Verbot der Hundehaltung im Auto
Mit einer Klageabweisung hat das Verwaltungsgericht Stuttgart eine Verfügung des Landratsamts Ludwigsburg bestätigt. Der Besitzer eines Weimaraners klagte gegen die Verfügung welche ihm untersagte den Hund während seiner Arbeitszeit im Auto zu halten. Zwar habe der Besitzers des Hundes nachweisen können dass er sich „regelmäßig“ kümmere, dies sei jedoch keine artgerechte Unterbringung da die Box lediglich für den Transport bestimmt sei und das Tier nur eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit habe, so der Richter.
Auch die Begründung dass sich das Verhältnis zwischen Halter und Hund seit der Änderung der täglichen Betreuung abkühle sei keine hinreichende Begründung für diese Form der Unterbringung.
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