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Wichtige Informationen zur Anleinpflicht und Maulkorbpflicht von Hunden/Kampfhunden in Wuppertal
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Wuppertal
Gewünschtes bitte anklicken:
Anleinpflicht in Wuppertal
Anleinpflicht nach Hundekategorien in Wuppertal
Anleinpflicht für alle Hunde in Wuppertal
In folgenden Bereichen müssen alle Hunde zur Vermeidung von Gefahren an einer geeigneten Leine geführt werden (§ 2 Absatz 2 LHundG NRW):
- in Fußgängerzonen
- Haupteinkaufsbereichen
- andere innerörtliche Bereiche
- Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
- in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
- einschließlich Kinderspielplätzen
iiiimit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
- bei öffentlichen Versammlungen
- in Aufzügen
- bei Volksfesten
- und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
- in öffentlichen Gebäuden,Schulen und Kindergärten.
Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche Hundekategorie, nicht möglich!
Das trifft nicht auf Diensthunde der Bundes- und Landesbehörden sowie auf Diensthunde der Gemeinden und Gemeindeverbände zu,z.B.:
- Diensthunde der Polizei
- des Strafvollzuges
- des Bundesgrenzschutzes
- der Zollverwaltung
- der Bundesbahn
- der Bundeswehr
- im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde.
Anleinpflicht für Hunde der Kategorie "Große Hunde" in Wuppertal:
Wenn Sie einen großen Hund besitzen, gilt außerdem, dass Sie ihn außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln nur angeleint führen dürfen.
Auch hiervon gibt es keine Befreiungsmöglichkeit.
Anleinpflicht für Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" sowie "Hunde bestimmter Rassen" in Wuppertal:
Wenn Ihr Hund zu den Rassen dieser beiden Kategorien gehört, darf er grundsätzlich überall nur mit Leine (höchstens 1,5 m Länge) Gassi geführt werden.
Hier können Sie eine Befreiung von der Anleinpflicht beantragen.
Voraussetzung ist ein bestandener Verhaltenstest.
Anlein- und Maulkorbpflicht außerhalb befriedeten Besitztums, in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in öffentlichen Räumen.
Der Halter oder die Aufsichtsperson muss 18 Jahre alt und körperlich in der Lage sein, den Hund sicher zu führen.
Die reißfeste Leine darf nicht länger als 1,5 Meter sein und muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann.
Der Hund muss einen das Beißen verhindernden Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung (z.B. Kopfhalfter) tragen.
Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
Das trifft nicht auf Diensthunde der Bundes- und Landesbehörden sowie auf Diensthunde der Gemeinden und Gemeindeverbände zu,z.B.:
- Diensthunde der Polizei
- des Strafvollzuges
- des Bundesgrenzschutzes
- der Zollverwaltung
- der Bundesbahn
- der Bundeswehr
- im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde.
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Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Wuppertal
Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
In Naturschutzgebieten müssen grundsätzlich alle Hunde an die Leine genommen werden. Bodenbrütende Vögel, Niederwild aber auch gefährdete Biotope werden durch frei laufende
Hunde stark beeinträchtigt
Definition Grünanlagen der Stadt Wuppertal
Anlagen im Sinne der Straßenordnung der Stadt Wuppertal sind
- alle öffentlichen Park- und Grünanlagen,
- Friedhöfe,
- Waldflächen,
- Erholungsanlagen, Liegewiesen,
- Kinderspielplätze, Bolzplätze,
- Brunnen, Denkmäler
- Bedürfnisanlagen,
- Gewässer einschließlich deren Ufer
In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundeauslaufbereiche sowie Waldwege.
Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
Für sogenannte Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch nicht.
Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.
Auszug auf der Straßenordnung in der Stadt Wuppertal
Zudem sind nach der Straßenordnung der Stadt Wuppertal Hunde im Stadtgebiet auf Straßen und in Anlagen an der Leine zu führen.
Wer Tiere auf Straßen oder Anlagen mit sich führt, hat dafür zu sorgen, dass diese nicht Personen oder Sachen gefährden oder schädigen bzw. beschädigen, insbesondere nicht Straßen und Anlagen verunreinigen.
Als Straßen im Sinne der Straßenordnung der Stadt Wuppertal gelten alle dem Straßenverkehr oder einzelnen Arten des Straßenverkehrs dienenden Flächen.
Zu den öffentlichen Straßen im Sinne dieser Straßenordnung gehören insbesondere
- Fahrbahnen,
- Geh- und Radwege,
- Park- und Marktplätze,
- Brücken, Tunnel und Unterführungen,
- Treppen,
- Durchlässe, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen,
- Böschungen, Stützmauern,
- Lärmschutzanlagen,
- Rand- und Sicherheitsstreifen einschließlich Straßenbegleitgrün.
Verstöße gegen die Anleinpflicht in Wuppertal
Verstöße gegen die Anleinpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro geahndet werden kann.
Ausnahmen der Leinen- und Maulkorbpflicht in Wuppertal
Für folgende Hunde gilt die Maulkorb- und Anleinpflicht nicht in Wuppertal
für im Einsatz befindliche Diensthunde von
- der Polizei,
- des Strafvollzuges
- Hunde des Bundesgrenzschutzes,
- Hunde der Zollverwaltung,
- Hunde der Bundesbahn
- Hunde der Bundeswehr
sowie für im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde.
Mitführverbot von Hunden/Hundefreie Zone in Wuppertal
In folgenden Bereichen dürfen Sie Ihren Hund nicht mitführen:
Auf Spielflächen ist das Mitführen von Hunden außer von Blindenhunden verboten.
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Maulkorbpflicht in Wuppertal
Wenn Ihr Hund zu den Rassen der Kategorie Gefährlicher Hund (§ 3 LHundG NRW) oder der Kategorie Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW) angehört, darf er nur mit Maulkorb Gassi geführt werden.
Diese Pflicht entfällt, wenn Sie im Besitz einer Befreiung von der Maulkorbpflicht sind. Voraussetzung hierfür ist ein bestandener Verhaltenstest.
Wenn Sie im Besitz einer Befreiung sind, dann muss diese beim Ausführen des Hundes mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Eine Maulkorbpflicht besteht für große Hunde gemäß § 11 LHundG NRW nicht.
Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Wuppertal
Für diese Hunde besteht generell außerhalb des befriedeten Besitztums eine Leinen- und Maulkorbpflicht.
Dies gilt auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf den Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.
Zusätzlich ist den Hunden ein Maulkorb anzulegen.
Bei Ausführen des Hundes ist die Erlaubnis und evtl. Ausnahmegenehmigung oder deren
Kopie bzw. die entsprechende Nachweiskarte mitzuführen.
Eine Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang kann unter Vorlage einer Bescheinigung des Amtstierarztes über eine erfolgreich abgelegte Verhaltensprüfung beantragt werden.
Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nicht
- innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile
- sowie in bestimmten Bereichen bzw. bei bestimmten Anlässen.
Eine Maulkorbpflicht besteht für große Hunde gemäß § 11 LHundG NRW nicht.
Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von 1,5 m nicht überschreiten.
In Naturschutzgebieten müssen grundsätzlich alle Hunde an die Leine genommen werden. Bodenbrütende Vögel, Niederwild aber auch gefährdete Biotope werden durch frei laufende
Hunde stark beeinträchtigt.
Befreiung von Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Wuppertal
Generell gilt für alle Hunde der Kategorien Gefährlicher Hund und Hunde bestimmter Rassen eine Maulkorb- und Anleinpflicht.
Hiervon können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
An bestimmten Plätzen und Bereichen gilt diese Ausnahmegenehmigung allerdings nicht, hier müssen Hunde immer angeleint werden.
Gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (erlaubnispflichtige Hunde) ist - wenn keine Befreiungsgenehmigung erteilt wurde - stets ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleich stehende Vorrichtung anzulegen und sie sind außerhalb befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Fahrstühlen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine, die nicht länger als 1,5 m sein darf, zu führen.
Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen bis zur Vollendung des 6. Lebensmonats unterliegen nicht der generellen Maulkorbpflicht.
In folgenden Bereichen sind sie an einer zur Vermeidungvon Gefahren geeigneten Leine zu führen:
- auf öffentlichen Straßen,
- Wegen und Plätzen,
- in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen,
- in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten,
- bei öffentlichen Versammlungen,
- Aufzügen,
- Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.
Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nicht
- innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile
- sowie in bestimmten Bereichen bzw. bei bestimmten Anlässen.
Desweiteren dürfen Hunde dieser Kategorie außer vom Halter (Erlaubnisinhaber) nur von Personen geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen und in der Lage sind, das Tier sicher zu halten und zu führen.
Das gleichzeitige Ausführen mehrerer gefährlicher Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist nicht zulässig.
Benötigte Unterlagen für die Befreiung von Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Wuppertal?
Sofern Sie einen Hund nach § 3 LHundG NRW oder einen Hund nach § 10 LHundG NRW (oder Kreuzungen/Mischlinge dieser Rassen) halten, bei dem die tatsächliche Gefährlichkeit nicht festgestellt worden ist, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahme von der verschärften Anleinpflicht und der Maulkorbpflicht zu beantragen (Befreiungsgenehmigung).
Der Antrag kann beim Ordnungsamt Wuppertal gestellt werden.
Der Antrag ist formlos zu stellen.
Über den Antrag kann erst entschieden werden, wenn die Erlaubnis zur Hundehaltung erteilt worden ist.
Als Nachweis muss die Halterin/der Halter mit dem Hund beim Veterinäramt einen Verhaltenstest erfolgreich absolvieren
bzw. bis zum 24. Lebensmonat die regelmäßige, mindestens alle zwei Wochen erfolgende Teilnahme an einer Junghundeausbildung nachweisen.
Bei Hunden gemäß § 10 LHundG NRW werden auch die Verhaltenstests eines anerkannten Sachverständigen oder einer sachverständigen Stelle anerkannt.
Informationen zu Maulkorbtraining/Maulkörben finden Sie....hier
Antragstellung für den Verhaltenstest in Wuppertal bei dem Amt für öffentliche Ordnung
Ordnungsamt in Wuppertal
Ressort 302 Ordnungsamt
Postanschrift
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Telefon
0202/ 563-52 68
Fax
0202/ 563-80 81
Sprechzeiten von dem Ordnungsamt in Wuppertal
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innendienst können Sie
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
fernmündlich erreichen unter
Telefon
0202 / 563 – 5482
Telefon
0202 / 563 – 6929
Telefon
0202 / 563 – 6487
Verkehrsanbindungen an das Ordnungsamt in Wuppertal
Schwebebahnstation
Alter Markt
Bushaltestellen
Heubruch
und Concordienstraße
Formulare jeder Art für Hundehaltung in Wuppertal
Formularservice
Formulare zur Anmeldung und Abmeldung ect. zum down loaden, finden Sie auf
www.wuppertal.de
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Verhaltenstest in Wuppertal
Für eine Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einem Verhaltenstest überprüft werden. Zu diesem Test muss der / die Halter/in persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.
Bei den Gefährlichen Hunden ist der Test durch einen amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes vorgeschrieben.
Verhaltensprüfungen für Hunde der Kategorie Hunde bestimmter Rassen können vom amtlichen Tierarzt oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Wer berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum LHundG NRW festgelegt.
Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten einer Hundehalterin oder eines Hundehalters, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können.
Alle weiteren Informationen rund um die Anmeldung zum Test beim Veterinäramt.
Zum Bestehen der Prüfung ist es erforderlich, dass Ihr Hund alle Prüfungsinhalte erfolgreich absolviert hat.
Informationen zu dem Verhaltenstest in Wuppertal finden Sie...hier
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW
(DVO LHundG NRW) Vom 19. Dezember 2003
nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnfinden Sie .... hier
Quelle: Landesamt für Natur und Umwelt
Antragstellung eines Verhaltenstests in Wuppertal
Zum Verhaltenstest müssen Sie selbstverständlich gemeinsam mit Hund erscheinen und sich durch Ihren Personalausweis oder Pass ausweisen.
Ausnahmegenehmigung in Wuppertal
Auf Antrag ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (Befreiung vom Maulkorb- und/oder Leinenzwang) möglich, wenn der Hundehalter durch eine erfolgreiche abgelegte behördliche Verhaltensprüfung nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.
Hiervon abweichend können für Hunde bestimmter Rassen Verhaltensprüfungen auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder eine anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Gebühren für den Verhaltenstest und die Ausnahmegenehmigung in Wuppertal
Zu der Gebühr für den Verhaltenstest,in Wuppertal wurden keine Angaben gefunden.
Für den Verhaltenstest ist der Amtstierarzt des Veterinäramtes in Wuppertal zuständig
Veterinäramt in Wuppertal
Ressort 302 Ordnungsamt
Adresse
Viehhofstr. 121a
42117 Wuppertal
Telefon
0202/ 563-51 46
Fax
0202/ 563-80 60
Sprechzeiten/Öffnungszeiten von dem Veterinäramt in Wuppertal
Montag – Freitag 8.00 bis 9.30 Uhr
und nach Terminabsprache
Haustiere im Reiseverkehr
Wer mit Hund, Katze oder anderen Haustieren ins Ausland reisen möchte, benötigt je nach Ziel zudem ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis.
Dafür muss das Tier mit einem gültigen Impfausweis (internationaler Impfpass) während der Sprechstunde vorgestellt werden.
Sprechstunde
Montag - Freitag 14 - 15 Uhr
Das Gesundheitszeugnis ist in der Regel 10 Tage gültig und sollte deshalb erst möglichst kurz vor Reiseantritt ausgestellt werden.
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Hundeauslaufplätze in städtischen Grünanlagen in Wuppertal
Die Auslaufflächen in den Parks sind eingezäunt und mit Schildern kenntlich gemacht. Damit der Hundeauslauf im Einklang mit den Erholungsbedürfnissen aller anderen Besucher steht und Wald und Parkanlagen mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt nicht überstrapaziert werden, sind auch auf Hundeauslaufplätzen einige Regeln zu beachten:
Die Hunde müssen immer im Einwirkungsgebiet des Hundehalters sein und jederzeit zurückgerufen werden können.
Andernfalls sind sie auch in Hundeauslaufgebieten anzuleinen.
Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist nach dem LHundG NRW auch innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufflächen ein Maulkorb anzulegen.
Andere Erholungssuchende dürfen nicht belästigt oder gefährdet werden.
Die Erholung anderer hat auch im Hundeauslaufgebiet Vorrang.
Besonders Lärmbelästigungen der Nachbarschaft durch lautes Bellen sollen vermieden werden.
Zudem wäre es wünschenswert, wenn die Halter auch auf den Auslaufplätzen die Verunreinigungen durch ihre Hunde entfernen würden, die nachfolgenden Hundehalter werden es danken.
Hundeauslaufplätze in Wuppertal finden Sie ..... hier
Infos zu den Kampfhunden in Wuppertal finden Sie ...hier
Die Kampfhundeverordnung von Wuppertal finden Sie ....hier
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Kennwort: Wuppertal - Anleinpflicht