Hunde bestimmter Rassen in Wuppertal
Für den Umgang mit Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden gelten § 4 mit Ausnahme von Absatz 2 und die §§ 5 bis 8 entsprechend, soweit in Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist.
Abweichend von § 5 Abs. 3 Satz 3 kann die Verhaltensprüfung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Abweichend von § 6 Abs. 2 kann die Sachkundebescheinigung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden.
Haltungserlaubnis für einen Hund bestimmter Rassen in Wuppertal
Wenn Sie einen Hund folgender Rassen haben, dann benötigen Sie eine Erlaubnis zur Hundehaltung:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napolitano
- Rottweiler
- Tosa Inu
Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Hinweis:
Laut Landeshundegesetz werden diese Tiere als 'Hunde bestimmter Rassen' bezeichnet.
Das Landeshundegesetz in Nordrhein Westfalen finden Sie ....hier
Anträge für die Haltungserlaubnis für einen Hund bestimmter Rassen in Wuppertal
Die Anmeldeformulare für einen Hund bestimmter Rassen finden Sie auf
www.wuppertal.de
Das Formular bitte auszufüllen und dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Wuppertal innerhalb von vier Wochen mit den erforderlichen Nachweisen übersenden.
Die Ausfüllverpflichtung und Zusendung dieses Formulars mit den entsprechenden Nachweisen entfällt selbstverständlich, soweit Sie Ihre(n) entsprechende Anmeldung/Antrag bereits beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eingereicht haben.
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Benötigte Unterlagen für den Antrag der Haltungsanzeige in Wuppertal
- Anmeldeformulare
- Vollendung des 18. Lebensjahres / Personalausweis
- Sachkundenachweis
- Zuverlässigkeitsprüfung
- Haftpflichtversicherung
- Fälschungssichere Kennzeichnung durch Mikrochip
- zusätzlich Anmeldepflicht beim Kassen- und Steueramt
- Halter muss in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
Sachkundenachweis in Wuppertal
nachzuweisen durch Vorlage einer Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes oder eines anerkannten Sachverständigen bzw. einer anerkannten sachverständigen Stelle. Die Sachkunde ist auch von jeder benannten Aufsichtsperson, die den Hund neben dem Hundehalter führt, beizubringen.
Die erforderliche Sachkunde (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) besitzt, wer über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Der Nachweis der Sachkunde ist durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes zu erbringen.
Als sachkundig nach Absatz 1 gelten
a. Tierärztinnen und Tierärzte sowie Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundes-iiiiiiTierärzteordnung,
b. Inhaber eines Jagdscheines oder Personen, die die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt
iiiiiihaben,
c. Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b des iiiiiiTierschutzgesetzes zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden iiiiiibesitzen,
d. Polizeihundeführerinnen und Polizeihundeführer,
e. Personen, die aufgrund einer Anerkennung nach § 10 Abs. 3 berechtigt sind, iiiiiiSachkundebescheinigungen zu erteilen.
Den Sachkundenachweis in Wuppertal finden Sie ....hier
Führungszeugnis nach Belegart R in Wuppertal
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat die Halterin oder der Halter eines gefährlichen Hundes ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes zu beantragen.
Unberührt bleibt die Befugnis der zuständigen Behörde, die nach dem Bundeszentralregistergesetz zuständige Registerbehörde um Erteilung eines Führungszeugnisses auch der Belegart R zu ersuchen.
In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 3 und 4 kann von der Halterin oder dem Halter die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Gutachtens verlangt werden.
Zuverlässigkeit in Wuppertal
Die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) besitzen in der Regel Personen nicht, die insbesondere wegen
- vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit
- Vergewaltigung
- Zuhälterei
- Land- oder Hausfriedensbruchs
- Widerstandes gegen die Staatsgewalt
- einer gemeingefährlichen Straftat
- oder einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen,
- einer Straftat des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Hunden (§ 143 StGB),
- einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat,
- einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz
- das Waffengesetz
- das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
- das Sprengstoffgesetz oder
- das Bundesjagdgesetz
rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind.
In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher die Person auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.
Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen ferner in der Regel Personen nicht, die insbesondere
- gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes,
- des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes
- des Waffengesetzes
- des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
- des Sprengstoffgesetzes oder
- des Bundesjagdgesetzes verstoßen haben,
- wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen haben,
- auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung iiiiBetreute nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind oder
- trunksüchtig oder rauschmittelsüchtig sind.
Haftpflichtversicherungsnachweis in Wuppertal
Die Halterin oder der Halter eines gefährlichen Hundes ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und in Höhe von zweihundertfünfzigtausend Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
Die Hundehaftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von
500.000 Euro für Personenschäden und
250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen.
Nachweis für die Microchipkennzeichnung in Wuppertal
Im Rahmen der Microchippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprehenden Microchipnummer.
Diese müssen Sie der Haltungsanzeige befügen.
Wenn Ihr Hund noch nicht gechippt ist ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt werden.
Aus dem Tierheim geholte Hunde sind immer gechippt.
Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.
Weiter Informationen zur Microchipkennzeichnung finden Sie....hier
Volljährigkeit des Hundehalters/ der Hundehalterin in Wuppertal
Die antragstellende Person (Halterin/Halter) muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wenn eine andere Person den Hund ausführt, muss diese ebenfalls das 18. Lebensjahr
vollendet haben.
Artgerechte und ausbruchsichere Unterbringung des Hundes in Wuppertal
Innerhalb eines befriedeten Besitztums sind gefährliche Hunde so zu halten, dass sie dieses gegen den Willen der Halterin oder des Halters nicht verlassen können.
Hier müssen Sie nachweisen, das Sie die tierschutzrechtlichen Bestimmungen zur Hundehaltung, wie z. B.
bei der Zwingerhaltung die Mindestgröße des Zwingers einhalten.
Weiterhin müssen Sie nachweisen können, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger getroffen haben, um ein Entweichen und Entlaufen Ihres Hundes zu verhindern.
Die Prüfung wird vor Ort durch das Amt für öffentliche Ordnung und das Veterinäramt
vorgenommen, dafür fallen aber keine zusätzlichen Gebühren an.
Erlaubnis in Wuppertal
Für Erwerb und Haltung dieser Hunde ist gemäß § 4 Abs. 1 LHundG NRW eine Erlaubnis
(noch vor dem Erwerb!)erforderlich.
Nachweis des besonderen öffentlichen oder privaten Interesses an der Hundehaltung
in Wuppertal
Was ist ein Öffentliches und Privates Interesse"?
Wer ein öffentliches Interesse nachweisen muss, der muss belegen können, dass die Haltung eines gefährlichen Hundes mit einem gewissen Nutzen für die Allgemeinheit verbunden ist.
Das öffentliche Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn Sie Ihren Hund aus einem Tierheim übernommen haben.
Ein privates Interesse an der Hundehaltung hingegen kann zum Beispiel anerkannt werden, wenn es erforderlich ist, Ihr Grundstück durch einen Hund bewachen zu lassen.
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Zuständige Dienststelle in Wuppertal für die Anmeldung Hunde bestimmter Rassen
Ordnungsamt in Wuppertal
Ressort 302 Ordnungsamt
Postanschrift
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Telefon
0202/ 563-52 68
Fax
0202/ 563-80 81
Sprechzeiten von dem Ordnungsamt in Wuppertal
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innendienst können Sie
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
fernmündlich erreichen unter
Telefon
0202 / 563 – 5482
Telefon
0202 / 563 – 6929
Telefon
0202 / 563 – 6487
Verkehrsanbindungen an das Ordnungsamt in Wuppertal
Schwebebahnstation
Alter Markt
Bushaltestellen
Heubruch
und Concordienstraße
Zuständig für
Fragen zum Thema Landeshundegesetz
Befreiung von der Maulkorbpflicht
usw.
Veterinäramt in Wuppertal
Ressort 302 Ordnungsamt
Adresse
Viehhofstr. 121a
42117 Wuppertal
Telefon
0202/ 563-51 46
Fax
0202/ 563-80 60
Sprechzeiten/Öffnungszeiten von dem Veterinäramt in Wuppertal
Montag – Freitag 8.00 bis 9.30 Uhr
und nach Terminabsprache
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Pflichten im Zusammenhang mit der Hundehaltung in Wuppertal
Körperliche Konstitution
Beim Ausführen des Hundes müssen Sie in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine
führen zu können.
Dasselbe gilt auch für eine von Ihnen beauftragte Aufsichtsperson.
Weitergabe/Überlassung des Hundes in Wuppertal
Sie dürfen Ihren Hund nur an Personen weitergeben oder ihn überlassen, die die
Erlaubnisvoraussetzungen erfüllen.
Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Mitführen der Erlaubnis in Wuppertal
Die Erlaubnis müssen Sie beim Spazierengehen immer mitführen.
Genereller Maulkorb- und Anleinzwang in Wuppertal
Der Hund darf nur mit Maulkorb (Hunde ab Vollendung des 6. Lebensmonats) und Leine (höchstens 1,5 m Länge) ausgeführt werden.
Informationen zur Befreiungsgenehmigung vom Maulkorb und Anleinzwang in Wuppertal
Als Nachweis muss die Halterin/der Halter mit dem Hund beim Veterinäramt einen Verhaltenstest absolvieren bzw. bis zum 24. Lebensmonat die regelmäßige, mindestens alle zwei Wochen erfolgende Teilnahme an einer Junghundeausbildung nachweisen.
Bei Hunden gemäß § 10 LHundG NRW werden auch die Verhaltenstests eines anerkannten Sachverständigen oder einer sachverständigen Stelle anerkannt.
Der Antrag ist formlos zu stellen.
Über den Antrag kann erst entschieden werden, wenn die Erlaubnis zur Hundehaltung erteilt worden ist.
Weitere Informationen rund um die Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Wuppertal
wie z.B.:
- Mitführverbot von Hunden in Wuppertal
- Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Wuppertal
- Anleinpflicht für alle Hunde in Wuppertal
- Maulkorbpflicht für Hunde in Wuppertal
- und vieles andere mehr
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Verhaltenstest für Hunde bestimmer Rassen in Wuppertal
Abweichend von § 5 Abs. 3 Satz 3 kann die Verhaltensprüfung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Den Verhaltenstest in Wuppertal finden Sie ....hier
Infos zu den Sachverständigen für den Verhaltenstest in Nordrhein Westfalen mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmm finden Sie ....hier
Gleichzeitige Führen von mehren Hunden in Wuppertal
Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden oder Hunden bestimmter Rassen ist nicht zulässig.
Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden kann.
Steuerpflicht in Wuppertal
Unabhängig von der Haltungserlaubnis müssen Sie ihren Hund auch steuerlich anmelden.
Vorsprache im Ordnungsamt in Wuppertal
Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich, kann jedoch im Einzelfall notwendig sein (zum Beispiel bei Unklarheiten im Antrag).
Sie erhalten dann eine Benachrichtigung vom Ordnungsamt.
Gebühren der Haltungserlaubnis in Wuppertal
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.
Ordnungwidrigkeiten in Wuppertal
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
1. § 2 Abs. 1 einen Hund nicht so hält, führt oder beaufsichtigt, dass von diesem keine iiiiiiGefahr für Menschen oder Tiere ausgeht,
2. § 2 Abs. 2 Hunde nicht an der Leine führt,
3. § 4 Abs. 3 den Zutritt zu dem befriedeten Besitztum nicht gestattet oder Feststellungen iiiiiinicht duldet,
4. § 5 Abs. 1 gefährliche Hunde oder Hunde im Sinne des § 10 Abs. 1 nicht so hält, dass iiiiiidiese ein befriedetes Besitztum nicht gegen den Willen der Halterin oder des Halters iiiiiiverlassen können,
5. § 5 Abs. 2 Satz 1 gefährliche Hunde oder Hunde im Sinne des § 10 Abs. 1 nicht angeleint iiiiiioder nicht an einer geeigneten Leine führt,
6. § 5 Abs. 2 Satz 3 gefährlichen Hunden oder Hunden im Sinne des § 10 Abs. 1 keinen iiiiiiMaulkorb oder eine in der Wirkung vergleichbare Vorrichtung anlegt,
7. § 5 Abs. 4 Satz 1 als Halterin oder Halter nicht in der Lage ist, einen gefährlichen Hund iiiiiisicher an der Leine zu halten oder zu führen,
8. § 5 Abs. 4 Satz 2 als Aufsichtsperson einen gefährlichen Hund oder Hund im Sinne des § iiiiii10 Abs. 1 führt, ohne die Voraussetzungen dafür zu erfüllen,
9. § 5 Abs. 4 Satz 3 einen gefährlichen Hund einer Person überlässt, die die iiiiiiVoraussetzungen des § 5 Abs. 4 Satz 2 nicht erfüllt,
10. § 5 Abs. 4 Satz 4 gleichzeitig mehrere gefährliche Hunde führt,
11. § 5 Abs. 5 einen gefährlichen Hund oder einen Hund im Sinne des § 10 Abs. 1 hält, iiiiiniobwohl der für die Haltung des gefährlichen Hundes erforderliche iiiiiinHaftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht,
12. § 5 Abs. 6 einen gefährlichen Hund oder einen Hund nach § 10 Abs. 1 an Personen iiiiiniabgibt, die nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügen,
13. § 8 Abs. 1 oder 2 Anzeige- oder Mitteilungspflichten nicht erfüllt,
14. entgegen § 9 Satz 2 nicht sicherstellt, dass eine Verpaarung seines gefährlichen Hundes iiiiininicht erfolgt,
15. § 10 Abs. 1 die danach maßgeblichen Anforderungen des § 5 Abs. 4 nicht beachtet,
16. § 11 Abs. 1 die Haltung von Hunden im Sinne dieser Vorschrift nicht anzeigt,
17. § 11 Abs. 2 Satz 1 einen Hund hält, ohne der zuständigen Behörde die dort genannten iiiiiinHaltungsvoraussetzungen nachgewiesen zu haben,
18. § 11 Abs. 6 einen großen Hund unangeleint führt.
Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung zur Unfruchtbarmachung nach § 9 Satz 3 oder einer Anordnung nach § 12 zuwider handelt oder diese nicht befolgt.
Bußgelder in der Hundehaltung in Wuppertal
Der Bußgeldrahmen für Ordnungswidrigkeiten, z.B. das unangeleinte Führen eines Hundes, wurde im Vergleich zur ehemaligen Landeshundeverordnung NRW vervielfacht und beträgt jetzt bis zu 100.000 €.
Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 und 2 können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Hunde, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 oder Absatz 2 bezieht, können unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingezogen werden.
Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die zuständige Behörde im Sinne des § 13 dieses Gesetzes.
Vom Maulkorb- oder Anleinzwang können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Diese kann erteilt werden, wenn Sie mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest erfolgreich absolvieren.
Rechtliche Grundlagen zur Hundehaltung in Wuppertal
siehe
§§ 10 und 4 Landeshundegesetz Nordrhein - Westfalen (LHundG NRW)
Das Landeshundegesetz in Nordrhein Westfalen finden Sie ....hier
Zuständige Stelle in Wuppertal
Ordnungsamt in Wuppertal, siehe oben
Infos zur Haltungsanzeige für grosse Hunde in Wuppertal finden Sie ....hier
Informationen zur Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund in Wuppertal
mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnfinden Sie ....hier
Weitere Informationen zu den Kampfhunden in Wuppertal finden Sie .... hier
Ausführliche Informationen rund um die Hundesteuer in Wuppertal finden Sie ... hier
Das Einfuhrverbot für gefährliche Hunde finden Sie ....hier
Weitere interessante Informationen rund um den Hund finden Sie hier unter
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