würzburg
Montag, Mittwoch 8.30 - 13.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Hinweis
Der KOD ist der Fachabteilung Ordnungsaufgaben unterstellt.

Dienstzeit des KOD
Montag - Freitag 7.00 - 21.30 Uhr
Abends und an Wochenenden nach besonderer Weisung

Einsatzzentrale des KOD
Telefon
0931/ 37 34 44
Telefon
0931/ 37 34 99

Das Landeshundegesetz von der finden Sie.... hier

Das Ordnungsamt der Stadt Würzburg ist zuständig für:
gefährliche Hunde/ Kampfhunde
Fragen zum Thema Landeshundegesetz
Befreiung von der Maulkorbpflicht
usw.

Was sind gefährliche Hunde? - Definition
Kampfhunde sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder
Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen
oder Tieren auszugehen ist.

Entsprechend der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
vom 10. Juli 1992 (GVBl S. 268) wird bei folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie
deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden die Eigenschaft als Kampfhunde
stets vermutet, werden in Bayern in die Kategorie 1 eingeordnet.

Kampfhunde der Kategorie 1 sind:
· Pit-Bull
· Bandog
· American-Staffordshire-Terrier
· Staffordshire-Bullterrier
· Tosa-Inu

Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet,
solange nicht durch eine entsprechende, vom Halter zu erbringende Bescheinigung des
Kreisverwaltungsreferates - Abt. für Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten - für die
einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und
Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren aufweisen, werden in die Kategorie 2
eingeordnet.

Kampfhunde der Kategorie 2 sind:
· Bullmastiff
· Bullterrier
· Dog Argentino
· Dogue des Bordeaux
· Fila Brasileiro
· Mastiff
· Mastin Espanol
· Mastino Napoletano
· Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
· Perro de Presa Mallorquin
· Rottweiler
Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als die in Abs. 1
genannten Hunde.

Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus
seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Agressivität oder Gefährlichkeit gegenüber
Menschen oder Tieren ergeben.


Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier





Hier finden Sie Infos zu Würzburg z.B. zu den unten stehenden Stichworten und vieles mehr auf Hunde in Würzburg
Kampfhunde, Gebühren, Bussgeld, Bußgelder,
Höhe Hundesteuer, Steuermarke, Hundesteuersatzung, Kassenamt, Anschrift, Befreiung, Steuerbefreiung, Hundesteuerermässigung, Hundesteueranmeldung.gefährlicher Hund, Definition gefährliche Hunde, Kampfhundeverordnung, Hundesteuerbefreiung, Blindenhunde, Schutzhunde, Diensthunde
Kassenamt, Steueramt, Bürgeramt.

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