Gewünschtes einfach anklicken:
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| Hundesteuer in der Stadt Würzburg |
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| Hundesteueramt in der Stadt Würzburg |
| Fachabteilung Steuern und Gebühren |
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| Adresse |
Rückermainstr. 2
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| 97067 Würzburg |
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| Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in der Stadt Würzburg |
| Telefon |
| 0931/373 233 |
| Telefon |
| 0931/373 231 |
| Fax |
| 0931/373230 |
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt Würzburg |
| Montag, Mittwoch 8.30 bis 13.00 Uhr |
| Dienstag, Donnerstag 8.30 bis 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr |
| Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr |
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| Höhe der Hundesteuer in der Stadt Würzburg |
| Die Steuer beträgt |
| für jeden Hund 80,00 Euro, im Jahr |
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| Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in der Stadt Würzburg |
Die Steuerschuld wird zu den im Abgabebescheid genannten Termin fällig.
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| Die Steuerpicht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jahres an dem Tag, an |
dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.
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| Die Steuerpicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als 3 |
aufeinanderfolgenden Kalendermonaten erfüllt werden.
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| Tritt an die Stelle eines verendeten oder getöteten Hundes, für den die Steuerpicht |
| besteht, bei demselben Halter ein anderer Hund, so entsteht für das laufende Steuerjahr |
keine neue Steuerpicht.
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| Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für einen Teil des Steuerjahres |
| bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so ist die |
| erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die für das Steuerjahr nach dieser |
| Satzung zu zahlen ist. |
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Mehrbeträge werden nicht erstattet.
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| Züchtersteuer in der Stadt Würzburg |
| Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassenreine Hunde der gleichen Rasse in |
| zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin zu Zuchtzwecken halten, |
| wird die Steuer für Hunde dieser Rasse in der Form der Züchtersteuer erhoben. |
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| Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte |
des Steuersatzes nach § 5.
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| Hundesteuermarke in der Stadt Würzburg |
| Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen |
| aus. |
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| An Hunden, die sich außerhalb der Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes |
aufhalten, ist eine gültige Steuermarke sichtbar zu befestigen.
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Bei Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke an die Stadt Würzburg zurück zugeben.
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| Ersatz Hundesteuermarke in der Stadt Würzburg |
| Bei Verlust der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue |
Steuermarke gegen Ersatz der Verwaltungskosten ausgehändigt.
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| Ihr Hund hat die Hundemarke verloren? |
| Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Steueramt Würzburg - Steuern, Gebühren - |
| (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich. |
| Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt. |
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| Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke |
| - Hundesteuerbescheid |
| - Personalausweis |
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| Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in der Stadt Würzburg |
| Leider sind darüber keine Angaben gefunden worden. |
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| Anmeldung der Hunde in der Stadt Würzburg |
| Wer einen über 4 Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn |
| unverzüglich der Gemeinde melden. |
| Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen |
aus.
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| Abmeldung der Hunde in der Stadt Würzburg |
| Der steuerpichtige Hundehalter (§ 3) soll den Hund unverzüglich bei der Gemeinde |
| abmelden, |
| wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, |
| wenn der Hund abhanden gekommen |
| oder eingegangen ist, |
| oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist. |
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Bei Abmeldung eines Hundes ist das Hundezeichen an die Stadt Würzburg zurück zugeben.
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| Ummeldung der Hunde in der Stadt Würzburg |
| Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich |
| schriftlich mitteilen. |
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| Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Stadt Würzburg |
| finden Sie zum down loaden im Internet auf |
| www.wuerzburg.de |
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| Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Stadt Würzburg |
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| Zur Anmeldung |
| Personalausweis |
| Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort |
| Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes |
| Impfpass des Hundes |
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ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
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oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
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ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
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Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
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die besondere Ausbildung des Hundes
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Zur Abmeldung
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Hundesteuermarke
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schriftliche Abmeldung
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den Steuerbescheid
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Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig
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Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
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| Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in der Stadt Würzburg |
(Steuervergünstigung)
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| Maßgebend für die Steuervergünstigung sind die Verhältnisse zu Beginn des Jahres. |
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| Beginnt die Hundehaltung erst im Laufe des Jahres, so ist dieser Zeitpunkt entscheidend. |
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| In den Fällen des § 6 kann jeder Ermäßigungsgrund nur für jeweils einen Hund des |
Steuerpichtigen beansprucht werden.
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| Über die Steuervergünstigung wird eine Bescheinigung ausgestellt. |
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| Die Steuervergünstigung gilt nur für den Eigentümer und den Halter, für den sie beantragt |
und bewilligt worden ist.
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| Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder ändern sie sich, so ist |
das der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen.
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| Hundesteuerfreiheit in der Stadt Würzburg |
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Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
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Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
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einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.
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| Hundesteuerbefreiung in der Stadt Würzburg |
Steuerfrei ist das Halten von
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1. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,
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| 2. Hunden |
| iiiiiides Deutschen Roten Kreuzes, |
| iiiiiides Arbeiter-Samariter-Bundes, |
| iiiiiides Malteser-Hilfsdienstes, |
| iiiiiider Johanniter-Unfall-Hilfe, |
| iiiiiides Technischen Hilfswerks |
| iiiiiides Bundes-Luftschutzverbandes, |
| iiiiiidie ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben |
| iiiiiidienen |
3. Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilose unentbehrlich sind,
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4. Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind,
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| 5. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen |
iiiiiiEinrichtungen untergebracht sind,
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| 6. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als |
| iiiiiiRettungshunde für den Zivilschutz, |
| iiiiiiden Katastrophenschutz |
| iiiiiiden Rettungsdienst |
iiiiiizur Verfügung stehen,
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7. Hunden in Tierhandlungen.
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| Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt. |
| Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist. |
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| Hundesteuerermässigung in der Stadt Würzburg |
Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für
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1. Hunde, die in Einöden und Weilern (Absatz 2) gehalten werden,
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| 2. Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheines |
| iiiiiiausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder |
| iiiiiiForstschutzes gehalten werden, |
| iiiiiisofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist; |
| iiiiiifür Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuermäßigung nur |
| iiiiiiein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach § 58 der Landesverordnung zur |
| iiiiiiAusführung des Bayer. Jagdgesetzes vom 10. Dezember 1968 (GVBl. S. 343) |
iiiiiimit Erfolg abgelegt haben.
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| Als Einöde (Absatz 1 Nr. 1) gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500 m von |
| jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. |
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| Als Weiler (Absatz 1 Nr. 1) gilt eine Mehrzahl benachbarter Anwesen, die zusammen |
| nicht mehr als 300 Einwohner zählen und deren Wohngebäude mehr als 500 m von |
jedem anderen Wohngebäude entfernt sind.
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| Härtefallregeln in der Stadt Würzburg |
| Dazu wurden leider keine Angaben gefunden. |
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| Zuschuss für Tierheim Hunde in der Stadt Würzburg |
| Hierzu konnten leider Angaben gefunden werden. |
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| Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in der Stadt Würzburg, wenn |
| Leider konnten hierzu keine Angaben gefunden werden. |
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| Die Hundesteuersatzung von der finden Sie ....hier |
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| Mitführverbot von Hunden in der Stadt Würzburg |
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| Hier dürfen Hunde nicht hin in der Stadt Würzburg |
| - auf Kinderspielplätzen |
| - abgegrenzten Bolzplätzen |
| - an Wasseranlagen |
| - an Brunnenanlagen |
| - in Pflanzbeeten |
| - auf Liegeflächen |
| Dies gilt auch für den näheren Umgriff der genannten Bereiche. |
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| Diese Verordnung gilt in der Stadt Würzburg nicht für: |
| - Blindenführhunde |
| - im Einsatz befindliche Diensthunde |
| - der Polizei |
| - des Strafvollzugs, |
| - der Bundespolizei, |
| - der Zollverwaltung, |
| - der Bundeswehr, |
| - des Zivil- oder Katastrophenschutzes |
| - des Rettungsdienstes |
| - im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde |
| - die zum Hüten einer Herde zugelassen sind. |
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| Diese Verordnung gilt in Bayern nicht für Hunde |
| - des Polizeivollzugsdienstes |
| - und von Gemeindevollzugsbediensteten, |
| - des Strafvollzugs, |
| - der Bundeswehr, |
| - des Bundesgrenzschutzes |
| - und der Zollverwaltung |
| soweit diese im Rahmen ihrer Zweckbestimmung ausgebildet oder gehalten werden. |
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| Anleinpflicht in den Grünanlagen von der Stadt Würzburg |
| Wer in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Hunde mitführt, hat dies so zu tun, |
| dass andere Benutzer nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt, und die Grün- und |
Erholungsanlagen nicht verunreinigt werden.
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| In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. |
| Hunde dürfen ohne Leine nur auf hierfür ausgewiesenen Freilaufflächen laufen gelassen |
| werden. |
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Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
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| Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch |
| nicht. |
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| Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet. |
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| Hunde dürfen nur an einer höchstens 3 m langen, reißfesten Leine mitgeführt werden. |
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| Die Person, die einen Hund führt, muss jederzeit in der Lage sein, das Tier körperlich zu |
beherrschen.
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| Ein Hundeführer, der eine Grünanlage durch einen Hund verunreinigen lässt, ist |
verpflichtet, den Hundekot umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
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| Anleinpflicht für alle Hunde in der Stadt Würzburg |
| Personen, die Hunde halten oder die tatsächliche Gewalt über sie ausüben, haben dafür |
| Sorge zu tragen, dass ihre Tiere nicht unbeaufsichtigt im Gebiet der Stadt Würzburg |
| umherlaufen. |
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| Leinenzwang besteht auch für Hunde |
| ab einer Schulterhöhe von mehr als 50 Zentimetern |
| Zu den großen Hunden gehören insbesondere erwachsene Hunde der Rassen |
| - Schäferhunde, |
| - Boxer, |
| - Dobermann, |
| - Rottweiler, |
- Deutsche Dogge.
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| Hunde im Wald - Stadt Würzburg |
| Im Wald dürfen die Hunde grundsätzlich nicht ohne Leine laufen. |
| Das im Wald lebende Wild könnte durch die Hunde auf geschreckt werden. |
| Auch ist die Gefahr groß das freilaufende Hunde das Wild jagen. |
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| Die Jagdschutzberechtigten der Stadt Würzburg sind berechtigt, freilaufende Hunde die |
| innerhalb des Jagdreviers wildern zu töten! |
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| In folgenden Bereichen sind alle Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten |
| Leine zu führen: |
| auf öffentlichen Straßen, |
| Wegen und Plätzen, |
| in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, |
| in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten, |
| bei öffentlichen Versammlungen, |
| Naturschutzgebiete |
| Tiergärten |
| Fußgängerzonen |
| Überführungen |
| Durchgängen und Unterführungen |
| in öffentlichen Verkehrsmitteln |
| auf Brücken |
| Treppen |
| Rampen |
| Gaststätten |
| Aufzügen |
| Verkaufsstätten |
| Märkten |
| Umzügen |
| Volksfesten |
| und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen. |
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| Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche |
Hundekategorie, nicht möglich !
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| Diese Verordnung gilt in der Stadt Würzburg nicht für |
| - Blindenführhunde |
| - im Einsatz befindliche Diensthunde |
| - der Polizei |
| - des Strafvollzugs, |
| - der Bundespolizei, |
| - der Zollverwaltung, |
| - der Bundeswehr, |
| - des Zivil- oder Katastrophenschutzes |
| - des Rettungsdienstes |
| - im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde |
| - die zum Hüten einer Herde zugelassen sind. |
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| Diese Verordnung gilt in Bayern nicht für Hunde |
| - des Polizeivollzugsdienstes |
| - und von Gemeindevollzugsbediensteten, |
| - des Strafvollzugs, |
| - der Bundeswehr, |
| - des Bundesgrenzschutzes |
| - und der Zollverwaltung |
| soweit diese im Rahmen ihrer Zweckbestimmung ausgebildet oder gehalten werden. |
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| Keine Anleinpflicht besteht in den städtisch ausgewiesenen Hundefreilaufflächen. |
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| Leinenzwang für gefährliche Hunde in Bayern |
| Kampfhunde und große Hunde (Schulterhöhe 50 cm) sind in |
| - allen öffentlichen Anlagen sowie |
| - auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen |
| ständig an der Leine zu führen. |
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| Das gilt nicht für große Hunde außerhalb geschlossener Ortslage und in den Freilaufflächen, |
sofern es sich nicht um Kampfhunde handelt.
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| Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von 3 m nicht überschreiten. |
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Verstöße können mit Geldbuße geahndet werden.
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| Ordungswidrigkeiten und Bußgeld in der Kamphundehaltung in Würzburg |
| Wer einen Kampfhund oder großen Hund unangeleint umherlaufen lässt |
| oder an einer nicht reißfesten oder einer mehr als 3 m langen Leine führt, |
| wird grundsätzlich mit einer Geldbuße nicht unter 35 Euro belegt. |
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| Große Hunde in der Stadt Würzburg |
| Große Hunde sind Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm. |
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| Zu den großen Hunden gehören insbesondere erwachsene Hunde der Rassen |
| - Schäferhunde, |
| - Boxer, |
| - Dobermann, |
| - Rottweiler, |
- Deutsche Dogge.
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| Zuständiges Amt in der Stadt Würzburg |
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| FB Allgemeine Bürgerdienste |
| Kommunaler Ordnungsdienst |
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| Adresse |
| Karmelitenstraße 20 |
| 97070 Würzburg |
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| Telefon |
| 0931/ 37 - 34 99 |
| Fax |
| 0931/ 37 34 57 |
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt Würzburg |
| Montag, Mittwoch 8.30 - 13.00 Uhr |
| Dienstag, Donnerstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag 8.30 - 12.00 Uhr |
| oder nach Vereinbarung |
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| Hinweis |
| Der KOD ist der Fachabteilung Ordnungsaufgaben unterstellt. |
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| Dienstzeit des KOD |
| Montag - Freitag 7.00 - 21.30 Uhr |
| Abends und an Wochenenden nach besonderer Weisung |
|
| Einsatzzentrale des KOD |
| Telefon |
| 0931/ 37 34 44 |
| Telefon |
| 0931/ 37 34 99 |
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| Das Landeshundegesetz von der finden Sie.... hier |
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| Das Ordnungsamt der Stadt Würzburg ist zuständig für: |
| gefährliche Hunde/ Kampfhunde |
| Fragen zum Thema Landeshundegesetz |
Befreiung von der Maulkorbpflicht
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| usw. |
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| Was sind gefährliche Hunde? - Definition |
| Kampfhunde sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder |
| Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen |
| oder Tieren auszugehen ist. |
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| Entsprechend der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit |
| vom 10. Juli 1992 (GVBl S. 268) wird bei folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie |
| deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden die Eigenschaft als Kampfhunde |
| stets vermutet, werden in Bayern in die Kategorie 1 eingeordnet. |
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| Kampfhunde der Kategorie 1 sind: |
· Pit-Bull
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· Bandog
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· American-Staffordshire-Terrier
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· Staffordshire-Bullterrier
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· Tosa-Inu
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| Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, |
| solange nicht durch eine entsprechende, vom Halter zu erbringende Bescheinigung des |
| Kreisverwaltungsreferates - Abt. für Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten - für die |
| einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und |
| Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren aufweisen, werden in die Kategorie 2 |
| eingeordnet. |
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| Kampfhunde der Kategorie 2 sind: |
· Bullmastiff
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· Bullterrier
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· Dog Argentino
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· Dogue des Bordeaux
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· Fila Brasileiro
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· Mastiff
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· Mastin Espanol
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· Mastino Napoletano
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· Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
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· Perro de Presa Mallorquin
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· Rottweiler
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| Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als die in Abs. 1 |
| genannten Hunde. |
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| Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus |
| seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Agressivität oder Gefährlichkeit gegenüber |
Menschen oder Tieren ergeben.
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| Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier |
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