Wiedereinreise mit Hund
Wiedereinreise mit Hund nach Deutschland nach einem Aufenthalt in einem Drittland (nicht EU – Mitgliedstaat).
Nach einem Aufenthalt in einem Nicht-EU-Land gelten je nach Tollwutsituation in dem betreffenden Land unterschiedliche Anforderungen.
Jedes Tier muss auf der Reise von einem Heimtierausweis begleitet werden.
Die neuen EU – Heimtierausweise stellen alle praktizierenden Tierärzte aus.
Die Tiere müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Die Hunde müssen eine gültige Tollwutimpfung vorweisen.
Die Einfuhr ungeimpfter Hunde nach Deutschland ist nicht zulässig!Für in Deutschland geimpfte Tiere muss nach den Bestimmungen der Tollwut-Verordnung die Erstimpfung mindestens 30 Tage alt sein und die Wiederholungsimpfungen müssen nach maximal 12 Monaten durchgeführt werden.
Rückreise mit Hund aus gelisteten Drittländern
Für Drittländer, z.B. Schweiz, Norwegen, Island,
die den Mitgliedstaaten gleichgestellt sind und für im Anhang der EU – Verordnung gelistete Drittländer mit bekannter Tollwutsituation gelten keine zusätzlichen Anforderungen.
Rückreise mit Hund aus nicht gelisteten Drittländern
Für die Rückreise aus nicht gelisteten Drittländern mit unbekannter Tollwutsituation oder Tollwutvorkommen muss zusätzlich zu den Anforderungen (Heimtierausweis, Kennzeichnung, gültige Tollwutimpfung) die Wirksamkeit der Tollwutimpfung durch eine Titerbestimmung vor der Ausreise aus Deutschland von einem zugelassenen Labor bestätigt werden.
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