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Wichtige Informationen zum Verhaltenstest von Hunden/Kampfhunden
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Wuppertal


gewünschtes bitte anklicken:



Verhaltenstest in Wuppertal
Wenn Sie beim Ordnungsamt eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht nach dem Landeshundegesetz beantragen, müssen Sie mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest ablegen.
Für eine Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einem Verhaltenstest überprüft werden. Zu diesem Test muss der / die Halter/in persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.
Bei den Gefährlichen Hunden ist der Test durch einen amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes vorgeschrieben.
Verhaltensprüfungen für Hunde der Kategorie Hunde bestimmter Rassen können vom amtlichen Tierarzt oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden. 
Wer berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum LHundG NRW festgelegt. Diese Verordnung wird derzeit vom Ministerium für Umwelt für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW erstellt. Sobald die Verordnung vorliegt, erhalten Sie an dieser Stelle dazu nähere Informationen.
Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten einer Hundehalterin oder eines Hundehalters, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können. 
Alle weiteren Informationen rund um die Anmeldung zum Test beim Veterinäramt und die genaueren Inhalte der Verhaltensprüfung finden Sie auf der Seite Verhaltenstest.
Zum Bestehen der Prüfung ist es erforderlich, dass Ihr Hund alle Prüfungsinhalte erfolgreich absolviert hat.


Warum ein Verhaltenstest in Wuppertal?
Als Voraussetzung für die Befreiung müssen Sie als Halterin oder Halter des Hundes nachweisen, dass eine vom Hund ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.
Dieser Nachweis wird durch die Verhaltensprüfung erbracht.
Zu diesem Test muss Sie, als Halterin oder Halter, persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.
Der Verhaltenstest kann erst nach bestandener Sachkundeprüfung abgelegt werden.

Informationen zum Sachkundetest in Wuppertal finden Sie .... hier


Informationen zu dem Verhaltenstest von Hunden/Kampfhunden in Wuppertal
Das LANUV ist die zuständige Stelle für die Anerkennung von Sachverständigen und sachverständigen Stellen zur Durchführung von Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 2 LHundG NRW.
Die vom anerkannten Sachverständigen und sachverständigen Stellen sind berechtigt,
Verhaltensprüfungen zur Befreiung vom Anlein- und Maulkorbzwang für Hunde bestimmter Rassen und/oder Sachkundeprüfungen für Halter von großen Hunden oder Hunden bestimmter Rassen durchzuführen.
Diese Prüfungen sind den Prüfungen eines amtlichen Tierarztes gleichwertig.


I. Voraussetzungen und Verfahren
Folgende Schritte sind notwendig:

- Einreichung eines Antrages mit den erforderlichen Unterlagen
- Bewertung der Unterlagen durch ein Sachverständigengremium
Grundsätzlich:
-
Nachweis der eigenen Sachkunde mittels einer Prüfung
- Erlass eines Anerkennungs- und Gebührenbescheides


Dies bedeutet im Einzelnen
1. Einreichung eines Antrages mit den erforderlichen Unterlagen
Zur Anerkennung als Sachverständiger bedarf es zunächst eines Antrages, in dem genau ausgeführt werden muss, für welche Bereiche die Anerkennung beantragt wird:
Anerkennung zur Durchführung der
Verhaltensprüfung für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 2 LHundG NRW
Des Weiteren ist anzugeben, welche Prüfer neben dem Antragsteller in der Hundeschule bzw. dem Verein die Verhaltensprüfung bzw. Sachkundeprüfung abnehmen sollen.

Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens müssen die folgenden Unterlagen eingereicht werden:
Für die Anerkennung zur Durchführung einer Verhaltensprüfung:
Unterlagen über den Inhalt, die Durchführung und Bewertung der Gehorsamsprüfung und der Verhaltensprüfung des Hundes

Unterlagen über den Inhalt,
die Durchführung und Bewertung der Sachkundeprüfung des Halters 
(der gesamte Sachkundefragenkatalog muss mindestens 100 Fragen beinhalten; dem Hundehalter sind daraus mindestens 30 Fragen zu stellen für ein Bestehen der Sachkundeprüfung sind mindestens 2/3 der max. Punkte zu erreichen).

Unterlagen über die räumlichen Voraussetzungen zur Durchführung der Prüfung
In Bezug auf die inhaltlichen Anforderungen an eine Verhaltensprüfung wird auf § 3 der Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz  bzw. auf § 1 der Durchführungsverordnung für die inhaltlichen Anforderungen an den Sachkundenachweis verwiesen.
Bitte reichen Sie die Unterlagen ungeheftet ein.


2. Bewertung der Unterlagen durch ein Sachverständigengremium
Die eingereichten Konzepte werden an ein Sachverständigengremium weitergeleitet. Dieses prüft, ob die Konzepte den Anforderungen der Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz entsprechen.


3. Grundsätzlich: Nachweis der eigenen Sachkunde durch eine Prüfung
Sofern das Gremium die eingereichten Unterlagen als vollständig und anerkennungsfähig beurteilt, wird der Antragsteller bzw. die von ihm als Prüfer benannten Personen zu einer ca. halbtägigen Prüfung nach § 2 Abs. 2 der Durchführungsverordnung eingeladen.
In dieser Prüfung ist nachzuweisen, dass die geprüften Personen über eigene Sachkunde sowie praktische und didaktische Kenntnisse zur Durchführung von Prüfungen verfügen.

Im Rahmen dieser Prüfung ist u.a. ein
Fragenkatalog zu beantworten, der die Themenbereiche Entwicklungsphasen, Lerntheorien, Hilfsmittel, Mensch-Hund-Beziehung, Ausdrucksverhalten, Rassespezifische Merkmale, Aggression, Gesundheit und Recht beinhaltet.

Ausnahme:
Sollte es sich bei dem Antragsteller oder den von ihm benannten Prüfern um zertifizierte Ausbilder für Hunde im Dienst- oder Rettungswesen bzw. anerkannte Leistungsrichter, die diese Tätigkeit ausüben, handeln, wird - auf Grund der Vermutung der Sachkunde gemäß § 2 Abs. 3 der Durchführungsverordnung zum LHundG - von dieser halbtätigen Prüfung abgesehen.
Übt der Antragsteller oder ein Prüfer die genannten Tätigkeiten aus, ist dies im Antrag ausdrücklich zu erwähnen und mittels Vorlage von Bescheinigungen zu belegen.


4. Erlass eines Anerkennungs- und Gebührenbescheides
Bei Bestehen der Prüfung erfolgt die Anerkennung durch einen auf 5 Jahre befristeten Anerkennungsbescheid.
Der Anerkennungsbescheid wird eine Auflage enthalten, wonach die Prüfer nur Verhaltensprüfungen solcher Hunde abnehmen dürfen, die nicht von den jeweiligen Prüfern selbst ausgebildet worden sind.
Für die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen oder zur Durchführung von Verhaltensprüfungen werden Gebühren erhoben.


Die Liste der anerkannten Sachverständigen in Nordrhein-Westfalen
Nach erfolgter Anerkennung wird der Sachverständige bzw. die sachverständige Stelle in eine Liste aufgenommen.
Aus dieser Liste ergibt sich u.a. der Name, die Adresse, die benannten  Prüfer und die Bereiche, für welche die Anerkennung ausgesprochen wurde.

Liste der Anschriften von sachverständigen Stellen sowie Namen der Prüferinnen und Prüfer, deren Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen (VP), Sachkundeprüfungen für große Hunde (gH) und/oder Sachkundeprüfungen für Hunde bestimmter Rassen (HbR) anerkannt sind (nach Postleitzahlen sortiert; Stand: 10.10.2008):
mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmfinden Sie .... hier
Quelle: Landesamt für Natur und Umwelt



Noch Fragen zu den annerkannten Sachverständigen in Nordrhein-Westfalen?
Für Rückfragen und Informationen stehen die Mitarbeiter Ihnen gern zur Verfügung unter

Telefon
02361/305-0

Quelle: Landesamt für Natur und Umwelt


Antragstellung für den Verhaltenstest in Wuppertal bei dem Amt für öffentliche Ordnung

Ordnungsamt in Wuppertal
Ressort 302 Ordnungsamt

Postanschrift

Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal

Telefon
0202/ 563-52 68
Fax
0202/ 563-80 81

Sprechzeiten von dem Ordnungsamt in Wuppertal
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innendienst können Sie
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
fernmündlich erreichen unter

Telefon
0202 / 563 – 5482
Telefon
0202 / 563 – 6929
Telefon
0202 / 563 – 6487

Verkehrsanbindungen an das Ordnungsamt in Wuppertal
Schwebebahnstation

Alter Markt

Bushaltestellen
Heubruch
und Concordienstraße

Zuständig für
Fragen zum Thema Landeshundegesetz
Befreiung von der Maulkorbpflicht
usw.

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Antragstellung eines Verhaltenstests in Wuppertal
Zum Verhaltenstest müssen Sie selbstverständlich gemeinsam mit Hund erscheinen und sich durch Ihren Personalausweis oder Pass ausweisen.
Zum Zeitpunkt des Verhaltenstests muss Ihr Hund mindestens 15 Monate alt sein.


Anmeldung zum Verhaltenstest beim Veterinäramt in Wuppertal

Veterinäramt in Wuppertal
Ressort 302 Ordnungsamt


Adresse
Viehhofstr. 121a
42117 Wuppertal

Telefon
0202/ 563-51 46
Fax
0202/ 563-80 60

Sprechzeiten/Öffnungszeiten von dem Veterinäramt in Wuppertal
Montag – Freitag 8.00 bis 9.30 Uhr
und nach Terminabsprache


Gebühren für den Verhaltenstest beim Veterinäramt in Wuppertal
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.


Termine und Ort des Verhaltenstest in Wuppertal
Dazu wurden leider keinen Angaben gefunden.


Ablauf und Inhalte der Verhaltensprüfung in Wuppertal
Bei der Verhaltensprüfung wird der Gehorsam des Hundes sowie dessen Verhalten gegenüber Personen und Artgenossen in alltagstypischen Situationen überprüft

Für die Befreiung vom Maulkorb muss der Hund gut an der Leine zu führen sein, er darf weder Personen noch andere Hunde angreifen. Er darf auf Provokationen reagieren, muss aber von seiner Halterin oder seinem Halter jederzeit unter Kontrolle gehalten und wieder beruhigt werden können.

Für die Befreiung von der Leinenpflicht muss der Hund des weiteren auch im Beisein anderer Hunde ohne Leine den Kommandos seiner Besitzerin oder seines Besitzers gehorchen.

Die Verhaltensprüfung soll folgende Inhalte umfassen:

  • Überprüfung des Gehorsams des Hundes
  • Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung (Joggerinnen, Jogger, Skaterinnen, Skater, Radlerinnen, Radler), die auch in engen räumlichen Kontakt zum Hund treten
  • Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten, zum Beispiel Aufspannen eines Schirmes; Fallenlassen eines Schlüsselbundes; Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen
  • Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen, zum Beispiel Fahrradklingel, Geschrei, Trillerpfeife
  • Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Situation
  • Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden
  • Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden



Verhaltenstest bei anerkannten Sachverständigen und sachverständigen Stellen in Wuppertal
Für Hunde einer als gefährlich eingestuften Rasse (§ 3 Landeshundegesetz) müssen Sie die Verhaltensprüfung beim Veterinäramt ablegen. Bei Hunden bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz) kann der Verhaltenstest sowohl beim Veterinäramt als auch bei anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erfolgen.

Als Verhaltenstest, der bei einer anerkannten sachverständigen Stelle erbracht wurde, gilt beispielsweise die Begleithundeprüfung bei vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) anerkannten Hundevereinen.
Weitere Sachverständige für den Verhaltenstest sind vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen zugelassene Tierärztinnen, Tierärzte und Hundeschulen.
Wer sonst berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum LHundG NRW festgelegt.


Die Liste der anerkannten Sachverständigen in Nordrhein-Westfalen
Nach erfolgter Anerkennung wird der Sachverständige bzw. die sachverständige Stelle in eine Liste aufgenommen.
Aus dieser Liste ergibt sich u.a. der Name, die Adresse, die benannten  Prüfer und die Bereiche, für welche die Anerkennung ausgesprochen wurde.
Liste der Anschriften von sachverständigen Stellen sowie Namen der Prüferinnen und Prüfer, deren Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen (VP), Sachkundeprüfungen für große Hunde (gH) und/oder Sachkundeprüfungen für Hunde bestimmter Rassen (HbR) anerkannt sind (nach Postleitzahlen sortiert; Stand: 10.10.2008):
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02361/305-0

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Informationen zu dem Sachkundenachweis/Hunde in Wuppertal finden Sie ....hier

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Höhe der Kampfhundesteuer
Amt für Kampfhundeangelegenheiten
Allgemeine Bedingungen zur Kampfhundehaltung
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Haltungserlaubnis beantragen
Zuverlässigkeitprüfung
Nachweis der Zuverlässigkeit
Sachkundeprüfung
Haftpflichtversicherungen für gefährliche Hunde
Mikrochip-Kennzeichnung
Übergabe und Erwerb eines Kampfhundes
Anleinpflicht und Maulkorbpflicht für Kampfhunde
Ordnungswidrigkeiten in der Kampfhundehaltung
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