Mit einer Klageabweisung hat das Verwaltungsgericht Stuttgart eine Verfügung des Landratsamts Ludwigsburg bestätigt. Der Besitzer eines Weimaraners klagte gegen die Verfügung welche ihm untersagte den Hund während seiner Arbeitszeit im Auto zu halten. Zwar habe der Besitzers des Hundes nachweisen können dass er sich „regelmäßig“ kümmere, dies sei jedoch keine artgerechte Unterbringung da die Box lediglich für den Transport bestimmt sei und das Tier nur eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit habe, so der Richter.
Auch die Begründung dass sich das Verhältnis zwischen Halter und Hund seit der Änderung der täglichen Betreuung abkühle sei keine hinreichende Begründung für diese Form der Unterbringung.
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Verfasst von Uta Faust Mitglied unserer Fachredaktion
Niemals könnte Uta sich ein Leben ohne Hunde vorstellen. Teil ihrer Familie sind neben ihren Kindern auch die Mischlinge Benno und Maja.
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Bearbeitet von Phillipp Nurman Mitglied unserer Fachredaktion
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