Hundesteuer Flensburg
Teil 1
Wichtige Informationen für Hundehalter zur Hundesteuer in Flensburg Gewünschtes einfach anklicken:
- Hundesteueramt in Flensburg/ Ansprechpartner Hundesteuer
- Höhe der Hundesteuer in Flensburg
- Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer Flensburg
- Hundesteuermarke in Flensburg
- Ersatz Hundesteuermarke in Flensburg
- Anmeldung der Hunde in Flensburg
- Abmeldung der Hunde in Flensburg
- Ummeldung der Hunde in Flensburg
- Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Flensburg
- Benötigte Unterlagen für die An-, Ab-, und Ummeldung der Hunde in Flensburg
- Hundesteuersatzung Flensburg
- Hundesteuer in Flensburg Teil 2
Hundesteuer in Flensburg
Hundesteueramt in Flensburg
Bürgerbüro/RathausAdresse
Bürgerbüro/Rathaus
Rathausplatz 1
24937 FlensburgTelefon
0461/ 85 21 24
Fax
0461/ 85 16 67Zuständige Ansprechperson in der Steuerabteilung (Hundesteuer)
Tel.-Nr. 0461/ 85-1187Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Hundesteueramt Flensburg
Montag !!!!!!!!!!!!!!!7.30 – 16.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch 7.30 – 13.00 Uhr
Donnerstag !!!!!!!!!!7.30 – 19.00 Uhr
Freitag !!!!!!!!!!!!!!!7.30 – 12.30 UhrDie Postadresse für alle städtischen Dienststellen lautet:
Stadt Flensburg
Dienststelle (z.B. Hundesteueramt)
Postfach
24931 Flensburg
Höhe der Hundesteuer in Flensburg
Die Steuer für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden, beträgt jährlich:
für den ersten Hund 132,00 Euro
für den zweiten Hund 180,00 Euro
für jeden weiteren Hund 210,00 EuroHunde, für die die Steuer ermäßigt worden ist (§ 5) gelten als erste Hunde.
Hunde, die von der Steuer befreit wurden (§ 6), werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt.gefährliche Hunde
Die Steuer beträgt jährlich:
für den ersten und jeden weiteren Hund nach § 1 Abs. 2 600,00 EuroDie Haltung gefährlicher Hunde wird gesondert besteuert.
Als gefährliche Hunde gelten:
a) Hunde gemäß § 1 Abs. 1 des Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetzes
- Pitbull-Terrier,
- American Staffordshire-Terrier,
- Staffordshire Bullterrier,
- Bullterrier
- sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
b)Hunde, die die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 – 5 des Gefahrhundegesetzes erfüllen und von der Ordnungsbehörde als gefährlich eingestuft wurden.
Gefährliche Hunde werden gesondert besteuert.
Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Flensburg
Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt. Steuerjahr ist das Kalenderjahr.
Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.
Entsteht die Steuerpflicht im Laufe eines Kalenderjahres, so wird die Steuer anteilig festgesetzt.
Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann die Hundesteuer abweichend vom Abs. 2 am 01.07. in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Der Antrag und jede Änderung muss bis zum 30.09. für das folgende Kalenderjahr gestellt werden.
Die Steuerpflicht entsteht mit Anfang des auf die Aufnahme eines Hundes in den Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem Kalendermonat, in dem er 3 Monate alt wird.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden gekommen ist oder verstirbt. Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung.
Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt und endet die Steuerpflicht entsprechend den Absätzen 1 und 2.
Hundesteuermarke in Flensburg
Die Stadt gibt Hundesteuermarken aus.
Die Hundesteuermarke ist kostenfrei.
Hunde, die außerhalb der Wohnung oder des unbefriedeten Grundbesitzes des Hundehalters umherlaufen, haben die Hundesteuermarke zu tragen.
Der Hundehalter ist verpflichtet, den Bediensteten oder Beauftragten der Stadt Flensburg die gültige Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen.
Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke wieder abzugeben.
Ersatz Hundesteuermarke in Flensburg
Bei Verlust wird dem Hundehalter gegen Zahlung einer Gebühr laut Verwaltungsgebührensatzung in der jeweils geltenden Fassung eine Ersatzmarke ausgehändigt.
Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarke.
Die unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke ist hierbei zurückzugeben.Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Die Bürgerbüros in Flensburg nehmen den Verlust der Hundesteuermarke persönlich auf.Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke
Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Flensburg
Die Gebühr für die Ersatz Hundesteuermarke beträgt in Flensburg z.Zt. 3 Euro. Angaben ohne Gewähr
Anmeldung der Hunde in Flensburg
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 14 Tagen anzumelden.
Bei der Anmeldung sind
- Rasse,
- Geburtsdatum,
- Herkunft und Anschaffungstag des Hundes anzugeben und gegebenenfalls glaubhaft iiiinachzuweisen.
Wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungssatzung bereits im Besitz eines Hundes nach § 1 Abs. 2, hat dies innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Satzungsänderung unter Angabe der Hunderasse anzuzeigen.
Werden zwei getrennt zur Hundesteuer veranlagte Haushalte durch Zusammenzug der Haushaltsangehörigen zusammengeführt, so ist dieses binnen 14 Tagen anzuzeigen.
Abmeldung der Hunde in Flensburg
Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen im Bürgerbüro/Rathaus.
Siehe Hundesteueramt.
Wird der Hund abgeschafft,
- kommt er abhanden,
- verstirbt er oder
- zieht der Halter mit dem Hund fort, hat der Halter den Hund innerhalb von 14 Tagen abzumelden.
Im Falle der Veräußerung oder Weitergabe des Hundes an eine andere Person, sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.
Ummeldung der Hunde in Flensburg
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.
Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Flensburg
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.flensburg.de
Das Formular zur Anmeldung einen Hundes in Flensburg
finden Sie …hier
Das
Formular zur Abmeldung einen Hundes in Flensburg
finden Sie …hier
Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Flensburg
Zur Anmeldung der Hunde in Flensburg
Personalausweis
Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes
Impfpass des Hundesggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über die besondere Ausbildung des Hundes.Zur Abmeldung der Hunde in Flensburg
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
den Steuerbescheid
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig
Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
Quelle Stadt Flensburg
Angaben ohne Gewähr
Die
Hundesteuersatzung der Stadt Flensburg
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Infos zur
Hundesteuer in Flensburg
Teil 2
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Amtliches, Ämter rund um den Hund in Deutschland
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