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Wuppertal, Stadt, Sachkundetest, Hundeführerschein, Kampfhunde, Gebühr



Wichtige Informationen zum Sachkundenachweis/Hundeführerschein in Wuppertal
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Wuppertal




Informationen zum Sachkundenachweis in Wuppertal
Das Landeshundegesetz fordert, dass die Halter von gefährlichen Hunden, Hundenbestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen.


Voraussetzungen und Verfahren in Wuppertal
Folgende Schritte sind notwendig:

- Einreichung eines Antrages mit den erforderlichen Unterlagen
- Bewertung der Unterlagen durch ein Sachverständigengremium
Grundsätzlich:
Nachweis der eigenen Sachkunde mittels einer Prüfung
Erlass eines Anerkennungs- und Gebührenbescheides

Dies bedeutet im Einzelnen
1. Einreichung eines Antrages mit den erforderlichen Unterlagen
Zur Anerkennung als Sachverständiger bedarf es zunächst eines Antrages, in dem genau ausgeführt werden muss, für welche Bereiche die Anerkennung beantragt wird:

Anerkennung zur Erteilung von
Sachkundebescheinigungen für große Hunde nach § 11 Abs. 3 LHundG.
Anerkennung zur Erteilung von
Sachkundebescheinigungen für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 3 LHundG.

Des Weiteren ist anzugeben, welche Prüfer neben dem Antragsteller in der Hundeschule bzw. dem Verein die Verhaltensprüfung bzw. Sachkundeprüfung abnehmen sollen.


Unterlagen für die Anerkennung zur Durchführung von Sachkundeprüfungen von Hunden bestimmter Rassen oder großer Hunde:
Unterlagen über den Inhalt, die Durchführung und Bewertung der Sachkundeprüfung des Halters 
(der Sachkundefragenkatalog muss mindestens 100 Fragen beinhalten; dem Hundehalter sind daraus mindestens 30 Fragen zu stellen; für ein Bestehen derSachkundeprüfung sind mindestens 2/3 der max. Punkte zu erreichen).
Unterlagen über die räumlichen Voraussetzungen zur Durchführung der Prüfung
Bitte reichen Sie die Unterlagen ungeheftet ein!


2. Bewertung der Unterlagen durch ein Sachverständigengremium
Die eingereichten Konzepte werden an ein Sachverständigengremium weitergeleitet. Dieses prüft, ob die Konzepte den Anforderungen der Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz entsprechen.


3. Grundsätzlich: Nachweis der eigenen Sachkunde durch eine Prüfung
Sofern das Gremium die eingereichten Unterlagen als vollständig und anerkennungsfähig beurteilt, wird der Antragsteller bzw. die von ihm als Prüfer benannten Personen zu einer ca. halbtägigen Prüfung nach § 2 Abs. 2 der Durchführungsverordnung eingeladen.
In dieser Prüfung ist nachzuweisen, dass die geprüften Personen über eigene Sachkunde sowie praktische und didaktische Kenntnisse zur Durchführung von Prüfungen verfügen.

Im Rahmen dieser Prüfung ist u.a. ein
Fragenkatalog zu beantworten, der die Themenbereiche Entwicklungsphasen, Lerntheorien, Hilfsmittel, Mensch-Hund-Beziehung, Ausdrucksverhalten, Rassespezifische Merkmale, Aggression, Gesundheit und Recht beinhaltet.

Ausnahme:
Sollte es sich bei dem Antragsteller oder den von ihm benannten Prüfern um zertifizierte Ausbilder für Hunde im Dienst- oder Rettungswesen bzw. anerkannte Leistungsrichter, die diese Tätigkeit ausüben, handeln, wird - auf Grund der Vermutung der Sachkunde gemäß § 2 Abs. 3 der Durchführungsverordnung zum LHundG - von dieser halbtätigen Prüfung abgesehen.
Übt der Antragsteller oder ein Prüfer die genannten Tätigkeiten aus, ist dies im Antrag ausdrücklich zu erwähnen und mittels Vorlage von Bescheinigungen zu belegen.


4. Erlass eines Anerkennungs- und Gebührenbescheides
Bei Bestehen der Prüfung erfolgt die Anerkennung durch einen auf 5 Jahre befristeten Anerkennungsbescheid.
Der Anerkennungsbescheid wird eine Auflage enthalten, wonach die Prüfer nur Verhaltensprüfungen solcher Hunde abnehmen dürfen, die nicht von den jeweiligen Prüfern selbst ausgebildet worden sind.
Für die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen oder zur Durchführung von Verhaltensprüfungen werden Gebühren erhoben.


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Nicht erbringen brauchen folgende Personen den Sachkundenachweis in Wuppertal
Den Sachkundenachweis brauchen Sie nicht zu erbringen, wenn Sie von vornherein als sachkundig gelten.
Das ist der Fall, wenn Sie
- Tierärztin / Tierarzt sowie Inhaberin oder Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der
iiiiBundestierärzteordnung sind,
- Inhaberin oder Inhaber eines Jagdscheines sind oder die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt
iiiihaben,
- eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen (§
iiii11 Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b Tierschutzgesetz),
- Polizeihundeführerin oder -führer sind oder
iiiiberechtigt sind, nach § 10 Absatz 3 LHundG NRW Sachkundebescheinigungen zu erteilen.


Sachkundenachweis in
Wuppertal
Das Landeshundegesetz fordert, dass die Halterinnen und Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen.
Hier erfahren Sie, wie und wo Sie den Nachweis erbringen und die Sachkundeprüfung ablegen können.
Die erforderliche Sachkunde (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) besitzt, wer über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

Sachkunde für § 3 Hunde, gefährliche Hunde in Wuppertal
Um die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes zu erhalten oder als Aufsichtsperson einen solchen Hund führen zu dürfen, ist ein Nachweis über die erforderliche Sachkunde zu erbringen.
Durch das Ablegen der Sachkundeprüfung beim Amtstierarzt wird nachgewiesen, dass über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt wird, um einen gefährlichen Hund zu halten und zu führen ohne Leben und Gesundheit von Menschen oder anderen Tieren zu gefährden.


Sachkunde für § 10 Hunde, Hunde bestimmter Rassen in Wuppertal
Für die unter diese Kategorie fallenden Hunde kann der Nachweis der Sachkunde außer durch die amtstierärztliche Bescheinigung auch durch die Vorlage einer Bescheinigung von einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle nachgewiesen werden.


Sachkunde für § 11 größere Hunde (40/20 - Hunde) in Wuppertal
Bei großen Hunden wird der Sachkundenachweis erbracht durch
- die Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen,
- die Bescheinigung einer anerkannten Stelle,
- die Bescheinigung eines autorisierten Tierarztes.

Weiterhin gelten als sachkundig Personen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes
mehr als 3 Jahre einen großen Hund gehalten haben und es dabei zu keinen tierschutz -
oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist und dies dem Ordnungsamt schriftlich versichert wird.


Durchführung von der Sachkundeprüfung in Wuppertal - Wo ?

Veterinäramt in Wuppertal
Ressort 302 Ordnungsamt


Adresse
Viehhofstr. 121a
42117 Wuppertal

Telefon
0202/ 563-51 46
Fax
0202/ 563-80 60

Sprechzeiten/Öffnungszeiten von dem Veterinäramt in Wuppertal
Montag – Freitag 8.00 bis 9.30 Uhr
und nach Terminabsprache


Gebühren für den Sachkundetest in Wuppertal
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.


Die Liste der anerkannten Sachverständigen in Nordrhein-Westfalen
Nach erfolgter Anerkennung wird der Sachverständige bzw. die sachverständige Stelle in eine Liste aufgenommen.
Aus dieser Liste ergibt sich u.a. der Name, die Adresse, die benannten  Prüfer und die Bereiche, für welche die Anerkennung ausgesprochen wurde.

Liste der Anschriften von sachverständigen Stellen sowie Namen der Prüferinnen und Prüfer, deren Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen (VP), Sachkundeprüfungen für große Hunde (gH) und/oder Sachkundeprüfungen für Hunde bestimmter Rassen (HbR) anerkannt sind (nach Postleitzahlen sortiert; Stand: 10.10.2008):
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Quelle: Landesamt für Natur und Umwelt


Fragenkatalog zu dem Sachkundenachweis in Nordrhein-Westfalen
Fragenkatalog zum Sachkundenachweis nach dem Landeshundegesetz NRW für Halter von
a) gefährlichen Hunden gemäß § 3 Abs. 2 (4 Rassen) und Abs. 3 (im Einzelfall gefährlichen Hunden) und
b) Hunden bestimmter Rassen gemäß § 10 Abs. 1.

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Quelle:Stadt Köln



Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW
(DVO LHundG NRW) Vom 19. Dezember 2003
nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnfinden Sie .... hier
Quelle: Landesamt für Natur und Umwelt


Das Wuppertaler Hundegesetz finden Sie .... hier

Infos zu Ämter rund um den Hund in Wuppertal finden Sie .... hier

Informationen zum Wesenstest/Verhaltenstest in Wuppertal finden Sie ...hier

Ausführliche Informationen rund um die Kampfhunde in Wuppertal finden Sie ...hier


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Kennwort: Wuppertal - Sachkundenachweis

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