Hundesteuer Berlin

Hundesteuer Berlin

Wichtige Informationen für Hundehalter zur Hundesteuer in Berlin

Gewünschtes einfach anklicken:

Hundesteuerämter in Berlin

Hier geht es zu den Finanzämtern der Bezirke in Berlin

Höhe der Hundesteuer in Berlin


für den 1. Hund 120 Euro im Jahr
für den 2. Hund und jeden weiteren Hund, je Hund 180 Euro im JahrEs gibt in Berlin keine sogenannte Kampfhundesteuer, da das Berliner Hundesteuergesetz  bisher keine erhöhte Besteuerung von Kampfhunden vorsieht.

Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Berlin

Die Steuer wird für ein Kalenderjahr festgesetzt.
Die erstmals festgesetzte Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.
Die Steuer für nachfolgende Erhebungszeiträume (§ 6 Abs. 2) wird vierteljährlich am
5. März, 5. Juni, 5. September und 5. Dezember mit einem Viertel des Jahresbetrags fällig.
Die Steuer kann für das ganze Jahr im Voraus entrichtet werden.
Ein neuer Bescheid ist zu erteilen, wenn sich die Höhe der Steuer ändert,
die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung weggefallen sind oder die Steuerpflicht endet.

Hundesteuermarke in Berlin


Der Halter erhält nach der Anmeldung für jeden Hund eine Steuermarke.
Nach Ablauf des auf der Steuermarke angegebenen Zeitraums wird vom Finanzamt eine neue Steuermarke ausgegeben.
Wer einen Hund außerhalb geschlossener Räume oder umfriedeter Grundstücke führt, ist verpflichtet, die Steuermarke am Hund zu befestigen.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die gültige Steuermarke zurückzugeben.

Ersatz der Hundesteuermarke in Berlin

Bei Verlust der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue Steuermarke ausgehändigt.
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das zuständige Finanzamt in der Stadt Berlin (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichen  so wie Name und Anschrift des Hundehaltes.
Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen, die alte Steuermarke ist dann zurückzugeben.
Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die Ersatzmarke unverzüglich an die Stadt zurückzugeben.

Anmeldung der Hunde in Berlin

Wer einen Hund hält, hat dieses binnen eines Monats nach Aufnahme in den Haushalt dem Finanzamt anzuzeigen (Anmeldung).
Wird ein Hund erworben, so sind der Name und die Anschrift des bisherigen Halters dem Finanzamt anzuzeigen.
Anmeldung der Hunde in Berlin ist gebührenfrei.

Abmeldung der Hunde in Berlin

Wird der Hund abgegeben oder ist der Hund abhanden gekommen oder verstorben, so ist dies binnen eines Monats dem Finanzamt anzuzeigen (Abmeldung).
Wird der Hund abgegeben, so sind der Name und die Anschrift des Empfängers dem Finanzamt mitzuteilen.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die gültige Steuermarke zurückzugeben.

Ummeldung der Hunde in Berlin

Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.

Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Berlin

Zur Anmeldung eines Hundes in Berlin

  • Personalausweis oder Reisepass desjenigen, der den Hund anmeldet
  • Name und Anschrift des Vorbesitzers oder des Züchters, von dem Sie den Hund erworben haben ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.

ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über die besondere Ausbildung des Hundes

Zur Abmeldung eines Hundes in Berlin

  • Personalausweis oder Reisepass
  • für die Abmeldung gegebenenfalls die Tötungsbescheinigung des Tierarztes
  • Hundesteuermarke, möglicherweise den letzten Hundesteuerbescheid des Finanzamtes

Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung eines Hundes in Berlin

Die benötigten Formulare stehen auf www.berlin.de zum download bereit
Hier geht es zu Formulare zum An- und Abmelden eines Hund in Berlin

finden Sie

Allgemeine Voraussetzungen für die Hundesteuerbefreiung bzw. die Hundesteuerermäßigung in Berlin

Der Antrag auf Steuerbefreiung ist schriftlich bei der Stadt Berlin, bei dem jeweils zuständigen Finanzamt zu stellen.
Die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gilt nur für die Halter, für die sie beantragt und bewilligt worden ist.
Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall der Stadt Berlin, bei dem jeweils zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen.

Hundesteuerbefreiung in Berlin

Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für

  1. Blindenführhunden,
  2. Hunden, die ausschließlich und notwendig dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen,
  3. Hunden, die in der Ausbildung zu Sanitätshunden, Rettungshunden oder Blindenführhunden stehen,
  4. Hunden, welche die Prüfung für Sanitäts- oder Rettungshunde bestanden haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen,
  5. Hunden, die aus Tierheimen, Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen des Tierschutzes in den Haushalt aufgenommen werde jedoch nur für ein Kalenderjahr.
  6. HartzIV und Grundsicherung – Bezieher können einen formlosen Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer stellen, vorausgesetzt Sie sind unverschuldet Leistungsunfähig geworden und haben keine Steuerschulden. Selbstverständlich gilt dies nur für einen Hund.Hier finden Sie Merkblätter zur Hundesteuerbefreiung in Berlin

finden Sie Hier finden Sie die Hundesteuersatzung von Berlin

Infos zu 

amtliches rund um den Hund

Hier finden Sie die

Übersicht der Hundethemen von A-Z